Danke Seph , so hätte ich es auch interpretiert!
Beiträge von Humblebee
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Ich habe selber sowohl schon in Bildungsgängen ohne jegliche Zugangsvoraussetzung unterrichtet als auch in solchen, die das Abitur als Zugangsvoraussetzung haben.
Welche sind denn letzteres in NRW? In NDS gibt es meines Wissens keine Bildungsgänge an BBS, die das Abi als Aufnahmevoraussetzung haben.
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Daraus ergibt sich für mich ein Anspruch auf einen freien Tag, sofern man ein Drittel reduziert hat.
Das ist ja bereits gestern meine Frage gewesen: Bedeutet "ist ... zu ermöglichen" wirklich einen Anspruch auf einen unterrichtsfreien Tag? Oder doch eher "wenn die Planung es zulässt, sollte die TZ-Lehrkraft einen unterrichtsfreien Tag erhalten"?
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Bei uns kommt es auch darauf an, ob man Klassenlehrerin ist, was wir fast alle sind. Einen freien Tag haben daher meist nur die, die viel reduzieren, > 10 Stunden.
An meiner Schule hat das nichts mit einer Klassenlehrerschaft zu tun. Bei uns haben eine ganze Menge KuK einen unterrichtsfreien Tag, z. T. sogar Vollzeitkräfte. Nichtsdestotrotz haben davon viele eine Klassenlehrerschaft.
"Krassestes" Beispiel in meiner Abteilung ist eine Kollegin, die nur an zwei Tagen pro Woche in der Schule ist und zehn Stunden unterrichtet (somit hat sie also drei unterrichtsfreie Tage), trotzdem aber schon seit Jahren - freiwillig! - eine Klassenlehrerschaft in einer Berufsschulklasse hat (wobei diese Klassen auf jeden Fall weniger Arbeit machen als eine Klasse in einem Vollzeitbildungsgang).
Mit der Schulleitung habe ich noch nicht gesprochen. Ich wollte erst die Rahmenbedienungen abklären, bevor ich einen Stein ins Rollen bringe. Ich bin tatsächlich noch unentschlossen. Aber mit der Frist wird es Zeit eine Entscheidung zu treffen...
Ja, da du deinen Antrag bis zum Ende des Halbjahres - also in zwei Wochen - einreichen musst, wird es wirklich Zeit.
Du wirst aber ja sicherlich nicht der/die einzige Lehrkraft bei euch sein, die Teilzeit arbeitet/arbeiten möchte. Hast du dich mal mit KuK darüber unterhalten bzw. weißt du, wie es bei denjenigen, die reduziert haben, an deiner Schule mit einem unterrichtsfreien Tag aussieht?
An deiner Stelle würde ich dringend jetzt das Gespräch mit euren Stundenplaner*innen suchen!
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Gerne mal wieder!
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Der Sohn von (deutschen - ohne Migrationshintergrund) Bekannten meines Lebensgefährten heißt auch Sinan. Weil die Eltern den Namen so schön fanden. Und nu'?!
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Noch ein Grund mehr, einfach gar nicht zu reduzieren.
Warum denn das? Die allermeisten Stundenplaner*innen werden - gerade wenn jemand aus familiären Gründen oder zur Pflege von Angehörigen reduziert hat - doch wohl dem-/derjenigen einen unterrichtsfreien Tag ermöglichen. Ich habe jedenfalls noch von keiner Lehrkraft in meinem Bekanntenkreis gehört, dass es dahingehend Probleme gab. Die haben alle mind. einen, wenn nicht sogar zwei oder drei freie Tage pro Woche (je nachdem, wieviele Stunden sie unterrichten).
EDIT: Ich würde jeder Lehrkraft, die reduzieren will, raten dann unbedingt aufzupassen, dass sie wirklich weniger arbeitet!
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In NDS lautet die Formulierung, dass ein unterrichtsfreier Tag denjenigen, die aus familiären Gründen oder zur Pflege von Angehörigen Teilzeit arbeiten möchten (nach § 62 und 62a NBG) und ihre Unterrichtsstunden mind. um ein Drittel reduziert haben, zu "ermöglichen" sei. Ob das nun rechtlich damit gleichzusetzen ist, dass sie wirklich einen Anspruch auf einen freien Tag haben, kann ich nicht sagen (das weiß Seph vermutlich).
Denjenigen, die sozusagen "aus freien Stücken" (also nicht aus familiären/Pflegegründen) reduzieren, "sollte" ebenfalls ein freier Tag ermöglicht werden.
Genauer Wortlaut aus dem entsprechenden Runderlass: "2.1.4 Mindestens ein unterrichtsfreier Tag in der Woche ist
teilzeitbeschäftigten Lehrkräften, deren Unterrichtsverpflichtung nach §§ 62, 62a NBG mindestens um ein Drittel der Regelstundenzahl ermäßigt ist, zu ermöglichen und sollte den übrigen teilzeitbeschäftigten Lehrkräften ermöglicht werden, es sei denn, eine solche Regelung wird von den Teilzeitbeschäftigten nicht gewünscht." (siehe dazu: http://www.schure.de/20411/14-03143-2-111.htm)Ich persönlich hatte bislang - nicht aus familiären Gründen - nur um vier Stunden reduziert. Nichtsdestotrotz hatte ich, seitdem ich Teilzeit arbeite, netterweise von unseren Stundenplaner*innen fast immer einen unterrichtsfreien Tag in meinen Stundenplan "eingebaut" bekommen (nur in einem Halbjahr hat das mal nicht geklappt).
Kleiner_Held : Bitte beachte, dass dein Teilzeit-Antrag bis spätestens Ende Januar eingereicht werden muss!
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(Kung Fu) Panda
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Weder noch. Ich schaue schon seit längerer Zeit keine Serien mehr.
Daher gebe ich die Frage mal weiter!
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"Die kleine Raupe Nimmersatt", weil ich die Löcher im Obst so witzig finde und natürlich, weil aus der kleinen Raupe am Ende ein wunderschöner Schmetterling wird.
DUUM hat jetzt als Erwachsene/r ein Lieblingsbuch und wenn ja: Welches?
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Merkwürdig finde ich übrigens, dass der Erwerb des Realschul- und des Hauptschulabschlusses ja in einigen BL an bestimmte Durchschnittsnoten auf dem Abschlusszeugnis der Berufsschule gebunden sind, in NDS aber nicht (siehe mein Beitrag Nr. 4: Hier reicht es, wenn man sowohl die Berufsausbildung gem. Kammerzeugnis als auch die Berufsschule erfolgreich abgeschlossen hat).
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Das ist halt schade. Deswegen müssen Schüler/Eltern eigentlich so früh wie möglich über die Möglichkeiten informiert werden. Gerade die vielen Möglichkeiten an beruflichen Schulen sind vielen gar nicht bekannt, weil sie nie auf einer gewesen sind oder dort auch nicht informiert wurden.
Deshalb gibt es bei uns zwei Info-Abende: einen fürs Berufliche Gymnasium mit seinen Schwerpunkten und einen für die restlichen Vollzeitbildungsgänge an unserer BBS.
Zudem fährt ein Team von vier KuK alljährlich im Herbst an die "abgebenden Schulen" in unserem Landkreis und informiert die Abschlussklassen über unser Bildungsangebot.
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Ich habe gerade wenig Zeit, daher erstmal nur soviel: In NDS erwirbt man automatisch mit dem erfolgreichen Besuch der Berufsschule und der Berufsausbildung den Realschulabschluss (so steht es in der "Bbs-VO": https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/documen…74-06cd94c35eb0). Und auf demselben Weg kann man auch den Hauptschulabschluss erwerben, wenn man ohne diesen in eine Ausbildung gestartet ist (vgl.
https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/documen…4c-f87545cd4eb3).
Dass man ohne HSA eine Berufsausbildung im dualen System beginnen kann, ist meines Wissens bundesweit so.
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Ich könnte mir vorstellen, dass es zu noch weniger BK Lehramtsabsolventen führt, wenn man zwingend ein berufliches Fach studieren muss.
Das glaube ich eigentlich nicht. Hier in NDS war es nie anders; auch vor Jahrzehnten musste man für das LA BBS schon eine berufliche Fachrichtung und ein Unterrichtsfach wählen (oder anstelle eines Unterrichtsfachs "Sonderpädagogik", sofern man nicht "Sozialpädagogik" als berufliche Fachrichtung hat). Dass das nun großartig jemanden davon abgehalten hat, dieses Lehramt hier in NDS zu studieren und/oder in einem anderen BL das Lehramt für berufliche Schulen zu studieren, kann ich mir nicht vorstellen. Ich kenne z. B. zwei Personen, die beide gebürtig aus NDS kommen, aber in NRW das Lehramt BK studiert haben. Beide haben aber die berufliche Fachrichtung "Wirtschaftswissenschaften" plus ein Unterrichtsfach (Englisch bzw. Informatik) studiert.
Bei uns am BK bekommen wir nur alle Jubeljahre mal jemand, der wirklich Lehramt BK studiert hat.
Das ist in NDS m. E. anders. An meiner Schule - und auch an anderen BBS, die ich hier in NDS kenne - haben die allermeisten Theorielehrkräfte das Lehramt BBS studiert. Ab und zu kommen mal Lehrkräfte zu uns, die ursprünglich Gymnasiallehrer*innen sind, aber das sind wirklich nur wenige.
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