Im Berufskolleg kommen oft wenig Eltern, in der Berufsschule manchmal gar keine.
Es gab keine Begründung, die Schüler "vertraten" quasi ihre Eltern.
Stimmt, auch zum einzigen Elternabend, der bei uns an der BBS überhaupt stattfindet (Haupt-TOP: Wahl der Elternvertreter*innen), kommen oftmals nur sehr wenige Erziehungsberechtigte. Dass dort mehr als 8-10 Elternteile erscheinen, ist bei uns höchstens in den BG11- und den FOS11-Klassen der Fall. In vielen Klassen/Bildungsgängen findet der Elternabend gar nicht statt, weil die meisten SuS schon 18 sind und/oder sich keine Erziehungsberechtigten angemeldet haben. Eine Elternvertretung kann bei uns nur gewählt werden, wenn die Erziehungsberechtigten von mehr als drei minderjährigen Schüler*innen anwesend sind (die Eltern von volljährigen SuS und natürlich die SuS selber sind nicht wahlberechtigt).
Aber dass SuS als "Vertreter*innen" für ihre Eltern auftauchten, ist mir in all den Jahren noch nie passiert (und meines Wissens auch meinen KuK nicht). Wozu sollten die denn überhaupt zum Elternabend kommen? Ich sehe dafür keinen Grund, muss ich sagen. Minderjährige Schüler kamen bei mir tatsächlich nur in einigen Fällen als Übersetzer*innen für ihre Erziehungsberechtigten mit,