Beiträge von Humblebee

    Tja, ich kann dir ja nur sagen (und das war ja nun mal deine Frage!), wie es bei uns ist.

    In dem Lernfeld, das ich nur einstündig (eben im 14tägigen Rhythmus eine Doppelstunde) unterrichte, schreibe ich eine Klassenarbeit pro Halbjahr. In einem anderen Lernfeld, das ich zweistündig (also eine Doppelstunde pro Woche) unterrichte, schreibe ich zwei Klassenarbeiten pro Halbjahr; also vier im Schuljahr. So handhaben wir es in der BFS auch z. B. in Deutsch und Englisch (beides ebenfalls zweistündig).

    Das betrifft aber nicht alle Bildungsgänge: In der Fachoberschule Klasse12 bspw. ist Englisch vierstündig, es werden aber trotzdem sogar nur drei Klausuren pro Schuljahr geschrieben plus eine Abschlussprüfung (und ein zusätzlicher Leistungsnachweis in Form einer PowerPoint-Präsentation o. ä.). Im BG Klasse 11 schreiben wir in Englisch (dreistündig) jetzt nur noch drei Klausuren im Schuljahr; bisher waren es vier.

    Die Klassenarbeits-/Klausurenanzahl legen wir im jeweiligen Team fest.

    Tach miteinander!

    Gibt es an eurer Schule die Konstellation, dass ein Fach (hier: Gy, 11. Jahrgang, Erdkunde) in der Woche 1-stündig (ganzjährig) unterrichtet wird, und dabei im Schuljahr zwei 2-stündige Klausuren geschrieben werden müssen?

    Über einen Austausch würde ich mich freuen.


    Grüße!

    Ja, die gibt es. Ich habe in meiner BFS-Klasse ein Lernfeld das komplette Schuljahr lang einstündig (da wir nur Doppelstunden haben, findet der Unterricht in diesem Lernfeld 14tägig statt). Da schreibe ich pro Halbjahr eine 90minütige Klassenarbeit (die - wenn jemand schnell ist - auch in 60 Minuten zu schaffen ist). Das "muss" ich aber nicht (ist nirgends vor- oder festgeschrieben), möchte ich aber gerne, weil ich es blöd fände, wenn ich in einem Halbjahr gar keine schriftlichen Leistungen von den SuS vorliegen hätte.

    Auch unsere Politk-KuK, die viele Klassen nur ein Halbjahr lang zweistündig unterrichten, schreiben in diesem Halbjahr zwei Klassenarbeiten/Klausuren. Kommt ja im Endeffekt aufs Selbe 'raus!

    Zu meiner Zeit hatten vereinzelte Mitrefs eine 1,×, die meisten aber 2,× oder auch schlechter. Es fielen auch welche durch (in meinem Jahrgang des Seminars zwei).

    Die Refs, die an meiner jetzigen Schule abschließen, haben von wenigen Ausnahmen abgesehen nun eine 1,×.

    Mir fallen da nicht so krasse Unterschiede auf. Als ich mein 2. Staatsexamen gemacht habe, gab es sowohl Mit-Refis mit 1,x-Schnitt, als auch welche mit 2,x und 3 vor dem Komma. Ähnliches sehe ich bei den Refis an meiner Schule, wo ich ja nun auch schon 18 Jahre tätig bin. Von 1,x bis 3,9 war da in diesen Jahren alles dabei. Der letzte Refi aus meiner Abtelung, der gerade erst seine Prüfungsunterrichtet und mündliche Prüfung hatte, hat als Gesamtnote eine 3,0.

    Moebius
    Bei uns ist das komplette Mahnwesen bis zur Teilkonferenz die Aufgabe des Klassenlehrers. Wohl wegen der vielen Arbeit lassen es viele Kollegen auch schleifen. Ich sage mir hingegen immer: "Ich habe keinen Bock darauf, daß mir dieser ***** in den nächsten 3 Jahren täglich auf der Nase rumtanzt!" drum nehme ich mir die Zeit für das Mahnverfahren. Und ja, wenn ich in einem Schuljahr die Hälfte der Klasse bis zur Teilkonferenz bringen muß, dann werde ich das tun!

    Teilkonferenzen/Klassenkonferenzen bzgl. Fehlzeiten gibt es bei uns nicht. Aber an meiner Schule ist bis zur Mahnstufe 2 (Fehlen ab dieser Mahnstufe nur noch mit ärztlicher Krankschreibung) auch die Klassenlehrkraft für das Mahnverfahren zuständig - also für die (schriftlichen!) Mahnstufen 1 und 2. Bei fast 2000 SuS ist das m. E. nicht anders organisierbar. Wir müssen aber aufgrund ihres Alters nicht mehr hinter fehlenden SuS hinterhertelefonieren.

    Bürgeramt: online

    Ärzt*innen: nur in einigen Praxen, wo ich Patientin bin, kann ich online Termine machen (während der "Corona-Hochzeit" war das nirgends möglich)

    Handwerker*innen: i. d. R. telefonisch, da wir bei Online-Anfragen schon seit Jahren die Erfahrung gemacht haben, dass diese nicht beantwortet werden

    Geschäfte: habe ich bisher kaum mal telefonisch noch online kontaktiert, wenn ich mich recht erinnere (nur während der Corona-bedingten Geschäftsschließungen für Bestellungen, die man dann dort abholen konnte)

    Friseurin: Termine mache ich, wenn ich dort bin, schon für die nächsten Monate im Voraus; ansonsten per Messenger

    Restaurants: auch hier ist bei den wenigsten, die wir regelmäßig besuchen, eine Online-Reservierung möglich; also rufen wir dort an

    Museen und Co.: musste ich noch nie kontaktieren

    Schulisches (KuK, Schulsozialarbeit, Erziehungsberechtigte und SuS) : mal telefonisch, mal über dienstliche E-Mail, oft persönlich in der Schule

    Ansonsten telefoniere ich häufig mit Bekannten, Freund*innen, Verwandten sowie ab und zu mit meinem Bankberater, mit Versicherungen, meiner Autowerkstatt usw. Alles online zu erledigen, ist absolut nicht mein Ding.

    Humblebee

    1. Um ganz genau zu sein, schriebst du:

    2. Des Weiteren schriebst du mir, dass du mich auf deine Ignore-Liste setzen willst. Dann mach das doch bitte.

    1. Richtig, genau das schrieb ich. Dort steht doch nirgendwo etwas von "das sei absolut unüblich", oder? Nein, ich schrieb von meinem persönlichen Umfeld, womit ich logischerweise meine eigenen Kolleginnen (und auch Kollegen), meine Freundinnen und Freunde, meine Bekannten und meine Verwandten beschrieb, und keine User*innen hier im Forum. Die zähle ich ja nicht zu "meinem persönlichen Umfeld".

    2. Keine Sorge, das habe ich getan (und du bist wahrlich nicht die Einzige...)! Trotzdem kann ich aber ja deine Beiträge noch lesen und darauf auch reagieren; genauso wie du es auch machst. Oder ist das laut Forenregeln verboten?

    nachdem hier letztens geäußert wurde, es sei vollkommen unüblich.

    Wer hat das denn wo genau geschrieben?

    Falls du dich auf meine Äußerungen beziehst (mag ja sein; ich weiß es nicht): Ich hatte explizit geschrieben, dass ich es aus meinem persönlichen Umfeld nicht kenne, dass Frauen sich selbst nicht mit der weiblichen Form - wie "Lehrerin", "Verkäuferin" usw. - bezeichnen.

    Unsere zwei Ukrainerinnen, die im letzten Sommer ihre Abschlussprüfung hätten machen sollen, gehen nach drei Monaten Intensivdeutschhardcoretraining bei uns und Sprachtests ins Studienkolleg.

    Das finde super! "Intensivdeutschhardcoretraining" können wir den SuS leider nicht anbieten.

    Neuester Stand bzgl. unseres o. g. Schülers ist übrigens, dass er scheinbar (sein letztes Zeugnis aus der Ukraine liegt mittlerweile vor, muss aber noch übersetzt werden) erst in Klasse 9 war, als er im Frühjahr mit seinen beiden Geschwistern und seiner Mutter vor dem Krieg flüchten musste. Demnach müsste er hier ja zunächst eine allgemeinbildende Schule in der 9. oder 10. Klasse besuchen. Wir werden sehen; unsere Schulsozialarbeiterin ist auf jeden Fall weiterhin an diesem Fall dran.

    Es gibt die Möglichkeit für SuS, die eigentlich in der Ukr bereits einen Abschluss hätten machen können, über ein Studienkolleg eine Studienberechtigung zu erhalten.

    Gilt das nicht nur für SuS, die bereits in der Ukraine einen Abschluss erreicht haben (und nicht "hätten machen können")? So verstehe ich es zumindest aus einer Broschüre des nds. MK:

    "Der erfolgreiche Abschluss der 11-jährigen Schulbildung in der Ukraine führt in Niedersachsen zu einer Anerkennung des Erweiterten Sekundarabschlusses I. Die Anerkennung kann bei der Zeugnisbewertungsstelle im RLSB Lüneburg beantragt werden. (zeugnisanerkennung@rlsb-lg.niedersachsen.de)

    Die Flüchtlinge, die in der Ukraine die 11-jährige Schulbildung erfolgreich abgeschlossen haben und noch kein Studienjahr an einer anerkannten Hochschule nachweisen können, haben in Deutschland folgende Möglichkeiten:

    • Der Besuch des Studienkollegs (2 Semester) und die Ablegung der Feststellungsprüfung führen zum Hochschulzugang zu allen Hochschulen:

    • Für die Aufnahme an das Studienkolleg sind Deutschkenntnisse mindestens auf B1-Niveau nachzuweisen. Eine Bewerbung erfolgt nicht direkt am Studienkolleg, sondern an einer niedersächsischen Hochschule oder Universität. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens informiert die Hochschule die Bewerberinnen und Bewerber und das Studienkolleg, dass ein Besuch des Studienkollegs notwendig ist. Zur Feststellungsprüfung können auch Externe, die das Studienkolleg nicht besucht haben, zugelassen werden. Voraussetzung dafür ist eine erfolgreiche

    Hochschulbewerbung. Auch hierfür müssen ausreichende Deutschkenntnisse mindestens auf B1-Niveau nachgewiesen werden.

    • Der Besuch der Einführungsphase (ein Jahr) und der Qualifikationsphase (zwei Jahre) der gymnasialen Oberstufe oder des Beruflichen Gymnasiums und die Ablegung der Abiturprüfung führen zur allgemeinen Hochschulreife.

    • Der Besuch der Einführungsphase (ein Jahr) und der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe oder des Beruflichen Gymnasiums für ein Jahr führt zur Bescheinigung des schulischen Teils der Fachhochschulreife, wenn die durch § 17 AVO-GOBAK vorgegebenen Leistungen in der Q-Phase erbracht werden."

    Da unsere speziell für die Migrant*innen zuständige Schulsozialarbeiterin sich um diesen jungen Mann kümmert, gehe ich davon aus, dass bei ihm schon alles richtig läuft. Sein Deutsch ist jedenfalls defintiv noch nicht auf B1-Niveau. Und - wie gesagt - aufgrund seines (jungen) Alters sind wir uns auch gar nicht so sicher, ob er in der Ukraine wirklich schon in der 11. Klasse war.

    Und den lässt man jetzt niveaumäßig im BFS verkümmern?

    Ja, wie soll er denn am BG sein Abi schaffen mit seinen geringen Deutschkenntnissen? Außerdem ist es in der Ukraine wohl so, dass die Abi-Prüfungen schon nach der 11. Klasse stattfinden (bei uns am BG ja erst nach der 13.; er müsste also hier noch drei Jahren zum BG gehen). Und leider haben die Lehrkräfte in der BFS Elektrotechnik (die im Übrigen hauptsächlich von Realschulabsolvent*innen besucht wird) in den letzten Wochen festgestellt, dass er leistungs-/niveaumäßig wohl doch nicht so toll ist... Von "verkümmern" kann also wohl keine Rede sein! Wenn seine Leistungen bis zu den Herbstferien besser werden, kann er noch in die 11. Klasse der FOS Technik wechseln. Dazu benötigt er aber einen Praktikumsplatz, weil diese SuS nur zwei Tage pro Woche in der Schule und drei Tage im Praktikumsbetrieb sind.

    Hinzu kommt, dass bisher weder der Schüler noch seine Mutter belegen können, dass er wirklich in der Ukraine auf dem Gymnasium und in welcher Klasse er dort war, Er ist nämlich erst im Frühsommer 15 geworden.

    Mag bei dir (oder am Gymnasium) so sein, ich bin am BK mit beruflichem Gymnasium. Da sind wir da flexibel.

    Wir haben auch am beruflichen Gymnasium einen Klausurplan, der in den ersten vier Wochen des Schuljahres festgelegt wird (zunächst für das erste Halbjahr; fürs zweite Halbjahr werden die Termine dann nach den Weihnachtsferien festgelegt). Wurde vor einigen Jahren eingeführt, damit es nicht so ein "Gerangel" um die Termine gibt. Sowohl die Lehrkräfte als auch die SuS sind damit sehr zufrieden.

    Wir haben dieses Schuljahr wieder eine "Sprachlernklasse", in der sich momentan 15 junge Menschen aus den verschiedensten Ländern - u. a. Ukraine, Bulgarien, Rumänien, Syrien, Irak und mehreren afrikanischen Ländern - befinden. Zudem ist ein ukrainischer Schüler in einer Berufsfachschulklasse, die ich in Englisch unterrichte. Sein Englisch ist richtig gut (er war in der Ukraine in der Abschlussklasse des Gymnasiums) und Deutsch hatte er auch schon ein wenig in seinem Heimatland gelernt.

    Aber man braucht Warmwasser doch nicht nur zum Duschen, sondern auch zum Händewaschen, für die Spülmaschine, die Waschmaschine... das alles auf 2 Wochentage abzustimmen, würde mich organisatorisch überfordern^^

    Ok, zum Händewaschen nehme ich auch gern warmes/heißes Wasser und natürlich auch zum Abwaschen (einiges an Geschirr und Gläsern, beschichtete Pfannen usw. darf halt nicht in die Spülmaschine oder passt gar nicht 'rein). Aber weder unsere Wasch- noch die Spülmaschine sind überhaupt am Warmwasser angeschlossen.

    Als Beamter muss man in jedem Bundesland die GKV selbst zahlen, voll.

    Ja, das ist so. Aber nichtsdestotrotz finde ich es nicht "traurig", wenn das jemand nicht weiß, weil sie/er nicht in der GKV sondern privat versichert ist. Ich habe das auch nur mal zufällig mitbekommen, weil ich selbst in der PKV bin. Finde ich wirklich nicht verwerflich, wenn man nicht über alles Bescheid weiß.

    Zudem war mir nicht bewusst, dass dein Post nur darauf und nicht auf die Beihilfe bezogen war. Sonst hätte ich ja nicht nachgefragt, was genau du mit deiner Aussage meinst... ;)

    Traurig, dass Personen in priviligierten Situationen häufig nicht einmal Bescheid wissen darüber, wie die Dinge alternativ sein könnten :(

    Wieso sollte Zauberwald , die ja gar nicht in NRW lebt und unterrichtet, über die Situation in NRW Bescheid wissen? Oder wie ist deine Aussage zu verstehen?

    Ich habe auch keine Ahnung, wie es mit der Beihilfe in anderen BL aussieht und kenne mich mit PKV vs. GKV nicht besonders aus. Wozu auch?

    Bei uns schauen die Personalräte die Stundenpläne automatisch nach Vereinbarkeit Familie/Beruf und ungünstige Stundenpläne durch.

    Das ist auch gut so, weil wir Planer eben im Kopf haben, alle Stundentafeln zu erfüllen und erstmal irgendwelche Lücken suchen, dass jede Klasse alle Fächer hat und alle Lehrer ihre Stunden haben.

    Hm, es war bei uns noch nie notwendig, dass sich der Personalrat die Stundenpläne der KuK anschaut.

    Unsere Stundenplaner*innen haben da tatsächlich einen guten Blick drauf, dass die Pläne auch "sozial verträglich" sind und schauen nicht nur auf die Erfüllung der Stundentafeln u. ä. Und wenn doch mal versehentlich bei einer Kollegin oder einem Kollegen etwas nicht passt, kann sie/er zu den Stundenplaner*innen der Abteilung gehen und dann wird umgeplant. Dahingehend gab es in all den Jahren, die ich jetzt an meiner Schule bin, noch nie Probleme.

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