Beiträge von Humblebee

    Du hast mitbekommen, dass es da für bestimmte LOT-Nummern eine Produktwarnung gibt, weil die erheblich durchlässiger waren als angegeben? Ich habe welche aus der Charge aufgehabt, als ich mich angesteckt habe.

    Ja, hatte ich mitbekommen; das ging durch die Presse, als wir gerade im Urlaub waren. Bei den betroffenen handelt es sich aber scheinbar um die "normalen" Masken; ich trage ausschließlich die "Air Queen" in Kindergröße. Aber auch die in "Normalgröße", die wir hier noch liegen haben, haben eine andere LOT-Nummer. Das habe ich extra bei beiden Packungen verglichen, als wir wieder zuhause waren.

    Meine Mutter hat jetzt das 2. Mal Covid in 3 Monaten.

    Ach herrje :( . Gute Besserung für deine Mama!

    Die Fronten sind oft sehr verhärtet.

    Stimmt, daher erübrigt sich für mich hier dazu auch jegliche weitere Diskussion, und ich wies bereits darauf hin, dass es vor gar nicht allzu langer Zeit schon einmal einem längeren Thread zu dieser Thematik gab:

    In dieser Diskussion (EDIT: der ums Gendern meine ich!) werden wir eh auf keinen Nenner kommen. Die hatten wir ja schon mal sehr ausführlich... Falls jemand nochmal nachlesen möchte: SuS und LuL

    Na ja, du hast geschrieben, dass du deinen Laptop genauso häufig wie deinen Fest PC benützt und dir ersterer deshalb reicht. Deshalb ging ich davon aus, dass es um den Unterschied PC - Laptop ging.

    Jetzt stehe ich auf dem Schlauch.... Nochmal: Ja, mir ging es darum (siehe mein Beitrag Nr. 11 - als Antwort auf Beitrag Nr. 6), dass ich nicht unbedingt einen Fest-PC zur Unterrichtsvorbereitung benötige, sondern mir ein Laptop eigentlich reichen würde. Im Endeffekt benutze ich aber beides: mein neues Leihgerät (Laptop) wie auch meinen einige Jahre alten Fest-PC.

    Du schriebst daraufhin Folgendes:

    Laptop reicht mir auch, was Anderes habe ich gar nicht. Aber ein Ipad reicht definitiv nicht aus.

    Über ein ipad hatte ich aber ja gar nichts geschrieben. Ich selbst habe nämlich keines und habe dementsprechend auch noch nie mit einem gearbeitet, also auch noch nie mit einem ipad Unterricht vorbereitet ;) . Und ich habe mir aus o. g. Grund eben ein Laptop als Dienstgerät ausgewählt, weil ich mir ein ipad auch nicht zur Unterrichtsvorbereitung genügen würde, sondern ich dieses ausschließlich in der Schule - also im Unterricht - einsetzen würde.

    Laptop reicht mir auch, was Anderes habe ich gar nicht. Aber ein Ipad reicht definitiv nicht aus.

    Nein, das habe ich aber auch nicht geschrieben ;) . Genau daher - weil ich das ipad tatsächlich zum Großteil nur in der Schule benutzen würde - habe ich mich für ein Laptop als Leihgerät entschieden, weil ich damit sehr gut zuhause arbeiten kann. Eigentlich hätte ich aber für den Untericht gerne noch ein ipad zusätzlich... Mal sehen, ob's das noch irgendwann "obendrauf" gibt.

    Bei Geräten, die ohnehin nicht benutzt werden, weil man nichts mit machen kann, spielt die Wartung eigentich keine Rolle.

    Das bedeutet also, an deiner Schule benutzt gar niemand aus dem Kollegium die euch zur Verfügung gestellten ipads? Sorry, aber das kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, dass "man" diese überhaupt nicht nutzen kann - gerade an einer beruflichen Schule nicht! - und halte es für eine Übertreibung deinerseits, weil du persönlich dein ipad ja anscheinend nie benutzt. Pauschalisieren solltest du da aber bitte nicht, denn es gibt - sowohl in meinem "Dunstkreis" als auch hier im Forum - viele Lehrkräfte, die ipads gerade im Unterricht sehr wohl benutzen.

    Den Standpunkt mit den frühen Besuchen sehe ich hingegen anders. Zu einem wertschätzenden Umgang gehört das gegenseitige Kennenlernen. Und zwar im Hauptarbeitsbereich.

    Das bedeutet für uns, dass eine/einer aus der SL möglichst bald einen „Höflichkeitsbesuch“ macht.

    Das sehe ich wiederum anders. Ich sehe es nicht als "Höflichkeit" an, wenn mich die Schulleitung direkt nach meinem Start an einer neuen Schule - wo ich mich ja erstmal einfinden muss (und das dauert m. E. mindestens ein Schuljahr lang) - in meinem Unterricht begutachtet und das hat für mich auch nichts mit einem wertschätzenden Umgang miteinander zu tun. Wir KuK gehen mit unserem SL auch wertschätzend um und er auch mit uns, obwohl er einen Großteil des Kollegiums noch nie im Unterricht erlebt hat, weil er erst seit drei Jahren an unserer Schule ist.

    Dann müsste es ja - so rein von der Konsequenz her - auch zum "gegenseitigen Kennenlernen" gehören, dass ich die SL ebenfalls in ihrem Unterricht besuche, an einer SL-Runde teilnehme o. ä., wenn ich neu an eine Schule komme, damit ich sie auch in ihrem "Hauptarbeitsbereich" kennenlerne. Gibt es das an irgendeiner Schule?

    Und auf andere Betriebe übertragen, würde es bedeuten, dass jede Chefin/jeder Chef seine neuen Mitarbeiter*innen an ihrem Arbeitsplatz besucht, um sie kennenzulernen, und umgekehrt. Sowas habe ich ebenfalls noch nie gehört.

    Aber ok, das ist wohl wieder Ansichtssache.

    Danke für die Erläuterungen CDL !

    Bei an den BBS in NDS kommt die/der SL i. d. R. nur zweimal zur "Verbeamtungslehrprobe" gegen Ende der Probezeit (einmal zu einem Unterrichtsbesuch in der beruflichen Fachrichtung, einmal im Unterrichtsfach). Auszug aus dem dazugehörigen Runderlass des nds. MK (http://www.schure.de/20411/33,03002.htm) - siehe hier Punkt 1.2:

    1. Beamtin und Beamter auf Probe

    1.1. Vor Ablauf der Hälfte der Probezeit

    Verfahren: Besichtigung einer Unterrichtsstunde, sofern aus dem bisherigen Unterricht der Lehrkraft keine hinreichend genauen Erkenntnisse gewonnen wurden und auf weitere Erkenntnisse aus der dienstlichen Tätigkeit der Lehrkraft nicht hinreichend Bezug genommen werden kann, sowie eine anschließende Besprechung des besichtigten Unterrichts.

    Zuständigkeit gem. Nr. 2 des Bezugserlasses zu a): die Leiterin bzw. der Leiter der Schule, an der die Lehrkraft tätig ist.

    1.2. Vor Ende der Probezeit

    Verfahren: Besichtigung von je einer Unterrichtsstunde in zwei verschiedenen Fächern, bei Schulen, die die Sekundarbereiche I und II führen, verteilt auf die beiden Sekundarbereiche, sowie eine anschließende Besprechung des besichtigten Unterrichts.

    Zuständigkeit gem. Nr. 2 des Bezugserlasses zu a): die Leiterin bzw. der Leiter der Schule, an der die Lehrkraft tätig ist.

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