Wir (BBS in NDS) hatten bei unseren Leihgeräten die Wahl zwischen einem ipad (wobei wir da nochmal zwischen zwei Größen wählen konnten - Stift und Tastatur gab's dazu) und einem Laptop von "bluechip".
Zu einem echten Bildschirmarbeitsplatz gehören laut ArbStättV u. a. gesonderte Tastatur, Maus und Bildschirm, per Dockingstation dann an das mobile Gerät angebunden. Gibt es sowas schon irgendwo? Kann darauf verzichtet werden, da "die Geräte nur selten benötigt oder nur kurz benutzt werden"?
Ich bin mir zwar nicht (rechts)sicher, würde aber meinen, dass man in unserem Beruf nicht von einem "Bildschirmarbeitsplatz" sprechen kann. Rein intuitiv würde ich meinen, dass man bei einem "Bildschirmarbeitsplatz" den größten Teil der Arbeitszeit vor einem Rechner verbringt und das ist ja bei Lehrkräften nicht wirklich der Fall (zumindest nicht, wenn der Unterricht nicht komplett in Distanz durchgeführt wird).