ist vielleicht bei BBS eh anders, weil es nunmal weniger davon gibt, bei einigen Fachrichtungen wird es sogar schwieriger.
Da gebe ich dir allerdings recht!
ist vielleicht bei BBS eh anders, weil es nunmal weniger davon gibt, bei einigen Fachrichtungen wird es sogar schwieriger.
Da gebe ich dir allerdings recht!
Die Zeitspanne (und die gemachten, beruflichen, Erfahrungen) zwischen Schulabschluss und Referendariat ist auch eine ganz andere!
Nein, das ist nicht unbedingt der Fall. Zwar haben die meisten derjenigen, die ein Studium des beruflichen Lehramts beginnen, vorher schon eine Ausbildung gemacht (und evtl. danach noch einige Jahre in der freien Wirtschaft gearbeitet), aber das ist nicht bei allen der Fall. Wir hatten z. B. vor drei Jahren eine Referendarin, die im selben Alter war wie die Refis an allgemeinbildenden Schulen auch (Mitte 20). Sie hatte ihr Abi an einem BG gemacht und anschließend direkt angefangen das Lehramt BBS zu studieren; die notwendigen berufpraktischen Tätigkeiten hat sie studienbegleitend absolviert.
Ich kenne mehrere KuK an BBS, die ebenfalls vor Studienbeginn keine Ausbildung o. a. berufliche Erfahrungen gemacht haben und bei denen die Zeitspanne zwischen Abi/Schulabschluss und Ref dementsprechend gering war.
Na ja, es gibt den direkten Quereinstieg und den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst. Beides ist für doch eigentlich für Menschen, die vorher noch keine Lehrkräfte waren, gedacht. Für Menschen mit Lehramtsqualifikation und Berufserfahrung gibts die Anerkennung (sollte man meinen).
Ich glaube, du hast mich nicht richtig verstanden. In NDS spricht man von "Quereinstieg", aber in vielen anderen Bundesländern heißt dieser "Quereinstieg" nun mal "Seiteneinstieg", z. B. in BW (https://lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseit…/Seiteneinstieg), RLP (https://bm.rlp.de/de/bildung/sch…seiteneinstieg/), Brandenburg (https://mbjs.brandenburg.de/bildung/lehrer…chuldienst.html) oder Bremen (https://www.bildung.bremen.de/seiteneinstieg-202758).
Ich wollte dich lediglich darauf hinweisen, dass mit diesen beiden Begriffen dasselbe gemeint ist und dass die TE wahrscheinlich nicht wusste, dass man in NDS vom "Quereinstieg" (direkter Quereinstieg oder Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst) spricht.
Vor 30 Jahren wurde es in Baden-Württemberg verhindert. Man wurde gefragt, an welcher Schule man als Schüler war und dann dort nicht eingesetzt.
an meinem Studienseminar in NDS wurde es abgefragt, um das zu verhindern.
Mir fallen spontan vier Personen ein, die früher selbst als Schüler*innen bei uns an den BBS waren (drei an der Berufsschule und einer hatte bei uns sein Fachabi an der FOS gemacht) und ihr Ref bei uns gemacht haben. Zwei davon haben anschließend eine Planstelle erhalten, sind also noch immer da
.
Was meinst du mit Seiteneinstieg? Das gibts hier nicht.
Stimmt, in Niedersachsen heißt es "Quereinstieg", in anderen Bundesländern aber "Seiteneinstieg" . Könnte man wissen, muss man aber m. E. nicht
.
Moin, bin heute auf dieses Forum gestoßen und hab mich extra angemeldet um dich zu warnen.
- Es ist eine Katastrophe.
Na ja, sooo eine große Katastrophe ist es nun auch nicht für jeden! Eine Kollegin von mir ist gebürtige US-Amerikanerin (mittlerweile deutsche Staatsangehörige) und hat in den USA Politik, Geschichte und Deutsch studiert (nicht auf Lehramt). Sie hat den Quereinstieg über den Vorbereitungsdienst bei uns an den BBS gemacht und es war für sie überhaupt kein Problem, sich Politik und Geschichte als Fächer anerkennen zu lassen.
'tschuldigung
! Armer schwarzer Kater "alter" Pepe! ![]()
Die Schulleitung darf Kopien von Urkunden beglaubigen, das gilt - meine ich - für alle Bundesländer.
Stimmt, das wäre - falls denn wirklich beglaubigte Kopien benötigt würden - auch mein "Weg": Original mitnehmen und im Sekretariat bzw. über den Schulleiter beglaubigen lassen.
In der Vorlage für die niedersächsische Veränderungsanzeige ist auch nur von "Kopie" der Heiratsurkunde bzw. der eingetragenen Lebenspartnerschaft die Rede. Ich schätze, wenn beglaubigte Kopien gewünscht wären, würde das explizit dabei stehen.
Originale würde ich übrigens auch nie einreichen, denn die Kopie der Heiratsurkunde wird ja ans Landesamt für Bezüge und Versorgung weitergegeben und verbleibt dort.
Nur noch mal so nebenbei:
Spricht das RKI (!) überhaupt Impfempfehlungen aus? Also ... qua Amt?
Ja natürlich. Für Kinder ab 12 gibt es eine offizielle Empfehlung.
Nicht das RKI sondern die "STIKO" spricht Impfempfehlungen aus.
Restaurant
Ja (nämlich gar keine
; ich wollte nie Kinder haben)
Wieviele Geschwister hast du?
Buffet - da kann man von allem ein wenig probieren.
Sonnenaufgang oder Sonnenuntergang?
Ja, kenne ich, habe ich aber nicht oft gesehen.
Was war als Kind deine Lieblingsserie im Fernsehen?
Ja, wenn ich einen Nachmittagstermin für uns alle vier haben will in der Regel ja, ich mache den inzwischen immer gleich vor Ort für den nächsten Durchgang dann jetzt aus.
Die Zahnärztin arbeitet eben auch nur Teilzeit in meist vormittags, das hilft mir leider nicht.
Für akute Sachen geht es natürlich schneller, da muss ich dann aber mit irgendeiner Ärztin aus der Praxis leben.
Ach so, das ist ja was anderes. Es war mir nicht klar, dass es um Termine gleich für deine ganze Familie geht (du hattest geschrieben "Auf einen Termin warte ich mind. 6 Monate...") und dass eure Zahnärztin meistens nur vormittags arbeitet. In dem Fall ist ja klar, dass die Termine dann nicht ganz so einfach zu bekommen sind. Aber 6 Monate Wartezeit finde ich trotzdem sehr lang.
Medizinische Wüste ist virlleicht noch nicht in NRW aber zumindest eine Riesenwarteschlange.
Ja, da gebe ich dir recht, wenn ich lese, was du über die Wartezeiten und die Nicht-Aufnahme von neuen Patient*innen schreibst! Das ist hier glücklicherweise (noch) nicht so arg.
Naja, auf einen einfach Termin warte ich inzwischen mindestens 6 Monate, so dass evtl. der Stundenplan da noch anders war, aber ohne Beurlaubung geht es nicht.
Wie jetzt?1? Du musst 6 (!) Monate auf einen Vorsorgetermin beim Zahnarzt warten? So lange habe ich noch nicht mal auf einen Facharzttermin warten müssen (beim Orthopäden waren es mal 3,5, beim Onkologen 3 Monate). Aber beim Zahnarzt bekommt man hier innerhalb von einer bis zwei Wochen einen Termin. Auch mein Lebensgefährte (gesetzlich versichert) hat als Neupatient innerhalb von 10 Tagen bei meiner Zahnarztpraxis - zu der er gewechselt ist - einen Vorsorgetermin erhalten.
Darum lege ich meine planbaren Vorsorgetermine in die Ferien oder auf bewegliche Ferientage u.ä.
Ich möchte verhindern, dass mich KuK "nur" wegen eines planbarens Arzttermines vertreten müssen.
Ich auch. Oder auf meinen freien Tag - wenn ich einen habe, was in den letzten Schuljahren zum Glück der Fall war - oder eben auf nachmittags, denn ch bin ja nicht jeden Tag bis zur 8. Stunde oder noch länger in der Schule. Wenn ich mal nüchtern morgens zum Arzt kommen muss, versuche ich den Termin auf einen Tag zu legen, wo ich später oder gar keinen Unterricht habe oder - wenn es gar nicht anders geht - meine Stunden mit einer/einem Kollegin/Kollegen zu tauschen. War bisher noch nie ein Problem.
zur wöchentlichen "Abendsprechstunde" (16-18 Uhr)
16 bis 18 Uhr fällt unter "Abendsprechstunde" und das nur einmal wöchentlich? Oder verstehe ich das falsch? Das sind dann aber keine patientenfreundlichen Öffnungszeiten! Hier in der Stadt ist bei den allermeisten Arztpraxen mind. zweimal, i. d. R. dreimal die Woche nachmittags um die Zeit geöffnet. Meine Hausarztpraxis hat bspw. montags und donnerstags nachmittags von 16 bis 18 Uhr und dienstags 16 bis 19 Uhr offen; meine Zahnarztpraxis ist montags bis mittwochs ab 8 Uhr durchgehend bis 19 Uhr und donnerstags und freitags bis 18 Uhr geöffnet.
Es stellt sich halt immer die Frage, wie ernst die örtliche Polizei das nimmt... Hier im Thread scheinen die Erwartungen ja hoch zu sein, dass dort gezielt ermittelt wird. Das muss aber nicht der Fall sein.
Es wird mit zweierlei Maß gemessen: Beleidigungen gegen Politiker führen jetzt z.T. sogar direkt schon zu Hausdurchsuchungen (als Teil der neuen Kampagne gegen Hasskriminalität). Für "Normalos" wie uns gilt dies aber nicht. Da werden die Verfahren i.d.R. eingestellt.
Ob ein Verfahren letztendlich eingestellt wird oder nicht, ist aber nicht Sache der örtlichen Polizei! Die ist ja lediglich für die Aufnahme der Anzeige(n) verantwortlich; ob ein Verfahren eingeleitet wird, entscheidet i Endeffekt die zuständige Staatsanwaltschaft.
Vermutlich hast du als Grundschullehrerin noch nicht so viele nachts um 2 Uhr gehabt?
Oh je, sowas habe ich auch noch nie gehabt!
Bei mir gab es aber merkwürdigerweise noch nie einen Telefonstreich (allerdings stand ich auch nie im Telefonbuch). Wenn jemand mit unterdrückter Telefonnummer anruft, gehe ich sowieso nicht ans Telefon und warte erstmal, bis der Anrufbeantworter anspringt.
Nö, hatten wir früher auch. Sonst wäre es ja auch ungerecht.
Ich kenne es aber auch so, dass es tatsächlich nur einen großen Heizkessel gibt und dann jeder Wohnung einen eigenen Zähler hat. In der Wohnung, die mein Lebensgefährte früher bewohnt hat, waren bspw. an den einzelnen Heizkörpern diese Heizkostenverteiler (bin mir nicht sicher, ob die wirklich so heißen...) angebracht.
Ich frage mich genau wie CDL wie das praktisch in Mehrfamilienhäusern stattfinden soll? Wir teilen uns ja die Heizung.
Stimmt, das wäre schon mal problematisch. Wobei in dem Mehrfamilienhaus, in dem ich früher gewohnt habe, jede Wohnung einen eigenen Heizkessel mit eigenem Zähler hatte. Das ist aber wohl eher ungewöhnlich, oder?
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