Vertretungsaufgaben bei Krankheit, Frage an die Bayern

  • Hallo,


    im Moment gibt es bei uns mal wieder kollidierende Auffassungen zum Titelthema zwischen SL und Kollegium.


    Ein neuer Dreh ist die Behauptung, dass man als Alternative zum krank Arbeiten auch das gesamte Jahr auf Stundenebene geplant in der Schule hinterlegen könne (mit ABs und allem). Versäume man dies, sei das eigenes Verschulden, und dann müsste man halt krank was schicken. Wohlgemerkt, das schulinterne Curriculum, wo die Sequenzen bei uns aufgeführt sind, reicht mangels Detailgrad nicht aus.

    Eine Rechtsgrundlage wird nicht genannt, als Kronzeuge werden die Bayern angeführt, bei denen dieses Vorgehen angeblich üblich sei (die Frage welche Bedeutung das bayrische Schulgesetz für NRW haben soll sei hier außen vor). Aus aufrichtigem Interesse: Kann sich da jemand zu äußern? Bonuspunkte für eine einschlägige bayrische Rechtsnorm, falls dies wirklich so ist. Gerne auch anderes Bundesland, falls das irgendwo so gehandhabt wird.


    Disclaimer:

    - Bitte keine Diskussion bis zu welchem Unwohlseinsgrad man den Kollegen zuliebe was vorbereitet oder nicht.

    - Bitte keine Diskussion über Alternative wie z.B. Wiederholungsmaterial im Klassenschrank zu hinterlegen.

  • Ich glaube, eine Rechtsgrundlage hierfür gibt es nicht. Unsere Schule hat es so organisiert, dass alle Klassenlehrer:innen eine Mappe zu Schuljahresbeginn zusammenstellen, in der ABS zu bereits behandelten Themen enthalten sind. Im Krankheitsfall kann hierin gearbeitet werden.

  • Eine Rechtsnorm kenne ich auch nicht.


    Bei uns gilt: Krank ist krank, da muss man nichts liefern

    Bei planbarer Abwesenheit (Fortbildung, Fahrten...) wird darum gebeten Material bereit zu stellen.


    Was wir zusätzlich haben und für euch ne Idee wäre, wir haben für die Hauptfächer Ordner mit verschiedenen Übungsblättern im Lehrerzimmer. Wenn man spontan vertreten muss, kann man sich da was passendes raussuchen.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Eine Rechtsgrundlage wird nicht genannt,

    Weil's keine gibt. Bei 36 Schulwochen a 25 Unterrichtsstunden und 30 min Vorbereitungszeit pro U-Std. müsste man 450 Zeitstunden vorarbeiten. Dürfte schwierig werden.

  • Weil's keine gibt. Bei 36 Schulwochen a 25 Unterrichtsstunden und 30 min Vorbereitungszeit pro U-Std. müsste man 450 Zeitstunden vorarbeiten. Dürfte schwierig werden.

    Vor allem ist das schwierig, weil ich ja am Schuljahresanfang noch gar nichts über die "Stärke" eine Lerngruppe weiß und daher - so ist es zumindest bei mir oft in Englisch, aber auch im berufsbezogenen Unterricht Wirtschaft - i. d. R. im Laufe des Schuljahres meinen Unterricht der jeweiligen Lerngruppe anpassen muss. Die eine ist schneller, die nächste langsamer, die eine benötigt zusätzliche Übungsaufgaben usw. Das weiß man doch als Lehrkraft gar nicht im Voraus! Natürlich könnte ich meinen "Pool" an Unterlagen, den ich für die jeweiligen Unterrichtsstunden aus vorherigen Schuljahren angesammelt habe, zur Verfügung stellen, aber wenn ich irgendwo ein neues Lernfeld unterrichten muss oder in einem Bildungsgang neu eingesetzt werde, wo ich vorher noch nie unterrichtet habe, oder mit Materialien arbeiten muss, die ich noch nicht kenne (z. B. Englisch in Klasse 12 und 13 im BG, wo es alle zwei Jahre neue verbindliche Materialien gibt, die abiturrelevant sind), wird's heikel...

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

    • Offizieller Beitrag

    Ein neuer Dreh ist die Behauptung, dass man als Alternative zum krank Arbeiten auch das gesamte Jahr auf Stundenebene geplant in der Schule hinterlegen könne (mit ABs und allem). Versäume man dies, sei das eigenes Verschulden, und dann müsste man halt krank was schicken.

    Die Behauptung ist - nett formuliert - Quatsch.

  • die Bayern angeführt, bei denen dieses Vorgehen angeblich üblich sei

    Mich würde auch sehr interessieren, ob dieses Vorgehen wirklich jemandem von euch bekannt ist!


    im Moment gibt es bei uns mal wieder kollidierende Auffassungen zum Titelthema zwischen SL und Kollegium.

    TwoEdgedWord : Hat deine SL denn diese Behauptung schon früher bereits getätigt (weil du "mal wieder" schreibst)? Finde ich ein starkes Stück, muss ich sagen!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Hat deine SL denn diese Behauptung schon früher bereits getätigt (weil du "mal wieder" schreibst)? Finde ich ein starkes Stück, muss ich sage

    Joa, regelmäßig.


    Kann ich in der Lesart "Wenn's geht macht man es für die vertretenden Kollegen, und freut sich auch, wenn Kollegen es für meine Vertretungseeinsätze machen. Wenn's nicht geht, geht's halt nicht" auch unterstützen.


    Leider geht es oft von einer freiwilligen Serviceleistung für die Kollegen (weil wir uns mögen) über in eine Anspruchshaltung der SL ("In unserer Schule wird jede Stunde fachgerecht vertreten"). Der Ton macht die Musik, und ich mag mich nicht dafür rechtfertigen, auch mal nix zu schicken.



    @Bayern: Ich bin ja oft erstaunt (ohne Wertung) über Hierarchie und gestrenge Vorgaben in Bayern, daher traue ich mich nicht, das völlig auszuschließen. Deshalb die Frage, rein aus Interesse daran, wie es anderswo läuft.

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

    Einmal editiert, zuletzt von TwoEdgedWord ()

  • Unfassbar, was manche SLen meinen den Lehrkräften noch aufbürden zu müssen. Als wäre der Alltag grad nicht schon belastend genug oftmals.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich kenne hier keinerlei rechtliche Vorgaben zu diesem Thema.

    Wer sich fit genug fühlt zumindest einen Teil der Aufgaben an die Schule zu schicken, der macht das. Das ist nett und die Vertretung freut sich, wenn man zumindest so ungefähr weiß, was man machen kann. Wer "zu krank" ist, im Krankenhaus liegt, langfristig erkrankt ist, ... macht das nicht und wird erstmal wieder gesund.


    Und wegen der Planung im Voraus:

    Bei uns gibt es sogenannte "Stoffverteilungspläne" für jedes Fach. Wie der Name schon sagt, verteilt man da den Stoff vereinfacht gesagt übers Jahr und schaut, dass man ungefähr so hinkommt. Diese Pläne müssen wir immer Anfang November bei der Schulleitung zur Einsicht abgeben, dann bekommen wir sie wieder zurück.

    Sehr detailliert sind die aber nicht und schon gar nicht mit Material dabei. Und Themen verschieben ist jederzeit möglich, je nach aktuellen Gegebenheit.

    Die Referendarin will z. B. eine Stunde im Seminar zeigen. Dann schaut man, was normalerweise dran wäre. Wenn sie gern ein anderes Thema machen würde, das sich anbietet, dann verschiebt man halt.


  • Auf der Personalratsfortbildung wurde uns bei solchen Sachverhalten folgendes Vorgehen angeraten:

    Durch den örtlichen Personalrat veranlassen:

    - Anweisung schriftlich einfordern

    - erfolgt diese ohne Nennung der Rechtsgrundlage, diese dann entsprechend nachfordern.


    - das Ganze als Informatuon zur Kenntnis an den nächstübergeordneten PR weiterleiten


    Bis dahin Anweisung ignorieren!

  • Ein neuer Dreh ist die Behauptung, dass man als Alternative zum krank Arbeiten auch das gesamte Jahr auf Stundenebene geplant in der Schule hinterlegen könne (mit ABs und allem). Versäume man dies, sei das eigenes Verschulden, und dann müsste man halt krank was schicken. Wohlgemerkt, das schulinterne Curriculum, wo die Sequenzen bei uns aufgeführt sind, reicht mangels Detailgrad nicht aus.

    Eine Rechtsgrundlage wird nicht genannt, als Kronzeuge werden die Bayern angeführt, bei denen dieses Vorgehen angeblich üblich sei (die Frage welche Bedeutung das bayrische Schulgesetz für NRW haben soll sei hier außen vor).

    Wir schreiben in Bayern Jahrespläne mit der Stoffverteilung für das Schuljahr, manche Kolleg*innen schreiben auch Sequenzpläne von Ferien zu Ferien. Das sind aber nur grobe Verteilungen und definitiv keine Planung auf Stundenebene mit ABs etc. pp!!!


    Was wir tun, ist für die kommende Woche immer Wochenpläne schreiben, diese tatsächlich detailliert und da hat man dann zu Beginn der Woche an sich auch das Material für die kommende Woche vorliegen (es kann sich immer noch etwas verschieben, ist ja logisch).

    Also kann man im Krankheitsfall theoretisch ein Foto des aktuellen Wochenplans reinschicken und die Vertretungslehrer wissen, was in der Stunde geplant war, und finden im besten Fall das Material im Klassenraum vor.

    Oftmals scheitert das dann aber doch, weil man bestimmtes Material zuhause hat oder weil die Klasse aufgeteilt und nicht vertreten wird und gewisse Dinge dann nicht durchführbar sind - Versuche oder Rollenspiele oder sowas.

  • Selbstverständlich gibt es dafür keine Rechtsnorm, weil die Forderung vollkommen absurd ist.

    Als Personalrat würde ich genau so vorgehen, wie Schmeili das oben beschreibt.

    Als verbeamtete Lehrkraft ohne Aufgabe in der Personalvertretung würde ich die Anweisung zur Kenntnis nehmen und dann ignorieren. Darauf würde ich es ankommen lassen, dass der Schulleiter mich anweist, bei Krankheit Aufaben einzuschicken. Und auch auf die Konsequenz, wenn man das nicht tut. Ich möchte gerne sehen, was er macht, wenn er feststellt, dass er eine Anweisung gegeben hat, die keine Rechtsgrundlage hat und die er deswegen weder durchsetzen noch deren Nichtbeachtung er irgendwie sanktionieren kann.

  • Nochmal: Es geht nicht darum, dass diese Forderung bar jeder Grundlage ist (ist sie).


    Kathie Da könnte ein Kern dieses Mythos liegen. Macht ihr das, weil das irgendwo steht oder weil ihr euch als Fachschaft/ Schule darauf geeinigt habt?

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

  • Deine Schulleitung, TE, hat ja mal n heftiges Rad ab. Ich könnte das nicht leisten. Zu rechtlichen Dingen weiß ich diesbezüglich leider nichts.

  • LDO §3


    Unterricht

    (1) 1Die Lehrkraft ist bei ihrem Unterricht an die geltenden Lehrpläne und Stundentafeln gebunden. 2Sie achtet auf eine gleichmäßige Verteilung des Lehrstoffs und der schriftlichen Leistungserhebungen über das Schuljahr. 3Die Schulaufsichtsbehörde oder die Schulleiterin oder der Schulleiter kann allgemein oder im Einzelfall verlangen, dass die Lehrkraft einen Plan hierüber schriftlich ausarbeitet und Nachweise über den behandelten Lehrstoff erstellt.



    Wochenplan muss gemacht werden und muss z. B. beim Unterrichtsbesuch vorgelegt werden. Am Ende des Schuljahres wird er bei der Schulleitung abgegeben und wird dann eine gewisse Zeit (Dauer??) archiviert.

  • @Bayern: Ich bin ja oft erstaunt (ohne Wertung) über Hierarchie und gestrenge Vorgaben in Bayern, daher traue ich mich nicht, das völlig auszuschließen. Deshalb die Frage, rein aus Interesse daran, wie es anderswo läuft.

    nein, das ist nicht normal.


    Wir schreiben zu Schuljahresbeginn Stoffverteilungspläne bzw. die didaktische Jahresplanung. Das ist (zumindest an Berufsschulen) Pflicht. Ansonsten ist nichts hinterlegt und kann auch nicht eingefordert werden.


    Wenn es passt, dann kann man Aufgaben reingeben. Manchmal reicht es ja, wenn man sagt „im Buch auf S. xy sind passende Aufgaben“. Ich habe heute z.B. vertreten und hatte die Ansage ich sollte Thema xy unterrichten. Da es ein Standard-Thema war und ich schon am Montag Bescheid wusste hab ich meine Unterlagen verwendet.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Wir schreiben zu Schuljahresbeginn Stoffverteilungspläne bzw. die didaktische Jahresplanung.

    Das tun wir auch. Diese Stoffverteilungspläne - die vor einigen Jahren erstellt wurden - sind im "Didaktischen Wizard" hinterlegt und werden jährlich überprüft sowie ggf. überarbeitet.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Stoffverteilungspläne kenne ich auch BW auch. Aber da stehen nur die Themen über das Jahr verteilt drinnen (und Änderungen sind jederzeit möglich). Die SL kann sie einfordern, ich habe es aber noch nie erlebt. Sie liegen bei mir zu Hause herum, ich schaue ab und zu hinein, um zu wissen, ob ich zeitlich noch im Plan liege (inzwischen weiß ich es aber meistens auswendig, z. B. zu Fastnacht muss ich mit Thema X durch sein, sonst wird es knapp).


    Bei uns ist es so wie schon mehrfach hier geschrieben, wenn es gesundheitlich geht, notiert man genaueres im digitalen Klassenbuch, ich kann sogar in diesem AB oder Lösungen hochladen und die Vertretung freut sich. Aber auch ich mache es nur, wenn es gesundheitlich geht, verlangt wird es nicht.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Nochmal: Es geht nicht darum, dass diese Forderung bar jeder Grundlage ist (ist sie).


    Kathie Da könnte ein Kern dieses Mythos liegen. Macht ihr das, weil das irgendwo steht oder weil ihr euch als Fachschaft/ Schule darauf geeinigt habt?

    Das mit den Wochenplänen ist (denke ich) bayernweit so. Am Ende der Woche werden sie von einem selbst unterschrieben und dienen dann als Lehrnachweis.

    Bei Unterrichtsbesuchen müssen sie der Schulleitung / Schulrätin vorgelegt werden.

    Wo es steht, kann ich dir nicht sagen, aber man lernte schon so im Ref.

Werbung