Wenn man aber ein positives Testergebnis nicht meldet, gibt es keinen (nachweislichen) Gesetzesbruch.
Wenn man ein positives Selbsttestergebnis hat, ist man laut der in NRW geltenden "Corona-Test- und Quarantäneverordnung" aber verpflichtet, noch einen Schnell- oder PCR-Test vornehmen zu lassen: "Personen, die ein positives Testergebnis eines Coronaselbsttests erhalten haben, sind verpflichtet, sich in einer Teststelle unverzüglich einem Coronaschnelltest oder einem PCR-Test (Kontrolltest) zu unterziehen." (§ 13)
Und hier (NDS) stand gerade heute erst in der Zeitung, dass dann ein positives Testergebnis direkt vom Labor an die Stadt gemeldet wird, die daraufhin einen Absonderungsbescheid losschickt.Sprich: Man muss das positive Testergebnis nicht mehr selbst melden, weil dies direkt über das Labor läuft. Insofern ist also zumindest das Labor zur Meldung verpflichtet.