Beiträge von Humblebee

    Dann könnte ich in Mathe und verschiedenen IT-Fächern keine Arbeit mehr schreiben lassen.

    What?!? Deine Klassenarbeiten fallen grundsätzlich dermaßen schlecht aus, dass ein Drittel der SuS nur eine 5 oder 6 schafft? Das ist ja ein Hammer!

    Ansonsten kann ich - wie gesagt - nicht viel dazu sagen, wie es mit der Genehmigung von Klausuren/Klassenarbeiten in den nds. allgemein bildenden Schulen läuft. Ob diese Regelung auch für BBS gilt, weiß ich gar nicht, muss ich sagen. Ich hatte bisher erst zweimal eine Klausur/KA, die so schlecht ausgefallen ist und die habe ich dann nicht gewertet, sondern noch einmal schreiben lassen - mit anderen Aufgaben, aber natürlich denselben Themen (ist in beiden Fällen dann etwas besser ausgefallen, da sich wohl doch noch einige SuS hingesetzt und gelernt haben).

    Moment: ich reiche die schon fertig korrigierte Arbeiten ein. Nicht Klausurvorschläge. Das wäre noch was...

    Ah, alles klar, ich hatte mich schon gewundert! Aber auch das Einreichen von geschriebenen Klausuren/Klassenarbeiten ist mir vollkommen unbekannt. Ich kenne es hier aus NDS von den allgemeinbildenden Schulen auch nur, dass man Klassenarbeiten, die sehr schlecht ausgefallen sind, von der SL genehmigen lassen muss (ob das i. d. R. "klappt" oder nicht, weiß ich nicht, da ich ja nicht an einer allgemein bildenden Schule unterrichte). Diese Regelung gilt aber hier noch immer (Auszug aus dem Runderlass "Schriftliche Arbeiten an allgemeinbildenden Schulen": "Zeigt sich bei der Korrektur und Bewertung, dass mehr als 30% der Arbeiten einer Klasse oder Lerngruppe mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ bewertet werden müssen, so wird die Arbeit nicht gewertet. Von dieser Vorschrift darf mit Zustimmung der Schulleiterin oder des Schulleiters abgewichen werden.")

    Ich mag das Wort Musterlösung nicht, es ist doch eher eine Beispiellösung, insbesondere dann, wenn mehrere Wege zum Ziel führen können.

    Da sehe ich vom Wort her nicht wirklich einen Unterschied, muss ich sagen. Ob es nun mein "Muster" oder mein "Beispiel" für die Lösung einer Aufgabe ist, kommt m. E. auf's Gleiche hinaus. Und in den von mir genannten Fällen ist es ja nicht mal ein Beispiel oder Muster, sondern einfach die Lösung, weil es ja nur eine korrekte Antwort gibt ;) .

    ich soll immer 3 Klausuren bei der SL vorlegen

    Gilt das für jede Klausur/Klassenarbeit, die du schreiben lässt, oder nur für Prüfungen?! Das habe ich hier noch von keiner Schule mitbekommen, dass KuK dort der SL Klausuren vorlegen sollen oder müssen.

    EDIT: Und selbst für Abschlussprüfungen, z. B. in Englisch in der FOS, müssen wir nur zwei Prüfungsvorschläge vorlegen, keine drei (ein Vorschlag wird von der SL als Hauptprüfung ausgewählt und der zweite dient als Ersatzprüfung für erkrankte SuS).

    Ein Erwartungshorizont wäre für mich, was meine Fächer anbelangt, eine Lösung, die das beinhaltet, was wir im Unterricht durchgenommen haben und ich es somit in der Schulaufgabe erwarten kann, wie das Wort schon sagt. Eine Musterlösung ist eher etwas, was ich bei einer freieren Aufgabe (z.B. schriftliche Texte) schreiben würde und es ist eben ein "Muster", man kann es aber auch anders machen und nicht nur diese eine Lösung wird erwartet oder ist (sehr) gut.

    Je niedriger die Klassenstufe, desto eher ähnelt der EW der Musterlösung, weil die sprachlichen Mittel natürlich noch sehr begrenzt sind und gar nicht so viel anderes herauskommen kann. In der Oberstufe hingegen wäre für mich ein EW z.B. bei der Cartoonanalyse, dass der/die Schüler/in eine Beschreibung, eine Analyse schreibt, die Message und die Kritik des Cartoons erkennt und kohärent und nachvollziehbar darstellt. Eine Musterlösung wäre, wenn ich eine solche Aufgabe komplett selbst schreibe (was ich auch schon gemacht habe, weil mein Kurs sich das gewünscht hat) als Vorschlag, wie man so etwas schreiben kann.

    Wie man das aber z.B. auf Fächer wie Mathematik übertragen kann, weiß ich nicht, da es ja meist nur eine richtige Lösung gibt. Daher gibt es hier vielleicht keine richtige Abgrenzung zwischen EW und Musterlösung.

    Ich möchte noch ergänzen: Eine Musterlösung als "einzig richtige Lösung" kann es auch in anderen Fächern als in Mathe geben. Beispiele aus meinen Fächern: Grammatikaufgabe in Englisch zum "Simple Past" (die Vergangenheitsform von "leave" ist nun mal "left" und nichts anderes); Aufgabe im Wirtschaftsunterricht: "Zu welchem Wirtschaftssektor gehört der Bergbau?" - einzig korrekte Antwort: zum "primären Sektor" bzw. zum Sektor "Urproduktion".

    Wir reichen sogar - im systematischen Wechsel der Bildungsgänge - Klausur MIT Erwartungshoriztont der Schulleitung ein!

    Da scheint eure SL aber viel Zeit zu haben, wenn sie sich das alles durchliest... Vor allem frage ich mich: Kennt sie sich denn mit allen Themen aus? Oder reicht ihr nur bei der erweiterten SL - also den Abteilungsleitungen - eure Klausuren ein? Und vor allem: Aus welchem Grund sollt ihr eure Klausuren einreichen?

    Bei uns müssen nur Prüfungsvorschläge mit EWH bei der SL eingereicht werden.

    Ein großer Teil hat im ersten Semester auf Lehramt Gym gewechselt, als aufgefallen ist, dass man für BBS 52 Wochen praktische Berufserfahrung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung braucht.

    Leute gibt's 8|! Ich hatte bei Studienbeginn den Eindruck, dass das in meinem Jahrgang doch schon bekannt war. Die allermeisten hatten eine Ausbildung absolviert oder - so wie ich (da meine berufsfachschulische Ausbildung nicht anerkannt wurde) - vor Aufnahme des Studiums ein Jahr lang ein Betriebspraktikum gemacht. Nur an eine Kommilitonin kann ich mich erinnern, die die Idee hatte, ihre 52 Wochen berufspraktische Erfahrung während der Semesterferien "zusammenzuklauben". Das war ihr aber dann doch zu stressig und sie hat nach einigen Semestern auf Gym-Lehramt gewechselt. Ach ja, und einer Englisch-Kommilitonin wurde im zweiten Semester "bescheinigt", dass ihre Englisch-Aussprache zu schlecht sei und sie deswegen lieber das Unterrichtsfach wechseln solle (hat sie gemacht, aber nicht nur das Fach sondern auch gleich das Lehramt...).

    Nun behagt es mir ja nun nicht recht, die NS-Burg durch die IP Vogelsang als touristisches Highlight umworben zu sehen, sie auch nicht mit "Erinnerungswert" zu belegen oder als Denk-mal zu verstehen; die soll einfach weg.

    Warum soll sie nicht als Mahnmal und als Informationszentrum erhalten bleiben, ähnlich wie die "Dokumentation Obersalzberg"?

    Ok, dann verstehst du plattyplus unter "Erwartungshorizont" tatsächlich etwas anderes als Joker13 und auch ich. Dass man in einem EWH auch zu erwartende Fehler mit einbezieht, kenne ich so nicht.

    Für Englisch in der Oberstufe könnte ein EWH z. B. so aussehen: https://www.abiweb.de/englisch-abitu…r-englisch.html (wobei die EWH der Abiklausuren noch detaillierter und auf die jeweilige Aufgabenstellung genau bezogen formuliert werden).

    Für die Klassenarbeiten im Wirtschaftsunterricht (den ich in den Lernfeldern in meiner BFS-Klasse erteile) und für "einfache" Englisch-Klassenarbeiten (z. B. in den BFS- und BES-Klassen) erstelle ich auch eine "Musterlösung", keinen detaillierten EWH. Das wäre bspw. für Grammatikaufgaben m. E. völlig überflüssig. Da nehme ich auch keine Positivkorrekturen vor, weil ich die Klassenarbeiten bei Rückgabe mit den SuS durchspreche und diese eine Berichtigung anfertigen.

    In der Sek 2b läuft es nach IHK-Schlüssel:

    1. 100-92%
    2. 91-81%
    3. 80-67%
    4. 66-50%
    5. 49-30%
    6. 29-0%

    Mit den 85%, mit denen man in den allgemeinbildenden Bildungsgängen also noch eine 1 bekommt, ist man bei den Azubis fast schon bei einer 2 minus. ;)

    Der IHK-Schlüssel wird bei uns auch benutzt, allerdings nicht im Beruflichen Gymnasium, Klasse 12 und 13. In den Klassen 12 und 13 am BG und den allgemein bildenden Gymnasien gibt es aber hier in NDS eh keine Noten mehr sondern Punkte von 0-15. An das in diesen Klassen geltende Bewertungsschema müssen sich aber alle Schulen halten.

    Positiv-Korrekturen sind von unserem Arbeitgeber nicht gefordert. Wären sie gefordert, müßten wir noch einmal ganz dringend über das Deputat reden, weil die Korrekturen wesentlich länger dauern.

    Das stimmt so nicht oder zumindest nicht für alle Fächer und alle Schulformen. Für den Fremdsprachenunterricht gab es hier in NDS für die gymnasialen Bildungsgänge vor einigen Jahren einen Runderlass "Aufgabenformate in den modernen Fremdsprachen", in dem u. a. steht: "Schriftliche Leistungsüberprüfungen sind für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern nachvollziehbar zu korrigieren und zu bewerten. Deshalb stellt Positivkorrektur eine wichtige Hilfestellung für Schülerinnen und Schüler dar."

    Daher nehmen wir im BG, in der Fachoberschule und den Fachschulen auf jeden Fall Positivkorrekturen in Englisch vor.

    Humblebee, bei fünf Wochen komme ich aber immer noch auf 25 Tage und es kann mir niemand erzählen, dass er nicht noch irgendwo fünf Tage abknapsen kann.

    !. Siehe Post von Kris24 : Außerhalb der Ferien arbeite ich teilweise mehr als die reguläre Arbeitszeit, gerade wenn Prüfungskorrekturen anstehen (und das ist bei mir jedes Schuljahr im Mai/Juni der Fall).

    2. Hast du denn wirklich in den Sommerferien 25 Tage 0,0 für die Schule zu tun? Also, ich kann nur sagen, dass ich auch in den Sommerferien mind. eine bis 1,5 Wochen mit Schulischem beschäftigt bin (Stoffverteilungspläne erstellen oder abändern, Lektürelesen für die Oberstufe, Einarbeitung in neue Lehrbücher bzw neue Ausgaben derselben, ...). Dazu gehört meiner Meinung nach auch das Aufräumen des Arbeitszimmers, das Sichten und Abheften von Unterlagen/Materialien usw.; also Tätigkeiten, die andere Arbeitnehmer*innen während ihrer Arbeitszeit im Büro erledigen.

    Und auch wenn ich während des Schuljahres Überstunden mache, so kann mir niemand erzählen, dass er seine Urlaubstage plus eben Überstunden nicht angemessen nehmen kann. Kein Lehrer arbeitet ein Jahr durch

    Das hat doch auch nirgendwo jemand geschrieben!? Ich sage nur, dass ich nicht unbedingt mehr als 30 Tage im Jahr wirklichen Urlaub habe und eben auch keine 25 Tage in den Sommerferien.

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