Beiträge von Humblebee

    @Lindbergh

    Es geht auch darum, dass viele Gastronomen immer noch nicht begriffen haben, dass desinfizieren (Schmierinfektion spielt keine ernsthafte Rolle), Maske beim aufstehen, Kellner mit Minivisier und Zettel mit Falschangaben rumliegen lassen, kein Konzept ist.

    Woher weißt du, dass "viele Gastronomen das immer noch nicht begriffen haben"? Die allermeisten Restaurants, Cafés etc. sind doch - abgesehen von der Außengastronomie - schon seit Monaten geschlossen.

    S.o., die Mehrarbeit übernimmst du doch freiwillig?

    Wirst du tatsächlich jedes Mal gefragt, bevor du in den Vertretungsplan eingetragen wirst? Unsere Abteilungsleitung versucht zwar uns "vorzuwarnen", aber ich glaube kaum, dass die KuK jede Vertretung (und damit Mehrarbeit) so ganz "freiwillig" übernehmen. Natürlich kann ich mir die Mehrstunden aufschreiben, aber Freiwilligkeit sieht doch ein wenig anders aus, oder ;) ?

    Und dass andere mehr unterrichten müssen, wenn eine Lehrkraft ausfällt, also deren Unterrichtsstunden zumindest zum Teil übernehmen müssen (damit nicht zuviel Unterricht ausfällt), ist doch klar. Wir zumindest haben keine "Springer"/Vertretungslehrkräfte, die bei Ausfall von KuK mal eben einspringen könnten.

    (ich könnte mir vorstellen, dass das Jugendarbeitsschutzgesetz allerdings auch am BK gilt, zumindest für die Jahrgänge, die noch Jugendliche haben)

    Mag sein, dass es in NRW am BK tatsächlich gilt (wobei sich dann u. a. das BK, wo puntino tätig ist - siehe Beitrag oben - nicht daran halten würde). Ich kann mir allerdings wirklich nicht vorstellen, dass dies in NDS auch für die BBS für deren Pausenregelung zugrunde gelegt werden muss, denn dann würden sich ja auch hier die allermeisten BBSn nicht gesetzeskonform verhalten. Rein interessehalber werde ich aber mal versuchen, dass in Erfahrung zu bringen (meine Google-Suche dazu war leider erfolglos)!

    Man könnte sich allerdings fragen, ob sowas eine Frage ist, die demokratisch entschieden werden darf.
    Die verpflichtende längere Mtitagspause in der Oberstufe wurde / wird in NRW mit dem Arbeitsschutzgesetz. 30 Minuten am Stück mindestens müssen es sein.

    https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html : "Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen."

    Insofern würde das meiner Auslegung nach Schulen nicht betreffen, da dort spätestens nach einer Doppelstunde Pausen stattfinden (bis zum Ende der 6. Stunde sind es bei uns zweimal 20 Minuten, also insgesamt schon 40 Minuten). Zumindest kann ich mir nicht vorstellen, dass es in Niedersachsen anderweitige gesetzliche Regelungen gibt, denn ich kenne wirklich keine einzige BBS hier, in der länger als 30 Minuten "Mittagspause" ist; in den meisten eben nur - wie bei uns - 20 Minuten.

    Gibt es bereits für Masern,

    Die Impfpflicht für Masern (oder der Nachweis über die Immunität) betrifft aber zum einen nur Lehrkräfte, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, und zum anderen sind berufsbildende Schulen davon ausgenommen (Auszug aus einem Schreiben der nds. Landesschulbehörde von Februar 2020: "Die öffentlichen berufsbildenden Schulen sind vom Nachweis eines Impfschutzes gegen Masern ausgenommen, da sie typischerweise von weniger als 50 Prozent minderjährigen Schülerinnen und Schülern besucht werden." (https://www.rlsb.de/themen/schulle…asernschutz.pdf).

    20 Minuten (oder kürzer) Mittagspause ist eine Frechheit in meinen Augen. Und selbst wenn das angeblich "kaum" jemanden stört, alleine der Satz, dass man sich nur einen Döner holen kann, wenn man die Fähigkeit besitzt, etwas "ganz eilig runterzuschlingen", sagt schon alles aus.

    Ah ja.... Ist es nicht jedem selbst überlassen, wie und was sie/er als "Mittagessen" zu sich nimmt? Diejenigen, die sich mittags einen Döner o. ä. "auf die Schnelle 'reinziehen", sind ja wohl eh diejenigen, die ihr Essen immer 'runterschlingen (ich habe da einen ehemaligen Kollegen vor Augen, der auch ein Brötchen innerhalb einer Minute "inhaliert" hatte ohne groß zu kauen). Und - wie gesagt - es holen sich eh die allerwenigsten KuK und SuS mittags irgendwo was zum essen, weil sich die meisten etwas von zu Hause mitbringen oder in der Cafeteria unserer Schule kaufen.

    Ich persönlich brauche absolut kein Mittagessen in Form einer größeren Mahlzeit, denn ich esse schon seit Jahrzehnten (schon seit ich Studentin war) abends meine Hauptmahlzeit; auch in den Ferien und am Wochenende. Erst recht möchte ich keine längere Pause zwischen der 6. und 7. Stunde haben, denn dann wäre ich ja nachmittags noch später zuhause, da bei uns die 1. Stunde erst um 8:10 Uhr beginnt, die 8. Stunde um 15:10 Uhr und die 10. um 16:50 Uhr endet. Aus genau diesem Grund wurden übrigens an meiner Schule schon zweimal Anträge auf Verlängerung der Pausenzeit am Mittag von 20 auf 30 bzw. sogar auf 45 Minuten - einmal kam der Antrag von einer ehemaligen Kollegin, einmal von Seiten der Elternvertretung - mit überwältigender Mehrheit abgelehnt!!!

    Bei uns ist es also genau umgekehrt wie bei @DpB : An meiner Schule würden wir bei einer Verlängerung der "Mittagspause" - die ja eh erst um 13:20 Uhr beginnt, wo man m. E. nicht mehr von "Mittag" sprechen kann - auf die Barrikaden gehen! Und das ist auch gut so...8)

    Ich würde einfach mal beim zuständigen Landkreis bzw. beim Gesundheitsamt anrufen und nachfragen!

    Unter den FAQ auf niedersachsen.de (https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vo…ung-200245.html) fand ich gerade Folgendes:

    "Arbeitgeber können Arbeitnehmer am Arbeitsplatz testen und dies bestätigen. Kann ich, als Baubetrieb, meinen Mitarbeitern einfach einen Zweizeiler schreiben, wenn sie unter meiner Aufsicht einen Test durchführen, der dann negativ ist?

    Eine Bescheinigung können Sie ausstellen, ein Zweizeiler reicht nicht. Ein gerne zu verwendendes Formular findet sich hier: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/Te…gen-198180.html"

    Wenn ich das so lese, schätze ich tatsächlich, dass die Schulleitung als "Vertreterin des Arbeitsgebers" (also des Landes Niedersachsen) verstanden werden könnte. Aber - wie gesagt - das würde ich auf jeden Fall nochmal beim LK nachfragen.

    Ich habe jetzt noch was dazu in der aktuellsten nds. Corona-Verordnung gefunden:

    "$5a Testung

    1) 1 In den in dieser Verordnung bestimmten Fällen, in denen auf diese Vorschrift Bezug genommen wird, muss der dort vorgesehene Test auf das Vorliegen des Corona-Virus SARS-CoV-2 durch

     1. eine molekularbiologische Untersuchung mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR-Testung),

    2. einen PoC-Antigen-Test zur patientennahen Durchführung, der die Anforderungen nach § 1 Abs. 1 Satz 5 der Coronavi-rus-Testverordnung (TestV) vom 8. März 2021 (BAnz AT 09.03.2021 V 1) erfüllt, oder

    3. einen Test zur Eigenanwendung (Selbsttest), der durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und auf der Website https://www.bfarm.de/DE/Medizinprod…ests/_node.html gelistet ist, durchgeführt werden.

    2 Die Testung muss vor dem Betreten der Einrichtung, des Betriebs oder Veranstaltungsorts durch die Besucherin oder den Besucher durchgeführt werden und darf maximal 24 Stunden zurückliegen.
     3 Eine Testung nach Satz 1 Nr. 2 oder 3 muss

    1. vor Ort unter Aufsicht der- oder desjenigen stattfinden, die oder der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist,

    2. unter Aufsicht einer oder eines anderen stattfinden, die oder der einer Schutzmaßnahme nach dieser Verordnung oder einer entsprechenden Schutzmaßnahme nach § 28 b IfSG unterworfen ist,

    3. im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgen oder

    4. von einem Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 TestV vorgenommen oder überwacht werden. ..."

    UND:

    "5Im Fall eines Selbsttests nach Satz 1 Nr. 3 ist der Test von der Besucherin oder dem Besucher unter Aufsicht der oder des der Schutzmaßnahme Unterworfenen oder einer von ihr oder ihm beauftragten Person oder der Person nach Satz 3 Nr. 3 durchzuführen."

    Eine Schulleitung darf demnach also keinen Selbsttest bescheinigen, oder interpretiere ich das falsch?

    Aktuell benötigt man für viele Aktivitäten einen negativen Selbsttest. Da wäre es natürlich schön, wenn man ohne großen Aufwand eine Bescheinigung erhalten könnte. Dürfte die Schulleitung einen (unter Aufsicht durchgeführten) Selbsttest bescheinigen? Im Prinzip ist ja das Land mein Arbeitgeber, aber das „Land“ sehe ich so selten. Ein passendes Formular für Arbeitgeber findet sich ja leicht, im meinen Fall auf niedersachsen.de

    Wie wird das an Eurer Schule gehandhabt?

    Also, zum einen glaube ich, meine SL würde sich bedanken, wenn ständig jemand bei ihnen wegen eines solchen Tests angelatscht käme. Zum anderen müssen doch diese Selbsttests direkt vor Ort - also z. B. unter Aufsicht von jemanden, der in der (Außen)Gastronomie, wo man etwas essen oder trinken möchte, arbeitet und den Test dokumentiert - vorgenommen werden, oder nicht? Ansonsten benötigt man meines Wissens einen Schnelltest, den man nur in einem Testcenter (oder auch beim Arzt?; das weiß ich gar nicht, muss ich sagen) vornehmen lassen kann.

    Ach herrje, bei so kurzen Mittagspausen gingen bei uns aber einige, mich eingeschlossen, auf die Barrikaden.

    Stört bei uns kaum jemanden, glaube ich; mich eingeschlossen, denn wir essen sowieso abends warm 8). In den 20 Minuten Mittagspause essen die meisten KuK was Mitgebrachtes oder in der Cafeteria Gekauftes (kaltes - wie Brot/Brötchen, Salat, Müsli,... - oder in der Mikrowelle in der Lehrerzimmer-Küche aufgewärmtes Essen). SuS oder KuK, die es schaffen, ganz eilig etwas 'runterzuschlingen, fahren/gehen auch mal schnell zum China- oder Döner-Imbiss oder zum goldenen M.

    Wir haben aber ja auch keine Abendschule. An meiner Ausbildungsschule, wo abends noch Unterricht in der BOS stattfand, war es so geregelt, dass nach der 8. Stunde um 14:45 Uhr für alle anderen Klassen Unterrichtsschluss war und der Abendunterricht für die BOS um 17:45 Uhr begann. Der dauerte dann bis 21:45 Uhr (das wäre absolut nichts für mich; da schlafe ich i. d. R. schon ;) ) . Die KuK, die in dieser Schulform unterrichteten, hatten dann aber vormittags keinen Unterricht, wenn ich es richtig erinnere.

    Keine Ahnung, ein Grund steht ja in den Verfügungen seltenst dabei. Eine Statistik mehr.

    Wie gesagt, habe ich das aber noch in keiner Verfügung gelesen, dass die "ungetesteten" SuS irgendwo dokumentiert werden müssen. Wir machen allerdings ja auch keine Einlasskontrollen, sondern die SuS, die zuhause das Testen vergessen haben oder aber die Testkassette und/oder den "Unterschriftszettel" nicht dabei haben, müssen sich dann vor Beginn der ersten Stunde in der Schule (draußen) nachtesten.

    Was ist aber mit den Leuten, die einfach sagen, sie seien trans, machen aber gar nichts? Viele Non-Binarys zählen sich zur Trans-Community und machen nichts. Es ist wirklich wie bei Sam Smith nur ein Satz und neue Pronomen - das war's. Er sieht aus wie immer und ist jetzt angeblich etwas anderes?

    Ich verstehe dein Problem nicht. Personen wie Sam Smith sehen sich halt weder als weiblich noch als männlich an, richtig? Warum muss "they" denn nun dafür das Aussehen verändern?

    In Nds. muss die Schulleitung eigentlich digital zurückmelden, wie viele Test ausgegeben wurden und wie viele positive Ergebnisse es gab.

    Natürlich, das ist schon klar! Es ging aber ja darum, dass einige Schulen nicht genug Testkits erhalten haben und bei anderen noch welche "herumliegen", die gar nicht ausgegeben wurden.

    und wie viele Kinder ungetestet zur Schule gekommen sind - zumindest da, wo es auffällt.

    Diese SuS müssen sich doch dann in der Schule nachtesten oder werden - wenn sie dies verweigern - wieder nach Hause geschickt? So handhaben wir es zumindest (wobei letzeres meines Wissens bisher nicht vorgekommen ist) und so steht es auch hier: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/akt…den-199150.html

    Warum sollte man denn die SuS, die ungetestet zur Schule kamen und sich dann dort noch getestet haben, melden müssen? Das habe ich bisher in keiner Verordnung gelesen.

    Echt?

    Wir bauen nach spätestens 7 Stunden Unterricht eine Freistunde ein. Das steht auch irgendwo drin, dass das verpflichtend ist in NRW.

    Ich wüsste nicht, dass es dafür irgendwelche Vorgaben hier in NDS gibt (zumindest nicht an den BBS) :weissnicht:. Ein Kollege von mir, der früher an einer BBS im östlichen NDS tätig war, erzählte sogar mal, dass es dort insgesamt nur eine Pausenzeit von 50 Minuten gab (nach der 2., 4. und 6. Stunde jeweils 15 Min. und zwischen der 8. und 9. Stunde nochmal 5 Min.). Das finde ich bei durchgehendem Unterricht bis zur 10. Stunde allerdings kaum noch zumutbar!

    Ich muss allerdings dazu sagen, dass unsere Berufsschulklassen im letzten Ausbildungsjahr voraussichtlich ab nächstem Schuljahr nur noch bis zur 9. Stunde Unterricht haben werden (bisher: ein Halbjahr bis zur 10., das andere bis zur 8. Stunde).

    Und ganz ehrlich: Nicht selten wird irgendwo was reingedichtet, wo nichtmal derjenige selbst dran gedacht hat.

    Da gebe ich dir durchaus recht. Aber genau aus diesem Grund sollte m. E. jemand, der in der Öffentlichkeit steht (und das betrifft sogar uns als "08/15-Lehrkraft", weil auch unsere Aussagen eine Außenwirkung haben), ganz genau überlegen, was sie/er so von sich gibt!

    Super, danke,

    ich würde direkt kommen und sie abholen,

    aber auch ihr müsst darüber sicher Buch führen.

    Hoffen wir mal auf ein Doppel-Paket am Montag.

    Ob wir so genau Buch führen müssen, weiß ich gar nicht. Zumindest stehen in den beiden Lehrerzimmern (von sechs, die wir insgesamt haben), in denen ich in den letzten Wochen war, immer Körbe mit "Rückläufern" - also Tests, die nicht ausgegeben wurden, weil SuS nicht da waren.

    Ich drücke euch die Daumen, dass am Montag Nachschub ankommt!

    Aber bei uns (am BK) gibt es keine Mittagspause, nur eine flexible Freistunde nach sechs oder sieben Stunden Unterricht, damit die SuS eine angemessen Pause haben.

    Bei uns in NDS gibt es an vielen BBSn nicht mal eine "angemessene" Mittagspause für die SuS! Bei uns z. b. ist nach der 6. Stunde 20 Minuten Pause (wie auch nach der 2. und 4. Stunde) und dann gibt es noch eine 10-Minuten-Pause nach der 8. Stunde. D. h. die SuS, die bis zur 10. Stunde Unterricht haben (das sind bei uns aber nur die Berufsschüler*innen im letzten Ausbildungsjahr), haben auch keine Freistunde o. ä. zur Erholung, sondern während des kompletten Unterrichtstages insgesamt nur 70 Minuten Pause...

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