Solche Verfahren gehen doch nur, wenn ein Schüler komplett weg ist.
Wenn er aber zwischendurch in anderen Fächern zugegen ist, dann kann man nichts Derartiges einleiten.
Ist das in NRW tatsächlich so? Bei uns "wandern" SuS bei unentschuldigten Fehlzeiten (auch wenn sie zwischendurch wieder in der Schule sind) sehr schnell ins "Mahnverfahren", im Zuge dessen bei weiteren unentschuldigten Fehlzeiten durch die SL eine AU-Pflicht verhängt wird. Wenn der/die Schüler*in nochmals unentschuldigt fehlt, erfolgt die Abgabe an den Landkreis/das Schulamt, die dann in Konsequenz Bußgelder verhängen oder Sozialstunden anordnen kann.
Das betrifft aber jedes Schuljahr auch SuS bei uns, die nicht "dauerfehlen", sondern nur viele einzelne unentschuldigte Fehltage haben.