Ich zähle die Tage bis zur neuen Schule.
Alles sehr belastend. Wache nachts immer noch schweißgebadet auf, träume sehr schlecht und schlafe somit sehr schlecht.
Ich danke dir aber für Deine Nachfrage.
Liebe Grüße
Halte durch!!!
Ich zähle die Tage bis zur neuen Schule.
Alles sehr belastend. Wache nachts immer noch schweißgebadet auf, träume sehr schlecht und schlafe somit sehr schlecht.
Ich danke dir aber für Deine Nachfrage.
Liebe Grüße
Halte durch!!!
meinme Sorge wäre ein bisschen, dass dieser Impfstoff sehr über die heiße Nadel gestrickt worden wäre. Also wäre ich erst mal skeptisch wegen evt Nebenwirkungen
Ansonsten bin ein absoluter Impffan
Als "Impffan" würde ich mich zwar nicht bezeichnen (habe mich bisher z. B. selten gegen Grippe impfen lassen, auch nicht gegen die Schweinegrippe; gegen Tetanus und Co. natürlich schon), aber deinem ersten Satz kann ich vollstens zustimmen. D. h. ich warte auch erstmal und werde nicht zu den ersten bei einer Corona-Impfung zählen.
Wie meinst du das, kann man einsehen, wer wie abgestimmt hat?
Moebius bezog sich in seinem Post auf diejenigen, die hier "namentlich geantwortet haben", also diejenigen, die in diesem Thread etwas geschrieben haben.
Das ist richtig!
Klar kann man sich privat beim Hausarzt mit der App vorstellen und testen lassen, bis zum Ergebnis hat man aber meines Erachtens nach keine rechtsfeste Grundlage sich krank zu melden.
Wird nicht immer gesagt, dass man, bis das Testergebnis vorliegt, zuhause bleiben soll? Allerdings habe ich keine Ahnung, ob es dafür irgendwelche Vorgaben / rechtliche Grundlagen gibt, muss ich sagen...
Krümelmonster
Altbaucharme (=Alt-Bauch-Arme) ![]()
Ich rufe bei der Hotline des Gesundheitsamtes an,
In der Hoffnung, dass ich dort durchkomme... Das scheint leider zunehmend schwieriger zu werden.
Wer ne rote Warnung hat, bekommt immer nen kostenlosen Test.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Date…z_AT_141020.pdf
Das weiß ich. Mir ging es nur um die kostenlosen (= "anlasslosen") Testmöglichkeiten für Lehrkräfte, die in NRW auch nach den Herbstferien noch angeboten werden, in Niedersachsen (und anderen Bundesländern???) aber nicht.
Entweder nehme ich dann einen kostenlosen Test wahr (wir haben ja 3 mal die Möglichkeit und ohne Anlass zu testen)
In Niedersachsen gibt es diese Möglichkeit nicht mehr. Zwei kostenlose Tests gab es hier für Lehrkräfte nur bis zu den Herbstferien.
nie gelernt (und auch nicht böse drum...)
Jetzt schon?! Nein, das mache ich - wenn ich es überhaupt schaffe - erst ein paar Tage vor Weihnachten. Wir beide essen aber eh nicht sooo gerne Kekse; von daher würde es auch nichts ausmachen, wenn ich nicht zum Keksebacken komme.
DUUM macht dieses Wochenende noch einen Herbstspaziergang.
Überlege gerade, was ich 2003/4 gemacht habe. Wisst ihr das noch?
Im Frühjahr 2003 habe ich mein Ref beendet, habe dann den Sommer über wieder in dem Büro gearbeitet, wo ich meinen "Studi-Job" gehabt hatte, und bin nebenbei noch umgezogen (von der Stadt, wo ich mein Ref gemacht hatte, an den zukünftigen Schulort). Im August 2003 habe ich dann meine Stelle als "vollwertige" Lehrerin angetreten und war im Schuljahr 2003/04 auch gleich zum ersten Mal Klassenlehrerin einer Berufsfachschulklasse.
Die sind super... ach sehe gerade, die gibt's ja gar nicht mehr?
Nein, leider nicht. Die Band hat sich Ende 2018 aufgelöst
.
So ganz stellen mich die Argumentationen nicht zufrieden.
Das KM gibt den Hygieneplan vor. Aufweichen geht nicht, klar. Aber ist der Schulleiter nicht als Hausherr befugt, strengere Regeln einzufordern.
Und wo steht das mit 75min absetzen?
Nein, dazu ist der SL meines Wissens nicht berechtigt. Eine ähnliche Frage kam z. B. vor den Sommerferien in Nds. auf, als einige Schulleitungen meinten, eine Pflicht zum Tragen eines MNS verhängen zu wollen. Da vom KuMi nur eine Empfehlung dazu bestand, hat diese verlauten lassen, das sei nicht rechtens (so stand es damals unter den FAQ auf der Homepage des nds. MK). Ein Hausrecht kann die SL dahingehend nicht geltend machen.
Zur max. Tragezeit einer FFP2-Maske siehe hier (https://www.bgw-online.de/SharedDocs/FAQ…sken-11-C7.html)
"Die Empfehlung der BGW zu den maximalen Tragezeiten, der Erholungsdauer und den nötigen Pausen bei der Nutzung von FFP2/FFP3-Masken beruht auf der DGUV Regel 112–190 "Benutzung von Atemschutzgeräten". Hiernach beträgt die maximale Tragezeit grundsätzlich längstens zwei Stunden mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten. Bei einer FFP-Maske ohne Ausatemventil beträgt die maximale Tragezeit längstens 75 Minuten mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten."
Grünen Tee habe ich immer nur im Herbst, wenn ich nach 6 Monaten Pause die Teemaschine wieder anwerfe.
kl. gr. frosch
![]()
Hessen: FFP2-Masken sowie einfache MNB werden den Lehrkräften kostenlos und in ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt. (ich kann hier nur für die Grundschule sprechen).
Das ist ja super!
Hier in BW bekommen Primarlehrkräfte ja nicht einmal MNS vom Land gestellt (anders als wir Sekundarleute).
Hier in Niedersachsen bekommt keine Lehrkraft - egal ob Primar- oder Sekundarbereich - MNS gestellt oder bezahlt
.
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