Nochmal. In diesem Fall wird bis ins BEJ "abgeschult". Es gibt keine "Schulpflicht am Gymnasium". Daher meine Aussage: Der wirkliche "Brennpunkt" liegt am Ende der "Abschulungskette". Alle anderen haben die Möglichkeit, die Problemschüler los zu werden - und damit auch ein probates Mittel zur Disziplinierung. Hat es nun der Letzte verstanden?
Nein, sorry, ich verstehe es wirklich nicht. Solange die SuS schulpflichtig sind, besteht auch für "alle anderen" - z. B. berufliche Schulen - nicht die Möglichkeit, "Problemschüler*innen" loszuwerden. Wohin sollen wir diese SuS - egal, ob sie nun einen Schulabschluss erworben haben oder nicht - denn deiner Meinung nach "loswerden"?
In dem "BEJ" (Steht das für "Berufseinstiegsjahr"?) - das ja vermutlich auch an beruflichen Schulen in BW geführt wird - sind die SuS doch auch noch schulpflichtig, oder nicht?