Vielleicht hängt es damit zusammen: Wenn eine Lehrkraft - insbesondere eine geschätzte
- in Teilzeit gehen will, ist es erst einmal ein Verlust für die Schule. Zwar wirkt sich das auf die Stellenanteile aus (die Personalausstattungsquote wird geringer), was bedeutet, dass die Schule anderweitig Ersatz bekommen könnte (über Versetzung oder irgendwann Stellenausschreibung); aber die Stelle muss dann auch erst einmal besetzt werden - und das kann dauern oder gar nicht stattfinden.
Aber nochmal für mich - die ich aus "Kulanz" jetzt erstmal Vollzeit gegangen bin und eigentlich Teilzeit beantragen möchte: Die Schulleitung kann mir mit Kind (6 Jahre alt) diesen Anspruch nicht verwehren, oder? Ich saufe nämlich umgekehrt gerade ab mit meiner Klassenleitung, meiner Stammkursleitung und meinen Kursen insbesondere im beruflichen Gymnasium, die ich gerade zum ersten Mal mache. Und bin ehrlich genervt von etlichen (!) Kollegen, deren Kinder definitiv > 14 Jahre sind und die Teilzeit machen (dürfen).