Beiträge von Kris24

    Na, Sport/Religion, ist doch ganz klar.

    Kennst du viele?
    MEIN Vorurteil ist, dass die wenigsten Sportler*innen sich 2-3 alte Sprachen antun ;)
    Die Fächerkombi habe ich tatsächlich noch nie getroffen und ich würde mich in meinen Vorurteilen erschüttert sehen :rofl:

    Ich kenne mehrere. Und mein Vorurteil, sie werden immer als Vertrauenslehrer (alle, die ich kenne, sind männlich 😉) von SuS gewählt. 😉

    Komme aus Baden-Württemberg und kenne es. Darum schreibe ich aktuell nicht, keine Zeit.

    Erstkorekturen sind erledigt, Zweitkorrekturen bei uns völlig neu zu korrigieren, ich kenne die Bewertungen des Erstkorrektors nicht, ich bin gerade dran. Dann kommt bei mir noch Drittkorrektur, der Drittkorrektor ausgewählt vom RP, schaut sich die beiden Korrekturen an und legt die Note fest. Bei großen Abweichungen muss er noch einmal korrigieren, sonst nur Stichprobe. Da bei uns alles völlig anonym ist, auf den Schülerarbeiten stehen nur Schulnummer, wechselt jedes Jahr, und Schülernummer, müssen jeweils auch einige Formulare auf blauen, roten oder weißen Papier ausgefüllt werden. Und jede Korrektur muss bis zur jeweiligen Umschlagsstunde korrigiert sein, egal was passiert. Notfalls muss ein anderer Kollege einspringen, wenn ersterer z. B. schwer erkrankt.

    Und mündliche Prüfungen habe ich auch, wenn ich Glück habe, reichen 3 Aufgaben mit 8 Themen. Auswählen tut der mündliche Prüfungsvorsitzende, Kollege einer anderen Schule, ich kenne ihn nicht, und mancher will sich profilieren und akzeptiert die Aufgaben nicht, weil zu leicht, zu schwierig, nicht vielfältig genug. Man muss sie daher vorher über die SL weitergeben. Es gab Jahre, in denen wirklich alle Aufgaben aller auch sehr erfahrener Kollegen bemängelt wurden. Ich hatte bisher Glück.

    Was tue ich? Da ich es vorher weiß, lege ich keine Klassenarbeiten in diesen Zeitraum, keine privaten Termine. Sie kommen danach. Leider liegt die Klausur meines LKs Termin festgelegt durch Oberstufenleitung dazwischen. Auch habe ich zum Glück für jede Abikorrektur einen Korrekturtag und Pfingstferien fahre ich nicht weg.

    Bei mir fällt übrigens kein Unterricht weg, erst nach dem mündlichen Abitur Anfang Juli. Deshalb haben wir den Korrekturtag als kleinen Ausgleich.

    Kurz, diesen Wahnsinn gibt es überall. Vor 40 Jahren hatten wir in Baden-Württemberg schriftliche Abiturprüfungen im Januar, da gab es noch Dreiwochenzeiträume pro Korrektur. Jetzt sind die Zeiträume teilweise auf unter eine Woche geschrumpft, weil alle gleichzeitig schreiben müssen.

    Ich muss zum Unterricht, meine Abiturienten unterrichten. Das 8. Thema wird erst nach dem schriftlichen Abitur unterrichtet

    Das eine schließt doch das andere nicht aus. Auf geographische Räume bezugnehmende Hymnen fußen entweder auf politischen Entscheidungen oder kultureller Wertigkeit und sind nicht auf zeitliche Zeiträume beschränkt. Vom Grundsatz her könnte eine im Jahr 2026 entstandene Komposition zu einer offiziellen Hymne werden. Zusätzlich hat eine Hymne auch keinen Ewigkeitscharakter und lässt sich durch eine andere ersetzen. So schlug z.B. erst letztes Jahr der Linken-Politiker Ramelow vor, die derzeit genutzte Nationalhymne durch die Kinderhymne aus der Feder Bertholt Brechts zu ersetzen.

    Versuche gab es auch in Baden-Württemberg, sogar einen Wettbewerb. Nur so entstehen keine Volkslieder, was Hymnen oft sind.

    Dann wissen Sie ja nix von der Einladung.

    Für das Mündliche sind die andren Eltern Zeugen.

    Sie haben es von ihren Kindern gehört, Frau x geht mit uns wandern. Und mündlich direkt vor dem Ausflug ist unwichtig, wenn sie nicht dabei sind, sie haben es ja nicht gehört.

    Überzeugt nicht nicht, ist leider keine zulässige Gesetzesgrundlage. Hast du vielleicht einen Paragraphen oder ein Urteil für deine Rechtsauffassung oder ist das für dich eher eine Glaubensfrage?

    Ich bin kein Jurist, aber deine Begründung passt nicht. Und ja, es gab bereits Gerichtsurteile. Ich suche jetzt aber nicht.

    Die Menschen Kinder und Lehrer kommen ja nicht zufällig zusammen. Es ist ja kein Sportfest, an dem noch andere teilnehmen, das aus anderem Grund einlädt und zufällig ein paar Schüler von mir da sind. Hier geht es vielleicht um Besserung der Klassengemeinschaft oder Feiern des Schuljahresende oder ... Es laden die Elternvertreter ein nicht irgendwelche Freunde, die nichts mit Schule zu tun haben... und wenn es dann noch über schoolfox wie bei Magellan geht...

    Nochmal, macht, was ihr denkt, ich wurde deutlich gewarnt und war erst auch sehr erstaunt. Nach längerem Nachdenken und Gesprächen mit Kollegen sehe ich es jetzt anders, habe aber weder Zeit noch Muße, weiter zu diskutieren.

    Die Lehrkraft meines Grundschulkindes lud am Ende der 3. Klasse zu einer Familienwanderung. Schriftlich (in schoolfox) und mündlich (am Treffpunkt, vor Beginn der Wanderung) teilte sie mit, dass dies keine Schulveranstaltung sei und die Aufsichtspflicht bei den Eltern läge.

    So würde ich das auch handhaben.

    Kann man so handhaben, nur hat dies vor Gericht Bestand, wenn Eltern nicht dabei sind und behaupten, schoolfox nicht gelesen zu haben? Vor allem wenn die Lehrkraft einlädt?

    Noch einmal, wir können alle mit "gesundem Menschenverstand" argumentieren, aber wenn etwas passiert und Eltern klagen, ist der Ausgang eben nicht so eindeutig.

    Es gab vor 15 Jahren schon einmal einen tödlichen Schwimmunfall eines Grundschülers in der ersten Schwimmstunde, es war nur eine Lehrerin zugegen, die sich noch mit einer Schulbetreuerin eines autistischen Kindes unterhalten hat, sie wurde freigesprochen, verurteilt und noch einmal freigesprochen, die anderen beiden nicht. Muss jeder selbst wissen, wie er oder sie es handhabt, wir haben kein Verbot erhalten, geht für unsere Freizeit auch nicht, aber die deutliche Empfehlung, es nicht zu tun.

    Als Lehrer bin ich verantwortlich für meine Schüler bei Schulveranstaltungen und wenn ich im Dienst bin. Beides trifft hier nicht zu. Außerhalb des Dienstes kann man bei Beamten noch ein bisschen konstruieren, aber auch da kommt man nur schwerlich zur Haftung bei einem Ausflug mit dem Fahrrad.

    Die Aussichtspflicht liegt bei den Eltern, wenn die entsprechenden Eltern nicht dabei sind, bei den Personen die die Kinder mit dorthin gebracht haben (§§ 832 i.v.m. 1631 BGB).

    Was man auf so einer Fahrt nicht machen sollte ist die Aussichtspflicht dann doch so irgendwie wahrnehmen, weil das dann zwar kein schulisches Problem ist, aber man privatrechtlich die Aufsicht samt Haftung übernimmt, das kann einem aber auch privat mit den Kindern des Nachbarn geschehen und hat nun gar nichts mit der Rolle als Lehrer zu tun.

    Überzeugt mich nicht. Noch einmal, es sind nicht irgendwelche Kids, sondern seine Klasse, sie kommen nicht zufällig zusammen und er nicht zufällig dazu. Selbst, wenn er nichts tut, wird man ihm schon Wissen unterstellen, dass er die Kinder und evtl. Probleme kennt mehr als irgendwelche Eltern.

    Wärst du bei der Verabschiedung von Kretschmann dabei gewesen, hättest du drei Hymnen gehört. Als guter Schwabe hat er allerdings auf das Badnerlied verzichtet, vermutlich auch, weil die Württemberger Schwaben als Nationalhymne nur den "Bananenblues" von "Äffle und Pferdle" kennen :teufel:


    BTW: Das wäre die Kompromisshymne. Da kommen beide Landesteile zum Zug.

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    Ich liebe ja Äffle und Pferdle, amüsiere mich immer in Stuttgart über die Ampeln, aber was daran ist badisch?

    Kris24 : von wem wurde das gesagt und was ist die Rechtsgrundlage? Das zweite ist eigentlich die viel wichtigere Frage, wenn man bedenkt, dass selbst von ministerieller Ebene (und die haben oft fähige Juristen) oft Blödsinn kommt, der von den Gerichten dann kassiert wird

    Gesagt und erklärt wurde es auf einer Konferenz durch unsere SL, beraten durch RP- Juristen.

    (Und auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand... oder 2 Juristen 3 Meinungen)

    Es gab in letzter Zeit einige Gerichtsurteile, von denen im Vorfeld auch niemand geglaubt hat, dass es so kommen würde. (Die Strafe für die beiden Kolleginnen beim tödlichen Schwimmunfall in Konstanz wurde übrigens inzwischen gesenkt, auch weil es so lange gedauert hat und beide sehr belastet hat. ) Die Gerichte haben oft strenger geurteilt als (vom RP) gedacht. Ich kenne mehrere Fälle, wo es nach Strafverfahren kein Disziplinarverfahren gab, das RP war nachsichtiger. Ich brauche das nicht.

    Überlege mal, würde Dr. Rakete auch mit diesen Schülern Radfahren, wenn sie nicht seine Klasse wäre? Oder kommen sie nur zusammen, weil es doch eine Schulklasse und er ihr Lehrer ist? Und verhält man sich irgendwie doch als Lehrer oder könnten (einzelne) Eltern denken, er ist der Lehrer?

    Das ist eine reine Privatveranstaltung. Familien fragen, ob ich am Sonntag mit Radfahren gehe. Wo nehmt ihr die Aufsichtspflicht her, woraus sollte die sich ableiten? Welche Argumente haben die Bedenkentragenden? Bislang wurde genannt, es könnte dies und jenes passieren und natürlich kann das passieren. Das hat aber doch nichts mit der Funktion als Klassenlehrer zu tun.

    Ich würde mir allerdings kein Hotel oder Essen bezahlen lassen... Das hat aber andere rechtliche Gründe.

    Uns wurde deutlich gesagt, dass wenn wir Lehrer mit der Klasse (also nicht mit irgendwelchen Kids) einen Ausflug machen, es nie so ganz privat ist. Das war mir vorher auch nicht klar und ich dachte, Freizeit ist Freizeit. Bei uns ging es konkret um einen Strandbadbesuch mit Klasse 10 kurz vor den Sommerferien, die Schüler hatten alles inkl. grillen organisiert und uns eingeladen. Und die Schüler trafen sich regelmäßig dort, spielten Beachvolleyball und Tischtennis, fuhren mit dem Rad hin.

    Wissen es alle Eltern und haben es am besten unterschrieben, dass es privat ist? Ein Brief kann schnell verloren gehen, eine Mail übersehen werden und außerdem kann man es hinterher immer anders behaupten. Haben Kinder vielleicht ihre Eltern überredet, Herr Rakete fährt auch mit und die Eltern sagen hinterher, wenn wir gewusst hätten, dass es keine Schulveranstaltung war, hätten wir es nie erlaubt...

    Es geht mir darum, dass ich nicht von Eltern verklagt werde, wenn etwas passiert. Als Elter wäre ich sorgloser, ich denke auch, dass viele Kinder überbehütet sind. Als Lehrer sehe ich es dank dieser Belehrung anders. Ja, es ist schade, aber ein klagebereites Elternteil reicht.

    Wirklich ratsam ist es halt nicht. Ich würde den Bedenkenträgern zuhören und dann entscheiden. In welcher Rolle siehst du dich, wenn nur wenige Eltern mitfahren, z.B. nur die Elternvertreter? In welcher Rolle sehen dich die Eltern, die teilnehmen? Und die Eltern, die nicht teilnehmen? Wer konnte wissen und ist im Zweifel dafür verantwortlich, wenn die Kinder für eine Radtour in einer größeren Gruppe noch zu jung oder einzelne zu unreif waren? Wer konnte einschätzen, dass die Wegführung für einzelne Radfahrer in Ordnung, für eine Gruppe aber zu gefährlich war?

    Genauso wurde es uns geraten und dringend empfohlen, nicht teilzunehmen. Und nein, es waren nicht die üblichen Bedenkenträger.

    Als Lehrer kennt man die Schüler besser als irgendwelche Eltern, man ist in Verantwortung, auch wenn es "nur privat" ist. Beim Radfahren gibt es weitere Probleme, ein Kind hat kein Helm dabei oder nimmt ihn ab, ein Kind, dass man als leichtsinnig, gedankenlos etc. kennt, fährt bei rot über die Ampel, wie reagiert man und was ist, wenn doch etwas passiert? Hätte man dies nicht verhindern können (müssen)?

    Zum Glück passiert selten etwas und deshalb glauben viele, es sei gefahrlos. Ob Bolzbolds Schreiben im Fall der Fälle reicht, weiß ich nicht. Verantwortung wird man vermutlich nicht komplett los. Wir gelten im Gegensatz zu Eltern als ausgebildet, kennen unsere Schüler, müssen mehr voraus sehen können.

    Ich würde es inzwischen nicht mehr tun. Vor 30 Jahren war ich auch gedankenlos.

    Baden- Württemberg besitzt sogar drei Hymnen. Geht man zeitlich etwas zurück, wurde es aus dem Großherzogtum Baden, dem Königreich Württemberg und dem Fürstentum Hohenzollern gebildet. Geht man zeitlich noch vor 1800 zurück, gab es noch viel mehr Hymnen und Fürstentümer, Grafschaften und besonders: Freie Reichsstädte. Da könnte man einen Hymnen-Almanach erstellen ;)

    Ich weiß, aber obwohl ich auch lange Zeit im Schwäbischen gewohnt habe und auch sehr nahe zu Hohenzollern, habe ich ihre Hymnen nie gehört oder gar gesungen.

    Ganz im Gegensatz z. B. bei Fußballspielen von Freiburg oder Karlsruhe (nur die Reihenfolge der Strophen ändert sich, in Karlsruhe fängt man mit Karlsruhe an 😄), sorgt schon für Stimmung, wenn zehntausende singen.

    Aber das ist auch der Grund, warum zusammen geführte Bundesländer keine Hymne haben. Im 19. Jahrhundert gab es weder Baden-Württemberg noch Nordrhein-Westfalen noch ...

    Die bayrische Hymne kam früher regelmäßig zum Sendeschluss des bayrischen Fernsehen. Keine Ahnung, ob das heute noch so ist. (Ein baden-württembergischer Sender gibt es nicht, also auch keine Hymne. 😉)

    Baden-Württemberg kann keine Hymne haben, ist es doch ein Kunstprodukt und durch geschickt gesetzte Wahlbezirke erst zustande gekommen (gab es also schon früher). 🤫Wie oft habe ich das als Kind zu hören bekommen. Teile von Baden lehnten diese Vereinigung nämlich strikt ab.

    Folge, noch heute wird regelmäßig das Badnerlied gesungen, so regelmäßig, dass auch ich es auswendig kann. 😆

    Die AfD der Schweiz ist die SVP. Aktuell liegen in allen drei deutschsprachigen Ländern die jeweiligen Parteiäquivalente in den Umfragen vorne, analog Italien und Frankreich.

    Es ziehen weniger Migranten in den Osten, aber auch hier ist der Anteil in den letzten Jahren angestiegen, vor allem in den urbanen Räumen. Die NC-Situation ist in den ostdeutschen Bundsländern ähnlich wie in den westdeutschen Bundesländern. Auch dort wird unter Bedarf ausgebildet.

    Nein. Es gibt zwar Gemeinsamkeiten, aber SVP ist nicht AfD. Mein Vater kennt übrigens Blocher von früher. Blocher hat die Partei zu Rechtspopulismus verändert.

    Und natürlich ist der NC ungefähr gleich hoch. Für ein paar Jahre Studium ziehen einige um, aber das heißt nicht, dass sie dauerhaft im Osten arbeiten, vor allem, wenn man ihren Migrationshintergrund ansieht.

    Übrigens schreibt die NZZ gerade, dass große Unikliniken schließen müssten, wenn sich SVP bzw. ihre Nachhaltigkeitsinitiative an der Urne durchsetzt.

    Aber das merkt und glaubt der einfach gestrickte Mensch nicht. Der Multimilliadär Blocher findet sicher ein Arzt, der arme Bauer, in der Schweiz wird häufig auf dem Land SVP gewählt, nicht.

    Nee, ich meinte andersherum, dass die Schweiz sich irgendwann gegen Migration aus Deutschland wehren wird. Die migrationskritische SVP ist die größte Partei im Land und aktuell ist das Thema auch wieder recht relevant bedingt durch die "keine-10-Millionen"-Initiative.

    Dann fehlt in der Schweiz jeder 2. Arzt, es gibt auch noch andere ausländische Ärzte.

    Aber ja, auch in der Schweiz gibt es genug Dumme, auch wenn sie keine AfD haben.

    Bei uns wollen auch nur wenige Migranten in den Osten ziehen und die Menschen dort klagen über Ärztemangel usw.

    Alles nur gefühlt. Oder zahlen diese Menschen etwa über die KV-Beiträge tatsächlich die Kosten für AsylbewerberInnen?

    Ja, sie zahlen mit.

    Jeder zahlt für andere mit, wenn die anderen mehr benötigen als sie einzahlen. Und da der Bund nur den Mindestbetrag zahlt, steigen die Kosten für alle gesetzlich versicherten (gilt nicht nur für Asylbewerber, sondern auch für Personen mit Grundsicherung).


    Ergänzung: gilt auch für PKV. Es sind die Versicherungen am günstigsten, die bei Öffnungsklausel, Arztkosten etc. am ablehnensten sind .

    Gerade gegoogelt über 20 % der Ärzte in der Schweiz haben ein deutsches Studium abgeschlossen. Die Schweiz macht es seit Jahren bewusst, sie verzichten darauf, genug auszubilden, es gibt viel zu wenige Studienplätze, zahlen aber im Anschluss mehr Gehalt. Und es klappt.

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