" Einmal unterwegs: Vorzeitige Heimreise wegen Fehlverhaltens
Der Konsum verbotener Substanzen – seien es illegale Substanzen wie Cannabis oder nur im Rahmen der Klassenfahrt verbotener Substanzen wie Alkohol und Zigaretten, ist seit jeher ein großes Problem bei Klassenfahrten.
Der Experte Günther Hoegg, Jurist mit Schwerpunkt Schulrecht, empfiehlt in seinem Ratgeber „SchulRecht!“ folgende Konsequenzen bei unerlaubtem Alkoholkonsum:
Zitat
„Bei leichtem Alkoholgenuss genügt eine Ausgangssperre. Sollte der Betroffene regelrecht betrunken sein, empfiehlt es sich, ihn nach Hause zu schicken.“
Laut Hoegg gibt es insbesondere fünf Gründe, die den Ausschluss von einer Klassenfahrt rechtfertigen:
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Baden-Württemberg drückt sich mal wieder mit einer Aussage, es gibt nur div. Aussagen von irgendwelchen Leuten. Wiederholt, starker Alkoholkonsum, harte Alkoholsorten, Sek. I, Verhältnismäßigkeit werden genannt.
Aber was ist mit "leichtem" Alkoholgenuss in Sek. II von Bier und Wein? Da werden wir Lehrer allein gelassen. Ich würde mich grundsätzlich an die SL wenden, sie muss die Heimreise anordnen, es reicht nicht, dass sie Bescheid weiß. Dann bleibe ich nicht auf den Kosten sitzen. Nur kenne ich SL, die zögern und drücken. Was dann? Ich fand auch eine Aussage, dass der Lehrer vor Ort nicht heimschicken darf, wenn die SL es nicht angeordnet hat.
Anderes Thema zu Baden-Württemberg und Klassenfahrt, was hier indirekt angesprochen wurde. Das Land zahlt nicht mehr bei Abbruch etc. (Folge von Corona), es hat sich jetzt juristisch abgesichert, wir Lehrer schließen im Auftrag der Eltern die Verträge für Klassenfahrten ab. Das mit den entsprechenden Folgen war für mich der Grund, nicht mehr zu fahren. Zum Glück (für mich) gibt es bei uns genug junge KollegINNen. Früher fuhr ich jährlich und auch länger.