Beiträge von Kris24

    Hast du auch unterschiedliche Kinderzahlen berücksichtigt, denn ich habe den Betrag deutlich schneller raus, wenn derjenige dann die von dir geforderten 42% Steuern zahlt (und nur das es die geben kann, habe ich gesagt), dann fehlen ihm schnell mehr als 150 Euro.

    Also nein, ich behaupte nicht Sachen, die einfach gar nicht stimmen können, die sind durchaus realistisch.

    Bei Steuerklasse 5?

    Ich dachte, man wählt 5, wenn einer deutlich weniger verdient und dann wird dieser kaum die komplette Krankenkassenbeiträge sämtlicher Kinder bezahlen? Ich dachte, die zahlt derjenige, der deutlich mehr verdient?

    Übrigens gilt 42 % als Spitzensteuersatz. Bei A 8?

    Also schaffen wir die verschiedenen Steuerklassen ab, wenn sie zur Folge haben, dass man mehr Steuern und Krankenkassepflichtbeiträge zahlt als man verdient?

    Du behauptest doch Dinge, die schlicht nicht stimmen können.

    Ich habe jetzt einmal einen Rechner bedient, die Person müsste deutlich über 500 Euro für die Krankenkasse bezahlen und dies vollständig absetzen dürfen. Letzteres ist aber nicht der Fall, man darf nur Basisbeträge absetzen.

    Und jetzt bin ich doch wieder über das Stöckchen gesprungen.

    Doch, merkst es nur scheinbar nicht, denn es ging einmal allgemein darum, dass man das nicht einreichen muss und einmal darum, dass es keinen Freibetrag bei Steuerklasse 5 und 6 gibt (und nicht um einen eingetragenen) und daher der Steuersatz auch so hoch sein kann.

    Nein, darum ging es nicht.

    Ich zahle 42 % Steuern, Soli und Kirchensteuer und komme auf 150 Euro und vor allem der Soli stieg deutlic an, vermutlich fiel ich aus dem Übergang heraus? Wenn man nur knapp darüber ist, zahlt man nicht den volle Soli.

    Der mit A8 zahlt das auch oder weit über 1000 Euro Krankenversicherung für sich allein pro Monat?

    Und ich schrieb, dass man einreichen musste, um nicht den Krankenversicherungsbeitrag erstmals versteuern zu müssen. Das meine ich mit aus dem Zusammenhang gerissener Satz z. B.

    Mir ist es aber zu blöd, weiterzudiskutieren.

    Es war aber dein Satz!

    Und was du glaubst ist doch völlig unerheblich, zumal du da auch zwei Sachen durcheinander wirfst.

    Eben, ein Satz aus dem Zusammenhang gerissen und nein, ich werfe nichts durcheinander, ich schrieb nur etwas über eine völlig andere Situation.

    Noch einmal, welcher Kollege mit A8 muss im Januar überraschend auf über 150 Euro verzichten, weil das Bundesamt für Steuern eine Störung hat?

    Susanne, es ging hier darum, dass plötzlich 150 Euro fehlen, weil das Bundesamt für Steuern die Daten nicht weiter geleitet hat. Und ich glaube nicht, dass jemand mit A8 Spitzensteuersatz und Soli zahlen muss und vorher immer selbst eingereicht hat. (Deshalb überraschend, wer vorher nicht eingereicht hat, dem fehlen nicht plötzlich 150 Euro. )

    Darauf habe ich geantwortet.

    Du ziehst irgendeinen Satz heran und schreibst dazu. Aber dann beziehe dich bitte nicht auf mich.

    Nein, man musste nicht, man konnte den Beitrag melden. Wie du ja selbst sagst. Ich kenne viele, die den nicht gemeldet haben, weil sie sagen, da sie eh eine Steuererklärung machen, sparen sie sich den Papierkram vorher.

    Doch, du schriebst, dass man mit A8 kaum Steuern zahlt und ich sagte, das stimmt nicht, sondern hängt von der Steuerklasse ab, denn mit 5 oder 6 zahlst du ab dem 1. Euro bereits Steuern und dann eben auch soviel wie andere evtl. erst in den höheren Ämtern.

    Wenn einer freiwillig Steuerklasse 5 wählt, bekommt natürlich nur einer in dem Fall der Partner Freibeträge. Doppelt abrechnen kann man natürlich nicht.

    Und der Papierkram für private Krankenkasse beschränkte sich entweder auf Abgabe des von der Krankenkasse erhaltenem Blatt im Sekretariat oder selbst versenden im Briefumschlag oder Hochladen im Kundenportal. Mehr als 2 bzw. 5 Minuten (beim Brief) habe ich nicht benötigt. Aber wer zuviel Geld hat, gibt dem Staat gerne zinslosen Kredit.

    Für die KK Beiträge sind das ja eingetragene Freibeträge, die erhält der, der sie zahlt (und die muss man ja nicht eintragen lassen, wenn man nicht will), aber ja, alle anderen erhält der Partner mit, die "normalen" Freibeträge eben, die ohne Eintragung gehen, die gibt es eben nur bei den Steuerklassen 1,3,und 4. 5 und 6 haben keinerlei automatische Freibeträge.

    Doch, natürlich musste man es bisher beim Arbeitgeber melden, wenn man privat versichert ist oder die Beiträge wurden erst einmal vollständig besteuert. Bei über 150 Euro pro Monat war es mir sehr wichtig, rechtzeitig das Blatt hochzuladen bzw. früher per Brief zu senden.

    Es geht hier um KK und wer privat versichert ist, musste sie bis jetzt beim Arbeitgeber selbst melden, mehr schrieb ich nicht.

    Automatisch ist es teilweise ab kommenden Jahr und das hat schon einmal nicht geklappt.

    Es geht hier nicht um gesetzlich Versicherte.

    Zentralabitur war früher immer DAS Kriterium für hohen Standard. Baden-Württemberg und Bayern haben sich stets damit gerühmt, Abiturient*innen seien im letzten Jahr vorm Abschluss nach Hessen umgezogen, so das Gerücht.

    Ich habe ja vor vielen Jahren einige Jahre in NRW unterrichtet und anschließend seit über 20 Jahren in Baden-Württemberg, habe Fortbildungen für Abiaufgabenerstellung in beiden Bundesländern besucht und Abiaufgaben selbst erstellt. In NRW damals ohne zentrales Abitur notwendigerweise, in Baden-Württemberg ist man nur alle paar Jahre dran. Aus den zig jedes Jahr erstellten Aufgaben von Kollegen werden dann ein paar für das zentrale Abitur ausgewählt.

    Beide Seiten haben recht.

    Die Schüler ohne zentrales Abitur konnten im "Steckenpferd" ihres Lehrers mehr, in allen anderen Themen weniger. Beim zentralen Abitur muss alles gleichermaßen vertieft unterrichtet werden nicht nur einzelne Bereiche.

    Wenn man sich alte Aufgaben ohne zentrales Abitur ansieht und den Unterricht nicht kennt, kann man leicht dem Irrglauben aufsitzen, damals wüssten die Schüler insgesamt mehr. Auch ein Beweis ist einfach, wenn er vorher im Unterricht ausführlichst behandelt wurde.

    Mit A13-A16 mag das wenige wirklich hart treffen, aber es gibt ja noch nicht genug Beamte in A8 aufwärts. Da sind 150 Euro mal schnell ein größerer Teil des frei verfügbaren Einkommens. Und das gerade im Januar, wo viele Rechnungen auflaufen.

    Wir haben es nicht bemerkt, da wir nichts eingetragen haben. Ansonsten wäre ich aber auch total gechillt bei der Summe. Ärgern würde es mich auch nicht, lohnt sich bei der Summe nicht 😅

    Ich vermute, dass man mit A8 deutlich weniger Steuern zahlt, sicher nicht 42 % plus Soli. Der Freibetrag senkt ja nur das Bruttoeinkommen. Wenn man sowieso kaum Steuern zahlt, ändert sich kaum etwas. Und dann hat man vielleicht auch schon früher nicht die Mühe gemacht, etwas einzureichen?

    Vermutlich hat das Land recht, wenn es gegenüber der Presse behauptet, bei den meisten sei es nur ein kleiner zweistelliger Betrag. Aber genau diese Verharmlosung hat mich zusätzlich aufgeregt. "Wir sind nicht schuld und wieso fragt die Presse überhaupt nach? Es geht doch nur um wenige Euros für ein paar Beamte."

    Ich weiß das auch nur durch das Forum hier und weil Kris24 was dazu geschrieben hatte. Etwa zeitgleich kam meine Bezügemitteilung und so konnte ich das einordnen. Aber vielleicht sollte ich auch nochmal meine Mails checken - habe ich eigentlich schon...

    Ich las es vor einer Woche unter Aktuelles auf der baden-württembergischen Seite direkt nachdem ich mich über meinen Gehaltszettel gewundert habe. Das hatte ich dann hier hinein kopiert.

    Vorgestern hat unsere SL dann die Mail weitergeleitet. Vielleicht war eure bereits in den Weihnachtsferien? Die Mail kam erst am Freitag.

    Mich ärgert halt, dass das Bundesamt die Meldung über die Störung über 2 Wochen nicht weitergeleitet hat und Baden-Württemberg es angeblich erst erfahren hat, als die ersten sich beschwerten.

    Und mich ärgert die Verharmlosung, dass es nur wenige Euros seien, bei mir sind es über 150 Euros. Klar zahle ich als Single inkl. Soli und Kirchensteuer prozentual mehr als Familien. Aber letztere zahlen vielleicht mehr für ihre Krankenkasse?

    Ich sehe nicht, wie das zu Fehlvorstellungen führen sollte. Die Rechnung, die wir mit den Kindern durchführen ist mathematisch korrekt. Es ist auch korrekt, dass ein ganzzahliger Rest vom Dividenden übrig bleibt. Das einzige wo wir in der Grundschule abweichen ist, wie dieser Rest notiert wird. Den können wir jetzt in der Grundschule noch nicht weiter aufteilen. Ich habe noch nie davon gehört, dass es zu großen Problemen geführt hat, wenn die Lehrkraft in der 5. oder 6. Klasse dann die Restschreibweise umgestellt hat und eine Lösung für das Problem erläutern konnte.

    Größere Probleme vielleicht nicht, aber schwache Schüler behaupten auch lange nach Einführung der Bruchrechnung immer wieder, dass 3 : 5 nicht geht. Es hat sich in ihrer Vorstellung zu gut eingebrannt. 3/5 wird zwar auch notiert wie gelernt, aber nicht zusammen gebracht. Und natürlich erkläre ich auf verschiedenen Wegen ausführlich.

    Die Schüler mit der Schreibweise 5 + 3 : 5 hatten diese Probleme nicht.

    Man könnte vielleicht thematisieren, dass 3 Kuchen an 5 Kinder verteilt werden können, dann aber kein Kind einen ganzen Kuchen erhält. Ich verstehe aber auch, wenn dies eine Überforderung für schwächere Kinder bedeutet.

    Wie geschrieben, ich hatte zeitweise Kinder, die so schrieben. An meiner jetzigen Schule ist das nicht der Fall.

    Fehler können passieren, mich nervt massiv die gefundene Übergangslösung eben nicht die vorhandenen Werte zu benutzen sondern erstmal alles auf 0 zu setzen. Absolute Frechheit.

    Die alten Werte wurden bereits gelöscht, mich nervt allerdings, dass dies spätestens seit dem 30. November bekannt war und erst als Klagen kamen, zugegeben wurde.

    Immerhin die Stuttgarter Zeitung schrieb gestern, dass das Problem inzwischen gelöst sei. Hoffen wir, dass jetzt die Übertragung klappt.

    Und das ist auch gut so. Auf die Division mit Rest aus der Grundschule bauen wir mit der Modulo-Operation auf. Da ist nämlich das ganzzahlige Ergebnis der Division uninteressant, es zählt rein der Rest.

    Es erschwert aber erst einmal die Bruchrechnung in Klasse 6.

    Ich hatte Schüler, die in der Grundschule statt Rest z. B. 38 : 7 = 5 + 3 : 7 schrieben, die hatten es deutlich leichter.

    Das ist aber kein Erkennungsmerkmal von Seiteneinsteigern. Auch im regulär absolvierten Drittfach haben manche Kollegen nur die kleine Fakultas.

    Doch, ich schrieb nicht Drittfach, sondern Zweitfach mit kleiner Fakultas, also nur ein Fach mit großer Fakultas.

    Also Erkennungsmerkmal ist nur ein Fach.

    Wir haben Quereinsteiger mit vollständigen Referendariat, aber nur in einem Fach die Berechtigung auch Sek. II unterrichten zu dürfen. Im 2. Fach ist nur bis Klasse 10 zulässig.

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