Ich habe eben von einer Freundin die Info erhalten, dass deren örtliches GA zumindest Teilchargen (da wurden offenbar verschiedene Varianten ausgegeben) der Masken vom Land von der Schutzwirkung her lediglich als MNS einstuft. Ein Lehrer musste wohl deshalb jetzt in Quarantäne, weil die dort ausgegebene Maske nicht ausreichend sei. Das GA meinte wohl, man solle die Chargennummern prüfen. Masken der Marke "EATA" entsprächen nach Info des RP Tübingen nicht den Vorgaben im Sinne einer FFP2-Klassifizierung, bei anderen Marken solle man via https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Documents/…rtung-FFP-Maske prüfen, ob diese die Erfordernisse einer FFP2-Maske erfüllten, andernfalls seien die Masken als MNS zu betrachten von der Schutzwirkung her.
Wer unsicher ist: Nicht die FFP2 vom Land tragen bzw. diese nur dann tragen, wenn MNS euch ausreichend erscheint.
Danke CDL, aber leider funktioniert dein Link nicht.
(Und ich fühle mich gerade verar..., wenn selbst das RP Tübingen es zugibt)