Zum Recht auf Toilettengang gibt es bereits grundsätzliche Urteile. Dieser darf den Schülern von Lehrkräften nicht untersagt werden. Es wäre ein Verstoß gegen die Menschenwürde und Körperverletzung.
Analog wäre auch das Verbot des Trinkens während des Unterrichts eine Maßnahme, welche die Gesundheit beeinträchigen kann - da mangelnde Flüssigkeitszufuhr die Konzentrationsfähigkeit mindert. Dagegen ist etwas verschütteter Tee Kinkerlitzchen.
Den Schülern habe ich das Trinken erlaubt - und sogar empfohlen. Einschränkung: Es dürfen keine Getränke auf dem Tisch stehen - die Flaschen stehen entweder auf dem Boden oder befinden sich außen an der Schultasche, damit beim Verschütten kein Schuleigentum oder Eigentum des Banknachbarn beschädigt werden kann.
Ein generelles Verbot des Trinkens im Unterricht durch die Schulleitung hätte ich strikt missachtet - und das Recht dazu über Personalrat und GEW ausgefochten. Da bekommt man doch 'nen Hals und verliert die Stimme.
Wir hatten schon die Diskussion und ja, es gibt Gerichtsurteile. Die Süddeutsche berichtet https://www.sueddeutsche.de/karriere/strei…eltern-1.565510
"Die Mutter einer Schülerin der sechsten Klasse erstattete Anzeige gegen eine Lehrerin wegen Körperverletzung, weil diese keine generelle Erlaubnis erteilte, während des Unterrichts zur Toilette zu gehen: "Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein, da jeder Schüler, der eine fünfte oder sechste Klasse besucht, in der Lage sein müsse, seinen Harndrang bis zu den Pausenzeiten zu kontrollieren."
Man darf den Toilettengang nicht für mehrere Stunden verbieten, aber im Normalfall auf die nächste Pause verweisen. Ich las mal ein Urteil, in dem das Recht auf ungestörten Unterricht der Mitschüler höher bewertet wird als der Toilettengang während der Stunde, zumindest wenn der Schüler gesund ist.
Es stimmt also nicht, was du schreibst.