Es war doch mehr Personal da, als vorgesehen. Das ganze Konzept muss überdacht werden.
Aber es soll ja was von oben kommen.
Was ich noch sagen will: Der Fall ist viel weniger in der Öffentlichkeit bekannt als diese Klassenfahrt nach England, bei der eine Schülerin verstorben ist. Warum können in Konstanz die beiden Lehrerinnen so weiterarbeiten wie bisher? Ich hätte gedacht, dass man sie so lange aussetzt, bis ein Urteil gesprochen ist. Ein Kind ist verstorben, das einem anvertraut war. Liegt es daran, dass das Kind einen nicht deutschstämmigen Namen trägt, dass der Fall nicht mehr Beachtung findet oder daran, dass die Eltern vllt. niemanden haben, der für sie eintritt?
Wie kann die Lehrerin in der Schule so weitermachen wie bisher als wäre nichts gewesen?
Die ehemalige Referendarin unterrichtet befristet in der Schweiz. Ob der Unfall dafür Ursache ist, weiß ich nicht. Auch nicht wie es weiter geht, ob sie z. B. nach Verurteilung weiter unterrichten darf.
Die Lehrerin unterrichtet noch an derselben Grundschule, aber beide geben kein Schwimmen mehr.
In den beiden mir näher bekannten Vorfällen mit Strafzahlungen verzichtete das Land auf Disziplinarverfahren. Es wird schon genau hin gesehen und manches auch anders beurteilt. Bei den beiden Fällen wurde auch das mögliche Disziplinarverfahren nach dem Strafverfahren angekündigt (und fand nicht statt). Es kommt vielleicht für die beiden Lehrerinnen noch?
Aber da die beiden kein Schwimmunterricht mehr geben, ist auch keine Gefahr im Verzug. Es hat sicher nichts mit der Nationalität des Kindes zu tun. Das klingt nach Verschwörungstheorie.