Beiträge von Referendarin

    Was sollen denn diese Löschaktionen? Es geht in einem Forum doch nicht nur darum, dass die persönlichen Fragen beantwortet werden können, sondern v.a. auch darum, dass die anderen Leser, die eine Information suchen, diese auch finden. Deshalb wäre es gut, wenn du deine Frage wieder einfügen würdest.

    Lieber Threadersteller,


    wird uns jetzt gleich von dir oder einem anderen Neuuser ein Programm empfohlen?


    Was ist denn ein Lehramt "haupt"? Wo in NRW gibt es denn die Möglichkeit, ausschließlich ein Fach zu unterrichten?


    Was genau willst du eigentlich wissen? Ob wir "Programme machen"? Was genau meinst du damit, dass wir "Programme machen"?


    Fragende Grüße


    Referendarin, die hofft, dass sich hier nicht wieder ein Werbeuser verirrt hat (denn die können gerne ganz weit weg bleiben, denn ihre Links werden schnellstens wieder gelöscht ;) - da lohnt sich die "Mühe" leider nicht)


    Solltest du kein Werbeuser sein, dann wäre es toll, wenn du deine Frage etwas klarer stellen könntest und uns nicht die Wort- und Buchstabenfetzen an den Kopf knallst, die wir unseren Schülern jeden Tag abzugewöhnen versuchen. ;_o_)


    Edit: "Paartipps" schreibt man aber zusammen ;) - ich frage mich gerade nur, wie in die Programme noch "Paartipps" passen und was das mit dem Überblick der Klasse zu tun hat? Also hat die Klasse den Überblick darüber, wer Paartipps bekommt und dafür mache ich Programme? :sofa:

    OK, dann scheint es nicht an allen Schulen in NRW so zu sein.
    An Realschulen gibt es diese Stunden aber seit ca. 3 Jahren. Somit warte ich auf Antworten von Realschulkollegen in NRW. ;)


    Friesin: Ja, genau so ist das ja auch 'früher' immer gewesen. Jetzt gibt es die VR Stunden, um die Vertretungsstunden (Überstunden) zu reduzieren.

    Hier - Realschule NRW.


    Aber ich kann dir leider nicht helfen, da ich noch nie von solchen Stunden gehört habe. Bei uns ist es so, dass alle Kollegen zusätzlich zu ihrem normalen Deputat für Vertretungsstunden zur Verfügung stehen und sich in Springstunden bzw. Randstunden zur Verfügung halten. Vergütet wird das Ganze nur dann, wenn wir tatsächlich vertreten. Vollzeitkräfte stehen bei uns 4 Stunden zur Verfügung, Teilzeitkräfte eigentlich 2, teilweise auch 3 Stunden. Wir müssen in dieser Zeit zwar nicht anwesend sein, wenn keine Vertretung anfällt, aber zur Vertretung bereitstehen.

    Gesamtkonferenzen momentan 2 pro Halbjahr, Dienstbesprechungen je nach Bedarf (durchschnittlich vielleicht eine pro Halbjahr)


    Dazu kommen noch sämtlichen Erprobungsstufen-, Notenkonferenzen etc., aber die hast du nicht gemeint, oder?


    Teamkonferenzen kommen auch noch hinzu, die sind aber nicht regelmäßig, sondern je nach Bedarf, momentan vielleicht bei mir 3-4 mal pro Halbjahr.


    Und natürlich noch Fachkonferenzen, Pädagogischer Tag etc.

    ab dem 16. Lebensjahr finde ich jedoch, dass es legitim ist, wenn man Alkohol auf Klassenfahrten erlaubt, sofern das Programm nicht darunter leidet und es nicht übertrieben wird,

    Finden kann man in der Schule ja vieles und man kann vieles persönlich anders sehen, als es gesetzlich vorgeschrieben ist, aber so lange wir in NRW ein Schulgesetz haben, das dazu klar Position bezieht, habe ich als Lehrer keinen Ermessensspielraum, so blöd man das auch finden mag.

    Bei uns läuft es bisher nicht gut. Es betrifft mich selbst nicht, weil ich keine Inklusionskinder in meiner Klasse habe, aber bei den Kollegen, die diese Jahr mit Inklusion im größeren Stil (einzelne autistische Schüler o.ä., die nach dem selben Lehrplan wie die anderen unterrichtet werden, gab es bei uns schon vorher in mehreren Klassen) bekomme ich mit, dass es noch schwieriger ist als vorher gedacht.Die Kollegen hatten im Vorfeld Fortbildungen besucht, viel organisiert, geplant etc. und sind mit großem Vorbereitungsaufwand und hohem Engangement in die Inklusion gestartet und bisher ist es für sie extrem schwierig und extrem zermürbend.

    Es ist immer eine Gradwanderung mit Teilzeit - ganz besonders gilt das für deutlich unterhälftige Teilzeit - und man macht definitiv mehr als es dem eigentlichen Stundenanteil entsprechen würde. Ich hatte letztes Jahr 8 Stunden und die waren auf 3 Tage verteilt, zu den meisten Konferenzen, Zusatzveranstaltungen etc. musste ich auch kommen, bis zu 3 weitere Stunden pro Woche vertreten etc..


    Allerdings wollte ich unbedingt an meiner Schule bleiben und die Stelle an genau dieser Schule bleibt ja nur ein Jahr für dich reserviert. Außerdem war es deutlich weniger Arbeit als beispielsweise eine halbe Stelle (v.a. vom Korrekturaufwand her), ich hatte immerhin irgendwas um die 800 Euro brutto und das sind immerhin 800 Euro mehr als wenn man gar nicht arbeiten geht, konnte die Schule ganz gut hinter mir lassen, war in dieser Zeit nicht völlig raus, was mir beim langsamen Aufstocken nun wirklich zugutekommt. Kannst du vielleicht noch auf weitere 2 Stunden aufstocken, damit sich das Ganze finanziell vielleicht ein bisschen lohnt?


    Leider gibt es keine klaren Bestimmungen außer den Sachen, die hier im Forum immer wieder erwähnt werden (Elternsprechtagsdauer nur anteilig, Pausenaufsichten anteilig, seltenere Klassenfahrten etc.) und es hängt sehr stark vom Entgegenkommen deiner Schulleitung ab, wie die Teilzeit umgesetzt wird. Zum Beispiel kann es dir passieren, dass du auch bei so wenigen Stunden eine Klassenleitung bekommst, auch wenn du das nicht willst. :(


    Ich würde mal mit dem Lehrerrat bzw. eurer Gleichstellungsbeauftragten sprechen und fragen, wie sie das Ganze sehen.

    Da noch niemand geantwortet hat und es ja schon um morgen geht, versuche ich es mal, obwohl ich nicht in der Primarstufe arbeiten.
    Zu 1.: Das kommt ja bei uns in der SekI auch oft vor, dass Schüler Klassen wiederholen oder von anderen Schulen kommen. In der Regel sage ich dann nichts näher dazu, sondern frage das Kind nur, wie es heißt und beziehe es sonst mit ein. Dann kann es sich aussuchen, was es selbst den Mitschülern erzählen möchte. Ich denke, das ist für das Kind die angenehmere Lösung.


    Zu 2 kann ich dir leider nicht weiterhelfen, aber ich drücke dir die Daumen, dass sich noch jemand findet, der dir da weiterhelfen kann. :)

    Und um "back-to-topic" zu kommen:
    Die Frage des TE lässt sich nur mit einer Altersangabe beantworten. 'Kid' ist ein etwas schwammiger Begriff.
    Bei meinen Kindern galt das Jugendschutzgesetz. Da ist das eigentlich bereits geregelt.
    http://autenrieths.de/links/linkelte.htm#Jugendschutz

    Zum eigentlichen Thema brauchen wir hier ja gar nicht weiterzudiskutieren (außer falls es euch sowieso interessiert), da es sich beim Threadersteller um ein Fake handelt. :( Wahrscheinlich wieder mal ein Schüler, der zu lange Ferien hat oder ein Erwachsener ohne Privatleben. :mad:

    Ja, momentan ist es wieder recht schlimm, wie ich finde. Wahrscheinlich langweilen sich manche Schüler in den Ferien, Werbeuser haben auch Urlaub - ich weiß nicht, woran es liegt, aber momentan kriechen wieder so manche Trolls aus ihren Löchern.

    Da ich kein Kind habe, kann ich auch nicht viele Tipps geben. Aber eine kleine Zwischenfrage habe ich: MÜSSEN bei euch Kinder in der OGS täglich bis 16 Uhr da bleiben? Bei uns ist es so, dass man die Kinder gerne auch früher abholen darf?! Klar, ist doof weil man trotzdem bis 16 Uhr zahlen muss, aber man hat zumindest dieses "Sicherheitsnetz" schonmal bis 16 Uhr fest gesponnen.

    Man muss die Kinder, wenn sie dort angemeldet sind, wohl jeden Tag dort lassen und - je nach Schule, da es hier mehrere Grundschulen gibt - kann man sie frühestens um 15.30 oder um 16 Uhr abholen, wenn ich es jetzt richtig im Kopf habe.


    Bisher gibt es noch an einer Schule eine flexiblere Betreuung, die aber jetzt leider abgeschafft wird. :(

    Wie vereinbart ihr euren Stundenplan und die an Schulen gewünschte Flexibilität (also theoretische Verfügbarkeit an jedem Tag von 7.30 bis 15/16 Uhr oder länger - selbst bei Teilzeit - plus Zusatzveranstaltungen darüber hinaus) mit euren eigenen Kindern im Schulalter? Wir kennen uns ja jetzt mit Tagesmutter, Kindergarten und der Schwierigkeit aus, die Betreuungszeiten dort mit der zeitlichen Flexibilität, die von uns in der Schule erwartet wird, in Einklang zu bringen. :hammer:


    Aber in einem Jahr steht bei uns nun die anscheinend noch etwas verschärfte Situation an, unsere Schulzeiten mit den Schulzeiten unseres eigenen Kindes vereinbaren zu müssen. :schreck: Und hier ist es wohl so, dass es keine flexiblen Betreuungszeiten an den Grundschulen gibt: Entweder werden die Kinder nur bis Schulschluss - alternativ bis 13 Uhr - betreut oder sie müssen jeden Tag bis 16 Uhr in der OGS bleiben.


    Bedeutet das tatsächlich, dass man als Lehrer (selbst mit Teilzeit) nur die Alternative hat, die Kinder an jedem Tag so lange in der Schule zu lassen? Wie macht ihr das denn: Sind die Betreuungszeiten bei euch flexibler, kann die Schulleitung euch zeitlich irgendwie entgegenkommen (bei uns ist das nicht möglich, weil wir ja immer bis nach 13 Uhr und teilweise auch bis nach 15 Uhr Unterricht haben), setzt ihr dann immer einen Babysitter ein, ist es Erstklässlern möglich, ab 13 Uhr alleine nach Hause zu gehen und dann zu warten, bis die Eltern um 14 Uhr nach Hause kommen...


    Erzählt doch mal bitte, wie ihr das macht.


    Und wie macht ihr das organisatorisch, wenn ihr noch weitere Kinder habt? Bei uns (momentan ein Kleinkind bei der Tagesmutter, ein Kind im Kindergarten und ich momentan nur mit recht wenigen Stunden in der Schule) geht momentan die Hälfte der Energie und Zeit für das Organisatorische der Kinderbetreuung drauf.

    Vielen Dank, Frosch, für diesen Passus. :)

    Die Klasse 6 der Erprobungsstufe kann bei Nichtversetzung wiederholt werden, wenn die 3-jährige Höchstdauer der Ausbildung in der Erprobungsstufe noch nicht ausgeschöpft ist und die Versetzungskonferenz feststellt, dass auf Grund der Gesamtentwicklung danach die Versetzung erreicht werden kann.

    Das klingt ganz anders als die Schulleitungen das immer dargestellt haben. Es gab und gibt bei uns immer die Ansage, dass die Entscheidung, ob das Kind die Klasse wiederholt oder zur Hauptschule wechselt, letzten Endes bei den Eltern liegt. Aber wenn ich diesen Passus richtig interpretiere, dann kann die Versetzungskonferenz doch in ganz extremen Fällen entscheiden, dass die Versetzung auch danach wohl nicht erreicht werden kann und das Kind wechseln muss.


    Ich hatte mich bisher immer gewundert, wieso es an der Realschule anders sein sollte als am Gymnasium (Kinder, die die Erprobungsstufe dort nicht schaffen, müssen die Schule verlassen) und wir hatten zum Beispiel gerade dieses Jahr den Fall eines Kindes mit unterirdischen Noten in allen Fächern, bei dem es eigentlich nicht vorstellbar ist, dass das Kind die Realschule überhaupt schaffen kann (kognitive Überforderung kombiniert mit schlechtem Arbeitsverhalten) und müssen dieses Kind nach Aussage der Schulleitung bei uns wiederholen lassen.


    Eigentlich verstehe ich den Passus so, dass die Versetzungskonferenz das entscheiden kann. Oder stehe ich gerade auf dem Schlauch?

    Imho ist das sogar der Standard: sind die Leistungen nach der 6 an der Realschule zu schlecht, wechselt man auf die Hauptschule nach Klasse 7. Eine Wiederholung der 6 findet nur in Ausnahmefällen statt.
    Kl.gr. Frosch

    Frosch, das stimmt so nicht ganz. Es ist von Schule zu Schule etwas unterschiedlich, ob es eine Ausnahmesituation ist.
    Eigentlich ist die Rechtslage so, dass die Eltern entscheiden, ob die Kinder an der Schule bleiben. An manchen Schulen werden die Eltern aber stärker dahingehend "beraten", dass sie ihre Kinder an die Hauptschule schicken und so das Jahr nicht wiederholen müssen und von dort wechseln dann die meisten Schüler an die Hauptschule.


    An meiner jetzigen Schule ist es momentan beispielsweise so, dass die meisten Schüler, die die 6 nicht schaffen, das Jahr bei uns wiederholen, obwohl es von den Noten her aus unserer Sicht wenig sinnvoll ist.
    Was die Standardsituation ist, kann also wirklich sehr unterschiedlich sein, je nachdem, an welcher Schule die Kinder sind.

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