Ein Kind, das zu Krampfanfällen neigt (und zwar ohne große Ankündigung), eine THA und ein Medikament hat, das niemand außer Fachpersonal geben darf, darf meines Erachtens nicht unbeaufsichtigt mitfahren. Das ist dir nicht zuzumuten. Und da ist es ja auch egal, welches Ziel ihr anfahrt, die Anfälle können ja aus dem Nichts auftauchen. Wäre anders, wenn du ein Rolli-Kind hättest, da wäre klar, wie du die Klassenfahrt planen müsstest, damit es inkludiert ist.
Generell sind die Klassenlehrkräfte dazu aufgefordert, Inklusion auch bei Klassenfesten und Klassenfahrten zu realisieren. Die Kinder haben das Recht darauf eine Regelschule zu besuchen und alles mitzumachen, was irgendwie geht (und das "was irgendwie geht", ist sehr dehnbar). Im Normalfall einer Inklusion hätten diese Diskussionen bereits VOR der Zielsetzung der Klassenfahrt laufen müssen...was geht, was geht nicht - und dann das Ziel gewählt werden müssen, bei dem das Kind bestmöglich inkludiert ist (zB dann auch sowas wie einen 10-km-Lauf durch Schluchten eher überdacht hätte werden müssen).
Hier allerdings ist es nun so, dass dieses Kind eine Vorerkrankung hat, die null einschätzbar ist. Egal, welches Ziel ihr anfahrt. Für meine Begriffe heißt das: Es kommt ein Elternteil oder Fachpersonal mit, sonst kann das Kind, bei aller Liebe, nicht mit, weil dann Gefahr für Leib und Leben des Kindes besteht und die Verantwortung viel zu hoch ist. Du schreibst, dass die Eltern mit der Organisation dahingehend überfordert sind - ich denke, ich würde beim Jugendamt und bei der Institution, die die THA stellt, nochmals klar sagen, dass die Begleitung gestellt werden muss - und zwar eine, die sich mit der Medikamenteneingabe auskennt und geschult ist, sonst ist die Teilnahme niemandem zuzumuten. Wir haben in einer unserer Klassen ein Epilepsie-Kind, das überall von seiner THA betreut wird, wo es aktiv ist. Die THA ist nur dafür da, dem Kind überall hin zu folgen und zu beaufsichtigen. Das Kind selbst kann alles alleine. Wenn du magst, frage ich mal, wie es mit Klassenfahrten aussieht, denn der Fall liegt hier ja ähnlich.