Alles anzeigenDas hängt dann wohl von der jeweiligen APO ab.
In der APO-S1 steht:
"Ein Leistungsnachweis ist nur nachzuholen oder durch eine in der Regel mündliche Prüfung zu ersetzen, wenn dieser von der Schülerin oder dem Schüler aus von ihr oder ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht erbracht werden konnte. Andernfalls wird die fehlende Leistung wie eine ungenügende Leistung bewertet." (VV 6.5 zu §6 Abs. 5)
APO-S2 ist länger und komplexer, geht aber in dieselbe Richtung.
Sprich: Solange eine Entschuldigung vorliegt (kein Attest), scheint es mir so zu sein, dass Leistungsnachweise nicht nachholbar sind.
Entschuldige bitte, ich habe mich bei deinem Beitrag verlesen bzw. wurde falsch getriggert. So wie du es klargestellt hast, ist es natürlich korrekt.
(Warum ich getriggert wurde: Ich hatte in der Vergangenheit einen Kollegen, der grundsätzlich jede unentschuldigte Fehlstunde als 6 wertete, weil er ja Leistungen hätte erfassen können, mit dem bin ich als Klassenlehrer ziemlich aneinandergeraten. Da er aber vergass
anzumahnen, waren alle seine 5en zur Versetzung dann eh unwirksam.)
Verstehe ich nicht ganz, du meinst " Solange keine Entschuldigung vorliegt,..."