Beiträge von Zauberwald

    Jetzt bin ich auch interessiert: Gibt es irgendeine Möglichkeit, sich auf Antrag ohne Bezüge (und ohne zwingenden Grund) beurlauben zu lassen?

    Für BaWü bis zu 15 Jahre - zwingender Grund ist hier aber: Kindererziehung (unter 18 Jahre) oder Pflege eines Angehörigen....

    1.1.1 Sonderurlaub bis zu 15 Jahre 28 TV-L räumt dem Arbeitgeber die Befugnis ein, darüber zu entscheiden, ob er Beschäftigten auf deren Antrag hin Sonderurlaub unter Wegfall des Entgelts erteilt. Haben die Beschäftigten einen wichtigen Grund und gestatten die dienstlichen oder betrieblichen Verhältnisse die Beurlaubung, hat der Arbeitgeber Sonderurlaub nach billigem Ermessen zu erteilen (§ 315 Abs. 1 BGB). Die Betreuung von Kindern unter 18 Jahren und von nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 TV-L durch die Beschäftigten ist regel mäßig ein wichtiger Grund im Sinne des § 28 TV-L. Bei der Gewährung eines diesen Zwecken dienenden Urlaubs nach § 28 TV-L kann in Anlehnung an die Ermessenspraxis bei Anwendung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen für Landesbeamtinnen und -beamte verfahren werden. Die Höchstgrenzen für die Dauer der Beurlaubung nach § 73 LBG dürfen nicht überschritten werden. Auf die Vorschriften der §§ 14 und 15 des Chancengleichheitsgesetzes wird hingewiesen. Bei Genehmigung des Sonderurlaubs sind die Beschäftigten darauf hinzuweisen, dass während der Beurlaubung in der Regel ein weiteres Arbeitsverhältnis nicht begründet werden darf und Nebentätigkeiten, die dem Zweck des Sonderurlaubs zuwiderlaufen, untersagt werden können. 1.1.2 Teilzeitbeschäftigung grds. unbefristet § 11 Abs. 1 TV-L regelt ausdrücklich den Fall der Teilzeitbeschäftigung aus bestimmten familiären

    bis zu 15 Jahre - zwingender Grund ist hier: Kindererziehung (unter 18 Jahre), Pflege eines Angehörigen....

    Findet ihr, dass es Vorteile gibt, in bestimmten Bundesländern Grundschullehramt zu studieren? Zum Beispiel komme ich aus Thüringen (10 Semester, 3 Fächer), im Vergleich zu Hessen (7 Semester, 3 Fächer) und Sachsen (8 Semester, 4 Fächer). Wenn man in Hessen studieren würde und anschließend das Referendariat in Thüringen macht, hätte man doch 3 Semester weniger, oder? Und wenn man in Sachsen studiert, würde man laut Theorie zwei Semester sparen und könnte zusätzlich ein weiteres Unterrichtsfach unterrichten, oder? Wenn man dagegen in Thüringen studiert, könnte man Sachunterricht mit dem Schwerpunkt Schulgarten studieren – würde man dadurch schwieriger versetzt werden können, da Thüringen das einzige Bundesland ist, in dem dieses Fach als Unterrichtsfach existiert?

    Was haltet ihr von den Gedankengängen?

    Da es in BaWü immer einen NC für GS-Lehramt gab - zumindest in letzter Zeit- haben manche Kolleginnen in BY studiert und sind fürs Ref. zurückgekommen, weil es in BY 2 Jahre dauert, hier nur 1,5 Jahre und weil es in BY als sehr stressig gilt. Außerdem ist man in BY im 2. Ref.jahr bereits Klassenlehrerin mit allen Aufgaben. Hier nicht. Ich selbst habe Studium und Ref. in BY gemacht und behaupte (anekdotische Evidenz), dass zumindest das Ref. in BY anspruchsvoller ist als in BaWü. Allein das Schriftwesen fordert einen in BY enorm und was ich so beobachte, was die Referndarinnen "abliefern" müssen, ist das hier doch weit weniger.

    Da bin ich vollkommen bei euch. Ja, ein Teil wird auch durch die Abminderungsstunden ausgeglichen und diese kompensieren dann den höheren Präsenzbedarf etwas gegen. Dieser wiederum gehört schlicht zum Stellenprofil dazu und - um zum TE zurückzukommen - kollidiert dann eben durchaus mit dem Familienleben stärker, als das als normale Lehrkraft passieren würde. Dessen muss man sich bewusst sein.

    Das ist in den kleinen Grundschulen vermutlich anders, aber ich habe schon extrem unterschiedliche Leitungen erlebt von Anwesenheit von 7.30Uhr-12.30Uhr und nachmittags frei, keine Klassenleitung, bis Klassenleitung, Mentorin für Referendar, nachmittägliche Anwesenheit bis in die Abendstunden, auch teilweise an Wochenenden und in den Ferien. Zumindest bei meiner Schulart scheint das möglich zu sein. Wobei fall 1 schon sehr extrem war. Will heißen, die einen arbeiten wenig und die anderen viel.

    2000€ sind nicht besonders viel, aber wenn man bedenkt, dass die Ausübung des Jobs allerhand Kosten verursacht, die dann wegfallen, ist es okay. Vor allem, wenn die eigene Immobilie abgezahlt ist oder man keine Miete zahlen muss. Ich kann das aber auch nicht genau beiurteilen.

    Ich habe 3 Kinder, die gleichzeitig studieren. Rate mal, was uns das monatlich kostet. Klar, in deinem Fall könnten sie Bafög beantragen, aber wenn sie den Studiengang wechseln oder länger brauchen, wird es eng. Meine persönliche Erfahrung ist, dass die Kinder lange finanzielle Unterstützung brauchen. Sollte man nicht unterschätzen, zumal Bafög weniger ist als Bürgergeld und hinten und vorne nicht reicht. Und ja, meine Kinder jobben auch, aber man findet hier kein WG Zimmer unter 500 Euro.

    Im Zusammenhang mit Mathe habe ich das auch beobachtet, echt spannend...

    Ja, ich auch.

    Ich laufe gerne mit den Kindern, die Mühe beim Lesen (und Schreiben) haben, die Silben. Viele schwören ja auf die roten und blauen Silben, mich selbst macht das irre, auch das Schreiben.

    Wenn die Kinder das von Anfang an so lernen, auch das Schreiben mit dem rot-blau Stift (Stift ist in einer Hälfte rot, in der anderen blau), dann mag das hilfreich sein und auch nicht nervig. War mal für 1 Jahr abgeordnet, hatte Erstklässler und als Lehrwerk das ABC der Tiere - da musste ich so arbeiten. Konnte keine großen Vor - oder Nachteile bei den Kindern feststellen.

    Das habe ich vor 30 Jahren oft gesehen, ich konnte mich nicht damit anfreunden, habe es eher zum Lernwörter üben verwendet, wenn überhaupt.

    Vielleicht muss man in der Alternative zu einem stark gegliederten Schulsystem eine Schulart kreieren, wo jeder auf seinem Niveau lernen kann und dann gemäß seiner Begabung einen qualitativ hohen Abschluss erreichen kann. Eine verbesserte Gesamtschule?

    So sind eigentlich unsere Gemeinschaftsschulen gedacht. Die Schüler arbeiten auf unterschiedlichen Niveaustufen, so kann es beispielsweise sein, dass Rebecca in Deutsch auf gymnasialem Niveau arbeitet und in Mathe auf Hauptschulniveau. Man muss sich, glaube ich vor oder nach Klasse 8 mehr festlegen, je nach Schulabschluss, den man anvisiert.

    Ich glaub' ich würd dann auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung verzichten. Das Mindesgehalt ist zwar nicht besonders groß, aber immerhin bräuchte ich dann auch kein Auto und hätte keine Fahrtkosten.

    Bist du denn krank? Bzw. muss man vor dem Abschluss ein Gesundheitsattest vorlegen? Sonst könnte ja jeder kommen, also wenn er krank wäre und würde sich schnell noch absichern, bevor er berufsunfähig wird. Andererseits, wenn man für den Abschluss möglichst gesund sein muss, ist es komisch, wenn man dann plötzlich krank wird....

    Also, ich weiß es nicht mehr. Hatte anfangs so eine Versicherung und habe dann gekündigt, weil es mir zu teuer war.

    Google hat mich nicht weitergebracht, deshalb die Frage an den Schwarm: Weiß man schon etwas oder gibt es Hinweise, wie das mit dem Arbeitszeitkonto nächstes Jahr sein wird? Ich wüsste es tatsächlich gerne, bevor ich meinen Teilzeitantrag einreiche. Meine Vermutung ist, dass die Stunde weiter geleistet werden muss, aber das ist eben nur meine Vermutung ;-).

    Wie ist das eigentlich? Muss jede GS-Lehrkraft 1 Stunde mehr arbeiten oder betrifft das nur Vollzeitkräfte? Beispiel: Du wölltest 22 Wochenstunden arbeiten, musst du dann 23?

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