Du hast gesagt, dass der Frauenarzt kein BV ausstellen darf und ich unterstütze deine Aussage. In BaWü macht es zumindest das Regierungspräsidium. Allerdings vermutlich nur, wenn man an staatlichen Schulen beschäftigt ist.
Beiträge von Zauberwald
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Das gilt immer noch. S.u.
Welche Beschäftigungsverbote gibt es? | Familienportal des Bundes
Wenn du z.B. unter vorzeitigen Wehen leidest und liegen musst, kann dir da ja nicht der AG das BV ausstellen. Oder wenn du generell die Gefahr einer Frühgeburt hast etc., dann liegt das nicht an deiner Arbeitsstelle an sich, sondern daran, dass du eben gar nicht arbeiten solltest oder vielleicht auch nur halb. Es gibt auch Teil-BVs
Das Ganze nennt sich individuelles Beschäftigungsverbot.
Ich vermute, akkut krankgeschrieben werden kann man natürlich jederzeit vom Arzt, vermutlich auch länger, nur das BV ist glaube ich nicht so leicht zu bekommen.
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Doch, natürlich darf er das. Habe selber damals eins von meiner Gynäkologin bekommen. Und das war auch gut so. Sonst würden meine Kinder heute nicht leben.
Das ist wie immer Ländersache.
Besonderes Beschäftigungsverbot - Regierungspräsidien Baden-Württemberg
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Wann war damals? Meine Info ist von 2024.
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Der Gynäkologe kann sehr wohl ein BV ausstellen, wenn das Leben von Mutter und/oder Kind gefährdet sind.
Habe auch schon gehört, dass das der Gynäkologe nicht macht oder darf, zumindest bei einer Bekannten nicht. Da müssen Lehrerinnen woanders hin. Sorry, ich weiß nicht mehr, wohin.

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Dann habe ich das falsch verstanden. Meine bayerische Kollegin sprach immer von ihren ganzen Zusatzqualifikationen. Dann bräuchte man die ja gar nicht. Frage mich allerdings, wie objektiv diese ganze Geschichte dann ist. So wie ich @ Caro 07 einschätze, hätte sie diese Beförderung auch verdient.
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Zauberwald: in dem Fall heißt die korrekte Bezeichnung aber eben nicht Studienrätin, sondern Beratungsrektorin.
Dann weiß ich nicht, was die bayerischen Kolleginnen machen, wenn sie Studienrätin heißen. Die Bezeichnung gibt es aber. Ist mir auch wurscht. Hier gibt es das nicht.
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Fortbildung zur Studienrätin? Finde ich irgendwie komisch
Nicht zur Studienrätin. Beratungslehrerin, LRS-Beauftragte usw. Dann betreut man mehrere Schulen und ist auch am Schulamt tätig.
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Ich bin Konrektorin in einer Grundschule und habe A13+AZ, meine Amtsbezeichnung lautet "Konrektorin", nicht "Studienrätin/GS".
Mit A12 und im funktionslosen Beförderungsamt mit A12+AZ ist die Amtsbezeichung "Lehrer/Lehrerin", im funktionslosen Beförderungsamt mit A13 dann "Studienrat/Studienrätin im Grundschul-/Hauptschuldienst".
Vermutlich haben die beiden, die ich kenne, noch aufwändige Zusatzqualifikationen. Bei einer bin ich mir ganz sicher.
Die andere kann ja aufwändige Qualifikationen haben und zusätzlich Konrektorin sein. Die Bezeichnung Studienrätin käme dann aufgrund ihrer Qualifikation.
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Also in NRW ist Konrektorin eine Amtsbezeichnung / da kann man eigentlich nicht gleichzeitig Studienrätin sein, was auch wieder eine Amtsbezeichnung ist.
Eine ehemalige Freundin in Bayern ist Konrektorin an einer Grundschule. Neulich habe ich sie gegoogelt und da stand Studienrätin Astrid.... und sie war vor ihrer Schule mit ein paar Kolleginnen...
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Ich weiß es ehrlich gesagt nicht genau. Sie hat auch schon wieder die Schule verlassen und ist innerhalb von Bawü umgezogen.
Sie sagte immer, in Bayern sei sie jemand gewesen und hier sei sie gar nix (bei den Eltern).
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Ich habe eine Kollegin, die hatte in Bayern A13, weil sie eine Funktion hatte, ich meine Lrs Beauftragte oder so ähnlich. Hier wurde sie auf A 12 zurückgestuft. Sehr gemein für sie. Es gab noch mehr Nachteile, jedenfalls sprach sie mal von einer Gehaltseinbusse von 700 €.
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Ich möchte deine Umentscheidung zum Lehramt nicht werten, dich aber bitten, es dir gut zu überlegen und ggf. vorher weitere Praktika machen, um sicherzugehen, dass das jetzt tatsächlich der Beruf ist, den du dauerhaft ausüben möchtest.
So ist es.
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Ich gönne es den Grundschullehrern ... und von mir aus auch sehr gern den "Studienrat".
Weiß jemand was über BaWü? Ich glaube, wir sind glaube ich fast das letzte Bundesland mit A12....
Unsere Nachbarn haben alle schicke SUVs vor der Tür stehen... Manche 4 Stück, weil die Söhne auch schon bei Mercedes sind...
Nee, Späßlein. Sind sowieso alle geleast. -
Seid ihr nach wie vor im gehobenen Dienst? Dann kein Studienrat.
Aber Grundschullehrerinnen in BY heißen heute schon Studienrätin, wenn sie A13 erhalten. Das passiert, wenn man bestimmte Funktionen hat oder Konrektorin ist ...
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Absolut richtig.
Leider gibt es von Erzählungen einige Lehrkräfte, die später ihre Schülerinnen geheiratet haben. Ich weiß gar nicht auf welchen Ebenen ich das überall falsch finden soll.
An unserem Gymnasium fing vor Jahren ein kath. Kirchenmitarbeiter (Gemeindereferent??? o.ä., Diakon???), der ein paar Religionsstunden unterrichten musste, etwas mit einer 16jährigen an. Sie kannten sich auch aus der Jugendarbeit. Der war mindestens Anfang/Mitte 30. So genau weiß ich nicht, wie es ausging, aber er wurde "versetzt." Wäre interessant zu wissen, ob sie heute ein Paar sind. Das ist bestimmt 15 Jahre her.
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b) verwende keinen bereits vergebenen Usernamen
Die Miss Marple in mir denkt an Tarnung....

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Ich bin 60 und habe noch 3-6 Jahre vor mir. Spaß macht es mir immer noch, mit den Schülern zu arbeiten, vor allem ist es denen egal, wie alt man ist oder sie merken es nicht. Es kommt immer so viel rüber, das einem guttut und ich weiß gar nicht, womit ich das im Ruhestand ausgleichen soll.
Irgendwie weiß ich jetzt mehr, worauf es ankommt und wenn ich bis zur nächsten Klassenarbeit nicht das ganze Thema schaffe und noch vor dem Zeugnis eine Note haben muss, dann wird eben der Test gekürzt. Ich bin relaxter als früher und wenn alle müde sind, dann wird der Tag mit einem Spiel beendet anstatt noch irgendwas reinzupressen, das nicht wirklich die Welt verändert.
Ich habe gerade eine sehr liebe Klasse....

Die beiden Jahre vorher waren sehr sehr anstrengend. In der Klasse häuften sich Problemfälle und ich war oft am Ende meiner Kraft. Aber auch da gab es trotzdem sehr sehr anständige Kinder. Auf dem Weg zur Schule begegnen mir manchmal meine alten Racker, da wird man entweder kurz umbaucht, freundlich gegrüßt oder wenigstens wird die Hand cool erhoben. Meine Kollegen meinen, das wäre ein gutes Zeichen, denn manchmal wollen einen die Kinder in der 5. nicht mehr kennen.
Was mich nervt, sind 2 nachmittägliche Besprechungen/Teamsitzungen in der Woche. Das empfinde ich meist als überflüssig, zumindest strukturierbarer. Aber was soll man machen?
Prinzipiell bin ich entlastet, weil ich nachmittags nicht mehr meine eigenen 3 Kinder versorgen/mit ihnen lernen muss, weil sie erwachsen sind . Das macht viel aus.
Schwierige Kinder gab es schon immer. Ich komme besser mit ihnen klar, als früher, obwohl man in seltenen Fällen trotz viel Anstrengung keinen Zugang bekommt, wenn man nur 1 oder 2 Stunden in der Klasse ist, aber das ist mir dann wurscht.
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Jetzt bin ich auch interessiert: Gibt es irgendeine Möglichkeit, sich auf Antrag ohne Bezüge (und ohne zwingenden Grund) beurlauben zu lassen?
Für BaWü bis zu 15 Jahre - zwingender Grund ist hier aber: Kindererziehung (unter 18 Jahre) oder Pflege eines Angehörigen....
1.1.1 Sonderurlaub bis zu 15 Jahre 28 TV-L räumt dem Arbeitgeber die Befugnis ein, darüber zu entscheiden, ob er Beschäftigten auf deren Antrag hin Sonderurlaub unter Wegfall des Entgelts erteilt. Haben die Beschäftigten einen wichtigen Grund und gestatten die dienstlichen oder betrieblichen Verhältnisse die Beurlaubung, hat der Arbeitgeber Sonderurlaub nach billigem Ermessen zu erteilen (§ 315 Abs. 1 BGB). Die Betreuung von Kindern unter 18 Jahren und von nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 TV-L durch die Beschäftigten ist regel mäßig ein wichtiger Grund im Sinne des § 28 TV-L. Bei der Gewährung eines diesen Zwecken dienenden Urlaubs nach § 28 TV-L kann in Anlehnung an die Ermessenspraxis bei Anwendung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen für Landesbeamtinnen und -beamte verfahren werden. Die Höchstgrenzen für die Dauer der Beurlaubung nach § 73 LBG dürfen nicht überschritten werden. Auf die Vorschriften der §§ 14 und 15 des Chancengleichheitsgesetzes wird hingewiesen. Bei Genehmigung des Sonderurlaubs sind die Beschäftigten darauf hinzuweisen, dass während der Beurlaubung in der Regel ein weiteres Arbeitsverhältnis nicht begründet werden darf und Nebentätigkeiten, die dem Zweck des Sonderurlaubs zuwiderlaufen, untersagt werden können. 1.1.2 Teilzeitbeschäftigung grds. unbefristet § 11 Abs. 1 TV-L regelt ausdrücklich den Fall der Teilzeitbeschäftigung aus bestimmten familiären
bis zu 15 Jahre - zwingender Grund ist hier: Kindererziehung (unter 18 Jahre), Pflege eines Angehörigen....
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