Beiträge von Manthey Detlef

    In NRW kann es übrigens vorkommen, dass die Beförderung nach A14 nicht "mitgenommen" bzw. anerkannt wird. Das ist einer Kollegin von mir passiert, die von A14 auf A13 beim Wechsel vom Kirchendienst in den Landesdienst zurückgestuft wurde. Das ist nämlich dummerweise eine "Kann"-Regelung, d.h. es gibt keinen Rechtsanspruch auf Mitnahme der Beförderungsstelle.

    Bleiben wenigstens die Erfahrungsstufen erhalten??

    Ja in NRW gebe ich dir völlig recht, das steht bei den Stellenanzeigen auf leo auch so. Aber nochmal, ich weiß, dass z.B. in nds die eine Prüfung vornehmen, ob du mit deiner beruflichen Fachrichtung (im obigen Fall war es eben der Bereich Wirtschaft) im Stande wärst, das fach Wirtschaft an einer allg. Schule, was ja ein artverwandtes Fach ist, zu unterrichten. Sollten die zum Ergebnis kommen, dass das passt, könntest du auch verbeamtet werden. Nach der gleichen Logik gibt es in zahlreichen Bundesländern die Möglichkeit, mit einem reinen Fachstudium einen Quereinstieg zu machen, indem man ein Ref. macht und anschließend auch verbeamtet wird, ohne auf Lehramt studiert zu haben.

    Kennst du da tatsächlich Fälle, in denen es so ist? Ich kenne keine studierte BBS-Lehrkraft, die an einer allgemeinbildenden Schule unterrichtet. Das ist ja allein schon dadurch schwierig, dass wir hier grundsätzlich eine berufliche Fachrichtung und ein Unterrichtsfach studieren.

    Ja da kenne ich 2 Fälle. Von dem einen weiß ich, dass er Wirtschaft an der Berufsschule unterrichtet hat und dann an der allg. Schule.

    So eine Situation meine ich. Das ist manchmal nicht zu verstehen, da wir keinen Einblick in Behörde und deren Vorgaben haben.


    Denkt man immer so...

    Ich hätte mit BK Lehramt hier an der Gesamtschule im Ort eine Stelle haben können. Dieser Ort ist nicht der Nabel der Welt. Es ist sehr schwierig Personal i finden. Für mich wäre es der Jackpot gewesen 5 min dem Rad zur Schule.

    Aber die Bezirksregierung sagt Leute mit BK können nur angestellt an Gym/Ge arbeiten und werden dort nicht verbeamtet. Sie möchten die Personen im BK System behalten. Naja, jetzt fahr ich ne Stunde Auto eine Strecke 🫠

    Das ist echt NRW-spezifisch. In Nds z.B. und auch in anderen Bundesländern sind sie etwas flexibler und lassen dir deine Lehramtsbefähigung durchaus anerkennen und du darfst mit nem Lehramt für berufliche Schulen durchaus an allgemeinb. Schulen unterrichtet. Aber ihr habt recht, in NRW ist es leider echt so bekloppt....

    Danke dir Chilipaprika!


    Das gefällt mir gar nicht mal so gut... Ich kann mir vorstellen, dass das damit zusammenhängt, weil ab dem kommenden Sj in NDS A13 für alle umgesetzt wird... so würden viele auf die Idee kommen, nach nds zu wechseln und das kann und will das Land vermutlich nicht stemmen.


    Weiß man welche Bundesländer außer Nds derartig vorgehen? Ich würde ansonsten auch gleich noch dazu recherchieren, aber falls jemand schon was genaueres weiß, darf er gern hier berichten...

    Hi ChilliPaprika, danke für die schnelle Antwort.


    Eine solche Aussage habe ich auch schonmal gehört, allerdings sehe ich das deshalb skeptisch, weil ich denke, dass wenn die Not groß genug ist (und das ist sie nunmal im Lehrerjob, speziell bei Mangelfächern), dann werden die Bundesländer schon klein beigeben (müssen). Kannst du mir bitte sagen, auf welche Gesetze bzw. Gesetzesänderungen du dich berufst? (Ich habe nämlich schon von Fällen gehört, in denen ein solcher Wechsel geklappt hat. Es ist wohl noch nichtmal ein nahtloser Übergang nötig, weil man die Nachversicherung bis zu 2 Jahre aufschieben kann).

    Hi Kikixxx,


    darf ich fragen, wie sich das bei dir inzwischen entwickelt hat? Bist du nun im Staatsdienst?


    Wie hast du die Freigabe von deiner SL bekommen? Ich bin mir so sicher, dass ich keine Freigabe von meiner SL zu erwarten habe...


    Gibt es bei der Freigabe irgendwelche Fristen, die einzuhalten sind? Braucht man zudem ein spezielles Antragsformular oder geht das auch formlos? Ich habe außerdem davon gehört, dass Freigaben zeitlich immer befristet sind (z.B. auf ein halbes oder 1 Jahr). Stimmt das?



    Musstest du denn wieder zum Amtsarzt? Die Probezeit müsste - wenn überhaupt- nur ganz kurz sein, oder? Ich meine mich an ein Telefonat mit meiner Gewerkschaft erinnern zu können, dass das nur 6 Wochen oder 3 Monate oder so sind.



    Wird man eigentlich zurückgestuft in seiner Besoldungsstufe oder bleibt alles so wie es war? (Weiß zufällig jemand, ob das auch so bleibt, wenn man kündigt und sich anschließend ganz normal bewirbt (und dann logischerweise wieder zum Amtsarzt darf und mitunter eine lange Probezeit zu erwarten hat usw.?)


    Noch eine Frage an diejeinigen unter euch, die schonmal gekündigt haben sollten und die Schule oder gar das Bundesland gewechselt haben: Ist es ohne weiteres möglich, zu kündigen (bzw. als Landesbeamter einen Antrag auf Entlassung zu stellen) und nahtlos bei nem neuen Dienstherrn neu verbeamtet zu werden?

    Guten Tag zusammen,

    ich hätte eine kurze Frage zu einem Aufgabenbereich bzw. einer Funktionsstelle(?) an einer Oberstufe einer Gesamtschule in NRW. Kann mir jemand von euch sagen, ob sogenannte "Jahrgangsstufenleiter" in der Oberstufe oder "Beratungslehrer" (ich habe inzwischen mehrere Bezeichnungen gelesen), jedenfalls Mitglieder im Oberstufenleitungsteam (nicht der Oberstufenkoordinator) automatisch den Status eines Oberstudienrates (OStR) haben und somit mit A14 vergütet werden? Oder ist die Übernahme einer solchen Funktion nicht mit einer erhöhten Besoldung verbunden und gehört eher zu den "Verpflichtungen" eines Studienrates?? Kann man das so pauschal beantworten oder ist es von Schule zu Schule unterschiedlich??


    Über eine Antwort von euch bedanke ich mich schon jetzt!

    HG, MD

    Guten Tag zusammen,


    ich hätte eine kurze Frage zu einem Aufgabenbereich bzw. einer Funktionsstelle(?) an einer Oberstufe einer Gesamtschule in NRW. Kann mir jemand von euch sagen, ob sogenannte "Jahrgangsstufenleiter" in der Oberstufe oder "Beratungslehrer" (ich habe inzwischen mehrere Bezeichnungen gelesen), jedenfalls Mitglieder im Oberstufenleitungsteam (nicht der Oberstufenkoordinator) automatisch den Status eines Oberstudienrates haben und somit mit A14 vergütet werden? Oder ist die Übernahme einer solchen Funktion nicht mit einer erhöhten Besoldung verbunden und gehört eher zu den "Verpflichtungen" eines Studienrates?? Kann man das so pauschal beantworten oder ist es von Schule zu Schule unterschiedlich??


    Über eine Antwort von euch bedanke ich mich schon jetzt!

    HG, MD

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