NRW Wechsel Ersatzschule-öffentliche Schule

  • Also zu anderen BL habe ich bislang nichts gefunden.... die wären aber schön blöd, wenn sie z.B. nen Physiklehrer mit sek ii Fakultas abwimmeln würden, indem sie ihn nicht verbeamten ...meint ihr nicht auch? Der Markt ist doch leergefegt...

    Denkt man immer so...

    Ich hätte mit BK Lehramt hier an der Gesamtschule im Ort eine Stelle haben können. Dieser Ort ist nicht der Nabel der Welt. Es ist sehr schwierig Personal i finden. Für mich wäre es der Jackpot gewesen 5 min dem Rad zur Schule.

    Aber die Bezirksregierung sagt Leute mit BK können nur angestellt an Gym/Ge arbeiten und werden dort nicht verbeamtet. Sie möchten die Personen im BK System behalten. Naja, jetzt fahr ich ne Stunde Auto eine Strecke 🫠

    • Offizieller Beitrag

    Und klare Absprachen und Regeln sind vll erstmal ein Nachteil, verhindern aber Chaos.

    Wenn alle BL sich an so einer Linie (die das Untergraben des Ländertauschverfahrens verhindert) hielten / halten, dann muss keiner Angst haben, dass die eigenen Lehrkräfte abwandern.

    Und es ist auch eine Kostenfrage.

  • Denkt man immer so...

    Ich hätte mit BK Lehramt hier an der Gesamtschule im Ort eine Stelle haben können. Dieser Ort ist nicht der Nabel der Welt. Es ist sehr schwierig Personal i finden. Für mich wäre es der Jackpot gewesen 5 min dem Rad zur Schule.

    Aber die Bezirksregierung sagt Leute mit BK können nur angestellt an Gym/Ge arbeiten und werden dort nicht verbeamtet. Sie möchten die Personen im BK System behalten. Naja, jetzt fahr ich ne Stunde Auto eine Strecke 🫠

    So eine Situation meine ich. Das ist manchmal nicht zu verstehen, da wir keinen Einblick in Behörde und deren Vorgaben haben.

  • So eine Situation meine ich. Das ist manchmal nicht zu verstehen, da wir keinen Einblick in Behörde und deren Vorgaben haben.


    Denkt man immer so...

    Ich hätte mit BK Lehramt hier an der Gesamtschule im Ort eine Stelle haben können. Dieser Ort ist nicht der Nabel der Welt. Es ist sehr schwierig Personal i finden. Für mich wäre es der Jackpot gewesen 5 min dem Rad zur Schule.

    Aber die Bezirksregierung sagt Leute mit BK können nur angestellt an Gym/Ge arbeiten und werden dort nicht verbeamtet. Sie möchten die Personen im BK System behalten. Naja, jetzt fahr ich ne Stunde Auto eine Strecke 🫠

    Das ist echt NRW-spezifisch. In Nds z.B. und auch in anderen Bundesländern sind sie etwas flexibler und lassen dir deine Lehramtsbefähigung durchaus anerkennen und du darfst mit nem Lehramt für berufliche Schulen durchaus an allgemeinb. Schulen unterrichtet. Aber ihr habt recht, in NRW ist es leider echt so bekloppt....

  • du darfst mit nem Lehramt für berufliche Schulen durchaus an allgemeinb. Schulen unterrichtet

    Kennst du da tatsächlich Fälle, in denen es so ist? Ich kenne keine studierte BBS-Lehrkraft, die an einer allgemeinbildenden Schule unterrichtet. Das ist ja allein schon dadurch schwierig, dass wir hier grundsätzlich eine berufliche Fachrichtung und ein Unterrichtsfach studieren.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Kennst du da tatsächlich Fälle, in denen es so ist? Ich kenne keine studierte BBS-Lehrkraft, die an einer allgemeinbildenden Schule unterrichtet. Das ist ja allein schon dadurch schwierig, dass wir hier grundsätzlich eine berufliche Fachrichtung und ein Unterrichtsfach studieren.

    Ja da kenne ich 2 Fälle. Von dem einen weiß ich, dass er Wirtschaft an der Berufsschule unterrichtet hat und dann an der allg. Schule.

  • mit welcher Fakultas? einer allgemeinbildenden oder einer berufsbildenden?

    Ich hab zwei allgemeinbildende Fächer und ein berufliches. Die Stelle war fürs allgemeinbildende Fach ausgeschrieben. Ich hätte da auch arbeiten dürfen und auch Abitur abnehmen und alles andere was man mit Sek 2 Lehramt darf. Sie hätten mich halt angestellt und nicht verbeamtet. Und das steht bei den entsprechenden Ausschreibungenn in Leo auch genauso dabei.

  • Ja in NRW gebe ich dir völlig recht, das steht bei den Stellenanzeigen auf leo auch so. Aber nochmal, ich weiß, dass z.B. in nds die eine Prüfung vornehmen, ob du mit deiner beruflichen Fachrichtung (im obigen Fall war es eben der Bereich Wirtschaft) im Stande wärst, das fach Wirtschaft an einer allg. Schule, was ja ein artverwandtes Fach ist, zu unterrichten. Sollten die zum Ergebnis kommen, dass das passt, könntest du auch verbeamtet werden. Nach der gleichen Logik gibt es in zahlreichen Bundesländern die Möglichkeit, mit einem reinen Fachstudium einen Quereinstieg zu machen, indem man ein Ref. macht und anschließend auch verbeamtet wird, ohne auf Lehramt studiert zu haben.

  • Ja da kenne ich 2 Fälle. Von dem einen weiß ich, dass er Wirtschaft an der Berufsschule unterrichtet hat und dann an der allg. Schule.

    Interessant. Wie gesagt: Mir sind solche Fälle nicht bekannt. Da dürfte es sich wirklich um recht seltene Ausnahmen handeln.


    Rina32 : Bei dir geht es ja um NRW. Ich sprach von NDS.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

    • Offizieller Beitrag

    In NRW kann es übrigens vorkommen, dass die Beförderung nach A14 nicht "mitgenommen" bzw. anerkannt wird. Das ist einer Kollegin von mir passiert, die von A14 auf A13 beim Wechsel vom Kirchendienst in den Landesdienst zurückgestuft wurde. Das ist nämlich dummerweise eine "Kann"-Regelung, d.h. es gibt keinen Rechtsanspruch auf Mitnahme der Beförderungsstelle.

  • In NRW kann es übrigens vorkommen, dass die Beförderung nach A14 nicht "mitgenommen" bzw. anerkannt wird. Das ist einer Kollegin von mir passiert, die von A14 auf A13 beim Wechsel vom Kirchendienst in den Landesdienst zurückgestuft wurde. Das ist nämlich dummerweise eine "Kann"-Regelung, d.h. es gibt keinen Rechtsanspruch auf Mitnahme der Beförderungsstelle.

    Bleiben wenigstens die Erfahrungsstufen erhalten??

  • Hallo,

    Ich möchte von einer Konrektorenstelle (A14) an einer Ersatzschule an eine öffentliche Schule in die gleiche Position wechseln.

    Hat jemand dies schon hinter sich?

    Arnsberg teilte mir mit, dass entgegen den Informationen, die ich dort vor 9 Jahren bekommen habe, als ich an meiner Schule angefangen habe und mich auf das Planstelleninhaberverhältnis eingelassen habe, ich nicht automatisch verbeamtet würde beim Land.

    Hat jemand dies mit einem Wechsel in gleiche Position hinter sich?

    Dass Erfahrungsstufen bleiben habe ich nachlesen können, aber macht man auch eine neue Probezeit?

  • Hallo zusammen,


    Meine Situation ist eine ähnliche wie in den oberen Posts: Ich bin seit sechs Jahren Lehrerin im Ersatzschuldienst in NRW und wechsle nun an eine öffentliche Schule. Trotz Freistellung durch meine Schulleitung muss ich nun aber zum Amtsarzt, was mich doch etwas wundert angesichts der obigen Aussagen und mir etwas Sorgen bereitet. Zudem stellt sich mir die Frage, ob ich erneut eine Probezeit habe und erneut Revisionen machen muss? Gibt es da Erfahrungen?

    Einem scheinen da schon größere Steine in den Weg gelegt zu werden, als ich zuerst den Eindruck hatte... :(

    Hallo,

    Mich würde interessieren wie es bei dir geendet hat. Musstest du Tatsächlich zum Amtsarzt und hat alles geklappt?

    Lg

  • Die Frage ist, was man für eine Stelle an der Ersatzschule hat. Bei uns benötigen Planstelleninhaber die wechseln möchten eine Freigabe. Allerdings verliert da auch niemand Erfahrungsstufen. Anders kann es natürlich sein, wenn man das Arbeitsverhältnis mit Planstelle kündigen würde.

    Warum würde man die Erfahrungsstufen verlieren, wenn man kündigt und im Staatsdienst von vorn anfängt? Nochmal zum Amtsarzt und eine neue Probezeit machen Sinn, aber die Erfahrungsstufen dürften doch erhalten bleiben? Immerhin profitiert das Land NRW dann von deinen Erfahrungen...

  • Mir scheint diese Sparerei tatsächlich NRW-spezifisches Problem zu sein, kann das sein? Ich weiß aus anderen Bundesländern, dass so ziemlich ALLES, was dich sozusagen auf deinem beruflichen Weg dazu gebracht hat, dass du jetzt da bist, wo du halt stehst (z.B. Studienrat an einer beruflichen Schule), in deinen Erfahrungsstufen berücksichtigt wird.


    Kann mir jemand sagen, ob das Thema "Mehrarbeit" (also sprich Vertretungsstunden) im Staatsdienst in NRW grundsätzlich ausgezahlt werden oder tricksen die Schulen hier genauso wie Ersatzschulen, dass man also rein zufällig immer exakt 3 Vertretungsstunden pro Monat ableistet, weil man ab 4 Überstunden erst bezahlt werden müsste?


    Falls ja, dann überlege ich mir 3 Mal, ob ich in diesem Bundeland bleibe....weil ich das aus anderen Bundesländern so kenne, dass du quasi die Überstunden ansammeln kannst und dass dann entweder dein Stundenplan im kommenden Halbjahr deutlich hübscher aussieht (weil weniger Stunden), oder du dir die halt auszahlen lässt oder sogar früher in Pension gehen kannst..


    An der Ersatzschule kannst du dir die halt nur auszahlen lassen, sofern du aber mind. 4 Std. im Monat machst...


    Oder scheinen die Länder gerade alle irgendwie sparen zu müssen? Niedersachsen will ja z.B. auch nicht mehr, dass man über die Kündigung (bzw. Entlassung) das Bundesland wechselt, bzw. will dich dann nicht mehr direkt verbeamten, weil sie keine Lust darauf haben, deine Versorgung zu übernehmen...



    Ist das alles ein Post-Covid-Phänomen, dass alle Länder sparen oder sind nur einzelne Bundesländer so, allen voran NRW?


    Wie sind eure Erfahrungen?

  • Also BW erkennt eindeutig nicht ALLES bei den Erfahrungsstufen an, was man vorab beruflich gemacht hat, ehe man in den Schuldienst gewechselt ist, vieles wird dann erst bei der Pensionsberechnung mit berücksichtigt (dort aber immerhin).

    Welche BL erkennen deines Erachtens denn ALLES an und woher hast du deine diesbezüglichen Informationen? Vielleicht ist das am Ende doch nur viel Lehrerzimmergerüchteküche, weil woanders das Gras angeblich immer grüner ist…


    Bei den Überstunden gibt es zumindest hier in BW einen Unterschied zwischen sogenannten Bugwellenstunden (quasi Vorgriffstunden, die man im einen Jahr über das Soll leistet unbezahlt, um diese Stunden in späteren Jahren als Ermäßigungsstunden zu bekommen, gibt es, wenn es einen längerfristigen Ausfall zu kompensieren gilt, so dass die Mehrarbeit absehbar andauern wird) oder MAU- Stunden, also klassische Mehrarbeit, die dann- wie vermutlich in allen Bundesländern üblich- auch nicht erst seit der Pandemie erst ab der 4. Mehrarbeitsstunde bezahlt werden. Drei Stunden gelten quasi als „Bagatellgrenze“, die durch die Besoldung mit abgedeckt sind. Bei KuK in TZ gilt das dementsprechend nur anteilig.


    In welchem Bundesland kann man geleistete Mehrarbeit ummünzen in einen schadlose Frühpensionierung, sprich ohne Auswirkungen auf die Pensionshöhe? Das ist mir neu, dass das regulär gehen soll.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

Werbung