NRW Wechsel Ersatzschule-öffentliche Schule

  • Das Problem ist aber auch, dass Ersatzschulen in der Regel die vollen Stellenkegel für die Beförderungen ausschöpfen.

    Sobald eine frei wird, dann wird sie eben besetzt.


    Bei öffentlichen Schulen sind die Stellen ggfs. zwar vorhanden, haushaltsrechtlich aber nicht.

  • Hallo noch einmal! Meinen Wechselwunsch gibt es noch, da mein Mann bald die Firma wechseln wird. Am liebsten würde ich erst im Sommer wechseln, aber heute Vormittag habe ich gesehen, dass heute oder gestern zwei Stellen ausgeschrieben wurden, die mich interessieren.

    Ich bekomme auch die Freigabe meiner Schulleiitung, aber die Stellen sind zum 1.2. ausgeschrieben und da denke ich, dass meine Schulleitung davon zumindest nicht begeistert wäre (was allerdings auch für mich gilt- der Wechsel wäre mir doch zu früh so rein emotional betrachtet...).Gesetzt den Fall, ich käme nächste Woche noch an die Freigabe, denkt ihr, es wäre möglich, dass ich erst zum neuen Schuljahr wechseln kann, obwohl die Stelle zum 1.2. ausgeschrieben ist? Bei der Bezirksregierung und in den Schulen habe ich heute telefonisch niemanden erreichen können und das ist ja vermutlich nächste Woche nicht anders. Die Bewerbungsfrist endet am 2.1. .

  • Huhu zusammen,


    mich interessiert auch ein Wechsel in den Staatsdienst. Stimmt das wirklich, dass man die Erfahrungsstufe nicht mitnehmen kann? Also wenn ich z.B. A13 Erfahrungsstufe 8 habe, lande ich dann allen Ernstes in Stufe 5???? Das kann doch nicht sein, oder? Und bestünde ggf. die Möglichkeit, direkt eine A14 Stelle im Staatsdienst anzunehmen, wenn man ohnehin zurückgestuft wird? Oder muss man hier ganz normal erst eine Beförderung erhalten, wenn man wieder Landesbeamter ist?


    Und gilt die Zurückstufung nur dann, wenn ich als Planstelleninhaber kündige? Eine Freigabe würde ich sehr wahrscheinlich nicht erhalten, so wie ich unsere SL einschätze.... Also das ärgert mich schon, wenn das stimmt. Wo kann ich das denn nachlesen außer in diesem Forum?


    Und wie würdet ihr vorgehen, wenn ihr wechseln möchtet, aber sicher seid, dass ihr keine Freigabe bekommt. Gibts da Möglichkeiten, die Erfahrungsstufen beizubehalten? Ich wäre z.B. auch bereit, über eine klassische Kündigung einen Neustart in einem anderen Bundesland zu wagen, meinetwegen dann wieder mit einer Probezeit usw. aber anrechnen müssen die die Jahre Berufserfahrung doch schon? Alles andere wäre mehr als ungerecht.


    Danke vielmals für eure Antworten! Grützli

  • Einige deiner Fragen sind bereits im Thread thematisiert worden. Details zu deiner konkreten Situation, wie auch der Rechtslage könntest du bei deiner Gewerkschaft erfragen.


    Um eine A14- Stelle an einer öffentlichen Schule annehmen zu können, müsstest du dich erfolgreich auf eine solche bewerben im Rahmen deines angestrebten Wechsels.


    Bei einer Kündigung, samt Neueinstellung in einem anderen Bundeslang ist es zwar sehr wahrscheinlich, dass man dir einschlägige Berufserfahrung seit dem Ref anerkennen wird, nachdem es aber sicherlich formale Details gibt, die das behindern könnten, solltest du das im Zweifelsfall ebenfalls mit deiner Gewerkschaft besprechen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hey CDL, ja du hast recht, es wurde geschrieben, dass man heruntergestuft wird, wenn man wechselt. Jemand schrieb aber auch, dass das davon abhängt, ob man selbst kündigt oder eine Freigabeerklärung vorliegt. Hierzu würde ich gerne wissen, wo ich das nachlesen kann? (Ich habe schon ein paar Mal mit mit einem Juristen aus meiner Gewerkschaft telefoniert, er konnte mir hierzu nichts sagen). Ich sehe deutliche Nachteile als Planstelleninhaber und wünsche mir wieder eine Stelle im Staatsdienst.


    Du schreibst, ich kann mich für eine A14-Stelle direkt bewerben. Gibt es in anderen Bundesländern die Möglichkeit, sich direkt für eine A14-Stelle zu bewerben? In NRW mache ich die Feststellung, dass man sich nur für eine A14-Stelle bewerben kann, wenn man schon Landesbeamter auf Lebenszeit ist (im Übrigen bestätigte mir das auch meine Gewerkschaft, dass man erst in den Landesdienst wechseln muss, dann mind. 1 Jahr als Landesbeamter arbeiten muss und mich erst dann für eine A14-Beförderungstelle bewerben kann).


    Ich habe überdies gelesen, dass man bei erfolgreichem Wechsel in den Staatsdienst bei Dienstunfähigkeit erst nach 5 Jahren Anspruch auf Ruhegehalt hätte. Das kann man auf der Seite 30 in folgendem Dokument lesen: https://lehrernrw.de/wp-conten…nd-Ersatzschulen-2014.pdf


    Verstehe ich das richtig?


    Irgendwie gefällt mir das alles nicht so sehr...

  • Ja, das stimmt. Die Stellen auf Stella setzen i.d.R. bei A14 voraus, dass man im Landesdienst ist.


    Wie es aussieht mit der Beibehaltung der Stufen und einem erneuten Amtsarztbesuch möchte zumindest die Bez. Reg. Köln gerne erst dann prüfen, wenn ein Einstellungsangebot angenommen wurde.


    Von meiner Gewerkschaft gab es dazu insgesamt auch nur den Tipp, mich mit der Bez. Reg. in Verbindung zu setzen und die schweigt bislang. Nachlesen kann man das alles nirgends, so weit ich weiß.


    Klar gesagt wurde mir nur, dass ich bei einem Laufbahnwechsel auf eine Sek I Stelle auf jeden Fall zum Amtsarzt muss und in der untersten Stufe anfangen würde, als hätte ich in den letzten Jahren niemals in der Sekundarstufe I unterrichtet.

  • Hallo zusammen,


    Meine Situation ist eine ähnliche wie in den oberen Posts: Ich bin seit sechs Jahren Lehrerin im Ersatzschuldienst in NRW und wechsle nun an eine öffentliche Schule. Trotz Freistellung durch meine Schulleitung muss ich nun aber zum Amtsarzt, was mich doch etwas wundert angesichts der obigen Aussagen und mir etwas Sorgen bereitet. Zudem stellt sich mir die Frage, ob ich erneut eine Probezeit habe und erneut Revisionen machen muss? Gibt es da Erfahrungen?

    Einem scheinen da schon größere Steine in den Weg gelegt zu werden, als ich zuerst den Eindruck hatte... :(

  • Hi Kikixxx,


    darf ich fragen, wie sich das bei dir inzwischen entwickelt hat? Bist du nun im Staatsdienst?


    Wie hast du die Freigabe von deiner SL bekommen? Ich bin mir so sicher, dass ich keine Freigabe von meiner SL zu erwarten habe...


    Gibt es bei der Freigabe irgendwelche Fristen, die einzuhalten sind? Braucht man zudem ein spezielles Antragsformular oder geht das auch formlos? Ich habe außerdem davon gehört, dass Freigaben zeitlich immer befristet sind (z.B. auf ein halbes oder 1 Jahr). Stimmt das?



    Musstest du denn wieder zum Amtsarzt? Die Probezeit müsste - wenn überhaupt- nur ganz kurz sein, oder? Ich meine mich an ein Telefonat mit meiner Gewerkschaft erinnern zu können, dass das nur 6 Wochen oder 3 Monate oder so sind.



    Wird man eigentlich zurückgestuft in seiner Besoldungsstufe oder bleibt alles so wie es war? (Weiß zufällig jemand, ob das auch so bleibt, wenn man kündigt und sich anschließend ganz normal bewirbt (und dann logischerweise wieder zum Amtsarzt darf und mitunter eine lange Probezeit zu erwarten hat usw.?)


    Noch eine Frage an diejeinigen unter euch, die schonmal gekündigt haben sollten und die Schule oder gar das Bundesland gewechselt haben: Ist es ohne weiteres möglich, zu kündigen (bzw. als Landesbeamter einen Antrag auf Entlassung zu stellen) und nahtlos bei nem neuen Dienstherrn neu verbeamtet zu werden?

  • Hi ChilliPaprika, danke für die schnelle Antwort.


    Eine solche Aussage habe ich auch schonmal gehört, allerdings sehe ich das deshalb skeptisch, weil ich denke, dass wenn die Not groß genug ist (und das ist sie nunmal im Lehrerjob, speziell bei Mangelfächern), dann werden die Bundesländer schon klein beigeben (müssen). Kannst du mir bitte sagen, auf welche Gesetze bzw. Gesetzesänderungen du dich berufst? (Ich habe nämlich schon von Fällen gehört, in denen ein solcher Wechsel geklappt hat. Es ist wohl noch nichtmal ein nahtloser Übergang nötig, weil man die Nachversicherung bis zu 2 Jahre aufschieben kann).

    • Offizieller Beitrag

    ich habe es hier schon im Forum verlinkt, jemand anders.
    Es ist definitiv neu, da ich auch Fälle von früher kenne.

    Klar kann man darauf setzen, dass die BL "klein beigeben" werden... Mein Gedanke dazu: hahahah..
    Sorry, aber Trotz Lehrermangel gibt es immer noch nicht überall A13 für Alle. Trotz Lehrermangel steigt die Arbeitsbelastung. Trotz Lehrermangel werden die jetzigen Kräfte verheizt (was definitiv keine Werbung für den Nachwuchs ist).

  • Danke dir Chilipaprika!


    Das gefällt mir gar nicht mal so gut... Ich kann mir vorstellen, dass das damit zusammenhängt, weil ab dem kommenden Sj in NDS A13 für alle umgesetzt wird... so würden viele auf die Idee kommen, nach nds zu wechseln und das kann und will das Land vermutlich nicht stemmen.


    Weiß man welche Bundesländer außer Nds derartig vorgehen? Ich würde ansonsten auch gleich noch dazu recherchieren, aber falls jemand schon was genaueres weiß, darf er gern hier berichten...

  • Meine Erfahrung ist: darauf würde ich nicht setzen!

    Wie gesagt, ich denke auch, dass es immer eine andere Lösung geben kann, wenn man informell was abspricht... aber gesetzt den Fall, dass das jetzt echt allgemeingültig so streng gehandhabt wird, ich vermute dein Wechsel hat vor der Gesetzesänderung stattgefunden?!

  • Ich bin nicht gewechselt. Ich habe nur die Erfahrung gemacht, dass trotz großen Mangels die Behörden sehr unflexibel sind. Die sagen auch gern mal: Das geht nicht, dann sagt der Bewerber: Dann komme ich nicht. Dann sagt die Behörde: Dann eben nicht.

  • Also zu anderen BL habe ich bislang nichts gefunden.... die wären aber schön blöd, wenn sie z.B. nen Physiklehrer mit sek ii Fakultas abwimmeln würden, indem sie ihn nicht verbeamten ...meint ihr nicht auch? Der Markt ist doch leergefegt...

  • Unmöglich ist es nicht, aber ich rate Dir, nicht rational darüber nachzudenken. Die einstellende Behörde hat den Leidensdruck ggf. gar nicht, da der Mangel an der Schule auftritt und nicht in der Behörde. Daher kann es durchaus sein, dass eine Formalie ausreicht, dass es nicht klappt.

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