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(6) Begeht ein Schüler bei einer schriftlichen Arbeit eine Täuschungshandlung oder einen Täuschungsversuch, entscheidet der Fachlehrer, ob die Arbeit wie üblich zur Leistungsbewertung herangezogen werden kann. Ist dies nicht möglich, nimmt der Fachlehrer einen Notenabzug vor oder ordnet an, daß der Schüler eine entsprechende Arbeit nochmals anzufertigen hat. In Fällen, in denen eine schwere oder wiederholte Täuschung vorliegt, kann die Arbeit mit der Note "ungenügend" bewertet werden."
demnach muss ich entscheiden, ob es eine schwere Täuschung ist oder nicht. Zu schweren Täuschung sagt mein Bundesland:
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Leitsatz
1. Eine schwere Täuschung im Sinne des § 8 Abs 6 Satz 3 NotenbildungsVO (NoBiV BW) liegt in der Regel jedenfalls dann vor, wenn die zur Benutzung bereitgelegten unerlaubten Hilfsmittel zur Lösung sämtlicher Aufgaben geeignet sind und der Schüler bei Entdeckung der Täuschungshandlung in der Anfertigung der Arbeit so weit vorangeschritten ist, daß eine Bewertung der Eigenleistung unter Aussonderung der irregulär zustande gekommenen Leistungen nicht möglich ist."
https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quell…=L&doc.norm=all
--> laut dieses Textes ist es keine schwere Täuschung.
Also ja, ich tendiere dazu, die Note stehen zu lassen. Ich fühle da aber beim SL-TEam auf jeden Fall nach den Ferien vor.
