Die stationäre Therapie ist angestoßen, aber auch da sind die Wartezeiten lang.
Beiträge von Ichbindannmalweg
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Es wird sich für die Eltern doch irgendwie eine zweite erwachsene Person zur Begleitung auftreiben lassen. Ansonsten wird das Gespräch eben alleine geführt und ein Gesprächsprotokoll angefertigt, welches man der Schule schriftlich nochmal vorlegt nach dem Motto "Habe ich die Ergebnisse unseres Gespräches so korrekt erfasst?".
Die Mutter kann in einer solchen, für sie sehr herausfordernden Situation bestimmt kein Protokoll schreiben.
deshalb soll eine zweite Person mitkommen, diese wird sich finden. Aber wir möchten gerne im Vorfeld wissen, ob die Schule die Begleitung anderer Personen ablehnen kann. -
Um erst mal nur die rechtliche Frage zu beantworten:
Klare rechtliche Vorgaben über beteiligte Personen gibt es nur für Konferenzen. Ansonsten ist gilt das Hausrecht und die allgemeine Pflicht der Schule zur Zusammenarbeit und Information, die aber nur für Eltern gilt.
Im Rahmen von Förderbedarfen muss die Schule die Situation des Kindes berücksichtigen, sie kann dafür aber schriftliche Gutachten verlangen. Eine Rechtspflicht, ein Gespräch mit einer bestimmten zusätzlichen Person zu führen, wird man für ein ganz normales Elterngespräch nicht ableiten können, wenn die Schule das nicht möchte.
Ansonsten ist auch für mich die Darstellung hier teilweise widersprüchlich. Das wird daran liegen, dass der Leidensdurck offensichtlich immens und du persönlich nah dran bist. Das Kindeswohl muss immer im Vordergrund stehen und auf Basis dessen, was du geschrieben hast, wäre für mich die oberste Frage, ob es nicht eine besser geeignete Schule und Betreuung für dieses Kind gibt.
Die Eltern würden eine passende Förderschule sehr begrüßen. Der Prozess des Aosf Verfahrens ist angestoßen , dauert aber nur jetzt sehr lange. Es liefen auch schon Gespräche mit anderen Schulen.
Das Problem ist jetzt, dass ich bereits eine massive Schulangst aufbaut. Wenn das so weitergeht, bekommt man das Kind in gar keine Schule mehr… die Eltern brauchen dringend Entlastung, die auch dann gegeben wäre, wenn das Kind in der Schule ist.
Der Schule wurden sämtliche Diagnosen und Gutachten zur Verfügung gestellt, diese wurden von Anfang an ignoriert. Die Schule schreibt salbungsvolle Emails was für tolle Erlebnisse das Kind dich in der Schule habe und wie gut sie das alles machen würde.
Macht der Schule kommt jedoch immer der absolute Zusammenbruch und es zeigt sich, dass der Schultag viel zu anstrengend für das Kind war. Wer sich mit solchen Fällen auskennt, der weiß, dass das sehr häufig der Fall ist.Es geht jetzt nur noch darum, die Tage und Wochen zu überstehen, bis eine andere Schule gefunden wird. Das Kind soll definitiv die Schule wechseln, die Einschulung auf diese Schule war von Anfang an nicht Wunsch der Eltern, aber diese wurden von der Schule massiv dahin gedrängt. Bis zu Vorwürfen, ob sie ihrem Kind denn schon in der ersten Klasse den Schulabschluss verbauen wollen, wenn sie sie zu einer Förderschule schicken.
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Alternativ bleibt ein Elternteil Zuhause und eine Freundin kommt mit zum Gespräch. Wäre das möglich?
Es wurde ja nur darum gebeten, dass kein Kind mitkommt.
Ich würde das sehr gerne machen, aber ich habe exakt das gleiche Problem: ein besonderes Kind zu Hause, für das ich keine Betreuung bekomme. Dazu käme noch eine Fahrzeit, die nicht mal in die Kindergartenzeit unserer Kleinen passt. Geht leider nicht.
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Kann doch irgendwie nicht sein....also in meiner Praxis gibt es so etwas ähnliches auch (Übertreibung der Problematiken von Kindern durch die Eltern), als Hintergrund kann oftmals finanzielles Interesse vermutet werden (Förderstatus usw. werden von Pflegeversicherung etc. schon zur Kenntnis genommen; Pflegestufe III ist z.B. schon lukrativ, wenn das Kind nicht allzu schwer beeinträchtigt ist). Fachpersonal, dass nur die Perspektive der Eltern hat und quasi als deren Anwalt auftritt, könnte dann natürlich nicht so gern an Schulen gesehen sein (einfach, weil deren Kompetenz infrage gestellt wird, da es aus eigener Anschauung gar nicht das unterrichtliche Verhalten kennt).
Aber ich will in vorliegendem Falle auf keinen Fall unterstellen, dass es in diesem Fall so ist (dazu ist auch die Infolage zu unklar)
Finanzielle Interessen gibt es nicht, das Kind hat bereits eine entsprechend hohe Pflegestufe. Und sämtliche Maßnahmen bewilligt, die man beantragen kann.
Die Probleme sind auch weniger im Unterricht, als später zu Hause. Das ist leider typisch für das Krankheitsbild. Das Kind hat durch den Schulbesuch jetzt solche starken Probleme, das über die Einweisung in eine Psychatrie nachgedacht werden muss. Da das Kind im Unterricht aber nicht dementsprechend auffällt, möchten die Eltern Zeugen und Fachpersonal mit zu erben Gespräch nehmen, da sie das Gefühl haben, dass ihnen nicht geglaubt wird. -
Jetzt mal ganz realistisch: Das kann eine Regelschulklasse mit über 20 SuS doch gar nicht leisten.
Richtig. Aber einfache Maßnahmen mochten die Eltern mit der Schule absprechen: zum Beispiel dass das Kind an einem einzelnen Tisch in Richtung Wand sitzen darf, nicht am Gruppentisch. Dass es wenn nötig den Raum verlassen darf etc., Kopfhörer trägt oder ähnliches.
Ein weiteres Problem besteht auch darin, dass die Schule sich weigert, gegenüber den anderen Kindern und deren Eltern offen mit den Problem umzugehen (auch nicht kindgerecht). Auch die Rolle der I Kraft ist den Mitschülern unbekannt und soll geheim bleiben. -
Ich möchte hier nicht alle Details nennen , für den Fall das jemand mitliest.
Es gab bislang keine Gespräche nach der Einschulung, die Vorgeschichte ist lediglich, dass die Familie auf ein Aosf Verfahren bestanden hat, die Schule aber unbedingt als Regelkind einschulen wollte. Es fielen im Vorfeld mehrfach Äußerungen wie „das Kind sei gesund und solle sich nicht so anstellen“. Die Aktenlage spricht klar dagegen, dass liegt der Schule vor. Der Anwalt wurde eingeschaltet um das Aosf Verfahren zu eröffnen.
Weil die Schule nicht glaubt, wie groß die Probleme sind, möchte die Familie Experten zu einem Gespräch mitnehmen . Das wird verweigert.
Dass die Kinder bei einem Gespräch stören würden ist klar, aber Betreuung ist leider nicht möglich. Wir haben auch so ein besonderes Kind, man ist völlig auf sich alleine gestellt, dafür findet man niemanden. Schon gar nicht bei mehreren betroffenen Kindern.Deshalb möchte die Familie irgend eine Vertrauensperson mitnehmen, damit nicht ein Elternteil alleine da steht.
Daher die Frage: kann eine Schule das verweigern? Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage?Thema Ausflug:
Den ersten Ausflug hat das Kind mitgemacht trotz massiver Bedenken der Eltern. Die Folgen waren schlimm. Den zweiten möchten die Eltern verhindern, zumal es auch bei einer längeren Wanderung keine „Rettungsmöglichkeiten“ gibt. Die Schule sagt das Kind muss mit. Wenn ich dort Lehrer wäre, würde ich mich weigern das Kind mitzunehmen, das ist ja ein Pulverfass.
Ich verstehe die Intention der Schule nicht. So etwas kenne ich nicht von Kollegen. Ich würde sofort sagen, dass so etwas gar nicht möglich ist, aber ich habe jetzt Emails der Schule gelesen und bin entsetzt. Die Geschichte kann man eigentlich gar nicht glauben. -
Die Schule hat den Eltern bereits schriftlich mitgeteilt, dass ein Gespräch „mit Kindern nicht möglich“ sei.
Was ich schon eine zierliche Frechheit finde. So zwingt man die Eltern bewusst zu einem Gespräch ohne Zeugen.
Da dürfte man echt nur drauf antworten: uns ist ein Gespräch ohne Kinder oder alleine nicht möglich. Das schlagen Sie vor?
Vermutlich fällt das Gespräch dann aus… -
Die Schule kann das AOSF-Verfahren gar nicht verweigern. Darüber entscheidet die Schulaufsicht.
Eltern ohne Erfahrung gegenüber kann man erstmal viel behaupten.
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Oder: kann die Schule den Eltern verbieten, ihre Kinder mit zum Gespräch zu nehmen, damit beide teilnehmen können?
Dass das nicht günstig ist, ist klar, aber ein Gespräch alleine zu führen würde ich unter diesen Umständen ablehnen. -
Wer soll denn zum Gespräch begleiten, dessen Anwesenheit die Schule verweigert? Eine zusätzliche externe Fachkraft vom schulpsychologischen Beratungsdienst? Warum genau sperrt die Schule sich dagegen?
Genau. Die Psychologin sucht das Gespräch mit der Schule, die Schule will nicht. Möglich wäre auch eine Fachkraft für die Problematik. Warum die Schule das nicht will, weiß der Himmel.
Für das Gespräch, an dem aufgrund der Betreuungssituation nur einer teilnehmen kann, wäre eine Vertrauensperson gut. Kann die Schule das ablehnen? Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage? Habe nichts gefunden. -
Zieldifferente Beschulung ist nicht voraussichtlich nicht nötig. Aber das Kind braucht eine reizarme Umgebung und feste Strukturen.
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Die Eltern wollten das aosf Verfahren eröffnen, die Schule hat das abgelehnt. Es erfolgten Fehlberatungen und die Schule hat die Eltern unter Druck gesetzt, das selbst eröffnete Verfahren zurückziehen. Es ist nach anwaltlicher Unterstützung aber wieder eröffnet. Aber die zieht sich jetzt noch locker bis ins zweite Halbjahr, und die Hütte brennt. Die Eltern sind für alle Schulen offen und hatten schon Kontakt zu mehreren, wobei bislang keine wirklich zu passen scheint.
Die Schule verweigert jegliche Gespräche mit allen Experten und redet sich mit Floskeln wie „Wir wollen das Kind erstmal kennenlernen“ raus.
Das Jugendamt hat die I Kraft bewilligt. -
Ich frage hier mal für eine Freundin, deren besonderes Kind gerade eingeschult wurde in eine Grundschule gemeinsamen Lernens in NRW. Die geschah nach vielfachen Fehlberatungen und Druck auf die Eltern ohne I-Status. Durchsetzen konnten die Eltern eine eigene I Kraft für das Kind, seitens der Schule gibt es aber keine Einsicht in die Notwendigkeit von einer besonderen Gestaltung des Schulbesuchs für dieses Kind. So ist die Situation jetzt schon so weit eskaliert, dass das Kind den Schulbesuch verweigert und die meiste Zeit zuhause nur noch weint und schreit.
Die Eltern haben diverse Experten für das Krankheitsbild an der Hand, auch die Schulpsychologische Beratung, welche gerne ein Gespräch mit der Schule begleiten möchten um dringend notwendige Maßnahmen zu besprechen. Die Schule lehnt das alles ab.
Die Schule möchte gerne mit den Eltern ein Gespräch führen, jedoch dürfen da nicht die Kinder mitgenommen werden. Da das Ehepaar allerdings für besondere Kinder keine Betreuung findet, könnte nur einer kommen. Darf die Schule eine Begleitung durch eine weitere Person ablehnen?
Das Kind leidet extrem, die Eltern sind verzweifelt. Das Kind hat eine Diagnose und ausführliche Berichte, aus denen klar hervorgeht, dass es den normalen Unterrichtsalltag nicht mitmachen kann. Die Schule ist jedoch nicht bereit, etwas zu ändern. Zum Beispiel besteht sie auf der Teilnahme an Ausflügen, die für das Kind jedoch eine völlige Überforderung darstellen. Die Eltern werden massiv unter Druck gesetzt, dass das Kind sich anpassen müsse und es die Schulpflicht besteht. -
Doof: mein besonders Kind darf morgen nicht in den Kindergarten. Letzte Woche auch schon nicht wegen Notbetreuung. Morgen darf er nicht kommen, weil ihm gestern im Kindergarten die Nase lief und „man ihm schon zweimal einen neuen Pullover anziehen musste, weil er sich die Nase im Ärmel putzt“. Die Infektionsgefahr so zu hoch . Er sei „verändert und kuschelig“ und es sei anstrengend für ihn. Er habe Temperatur. Ich habe aber den ganzen Nachmittag ein fröhliches, zufriedenes Kind zuhause gehabt, Temperatur 36,9-37,4 und die Nase habe ich ganze drei mal putzen müssen. Er hat drei mal kurz gehustet. Genau so wie seine Schwester, die in einen anderen Kindergarten geht und wo es auf meine Nachfrage hieß: es ist Winter, das ist normal.
Warum darf ein Kindergarten Kinder mit einem banalen Schnupfen von der Einrichtung ausschließen? Ich war sogar zufällig 2 Tage zuvor mit ihm beim Kinderarzt aus anderem Grund und die Ärztin sah kein Problem. Warum putzt niemand meinen Kind die Nase? Es ist ein heilpädagogischer Kindergarten, die wenigsten Kinder können das dort selbst.
Und zu guter letzt: warum sind die Krankheiten der Kinder schuld, wenn die Erzieher ausfallen, aber in der Schule sind die Lehrer schuld, wenn sie krank werden? Warum muss ich als Lehrer im Schniefkonzert sitzen, darf Kinder nicht nach Hause schicken und werde noch mit Vorwürfen überhäuft, wenn ich krank werde? -
Wer bitte hat zwei Wallboxen?!?
Gerade hängt nun das 2. Auto dran, nun lädt er auch mit 11kW, aber brauchte vier Versuche und einmal Sicherung raus, bis überhaupt was ging.Wir haben sogar 8 🤣 Warum? Mehrere Wohnungen und Carports. Besser haben als brauchen, durch die Förderung und den eigenen Einbau waren die fast kostenlos. Die Boxen und die Hausanschlüsse sind aber auch verbunden und haben ein Lastmanagent. Für den Fall dass mal mehrere Parteien backen, die Sauna anstellen und Autos laden. Dann wird es nämlich eng.
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Wäre ich alleine, hätte ich das Problem fast jedes Jahr. Ich komme in vielen Jahren nicht über 100€.
Alleine Zahnarzt Kontrolle und Zahnreinigung sind fast 300 Euro. Als Frau kommt noch Frauenarzt mit Vorsorgeuntersuchung dazu, das macht zusammen über 1000 Euro im Jahr…
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Ich hätte mir Laden an öffentlichen Säulen deutlich günstiger vorgestellt. Interessant jedenfalls.
Die Zeiten des billigen Ladens sind schon länger vorbei, die Betreiber wollen nun auch etwas Geld verdienen…. Wenn man nicht zuhause laden kann, dann dürfte ein E Auto aktuell finanziell wenig attraktiv sein im Vergleich zu einem sehr sparsamen Diesel. Auch beim Laden gilt: Tarife immer im Blick haben und ggf. Ladekarte wechseln.
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Im Oktober liefert die Anlage ca 7 %, von November bis Januar jeweils nur ca 3% des Jahresertrags. Solange du also keinen riesigen Solarpark hast, ist es eh Essig mit den 50 kWh, die du täglich brauchst. Und es hilft auch kein Speicher, wenn es so wenig Strom gibt, dass gerade so der Haushalt versorgt werden kann. Kostet nur unnötig Verluste und speichern ist auch nicht umsonst. Und das sage ich als passionierter E Auto Fahrer und PV Nutzer.
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Und sei froh dass es in den paar Wochen losgeht, da es bald eh so gut wie keinen Strom mehr vom Dach gibt, die Monate November bis Februar sehen erfahrungsgemäß mau aus. Selbst mit 50kw auf den Dach reicht es da bei uns nicht zum tanken. Und wir fahren deutlich weniger Kilometer als du. Du zahlst also nur ca doppelt so viel wie zuhause. Wir laden mit Karte unterwegs ohne Grundgebühr für 39 Cent bei Aral Pulse, das ist kaum teurer als zuhause ohne PV.
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