Darf Schule Gespräche mit Fachpersonal verweigern?

  • Ich frage hier mal für eine Freundin, deren besonderes Kind gerade eingeschult wurde in eine Grundschule gemeinsamen Lernens in NRW. Die geschah nach vielfachen Fehlberatungen und Druck auf die Eltern ohne I-Status. Durchsetzen konnten die Eltern eine eigene I Kraft für das Kind, seitens der Schule gibt es aber keine Einsicht in die Notwendigkeit von einer besonderen Gestaltung des Schulbesuchs für dieses Kind. So ist die Situation jetzt schon so weit eskaliert, dass das Kind den Schulbesuch verweigert und die meiste Zeit zuhause nur noch weint und schreit.

    Die Eltern haben diverse Experten für das Krankheitsbild an der Hand, auch die Schulpsychologische Beratung, welche gerne ein Gespräch mit der Schule begleiten möchten um dringend notwendige Maßnahmen zu besprechen. Die Schule lehnt das alles ab.

    Die Schule möchte gerne mit den Eltern ein Gespräch führen, jedoch dürfen da nicht die Kinder mitgenommen werden. Da das Ehepaar allerdings für besondere Kinder keine Betreuung findet, könnte nur einer kommen. Darf die Schule eine Begleitung durch eine weitere Person ablehnen?

    Das Kind leidet extrem, die Eltern sind verzweifelt. Das Kind hat eine Diagnose und ausführliche Berichte, aus denen klar hervorgeht, dass es den normalen Unterrichtsalltag nicht mitmachen kann. Die Schule ist jedoch nicht bereit, etwas zu ändern. Zum Beispiel besteht sie auf der Teilnahme an Ausflügen, die für das Kind jedoch eine völlige Überforderung darstellen. Die Eltern werden massiv unter Druck gesetzt, dass das Kind sich anpassen müsse und es die Schulpflicht besteht.

  • Die Eltern können eine Vertrauensperson mitnehmen. Diese hat aber im Zweifel kein Rederecht.

    Das in dieser Situation seitens der Schule so durchzusetzen (kein Rederecht) wäre allerdings höchst ungewöhnlich.


    Die Eltern sollten sich überlegen, ob diese Schulform wirklich die richtige für ihr Kind ist. Wenn das Kind offensichtlich nicht in der Inklusion beschult werden kann, weil deren Ausgestaltung auch Grenzen hat, dann ist vermutlich eine entsprechende Förderschule besser geeignet und sie tun ihrem Kind keinen gefallen es in eine Grundschule zu zwingen, die nicht die nötigen Rahmenbedingungen schaffen kann. Ich gehe mal davon aus, dass die Ausflüge da jetzt nicht der Grund sind.

  • Wer soll denn zum Gespräch begleiten, dessen Anwesenheit die Schule verweigert? Eine zusätzliche externe Fachkraft vom schulpsychologischen Beratungsdienst? Warum genau sperrt die Schule sich dagegen?

    Ich kann zur rechtlichen Lage in NRW nichts beitragen, frage mich bei der Beschreibung aber, warum kein Förderstatus besteht, obgleich eine Integrationskraft speziell für das Kind bewilligt wurde. Ohne einen solchen offiziellen Status ist zumindest eine zieldifferente Beschulung nicht möglich, was den Spielraum der Schule natürlich massiv einschränkt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Die Eltern wollten das aosf Verfahren eröffnen, die Schule hat das abgelehnt. Es erfolgten Fehlberatungen und die Schule hat die Eltern unter Druck gesetzt, das selbst eröffnete Verfahren zurückziehen. Es ist nach anwaltlicher Unterstützung aber wieder eröffnet. Aber die zieht sich jetzt noch locker bis ins zweite Halbjahr, und die Hütte brennt. Die Eltern sind für alle Schulen offen und hatten schon Kontakt zu mehreren, wobei bislang keine wirklich zu passen scheint.

    Die Schule verweigert jegliche Gespräche mit allen Experten und redet sich mit Floskeln wie „Wir wollen das Kind erstmal kennenlernen“ raus.

    Das Jugendamt hat die I Kraft bewilligt.

  • Ich frage hier mal für eine Freundin, deren besonderes Kind gerade eingeschult wurde in eine Grundschule gemeinsamen Lernens in NRW. Die geschah nach vielfachen Fehlberatungen und Druck auf die Eltern ohne I-Status.

    Ich verstehe den Satz nicht. Wollten die Eltern, dass das Kind auf eine Regelgrundschule geht oder auf eine Förderschule?

    Und als Bayerin frage ich: Was ist eine "Grundschule gemeinsamen Lernens"? Danke!

  • Was ist eine "Grundschule gemeinsamen Lernens"? Danke!

    Das ist eine Grundschule, die Inklusion anbietet, wo auch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden.

    In der Regel sind das dann die Förderschwerpunkte Emotionale Soziale Entwicklung, Lernen oder Sprache. Aufgrund katastrophaler lokaler Schulpolitik gibt es auch vereinzelte Kommunen, wo Kinder mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung an diese Grundschulen geschickt werden.

  • Wer soll denn zum Gespräch begleiten, dessen Anwesenheit die Schule verweigert? Eine zusätzliche externe Fachkraft vom schulpsychologischen Beratungsdienst? Warum genau sperrt die Schule sich dagegen?

    Genau. Die Psychologin sucht das Gespräch mit der Schule, die Schule will nicht. Möglich wäre auch eine Fachkraft für die Problematik. Warum die Schule das nicht will, weiß der Himmel.

    Für das Gespräch, an dem aufgrund der Betreuungssituation nur einer teilnehmen kann, wäre eine Vertrauensperson gut. Kann die Schule das ablehnen? Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage? Habe nichts gefunden.

  • Oder: kann die Schule den Eltern verbieten, ihre Kinder mit zum Gespräch zu nehmen, damit beide teilnehmen können?

    Dass das nicht günstig ist, ist klar, aber ein Gespräch alleine zu führen würde ich unter diesen Umständen ablehnen.

    Ich würde nicht groß fragen, das Kind mitnehmen und wenn ein Teil seines Verhaltesrepertoires zum Vorschein kommt, kann man die Dringlichkeit gleich verdeutlichen.

    Ob ein Psychologe beim Gespräch helfen kann, sei sowieso dahingestellt. Insbesondere Schulen, die sich als schwierige Gesprächspartner herausstellen, lassen sich von niemandem was sagen. Dann lieber gleich ein Anwalt...

  • Die Schule hat den Eltern bereits schriftlich mitgeteilt, dass ein Gespräch „mit Kindern nicht möglich“ sei.

    Was ich schon eine zierliche Frechheit finde. So zwingt man die Eltern bewusst zu einem Gespräch ohne Zeugen.

    Da dürfte man echt nur drauf antworten: uns ist ein Gespräch ohne Kinder oder alleine nicht möglich. Das schlagen Sie vor?

    Vermutlich fällt das Gespräch dann aus…

  • Dann lieber gleich ein Anwalt...

    Wozu? Ich würde die Schule wechseln.

    Was ich schon eine zierliche Frechheit finde. So zwingt man die Eltern bewusst zu einem Gespräch ohne Zeugen.

    Da dürfte man echt nur drauf antworten: uns ist ein Gespräch ohne Kinder oder alleine nicht möglich. Das schlagen Sie vor?

    Ich würde den Vorfall der Schulaufsicht melden. Die Schule kann die Teilnahme von Vertrauensperson gar nicht versagen. Ich würde auch auf ein Protokoll bestehen.

  • Hausbesuch? Wenn die Eltern keine Betreuung fürs Kind haben und beide dabei sein wollen, würde ich das anbieten. Da kann das Kind immerhin im Nebenraum fernsehen oder wasweißich.

  • Wozu? Ich würde die Schule wechseln.

    Wie denn? Die Schule verweigert die Überprüfung und ohne Inklusionsstatus ist erst mal die Schule im Sprengel zuständig.

    An die Schulbehörde kann man sich natürlich in jedem Falle wenden. Wenn sich die Eltern aber nicht alleine zum Gespräch trauen, dann brauchen sie m.E. keinen Psychologen bemühen.

  • "Kind zum Gespräch mitnehmen"

    Ich fand es beim Elternsprechtag immer gut, wenn die Kinder dabei waren. denn dann konnte man mit dem Kind sprechen. Aber

    - wenn es ein Gespräch "über" das Kind und nicht mit dem Kind ist, finde ich es für das Kind und die Offenheit im Gespräch kontraproduktiv, wenn das Kind dabei ist.

    - die Gesprächssituation scheint mir relativ verkorkst zu sein (Anwalt etc., Eltern gegen Schule). In so einer Situation würde ich als Schulleiter das Gespräch auch nicht in Gegenwart des Kindes führen, weil ich nicht weiß, wie es sich entwickelt.

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