Im Prinzip: Ja.
Diese "Dienstreise" wird und wurde mir regelmäßig von staatlicher Seite erstattet - wenn auch nur zum Teil und in Form einer Steuerrückerstattung. Das ist der Vorteil, wenn man seine Steuererklärung selbst macht und sich dazu der Tabellenkalkulation zur Belegerfassung bedient. Da habe ich separate Spalten, in denen zum Beleg noch der Ort und die gefahrenen Entfernungskilometer, sowie der aus 30ct/km entstehende Absetzbetrag aufsummiert werden.
Ich wohne nicht neben dem Supermarkt oder Bürofachhandel. Wenn ich eine Packung Druckerpapier benötige, die ich für 3,99 € kaufe, muss ich (hin- und zurück) 18 Kilometer fahren. Somit kommen bei 30ct/km insgesamt 5,40 € Fahrtkosten als Absetzbetrag hinzu.
Auf dem Beleg darf jedoch kein Päckchen Kaugummi stehen, sonst wird es als private Beschaffungsfahrt gestrichen.
Arbeitszeit ist das sowieso.