Ich habe gerade mal auf WebUntis geschaut. Unser OStD macht gar keinen Unterricht.
Beiträge von RosaLaune
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Hat das Seminar denn das Arbeitsmaterial vorhanden, mit dem man Videoaufnahmen anfertigen kann?
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Manche können sich ja bis heute nicht an die Studierenden gewöhnen, weil es ja ein Unterschied sei, ob man als Student eingeschrieben ist oder in der Vorlesung sitzt. Ob diese Menschen auch immer auf die Frage „Und was studieren Sie?“ immer mit „Im Augenblick nur den hochprozentigen Teil der Getränkekarte“ oder „Gerade nur Ihre umwerfenden blauen Augen“ geantwortet haben?
Ich bezog mich mehr auf "der Arbeitgebende" und "der Unternehmende".
Aber ja, ich stimme dir zu. Es nervt mich auch, wenn Leute, meist auch ganz erhaben, erklären, dass das Partizip Präsens nur für gerade stattfindende Handlungen genutzt werden kann. Das stimmt einfach nicht. Das ist eine Verwendung des Partizip Präsens, aber mitnichten die einzige und wahrscheinlich nicht einmal die häufigste. Das dient dann einfach nur als Scheinargument gegen geschlechtergerechte Sprache.
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Danke sehr, kleiner gruener frosch . Für mich war der verwirrende Teil, dass im Rahmen des Beitrags semantisch die Verwendung grammatischer/morphologischer Bestandteile begründet wurde.
Ich bin niemand, der das Gendern mit Partizipalkonstruktionen problematisch findet. Es funktioniert aber eben nur im Plural, weil hier bei nominalisierten Adjektiven kein Genus vorliegt. Wenn eine Partizipalkonstruktion wie "der Lehrende" oder "der Schulleitende" verwendet würde, dann ist dies zwar ein nominalisiertes Adjektiv, dieses trägt aber inhärent ein Genus in sich und unterscheidet sich dann nicht mehr von "der Lehrer" oder "der Schulleiter". Und wer meint, dass Genus gleich Sexus ist, müsste logischerweise dann eine solche Form der geschlechtergerechten Sprache ablehnen. Ich als jemand, der mit generischem Maskulinum gendert, sehe darin zwar kein Problem, frage dann aber, warum man dann nicht das eigentliche Substantiv verwendet.
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Gymshark was kann ich tun um deine Verwirrung zu lösen?
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Der/die Vorsitzende ist doch ebenfalls Singular. Im Unterrichtsmaterial ging es um "der Arbeitgebende" und "der Unternehmende", auch Singular. Vielleicht wirkte es auf mich da auch besonders unpassend, weil es bei Unternehmen und Arbeitgebern ja nichtmals direkt um Personen geht, sondern um eher abstrakte Begriffe.
Du kannst ein Adjektiv auch im Singular nominalisieren, das ist kein Problem. Der Grund, weshalb manche Leute nominalisierte Adjektive (und das Partizip Präsens ist nichts anderes als ein Adjektiv) für geschlechtergerechte Sprache verwenden liegt darin, dass die grammatische Kategorie des Genus im Deutschen im Plural nicht ausgedrückt wird. Einem Adjektiv liegt anders als einem Substantiv kein inhärentes Genus zugrunde, weshalb es nominalisiert und im Plural tatsächlich genusfrei ist. Wenn ich von "Die Arbeitgebende" spreche, dann lässt sich kein Genus festmachen und damit aus Sicht mancher auch kein Sexus. Eine Form im Singular wie "Der Arbeitgebende" ist allerdings genauso ein generisches Maskulinum wie "Der Arbeitgeber".
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Seit wann dürfen Frauen eigentlich wählen? Hat sich das natürlich entwickelt. Also, es gibt doch auch Grenzen. Und es ist absolut absurd. Zudem entsteht auch eine Verarmung der vernünftigen Entscheidungsmöglichkeit bei Wahlen. Und es fühlt sich einfach falsch an.🤣
Immer dann, wenn große Kriege beendet werden, wird das Frauenwahlrecht eingeführt (um 1918 und 1945). Und wer sich nicht an einem Krieg beteiligt, kriegt lange kein Frauenwahlrecht (siehe Schweiz und Liechtenstein). Ausnahmen gibt es auch, aber die Häufung ist interessant.
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Dann ist der Schulleiter demnächst der Schulleitende, der Pilot der Pilotierende, der Arzt der Verarztende...?
Klingt super...
Im Singular geht's sowieso nicht, wenn die Intention das Gendern ist.
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Genauso wie das Gendern (ich war damals noch beim generischen Maskulinum, inzwischen habe ich gelernt).
Lustig, ich habe früher mit Sprechpause gegendert, heute gendere ich mit generischen Formen (was meist generisches Maskulinum bedeutet).
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Zitat
Elf Schüler haben 5 Noten, die restlichen nur 4. Was nun?
Kann man über den Notenschluss hinweg gehen oder lässt man das in diesem Fall dann einfach so stehen?
Das hatte ich noch nie anders. Bei Klassenarbeiten versuche ich schon, den Schülern die Möglichkeit zu geben, nachzuschreiben, nötig ist das aber nicht. Aber bei den sonstigen Leistungen ist es sehr unterschiedlich. Ich schreibe je nach Fach 2 bis 6 Tests im Halbjahr, da gibt es einzelne Schüler, die nur 3 von 6 Tests mitgeschrieben haben. So what? Die einzige Vorgabe ist, dass der Bereich Schriftliche Arbeiten und Sonstige Leistungen jeweils ungefähr zur Hälfte einfließt. Jemand, der nur eine Klassenarbeit geschrieben hat, kann eben nur diese eine Klassenarbeit in die Schriftlichen Arbeiten mitnehmen, die zählt dann dafür zu 100 % und für die Note insgesamt zu 50 %. Jemand mit 3 Klassenarbeiten hat eben mehr Noten, die zählen dann eben zusammen zu 50 %.
ZitatDie anderen 12 sollten erfolgen, als ich unvorhergesehen erkrankte. Dann kommt der Notenschluss. Auch hier wieder ein Ungleichgewicht an Noten.
Siehe oben, kein Problem nur aufgrund der Anzahl erhobener Noten.
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Das Klassenfahrt Urteil ist nochmal ein anderes. Das Urteil auf das ich hier abstelle ist dass, was dazu geführt hat, dass man damals auf die Bagatellgrenze für Teilzeitkräfte verzichtet hat. Obgleich das Urteil nur für Tarifbeschäftigte galt, hat man dann generell gesagt, dass bei allen Teilzeitkräften auf die Bagatellgrenze verzichtet wird. Das Urteil stellt im Tenor darauf ab, dass eine Teilzeitkraft zu keinem Zeitpunkt schlechter gestellt sein darf als eine Vollzeitkraft. Wenn aber eine Vollzeitkraft bei 28 Ustd. eben ihr volles Gehalt bekommt, eine Teilzeitkraft die eigentlich 25 Std Vertrag hat macht jetzt drei Stunden Mehrarbeit, dann arbeitet diese Teilzeitkraft 28 Stunden, bekommt sie aber nicht bezahlt. Damit verdient bei gleicher Stundenzahl die Vollzeitkraft mehr als die Teilzeitkraft und das darf zu keinem Zeitpunkt sein. Das ist der Tenor des Urteils bzw. der Urteile. Weil es da mittlerweile auch Bestätigung durch den EugH gibt.
Diese Argumentation lag ja auch beim Klassenfahrturteil vor. Ich kenne nur leider kein anderes, deshalb fragte ich nach.
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Das ist ja ein krasser Fall. Da wäre ich wahrscheinlich schon zweimal explodiert. Meiner Erfahrung nach brauchen solche Kollegen einfach mal einen ordentlichen Konter, einfach damit sie merken, dass so ein Verhalten auch einen gewissen Preis hat. Aber das kann die Sache auch weiter eskalieren lassen. Schwer zu sagen, wie man da agieren soll, wenn man das Gesamtbild nicht kennt.
Was die Zeugnisse angeht: ohne Noten drucken und nächste Woche das Magengeschwür auskurieren. Dann muss sich jemand anderes darum kümmern.
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Dennoch bleibt es bei der Existenz der Bagatellgrenze. Eine Teilzeitlehrkraft die im März drei Mehrarbtsstunden geleistet hat geht also leer aus. Das ist nach dem BAG Urteil nicht erlaubt.
Welches Urteil hältst du hier für relevant? Das bezüglich der Vergütung von Klassenfahrten bei Teilzeitlehrkräften?
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Ah. Okay. Hatte dein "bleibt liegen" anders verstanden. Danke.
Man muss dazu auch sagen, wir haben die ganze Woche Zeugniskonferenz, aber jede Abteilung wann anders. Am Dienstag war ich in der Zeugniskonferenz der Studienvorbereitung, heute ist die in der Abteilung Berufsorientierung.
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Hm, aber die fällt ja nicht weg, sondern wird dann nur verschoben. Zum Nachteil der Mitarbeiter. Merken tut das sonst niemand.
Nein, die findet statt. Aber eben ohne mich und viele andere Kollegen.
Nachdem die Zeugnisse ausgegeben sind, braucht man Zeugniskonferenzen auch nicht mehr nachzuholen, da ist das Kind schon im Brunnen.
Ist aber auch hart auf Kante genäht, wenn man die Zeugniskonferenz einen Tag vor Zeugnisausgabe macht, wann werden die gedruckt und unterschrieben?
Zeugnisausgabe ist erst nächste Woche Freitag.
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Bei mir bleibt gerade die Zeugniskonferenz liegen.
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Ja, ok. Da stimme ich natürlich zu. Warum Vollzeitkräfte umsonst Mehrarbeit leisten müssen, Teilzeitler aber nicht, habe ich trotdzem nie verstanden.
Man muss ein wenig um die Ecke denken, um das zu verstehen. Vergleichen wir eine TZ-Kraft mit 22 Stunden und eine VZ-Kraft mit 25,5 Stunden. Die TZ-Kraft kriegt 22 Stunden bezahlt, macht jetzt aber durch Mehrarbeit effektiv 24 Stunden. Dann heißt Gleichberechtigung, jedenfalls wenn wir die Rechtsprechung miteinbeziehen, dass der TZ-Kraft, genauso wie der VZ-Kraft, die 23. und 24. Stunde bezahlt werden muss. D. h. aber auch, dass die TZ-Kraft bei Erreichen des VZ-Deputats die nächsten Stunden erstmal nicht bezahlt bekommt, bis die Bagatellgrenze für Vollzeitler übersprungen wird.
Alle Länder, die ich bisher geprüft habe, handhaben dies auch so, jedenfalls für Tarifbeschäftigte (hier gilt § 4 I TzBfG). Für Beamte ist die Lage natürlich anders. NRW wird hier auf die Nase fliegen, bis dahin ist es aber ein langer Weg.
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Seltsame Interpretation.
Wenn 2,1 Unterrichtsstunden die Bagatellgrenze ist, dann ist man ab 2,2 Unterrichtstunden über der Bagatellgrenze und müsste nach meinem Verständnis zumindest ab der dritten Vertretungsstunde für alles bezahlt werden.
Und das gilt auch, wenn die prozentuale Grenze bei 2,6 oder 2,9 Unterrichtsstunden liegt. Das lernen schon unsere Kleinen in Mathematik, dass Wasser für 2,9 Tage eben nicht für 3 Tage reicht. Auch nicht, wenn man es rundet.
Ja, definitiv. Mindestens das wird dem Land als Arbeitgeber auf die Füße fallen. Aber bis das gerichtlich geklärt ist, spart man sich erstmal Geld.
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ZitatAlles anzeigen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zu Beginn dieses Jahres möchte Ihr Personalrat Sie über eine wenig erfreuliche Entwicklung für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte informieren:
Die Beamtin oder der Beamte ist verpflichtet, ohne Entschädigung über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse es erfordern (§ 61 Abs. 1 LBG NRW).
Vollzeitbeschäftigte erhalten eine Mehrarbeitsvergütung erst dann, wenn mehr als drei Unterrichtsstunden (Bagatellgrenze) in einem Monat geleistet wurden. Der finanzielle Ausgleich erfolgt dann ab der ersten Stunde.
Bagatellgrenze bei der Vergütung von Mehrarbeit auch für Teilzeitkräfte
Diese sogenannte Bagatellgrenze gilt nun auch für Teilzeitbeschäftigte proportional zu deren individuellen Teilzeitquoten. Die Änderung gemäß § 61 Abs. 1 LBG NRW vom 07.06.2025 führt dazu, dass die Bagatellgrenze für Teilzeitbeschäftigte nun anteilig auf das Teilzeitdeputat angewendet wird.
Für vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte ändert sich nichts.
Tarifbeschäftigte Lehrkräfte
Der Mehrarbeitserlass stellt klar, dass die Regelung gemäß § 61 LBG NRW auch für Tarifbeschäftigte gilt (vgl. BASS 21-22 Nr. 21 sowie § 44 TV-L).
Beispiel für die Bagatellgrenze bei 25,5 Pflichtstunden
Unterrichtet eine Lehrkraft im Januar zusätzlich zu ihren 25,5 Pflichtstunden drei Vertretungsstunden, entsteht kein Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung. Erst wenn sie vier Vertretungsstunden erteilt, können alle vier Stunden als Mehrarbeit vergütet werden. Ein Anspruch auf Vergütung entsteht dann, wenn die Bagatellgrenze von drei Stunden überschritten ist (Mehrarbeitserlass, vgl. BASS 21 22 Nr. 21).
Beispiele für die anteilige Bagatellgrenze bei Teilzeit
Teilzeit
Teilzeitquote
Bagatellgrenze
Vergütung ab
24,5 von 25,5
96,08%
2,9->3 Stunden
4.Stunde
17,5 von 25,5
68,63%
2,1-> 3 Stunden
4. Stunde
17 von 25,5
66,67%
2,0-> 2 Stunden
3. Stunde
9 von 25,5
35,29%
1,1-> 2 Stunde
3. Stunde
8,5 von 25,5
33,33%
1,0 -> 1 Stunde
2. Stunde
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So, heute kam auch die Nachricht vom Bezirkspersonalrat über den Schulleiter. Dort steht ausdrücklich drin:
ZitatDer Mehrarbeitserlass stellt klar, dass die Regelung gemäß § 61 LBG NRW auch für Tarifbeschäftigte gilt (vgl. BASS 21-22 Nr. 21 sowie § 44 TV-L).
Absolute Frechheit, wobei die Schuld dafür auch bei der AN-Seite liegt. Wer einem Tarifvertrag zustimmt, in dem im Endeffekt drin steht "Darüber entscheidet der Arbeitgeber allein", ist nicht ganz sauber.
Es werden auch Beispiele durchgerechnet. Wer 17,5 von 25,5 Unterrichtsstunden hat, hat eine anteilige Bagatellgrenze von 2,1 Unterrichtsstunden. Da man nur ganze Stunden mehrarbeiten kann, liegt die wahre Grenze natürlich bei drei Unterrichtsstunden, eine Auszahlung erfolgt also erst bei der vierten Stunde, dann aber für alle Stunden.
NRW ist damit meines Wissens nach das einzige Land, dass die Bagatellgrenze für Tarifbeschäftigte eingeführt hat. Auf Klagen bin ich gespannt.
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