Beiträge von RosaLaune

    Ich hatte mal einen Schüler in der OS, der freitags nachmittags Unterricht hatte und das wegen des Freitagsgebets ablehnte. Es bedurfte eines Gesprächs mit der Schulleitung, in dem deutlich gemacht wurde, dass Schulpflicht besteht und daher das Gebet nicht besucht werden kann. Da es viele Schüler:innen der Oberstufe betrifft (freitags nachmittags ist bis zur 11./12. Std Unterricht, oft Sport, aber auch andere Fächer), gilt da generell: Nein.

    [...]

    Generell passt ein Nachmittagsgebet so früh am Tag schlecht in die Arbeitswelt. Eine Chirurgin kann ja auch nicht die OP unterbrechen oder ein Fernfahrer seinen LKW auf dem Seitenstreifen abstellen, um über die Leitplanke zur nächsten Moschee zu hüpfen - da gibt es viele Berufe, in denen das nicht geht. Also kann es ja kein „Muss“ sein.

    Das finde ich auf den Schüler bezogen aber schon sehr problematisch. Die Schulpflicht hat keinen Verfassungsrang, anders als die Glaubensfreiheit. Ich weiß jetzt nicht, was die Kommentare genau zu Art. 4 Abs. 2 GG sagen und kann es gerade auch nicht nachschauen, aber unter ungestörte Religionsausübung kann man jedenfalls vom Wortlaut her auch verstehen, dass das Freitagsgebet ermöglicht werden muss. Da sollte man als Schule dann auch Möglichkeiten finden, dies zu ermöglichen. Es kann ja auch ein anderer Tag für extensiven Nachmittagsunterricht gefunden werden.

    Und das Beispiel mit der Chirurgin hatten wir doch schon: die kann offenkundig ihre Arbeit nicht unterbrechen und es würde auch nicht gefordert, da sie hier eine andere wichtige Pflicht erfüllt.

    Du magst ja gerne von einem "viel größeren Problem" sprechen. Wenn ich die Anzahl der Getöteten in den letzten Jahren durch islamistische Terroranschläge betrachte und auch die Besetzungen von Universitäten in Berlin und das wilde Rumgesprühe von Hamas-Dreiecken an Hauswänden finde ich deine Aussage in der Art und Weise zumindest unpassend, weil du die Diskussion damit direkt in eine andere Richtung lenkst...

    Jemand zeigt eine Statistik, aber Zahlenblindheit ist stärker.

    Es haben sich mitterweile selbst einige muslimischen Länder (Saudi-Arabien, VAE, ...) angepasst. Bei denen ist nicht mehr Freitags frei, sondern ebenfalls Sonntags, obwohl der Sonntag für die Muslimen ja eigentlich ein ganz normaler Arbeitstag ist (bzw. jetzt nur noch "war").

    Allein das Konzept eines Wochenendes ist schon eine Übernahme aus dem Kontakt mit der westlichen Welt gewesen. Der Freitag ist im Islam nicht das, was der Sonntag für die Christen ist, also kein heiliger Tag. Nur das Freitagsgebet ist hervorgehoben. Traditionell war der Rest des Tages ein ganz normaler Arbeitstag.

    Ich glaube, ich habe mich in diesem Forum schon öfter sehr stark gemacht gegen religiösen Extremismus, nicht zuletzt, weil ich auch familiär belastet bin. Wenn zu Ramadan plötzlich Musik gefastet wird oder nicht fastende Schüler (egal ob muslimisch, muslimisch gelesen oder nicht-muslimisch) bedrängt werden oder der neuste MuslimTok auf den Fluren seinen Weg nimmt, dann schaue ich da sehr genau hin, greife da durch. Sicherlich habe ich den Vorteil, dass ich da mit einer anderen Autorität agieren kann und die Schüler das auch anders wahrnehmen, wenn es von mir kommt. Ich finde das auch ärgerlich und noch ärgerlicher, wenn ich jetzt plötzlich ausgerechnet für alle muslimischen Probleme verantwortlich sein soll (und Teile des Kollegiums sehen das wohl so).

    Aber wir reden hier vom wöchentlichen Gottesdienstbesuch. Das ist für gläubige Menschen ungefähr das mindeste an Praxis, das zum religiösen Leben dazu gehört. Ich weiß, dass Orthopraxie im Christentum kaum eine Rolle spielt und heute schon gar nicht. Das ist auch etwas, das Islam und Judentum sehr stark verbindet und im interreligiösen Dialog beider Religionsgemeinschaften (sofern der heutzutage noch stattfinden kann) immer wieder betont wird – ich sehe das bisweilen kritisch, weil man damit und durch die Betonung des Ein-Gott-Glaubens auch eine Distanz zum Christentum aufbaut oder aufzubauen versucht.

    Es schockiert mich aber, dass der Gottesdienstbesuch hier so negativ aufgenommen wird. TE hat nicht gefordert, dass man sich nach ihm richtet, er hat sich schlicht nach der Faktenlage erkundigt und dann seine Schlüsse daraus gezogen. Dann fielen hier Unterstellungen, TE stünde nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und dass er doch bitte offenlegen solle, wie er zu A, B, C, D steht und sorry, aber das waren ganz eindeutig Vorurteile, die sich aus dem islamistischen Extremismus ableiten lassen (Trennung zwischen Gläubigen und Ungläubigen, Wertunterschiede zwischen Frauen und Männern, ...). Ich möchte den islamistischen Extremismus nicht kleinreden. Ich wäre der erste, der in Saudi-Arabien enthauptet würde, im Iran am Baukran endet und vom IS vom Dach geworfen wird, weil ich schwul bin. Ich bin vom größten Teil meiner Familie verstoßen worden. Das schmerzt schon sehr. Und trotzdem bin ich auch immer wieder antimuslimischen Angriffen auseinandergesetzt: ich gendere nicht, weil ich natürlich Frauen verachte, ich gebe den muslimischen Schülern zu gute Noten, weil ich die anderen verachte, zum Kollegiumsausflug lädt man mich nicht ein, weil da Alkohol konsumiert wird (hallo, schon mal von Rakı gehört?).

    Und ja, wenn mir sowas auffällt, dann benenne ich es als das, was es ist. Rassismus. Und ich bestimmt nicht bekannt dafür, die Messlatte dafür sehr niedrig gelegt zu haben, jedenfalls nicht in diesem Forum.

    BK ist jetzt nicht wirklich mein Beritt. Aber sucht Ihr nicht Leute mit Berufserfahrung?

    Nein. Also, die für das BK ausgebildeten Kollegen haben ja Berufserfahrung (oft nur minimal), aber meine Hauptabteilung besteht fast nur aus GymGe-Leuten und zwei sonderpädagogischen Lehrern. In der Berufsschule bin ich nicht, da dürfte der BK-Anteil deutlich höher sein.

    Berufskolleg und Gymnasium wird der Kollege sich wegen Angebot und Nachfrage allerdings abschminken können. Und die von ihm begehrte Klientel findet er auch am ehesten bei uns.🤷

    Das Berufskolleg sucht doch auch immer noch. Wir haben jetzt fast alle Stellen besetzt, aber eine verfluchte Deutsch/Sonstiges kriegen wir nicht besetzt.

    RosaLaune

    Überall da, wo es um einen einzigen Tag geht, gibt es häufig Möglichkeiten. Schwierig jedoch wird es, wenn ich regelmäßig zu einem bestimmten Termin frei brauche. Hier war es Freitags 1300 Uhr ( Mann muss jetzt auch noch die Wegezeit berücksichtigen). Das kann in vielen Schulen funktionieren. Nehme ich aber unsere Realschule und tufälligerweise eine ohne gebundenen Ganztags. Dann stehe ich hier schon vor dem Problem, dass mir nur 30 Schulstunden zur Verfügung stehen, um 28 Ustd. zu verteilen. Gleichzeitig muss ich aber auch schauen, dass ich mindestens zwei Sprungstunden einbaue (Vertretungsunterricht) um den Kollegen nicht gegenüber anderen dauerhaft zu bevorzugen.D.h. der Kollege muss schon in den sauren Apfel beißen und im gewissen Umfang Teilzeit machen, damit man die letzte Stunde Freitags bei ihm abhängen kann. Da muss dann auch die Bezirksregierung mitspielen und die Teilzeit genehmigen. Teilzeit aus religiösen Gründen wäre in der Tat Mal was Neues, wenn die Bezreg Mal wieder die Zustimmung verweigert. Meine Zustimmung würde es wahrscheinlich finden, das Ding in die Stufe zu bringen. Ergebnis ist aber offen. An dem Beispiel wird deutlich wie schwierig das Ganze in der praktischen Umsetzung werden kann.

    Ihr habt also jeden Tag immer nur maximal 6 Stunden? Ich meine, ich kenne es aus meiner Schulzeit auch so, dass 7. und 8. Stunde in der Sek I nur selten Unterricht war. Aber bei euch gibt es das gar nicht? Das macht ja immerhin den Arbeitstag recht gleichmäßig (ich mag dieses hin und her überhaupt nicht, montags habe ich von der 7. bis zur 10., dienstags von der 1. bis zur 4.). Aber ja, in so einem Fall ist es dann natürlich auch schwer, eine Lösung zu finden.

    Ja, nennt man gesetzliche Feiertage. Und die stehen unabhängig von der Religion jedem Menschen in Deutschland zu.

    Ganz so religionsunabhängig ist das aber auch nicht immer. Als Beispiel nehme ich mal Mariä Himmelfahrt. Der Tag ist in Bayern da, wo er nicht gesetzlicher Feiertag ist, für die katholischen Beschäftigten so gut wie ein Feiertag, denn sie dürfen der Arbeit fernbleiben (Art. 4 FTG Bayern). Es kann zwar zu einem Lohnausfall für den Tag führen, aber wem es wichtig ist, kann sich ja dann entsprechend dafür oder dagegen entscheiden. In Bayern sind insgesamt 13 jüdische Feiertage genauso gestaltet (Art. 6 FTG Bayern). Und diesen Schutz für jüdische Feiertage gibt es in mehreren Feiertagsgesetzen (in NRW nach § 9 FeiertagG NW für insgesamt drei jüdische Feiertage, im Saarland nach § 6a SFG) oder jedenfalls für die Zeit des Gottesdienstbesuchs (in Hessen nach § 4 HFeiertagsG, in Schleswig-Holstein nach § 7 SFTG für Angehörige aller Religionsgemeinschaften und in Baden-Württemberg nach Art. 2 IsrRelGVtrG und § 4 FTG BW für jüdische Arbeitnehmer).

    Ich finde es auch etwas zu kurz gegriffen, wenn man den Sonntag allgemein zum Feiertag macht, weil er die Mehrheit abdeckt, dann aber der Minderheit sagt, sich damit zufriedengeben zu sollen und dann noch irgendeinen Neid zeigt, wenn Menschen anderer Religionsangehörigkeit eine Extrawurst bekommen.

    Und ja, die Feiertagsgesetze helfen dem TE nicht, da der Freitag im Islam kein Feiertag ist. Der Islam ist diesbezüglich aber auch besonders pflegeleicht, da er nur zwei Feiertage kennt. Das wird die Gesellschaft wohl verkraften.

    Komisches System, in dem jeder macht , was er will und die Gesellschaft das so zu unterstützen hat.

    Mein ausgedachter Typ im Himmel will, dass ich oben ohne zur Arbeit gehe. Dann muss ich das auch dürfen und wenn meine Vorgesetzten etwas dagegen haben, dann sind sie Rassisten?

    Grundrechte sind fast immer hochgradig persönlich. Die Meinungsfreiheit gilt ja auch für jeden und die kann jeder anders nutzen.

    Du vergisst aber dabei, dass bei beruflicher Notwendigkeit und unter Zustimmung des Imam, das Freitagsgebet nicht zwingend ist….solange du für ein entsprechendes Ersatzgebet sorgst.

    Das mag für dich so sein, aber deshalb ja nicht für jeden. Die Religionsausübung ist etwas zutiefst persönliches, da kann am Ende nur jeder selbst entscheiden, wie er es richtig macht. Das würde ich jedenfalls nicht Bequemlichkeit nennen und das wird auch bei anderen höchstpersönlichen Entscheidungen, mir f#llt da etwa ein veganer Lebensstil ein, getan.

    Ich finde die Fragen nicht übergriffig, sondern bei jemandem, der seine Religiösität so pedantisch lebt, dass er sie über dienstliche Belange stellt, schon durchaus relevant. Die eine oder andere Auslegung des Islam ist nunmal ganz sachlich betrachtet problematisch und nicht mit freiheitlich-demokratischen Grundwerten zu vereinen, daher würde ich persönlich es auch als wichtig erachten vor einer Einstellung bestmöglich abzuklopfen, dass der Bewerber sie nicht teilt.

    Ich finde, mit solchen Aussagen weckst du eher Zweifel an deiner freiheitlich-demokratischen Verortung. Da will jemand zu seinem Wochengebet und daraus leitet man einen Verdachtsfall für Extremismus ab. Absurd. Sorry, aber das ist natürlich rassistisch.

    Jamaha Ich habe zwar dem Glauben den Rücken gekehrt und sehe auch vieles am Islam kritisch, aber ich würde immer dafür eintreten, dass du deinen Glauben innerhalb der Gesellschaft leben kannst. Was sich hier für Vorstellungen auftun, trifft mich sehr und es tut mir leid, dass du so viel Unsinn abbekommen hast. Der Lehrberuf ist ein schöner Beruf und du wirst für die Schüler eine Identifikationsfigur sein (das kann auch anstrengend sein). Bitte lass dich nicht abhalten, wir brauchen auch Menschen, die sich von der Mehrheitsgesellschaft unterscheiden, gerade in der Bildung)

    Das ist dasselbe. Religion ist Privatsache, genau wie Tischtennistraining, den Stau vermeiden wollen oder ähnliches. Von daher kann ich deine Einlassung nicht nachvollziehen.

    Das sieht jedenfalls unsere Verfassung, die ja ansonsten auch sehr hoch gehalten wird, etwas anders.

    Ne das war eine völlig erntsgemeinte Frage. Mir kam der TE so rüber, dass jeder Mann MUSS.

    Aber es gibt Berufe, die dem vielleicht entgegen stehen und da frage ich mich, müssen die nicht?


    Ansonsten wird hier klar, dass der TE mit dem Schulsystem eben nicht glücklich wird. Da wären zu viele Unwägbarkeiten.

    Dann entschuldige ich mich bei dir.

    Ich habe es für offensichtlich gehalten, dass es gute Gründe geben kann, das Freitagsgebet zu verschieben. Das gilt sicher für Ärzte und anderes medizinisches Personal oder für unaufschiebbare Arbeiten. Und wie ich das überblicke, handhaben das auch alle Religionsgemeinschaften ähnlich und ist entsprechend auch ins weltliche Recht übergegangen. Das hiesige sonntägliche Arbeitsverbot gilt ja auch nicht für Ärzte, etc. Es gibt natürlich auch immer Einzelne, die Gebote für sich (vollkommen okay) oder andere (absolutes No-Go) strenger auslegen. Ich meine, da gibt es im Neuen Testament auch eine Begegnung zwischen Jesus und den Pharisäern, die ja genau dies thematisiert.

    Es gibt also keine muslimischen Ärzte? Rettungswagenbegleitungen? Polizisten? Securitydienste?


    Klar, ich lasse meine große chemische Anlage kurz aus den Augen und komme dann wieder, wird schon nichts passieren!
    Und so ein Reaktor muss ja auch nicht überwacht werden.

    Und plötzlich verlernt man, unterschiedliches unterschiedlich zu behandeln. Verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Ist das absichtliches Unklugstellen?

    Mein einer Kollege (der faszinierenderweise den kompletten Koran auswendig kennt) meinte einmal zu mir: „Allah kennt mein Herz und weiß, dass ich das Richtige tun will, aber auch meine Pflichten erfüllen muss im Beruf. Allah versteht das und vergibt mir, dass ich erst später in die Moschee gehe mit meiner Familie.“

    Das mag ja für den Kollegen in seiner persönlichen Ausübung seiner Religion so gelten, heißt aber nicht, dass es für jeden anderen auch so gilt.

    Dann mach das, wenn du auf der "sicheren" Seite sein willst. Dass du in der Moschee sein "musst" ist kein Müssen im rechtlichen Sinne, für das du freigestellt werden müsstest.

    Jedenfalls für Angestellte kommt aber auch § 616 BGB in Frage. Die Möglichkeit besteht also durchaus, für das Gebet freigestellt zu werden. Für das Freitagsgebet ergibt sich allerdings durch die Länge und den Moscheebesuch eine recht große Abwesenheitszeit.

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