Tom123 was findest du verwirrend? § 4 TV-L regelt die Abordnung, da sehe ich keine Vorteile zum Beamtentum.
Was die Kündigungsfristen angeht, findest du in § 34 TV-L eine Übersicht der Kündigungsfristen. Sobald du mehr als ein Jahr tätig bist, kommst du in manchen Situationen schon nicht mehr schneller aus dem Arbeitsverhältnis raus als ein Beamter sich entlassen kann.
Ein Beamter wird unverzüglich aus dem Dienst entlassen, bei Vorliegen von dienstlichen Gründen kann dies 3 Monate verzögert werden.
Ein Angestellter, der seit einem Jahr dem Betrieb angehörig ist, hat eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. Wenn du Ende August in die Schule kommst und erfährst, dass du das neue Schuljahr an einer anderen Schule verbringen wirst, dann kriegst du die Kündigung zum Ende des dritten Quartals schon nicht mehr hin, d. h. bis Dezember bist du dann definitiv dabei.