Beiträge von RosaLaune

    Das wäre der Untergang der CDU. Ich würde im Falle der CDU eher eine Minderheitenregierung riskieren als mit dem BSW zu koalieren.

    Kretschmer hat ja schon angekündigt, dass er den Weg gehen möchte. Allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass die Koalition nicht zustande kommt. In Sachsen gibt es eine Frist zur Regierungsbildung (5 Monate nach Zusammentreten des Landtags, welches 30 Tage nach der Wahl geschehen muss). Nach der Frist ist der Landtag aufgelöst und es finden Neuwahlen statt.

    Interessant. Denkbar wäre demnach: Eine Partei setzt 15 nette, freundliche und eloquente Personen auf die Landesliste, die versichern, die Aufgabe übernehmen zu wollen und gewählt werden. Nach der Wahl machen diese ihren Platz für 15 rechtsradikale Hooligans frei, die keiner kannte oder wollte.
    Ich war der Meinung, dass Kandidaten eine Versicherung abgeben, das Amt, für das sie gewählt werden sollen, auch zu übernehmen.

    Das Abgeordnetenmandat ist frei. Daraus ergibt sich, dass man es auch jederzeit zurückgeben kann.

    Wenn die 15 Hooligans auf den Plätzen 16 bis 30 sind, dann geht das. Wenn die nicht auf der Liste standen, dann sind sie auch nicht gewählt.

    In Thüringen halte ich AfD + BSW für am wahrscheinlichsten.

    In Sachsen bleibt es wohl ein enges Rennen zwischen CDU und AfD um den ersten Platz. Sollte die CDU den ersten Platz machen, wird die Regierungsbildung schwierig. Die CDU wird die AfD nicht als Juniorpartner wählen und die Grünen auch nicht. Mit der SPD zusammen würde es knapp nicht reichen, daher evtl. CDU + SPD + BSW?

    Mein Tipp wäre, dass die Afd und das BSW eine Koalition eingehen in Thüringen.

    Das BSW schließt die Koalition aus. Diese Koalition ist absolut unwahrscheinlich.

    In Sachsen wird es wohl CDU+BSW+SPD, egal ob die AfD noch auf den ersten Platz kommt. Kretschmer hat eine Koalition mit der AfD ausgeschlossen, so wie alle anderen. Ich habe keinen Grund daran unter den jetzigen Umständen zu zweifeln.

    Ist das verfassungsrechtlich zulässig? Ein gewählter Abgeordneter kann nicht "einfach so" - oder als Freundschaftsdienst - auf sein Mandat verzichten.
    Die Begründung wird interessant ;)
    Wenn man den Spiegelartikel von letzter Woche gelesen hat, weiß man, dass Höcke innerhalb der AfD nicht so fest im Sattel sitzt, wie er vorgibt. Es wird sicher interessant...

    Natürlich ist das zulässig. Abgeordnete können jederzeit von ihrem Mandat zurücktreten. Also einfach so. Und dann rückt der nächste von der Liste nach, was in diesem Falle Höcke ist.

    Das passiert auch nach Wahlen immer mal wieder, siehe Kramp-Karrenbauer und Altmeier nach der Bundestagswahl 2021.

    Ein Lichtblick - vor 8 Minuten übern Ticker gemeldet:
    Thüringens AfD-Spitzenkandidat Höcke unterliegt im Kampf um ein Direktmandat seinem CDU-Konkurrenten Tischner.

    Steht Höcke eigentlich gleichzeitig auf der Landesliste - oder fliegt er nun aus dem Landtag?

    Höcke ist auf Platz 1 der Landesliste, wenn die AfD aber Überhangmandate gewinnt, dann zieht erstmal niemand über die Liste ein.

    In der Zeit ist heute ein Artikel darüber, dass in Ostdeutschland die großen Parteien wahrscheinlich ausgedient haben und zunehmend Vereine und regionale Kleinstparteien gewählt werden, Minderheitenregierungen an die Tagesordnung kommen. Bürgermeister werden wohl am häufigsten gewählt, wenn sie parteilos sind. Es gibt auch nur ganz wenige Parteimitglieder.

    Es ging auch um Änderungen am Wahlsystem und andere Formen der Mitbestimmung, über die wir nachdenken müssen. Stellt sich nur die Frage, wer damit anfängt, die bereits existierenden Parteien wahrscheinlich eher nicht?

    Den habe ich auch gern gelesen. Ich glaube aber, dass der Unterschied zum Westen das fehlende Stammwählerreservoir ist. Ich meine, jetzt wird sogar die Linke aus den ostdeutschen Landtagen fliegen. In Thüringen wird sie sich dank Amtsinhaberbonus halten, aber in 25 Minuten wird die Linke vielleicht in Sachsen raus sein. Das ist schon ein gravierender Unterschied zum Westen, wo sich die Parteien viel stärker auf treue Wähler verlassen können. Selbst wenn die Linkenwähler jetzt alle zum BSW gehen und somit ideologisch treu bleiben.

    Dass dann der Artikel Bürgerräte als alternative Form der Mitbestimmung nennt, fand ich aber verrückt. Gerade bei jenen, die sich nicht gehört fühlen, kommen Bürgerräte doch gar nicht gut an. Das klingt einfach nur zu nach Klüngelei. Direkte Demokratie halte ich für das bessere Mittel.

    Ich finde den Vergleich sehr passend. Die SPD in Brandenburg plakatiert mit Woidke. Ausschließlich Woidke. Nichts mit Inhalten, sofern ich das jetzt beurteilen kann. Und Woidke dürfte auch ähnlich mit Inhalten verbunden sein, wie seinerzeit Merkel. Eine reine Personenwahl also.

    Beim BSW ist Wagenknecht das Zentrum. Aber Wagenknecht ist ja mit Inhalten verbunden. Russlandhörigkeit und Ukrainefeindlichkeit sind ja ganz klare Inhalte und für diese steht Wagenknecht wie keine andere. Diese Inhalte bekommt man, wenn man das BSW wählt. Ich halte jedenfalls das BSW für inhaltlich voller als so manch andere Partei – nur ist das leider nichts gutes.

    Aber ich gehöre auch nicht zu denen, die ein Problem damit haben, wenn Personen statt Inhalte im politischen Diskurs im Zentrum stehen. Demokratisch ist jedenfalls beides.

    Dass das BSW sich nach seiner Herrscherin benennt ist immerhin ehrlich. Und auch ehrlicher, als andere Parteien es in diesem Wahlkampf halten. Da kämpft die SPD doch auch nur mit ihren Spitzenkandidaten, Inhalte spielen überhaupt keine Rolle. Dagegen glaube ich schon, dass das BSW auch wegen seiner Inhalte gewählt wird, denn die Wähler wissen schon, dass Wagenknecht selbst nicht zur Wahl steht.

    Smartphones werden in den diesbezüglich schwierigeren Bildungsgängen in den eigens von den Schülern gebauten Handygaragen verstaut. Und wenn da mal ein Handy klingelt, dann weiß man dank Namensschild auch direkt, wem es gehört. Meistens ist es dann aber auch was wichtiges. Und wer vergisst, sein Handy in der Garage zu verstauen und es dann im Unterricht nutzt, kriegt es nach Unterrichtsende erst wieder.

    Also in Niedersachsen wird Teilzeit momentan (noch relativ) großzügig gewährt. Wenn ich mit 50% 2 Nachmittage und mit 100% 4 habe, passt das für mich auch. Aber mit ging es um das Konzept, dass TZ-Kräfte nur vormittags arbeiten. Das ist an normalen Grundschulen aus meiner Sicht nicht umsetzbar.

    Ich hoffe doch, dass die TZ-Kräfte dann auch entsprechend die anderen Tage frei haben. 50 % heißt für mich jedenfalls nicht 5 Tage vormittags und 2 Tage zusätzlich nachmittags.

    Das ist Interpretationssache und nachvollziehbarerweise ist das auch global nicht einheitlich.

    Ich finde den Vorwurf im letzten Beitrag nicht berechtigt.

    Das soziokulturelle Existenzminimum mag Interpretationssache sein, die Gerichte haben es aber bereits zur Genüge ausinterpretiert.

    Und es mag global nicht einheitlich sein, das spielt aber keine Rolle, da wir ja hier von Deutschland ausgehen.

    Gesetze lassen sich ändern oder haben einen Interpretationsspielraum, RosaLaune wird hier zustimmen.

    Wenn sich Gesetze nicht ändern ließen, dann bräuchten wir keine Demokratie.

    Den Rest deiner Aussage zitiere ich nicht, da stimme ich dir auch nicht zu, dem widerspreche ich sogar. Ich würde es auch vorziehen, wenn du mich hier nicht als Autoritätsargument für deine Ziele missbrauchst.

    Versorgung mit Kost und Logis ist mit dem GG vereinbar. Wäre der absolute Mindeststandard in Deutschland höher, dürfte es ja der Logik nach keine Obdachlose geben, da diese sich ja schon längst auf besagten Mindeststandard hätten berufen können.

    Der Mindeststandard ist auch immer davon abhängig, ob jemand einen dauerhaften Erstwohnsitz in Deutschland hat oder nicht.

    Wann hast du Verfassungsrecht studiert?

    Natürlich können Obdachlose sich auf mehr berufen. Dass sie das nicht tun, liegt oft daran, dass sie nicht wissen, welche Ansprüche sie haben, wie sie diese einfordern oder dass sie damit ganz konkret überfordert sind. Aber wieder einmal bringst du irgendetwas mit rein in ein Gespräch, das – wenn überhaupt – nur ganz entfernt damit zu tun hat. Das soziokulturelle Existenzminimum umfasst jedenfalls mehr als Brot und Obdach.

    Die Regierung hat ja jetzt ein Maßnahmenpaket vorgestellt. Demnach beendet eine Fahrt in das Heimatland ohne wichtigen Grund künftig den Schutzstatus. Dublin-Flüchtlinge werden nur noch minimale Leistungen erhalten. Das klang in der PK stark so, als würde es nur noch Kost und Logis geben, ob dass mit dem GG vereinbar ist, würde ich allerdings in Zweifel ziehen.

    Und dazu noch eine unnötige Ausweitung von Messerverboten. Na ja.

    https://www.zeit.de/politik/deutsc…asylpaket-einig

    Doppelte Staatsangehörigkeit spielt aber keine Rolle. Wenn sie Deutsche sind, dann kriegen sie in Deutschland kein Asyl, keinen Flüchtlings- oder subsidiären Schutz.

    Aber ich finde auch, so kann man kein ordentliches Gespräch über ein ernstes Thema führen. Erst wird die Größe der Gruppe übertrieben, dann wird der Eindruck erzeugt, dass die für die Flucht mit Haft und Folter bedroht werden. Unseriös.

    Falls du die Nachrichten aufmerksam liest, hast du vielleicht mitbekommen, dass deutsche Staatsbürger mit doppelter Staatsangehörigkeit wegen "Beleidigung des Präsidenten" verurteilt wurden.
    Flüchtlinge aus der Türkei stellen die drittgrößte Gruppe - mit großem Abstand vor den anderen Nationen.
    https://de.statista.com/statistik/date…-asylbewerbern/

    Die Länder, die Merz gerade marktschreierisch blockieren möchte, sind dagegen marginal vertreten. Indien - das er erwähnt - taucht in dieser Statistik z.B. gar nicht auf.

    Dass es die drittgrößte Gruppe ist, hätte ich auch nicht in Frage gestellt. Du hast aber behauptet, es sei die größte Gruppe. Verstehe ich nicht.

    Ich weiß auch nicht, was deutsche Staatsbürger, die wegen Beleidigung des Präsidenten verurteilt wurden, mit Flüchtlingen aus der Türkei zu tun haben.

    BTW: Die größte Zahl der Flüchtlinge stammt aus der Türkei. Nicht als Durchgangsflüchtlinge, sondern genuin dort Geborene. Wenn du einen der von dort Geflohenen in die Türkei abschiebst, drohen dem 20 Jahre Knast und Folter. Kannst - und darfst - du nicht machen.

    Hast du für die beiden Aussagen eine Quelle? Also sowohl dafür, dass die größte Zahl der Flüchtlinge aus der Türkei stamme, als auch dafür, dass aus der Türkei Geflohenen 20 Jahre Haft und Folter drohen?

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