Aber wie sollen sie gegen eine rechtliche Grundlage verstoßen haben, die es gar nicht gibt?
Der Straftatbestand war die fahrlässige Tötung. Das Gericht ging davon aus, dass die beiden Lehrerinnen nicht mit der nötigen Sorgfalt bei der Planung der Fahrt vorgegangen sind. Dass diese Sorgfalt jetzt von Ministerium, Bezirksregierung, Schulleitung, ... so nicht festgehalten war, heißt nicht, dass die Sorgfalt nicht vorausgesetzt werden kann.
Ich war bei der Verhandlung nicht dabei, mit den Infos die ich habe, wäre ich als Schöffe womöglich auch zu einem anderen Ergebnis gekommen. Aber am Ende werden mind. vier der fünf Richter ein fahrlässiges Handeln gesehen haben, das zum Tod der Schülerin führte.
Fahrlässige Tötung passiert auch recht schnell. Heute musste ich zum Beispiel zum Zug rennen, weil ich etwas spät dran war. Der Bahnsteig war recht voll. Wäre jemand jetzt durch mein eiliges Handeln auf die Gleise gefallen und zu Tode gekommen, wäre das womöglich auch schon eine fahrlässige Tötung.