https://www.bpb.de/kurz-knapp/lex…chtsverordnung/
Am Ende: Verfassung steht über den Gesetz, Gesetz steht über der Verordnung, ...
Ich kann eine Verordnung erlassen, wenn sie aber gegen ein Gesetzt verstößt, kann sie nicht umgesetzt werden.
Ebenso ist ein Gesetz oder eine Verordnung nichtig, wenn sie gegen die Verfassung verstoßen.
Im konkrete Fall kann ich mich nicht auf Dublin berufen, wenn die anderen Ländern die Leute nicht zurücknehmen. Wenn Polen sagt, wir nehmen die Leute zurück und machen bei uns das Asylverfahren, kann ich sie abschieben und auf Dublin verweisen.
Wenn Polen sagt, machen wir nicht, kann ich nicht sagen Du hast Pech gehabt, das steht aber in der Verordnung.
Ergänzung:
Es gibt dazu auch ein Urteil des europäischen Gerichtshofes. Tenor ist am Ende das bei massenhafter Zuwanderung Dublin nicht mehr funktioniert.