Beiträge von danielagabriela

    Hallo alle zusammen,


    es geht um folgende Situation:



    Eine Schülerin von mir kennt einen Schriftsteller persönlich und hat mich freundlicherweise gefragt, ob sie mir ein handsigniertes Buch von diesem besorgen/ schenken dürfe. Da es für Beamte ja verboten ist, Geschenke von Schülern/ Schülerinnen anzunehmen, habe ich dieses Angebot abgelehnt. Dennoch bin ich an diesem Buch interessiert. Wäre es stattdessen denn möglich, das Buch für den gewöhnlichen Preis von dieser Schülerin abzukaufen und bräuchte ich dafür eine offizielle Rechnung? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Liebe Grüße

    Hallo, danke für alle ANtworten. Mir ging es da wirklich genauso. Ich dachte auch zuerst an eine Sprach-AG zuerst, bis ich mal darüber aufgeklärt wurde.... Könnt ihr mir schildern, wie ihr vorgegangen seid? Haben die Schüler selbst im Internet recherchiert oder habt ihr Materialien mitgebracht?


    Liebe Grüße

    Waren das denn für dich nachvollziehbare Aspekte bzw. konntest du dort, wo es nicht nachvollziehbar war für dich, durch gezieltes Nachfragen erfahren, worum es ging und was du insofern anders machen kannst nächstes Mal?

    Einige Aspekte waren für mich nachvollziehbar. Mein Fachleiter sah aber nie Probleme in diesen Punkten. Dementsprechend habe ich ihr eine Stunde präsentiert, die meinem Fachleiter gefallen hätte. Aber wie sich jetzt herausstellt, war mein Fachleiter wohl immer sehr großzügig und offener, was die Unterrichtsplanung angeht. Das scheint sich nun zu rächen. Mich wundert dennoch diese große Diskrepanz in der Unterrichtsbewertung.

    Andere Aspekte waren für mich nicht ganz nachvollziehbar bzw. wurden nie vorher einmal im Referendariat angesprochen: Meine Lehrerpersönlichkeit und meine Rolle als Sprachvorbild.

    Ich habe mich nun auch mal beim Philologenverband informiert. Mir wurde da auch ziemlich ernüchternd mitgeteilt, dass eine zweite gescheiterte Revisionsstunde durchaus zur Verlängerung der Probezeit führen kann, auch wenn sonst keine Mängel vorliegen.

    ...
    Natürlich gibt es auch unobjektive Faktoren wie die Vorlieben des Prüfers / der Prüferin, aber auch die Tatsache, dass die Stunde auch zur Gruppe passen muss...


    und habe ich es richtig verstanden, dass du nach dem Ref an deiner Schule geblieben bist? Dass es vielleicht noch deine Ausbildungsakte gibt, weißt du schon?
    (ich (bzw. eigentlich meine neue Schule, unglaublich eigentlich) habe nach Ablauf des Refs einen Riesenumschlag mit allen UB-Entwürfen, wo meine Schulleitung saß und ihre Kommentare darauf sowie ein paar "Gesprächsprotokolle" zugesendet bekommen. Die Sekretärin meiner Schule musste lachen und hat es mir "geschenkt". Sprich: wäre ich an dieser Schule geblieben, wäre es vermutlich noch im Schrank und manchmal erinnert man sich daran, die Stunde schon gesehen zu haben? (also DARAN wirst du nicht gescheitert sein, aber grundsätzlich finde ich so ein Vorgehen ziemlich ... mutig (positiv formuliert) )

    Dass die Stunde schonmal gezeigt wurde, ist ihr ziemlich egal gewesen. Darauf kam es ihr nicht an. Wie ich aus dem Gespräch entnehmen konnte, wird sie mir das nicht negativ auslegen.

    Keine Panik vor den Revisionen!

    Da kann ich den Vorrednern nur zustimmen: Da muss schon anderes zusätzlich vorgefallen sein, als "nur" vergeigte Unterrichtsstunden. Wenn sonst alles in Ordnung ist, dann kann da nicht viel passieren. Unterricht ist ja nur ein Teilaspekt unter vielen im Lehrberuf, auch wenn man in der öffentlichen Wahrnehmung oft nur auf das "vor der Klasse stehen" reduziert wird. Ich kenne Leute, die haben bei einer Revision für eine BEförderungsstelle so richtig ins Klo gegriffen in den Unterrichtsstunde. Da ging wirklich alles schief, was nur schief gehen kann, teilweise schlimmer als jede Refi-Anfänger-Stunde. Geklappt hats trotzdem mit der Stelle. Ich habe auch 2 von 4 Revisionsstunden komplett verhauen in meiner Probezeit, eine von den "besseren" STunden war völlig stumpfer Frontalunterricht mit Einzelarbeit und wirklich gut war tatsächlich nur eine von den vier Stunden. War trotzdem alles kein Problem.

    Seh es doch mal positiv: Du muss nur zwei Stunden zeigen, d.h. für dich besteht nicht das Risiko, dass du vier Stunden verhaust :zahnluecke: Ich hätte lieber zwei Stunden gezeigt und davon eine gut gemacht, als dass ich vier zeige und davon im Grunde 3 für den Müll sind :pfeifen:

    Danke für die Antwort! Naja, ich habe die Befürchtung, dass die zweite Stunde auch nicht gut wird. Es gab einen Schulleiterwechsel. Ich hatte im Referendariat immer Noten zwischen 1 und 2. Ich habe in meiner Revisionsstunde auch eine Stunde gezeigt, die ich so auch schon in einem UB und in meinem Examen gezeigt habe. Dafür habe ich eine 1 bzw. eine 2 bekommen. Daher wundert es mich sehr, dass die Stunde jetzt auf einmal so zerrissen wurde und mir sehr viel Druck gemacht wurde. Auf meine Frage, ob meine Verbeamtung nun in Gefahr sei, wurde mir eine ausweichende Antwort gegeben und nur gesagt, dass die genannten Aspekte in der nächsten Revisionsstunde eine große Rolle spielen werden. Aber wenn ich den Vorrednern hier Glauben schenken darf, sollte mir ja trotzdem nicht viel passieren, auch wenn die zweite Stunde daneben geht.

    Die Begriffe Eignung, Befähigung und fachliche Leistung kannst du an Ersatzschulen aus deinem (juristischen) Wortschatz streichen (auch wenn die Träger sie manchmal benutzen), die beziehen sich auf §33 GG und der regelt den Zugang zu öffentlichen Ämtern und ist ein zentraler Unterschied zwischen Planstelleninhabern an Ersatzschulen und Beamten beim Land. Und nochmal: Die Note bei der Lebenszeitverbeamtung hängt nicht an den Unterrichtsbesuchen, damit jemand nicht auf Lebenszeit verbeamtet wird muss einiges außerhalb der Revisionsstunden schiefgehen, ansonsten wird das nicht einmal ansatzweise in Betracht gezogen.

    Und such dir die Rechtsgrundlagen deines Trägers raus. ;)
    Bei uns wären die "Richtlinien zur dienstlichen Beurteilung von Lehrerinnen und Lehrern an Schulen in der Trägerschaft des Bistums Essen" einschlägig (die sich, wie gesagt, seeeeehr eng an den alten landesrechtlichen Vorgaben orientieren).

    Oh, vielen Dank! Das klingt schonmal sehr beruhigend. Ich wurde bisher noch nie abgemahnt oder zur Schulleitung gebeten. Habe auch keinen Eintrag in meiner Akte. Etwas Gravierendes liegt aus meiner Sicht nicht vor. Dann wäre ich schonmal beruhigter und kann der zweiten Revisionsstunde gelassener entgegentreten.

    In Bezug auf Revisionen und dienstliche Beurteilungen können Ersatzschulträger eigene Richtlinien erlassen. Frag mal bei deinem Träger nach, ob es da was gibt, die meisten mit bekannten Träger sind da (mit Anpassungen) meistens sehr nah an der alten (!) Landesregelung dran (die mit Textgutachten und ohne Punkte) und sind nicht an die landesrechtlichen Regelungen gebunden. Im Verfahren für die Lebenszeitverbeamtung kommt es den meisten Schulleitungen aber definitiv mehr darauf an nicht mit Schüler- und Elternbeschwerden genervt zu werden, die Stunden sind eher Bonus...

    Ok, danke für alle Beiträge schonmal. Ich werde mich mal erkundigen. Mir stellt sich nur die Frage, ob ich rechtlich irgendwas tun kann, wenn die zweite Revisionsstunde auch daneben geht, da an öffentlichen Schulen ja 4 verlangt werden. Ich hätte demnach weniger Möglichkeiten meine Eignung unter Beweis stellen zu dürfen.

    Sorry, ich weiß nicht, ob ich deine Frage richtig verstehe, aber die letzte Revision fand in diesem Schuljahr noch statt. Der Kollege musste nur 2 Revisionsstunden halten (nicht 4) und auch erst am Ende der Probezeit so wie alle anderen Kollegen bei uns auch bisher immer.

    Die Frage stelle ich mir ja auch. Ich habe diese Quelle gefunden:


    https://bass.schul-welt.de/174…T8vVp2MFxg#21-02nr2nr13.5


    Allerdings bezieht sie sich ausdrücklich nur auf öffentliche Schulen, daher weiß ich nicht, wie es bei Ersatzschulen ist.


    An unserer Schule gab es immer nur 2 Revisionsstunden und niemals 4. Ich habe nach dem ersten Probejahr keine Revisionsstunden gehalten. Lediglich jetzt erst eine am Ende des 2. Probejahres und die nächste folgt nach den Sommerferien. Von mehr Revisionsstunden ist nicht die Rede.

    Hallo an alle,
    meine Frage bezieht sich auf die Verbeamtung und das Revisionsverfahren. Ich bin gerade in der Probezeit an einer Privatschule in NRW, die nur zwei Revisionsstunden von den Lehrenden verlangt. Meine erste Prüfungsstunde verlief leider gar nicht gut. Nun mache ich mir Sorgen, wenn auch die zweite Stunde nicht gelingt. Mir stellt sich nun die Frage, ob die Schule von mir überhaupt nur 2 Prüfungsstunden verlangen darf, wenn an öffentlichen Schulen 4 Prüfungen abgelegt werden müssen. Wenn diese zwei Stunden daneben gehen, hätte ich ja keine 2 weiteren Prüfungsstunden, um mich beweisen zu können, was an anderen Schulen ja scheinbar gegeben ist. Weiß jemand, ob ich da rechtlich etwas machen kann bzw. ob es erlaubt ist, dass Ersatzschulen weniger Revisionsstunden anbieten dürfen? Vielen Dank schonmal für die Rückmeldungen.

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