Beiträge von naddel81

    Fairerweise muss man aber auch sagen, dass zumindest die Dinge, die du benannt hast allesamt kein Gerät für über 2000€ erfordern. Das leistet auch jedes Tablet von Apple, die es deutlich günstiger gibt und an die man einen größeren externen Monitor anhängen kann, wenn man den benötigt/ nutzen möchte.

    Dies geschrieben wäre ich an der Stelle tatsächlich neugierig, wo es aktuell wirklich überhaupt keine Dienstgeräte für Lehrkräfte gibt. Dass es nicht das gibt, was man persönlich bevorzugt/ für sinnvoll erachtet/ als ausreichend erachtet- geschenkt. Aber nicht einmal ein 0815- Tablet ohne Tastatur , Hülle und Stift?

    Wie gesagt: Mit einem externen Monitor bin ich nicht mobil. Und hast du mal Zeugnisse an einem 10,9 Zoll kleinen iPad getippt? Richtig, das will niemand. Dienstgeräte gibt es nicht. "Digitalpakt" ist vorbei, so der Dienstherr. Aktuell gibt es nur Geld für die Bundeswehr, Bildung ist momentan nicht so wichtig. Traurig, aber wahr.

    Es gibt durchaus Optionen, die deutlich, DEUTLICH unter 2900€ liegen. Und zuhause sollte man sowieso an einem echten Monitor arbeiten. Gibt es für wenig Geld.

    Ich benötige eine mobile Apple-Lösung für deutlich unter 2900€. Da wird es schon dünn. Sehr dünn! Ein voll ausgestattetes iPad Pro (mit 13 Zoll immer noch sehr klein und entsprechend fummelig) kostet auch schon 2000€ mit Tastatur und allem drum und dran.

    Zuhause hab ich zwei Monitore, an denen ich dann arbeite. Mit Peripherie (Drucker, Bürostuhl, Tisch) sind also so die 5000€ für rein berufliche Einrichtung locker geknackt.

    So willkürlich finde ich das offen gestanden nicht. Warum man privat ein 2800€ teures Gerät anschafft, was dann angeblich ausschließlich dienstlich genutzt wird, erschließt sich nicht nur dem Finanzamt nicht so recht. Dass ein solcher atypischer Umstand in gewisser Hinsicht auch nachzuweisen ist, leuchtet durchaus ein.

    Wenn das bei dir wirklich so sein sollte, wird ein entsprechender Nachweis sicher auch möglich sein. Dafür dürfte es nicht ausreichen, nur einen fiktiven Nutzungstag darzustellen. Dass hier genauer hingeschaut wird, darf man dann vermutlich nicht persönlich nehmen. Es hilft sich klarzumachen, dass die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit gerade bei so hochpreisigen Geräten durchaus auch missbräuchlich verwendet werden kann und das auch dem Finanzamt klar ist.

    Wenn man nachweist, dass man ein anderes Privatgerät besitzt, wird die Kiste schon mal deutlich nachvollziehbarer. Wieso sollte ich mir dann ein Dienstgerät kaufen, wenn ich es nicht benötige?

    Es ist bei uns (Lehrern) halt das alte Lied. Dienstherr stellt keine Geräte zu Verfügung, man benötigt sie aber trotzdem. Das Laptop ist leider das günstigste Apple-Laptop auf dem man sich nicht (in meinem Alter) die Augen verdirbt (16 Zoll) und einigermaßen ergonomisch arbeiten kann. Klar wäre es mir auch lieber, wenn es die Dinger für 500€ bei Aldi gäbe. Gibt es aber nicht. Ein iPhone für 250€ ist auch schon lange Geschichte (oder gab es das je zu diesem Preis).

    Ich habe die Preise nicht gemacht. Damit muss das FA einfach klarkommen. Frech finde ich aber, dass sie das Gerät über 3 Jahre abschreiben wollen und das nicht mal der aktuellen Rechtslage entspricht. Die vom FA müssten das ganz genau wissen.

    Ja, habe ich. Ich persönlich musste keine Nachweise erbringen. naddel81 hingegen schon (siehe letzte Seite) und es gab auch ähnliche Fälle schon in meinem Bekanntenkreis. Dass die Behörden aber bei Extremfällen nachfragen müssen, ob sich da nicht jemand mit der Anzahl der Nullen vertan hat, ist auch klar.

    Dann können sie ja fragen. Tun sie aber nicht. Sie haben nach Einsendung meiner Rechnungen einfach willkürlich 50% angesetzt und diese dann über drei Jahre verteilt. Das finde ich frech. Sie hätten ja fragen können, ob ich das Gerät wirklich zu 100% dienstlich nutze und wieso es ein 2800€ teures MacBook sein muss. Hätte ich (wie oben beschrieben) gerne mitgeteilt. Haben aber nicht mal gefragt, sondern einfach eine 3 Jahre Abschreibung draus gemacht und das auch nur zu 50%. Ohne Begründung.

    Danke für eure Beiträge. Ich habe nun Folgendes vorbereitet. Ich hoffe, es geht durch. Vielleicht ist es dem ein oder anderen hier ja eine Blaupause. Werde berichten, ob es geklappt hat.


    "... aus dem Einkommenssteuerbescheid vom 29.04.2025 geht hervor, dass meine beruflichen EDV-Ausgaben nur zu 50% und über 3 Jahre abgesetzt werden. Laut der Veröffentlichung des Bundesfinanzministeriums vom 26.02.2021 ist für Computerhardware sowie Betriebs- und Anwendersoftware "eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt" und daher eine Absetzung im Jahr der Anschaffung zu 100% möglich. Die bisherige Regelung für „geringwertige Wirtschaftsgüter“ und auch die Abschreibungsdauer von mehreren Jahren wurde im Jahr 2021 somit geändert.

    Anbei weise ich anhand einer exemplarischen Nutzungsdarlegung eines gewöhnlichen Diensttages nach, dass ich das Gerät zu 100% dienstlich verwende. Privat nutze ich ein anderes Gerät (Nachweis siehe Anhang).

    Als Koordinator für Bildung in der digitalen Welt bin ich auf das Arbeitsgerät angewiesen, da ich nur damit die zahlreichen Dienste und Funktionen zur Unterrichtsvorbereitung nutzen kann (Airdrop, um Dateien zu tauschen mit den iPads der Schüler, XCode zum Testen neuer Apps, Facetime zur Kommunikation mit Kollegen und für den first level Support...). Das Pädagogische Landesinstitut hat im Rahmenvertrag über IT-Ausstattung mit dem Land Rheinland-Pfalz flächendeckend in den Schulen auf Apple Hardware gesetzt. Daher ist es leider unabdingbar als Dienstgerät ebenfalls in diesem Ökosystem zu sein, da die o.g. Funktionen unter Windows nicht verfügbar sind.

    Ich bitte daher um Korrektur meines Einkommenssteuerbescheides. Sollte eine schriftliche Bestätigung des Dienstherren über die Notwendigkeit der Anschaffung der Dienstgeräte erforderlich sein, so teilen Sie mir dies bitte zeitnah mit. Ich bin ganztägig unter 0123456789 oder per Mail erreichbar.


    Mit freundlichen Grüßen

    "

    So, nun habe ich den Salat. Das Finanzamt schreibt zu meinen EDV-Aufwendungen (die ich mit 100% angegeben hatte):

    "

    Alle Aufwendungen die im Zusammenhang mit dem PC stehen, konnten nur mit einem
    beruflichen Nutzungsanteil von 50 Prozent berücksichtigt werden.
    Weiterhin ist das MacBook auf eine Nutzungsdauer von 3 Jahren abzuschreiben, da
    die nette Anschaffungskosten 1.000€ übersteigen.
    Die Abschreibung sieht wie folgt aus:
    2024(Anschaffungsjahr=zeitanteilig)= 80,53€ (50% berufl. Nutzungsanteil)
    2025 = 483,17€ (50% berufl. Nutzungsanteil)
    2026 = 483,17€ (50% berufl. Nutzungsanteil)
    2027 = 402,64€ (50% berufl. Nutzungsanteil) ——————————"


    Das ist doch Blödsinn, oder? Ich kann das doch im ersten Jahr direkt und zu 100% absetzen. Einspruch erheben?

    Meines Wissens darf man jeden Tag nur eine Fahrt zur Arbeitsstätte absetzen. Fahrten zu Konferenzen gehen also nur dann extra, wenn du an dem Tag keinen Unterricht hast und deswegen nur zur Konferenz fährst.

    " Pro Schultag eigentlich nur einmal. Gibt es jedoch Konferenz oder Elternsprechtag, muss man sich Zuhause frisch machen. Dann fährt man 2 Mal. Und die 2.Fahrt ist eine "Dienstreise" - ohne Erstattungsanspruch des Arbeitgebers. Da zählen jedoch Hin- UND Rückweg für die Steuer ... 😉"

    So die Expertise dort.

    Und selbst wenn das FA erwartet, dass man den kompletten Tag in der Schule verbringt, so kann man zumindest das Mittagessen als Verpflegungskostenpauschale geltend machen.

    Wie dem auch sei, ich glaube, dass wirklich jeder Lehrer locker über die Werbungskostenpauschale kommt, wenn er wirklich jede Fahrt zur Schule angibt (wie ich nun lernen durfte, sind die Konferenzfahrten sogar komplett, nicht nur "einfache Fahrt", absetzbar). Die 1250€ sind schnell erreicht. Und hat man dann noch etwas Büromaterial, einen neuen Stuhl oder ein Laptop, sind auch weitere 1250€ nicht unrealistisch.

    Summa summarum kam ich bisher in keinem Jahr unter die 4000€ an Werbungskosten (Fahrten 1000-1500€, Arbeitszimmer - nun HO- 1260€, Material und Geräte weitere 2000€). Und ich bin aus pragmatischen Gründen nicht mal so penibel und notiere wirklich alles. Damit wäre bestimmt noch der ein oder andere Hunderter im Jahr zu retten.

    Nun - mit einem Klebestift und einer Tabellenkalkulation ist das übers Jahr nicht DER Aufwand. Der Stundenlohn rechnet sich.
    Was man als Lehrer absetzen kann, findest du in den Tiefen der Steuerprogramme, die dir bei der Eingabe Tipps geben - oder du schaust dir meine Erfahrungen an ;)
    https://www.autenrieths.de/steuer.html#steuer

    Eine sehr tolle Zusammenfassung, vielen Dank.

    Was man noch ergänzen könnte in einer der nächsten "Freistunden" ;) :

    Arbeitszimmer vs. HO-Pauschale (1260€). Für viele die bessere Alternative. Beides geht natürlich nicht gleichzeitig.

    Viele Grüße

    Leute, hier ging es nie um DSGVO und Verarbeitung der Daten auf Geräten, die NICHT für den Dienst genutzt werden.

    Es ging lediglich darum, ob man sich ein Dienstgerät in aufeinander folgenden Steuerjahren neu kaufen und absetzen darf/kann und was mit dem Altgerät zu passieren hat, wenn man es privat nutzen will oder gar verkauft.

    Ich werds einreichen (bin sicher nicht der erste Landesdiener, der ein Macbook 100% als Dienstgerät absetzt) und werde berichten. Das alte Gerät gibt es ja noch. Ich leg es erst mal zur Seite bis ich weiß, was ich damit mache.

    Vielen Dank für euren Input.

    Ich ignoriere mal die OT-Anfragen hier und verweise dezent auf die drei Eingangsfragen:

    naddel81
    19. Januar 2025 10:16

    Falsch: Ein Dienstgerät muss her.

    Ich präzisiere mal die Frage von Plattenspieler Dürft ihr wirklich Noten verarbeiten auf Geräten, die privat angeschafft wurden?

    Das ist doch eine rhetorische Frage. Und auch schon beantwortet worden.

    Was angeschafft werden muss, steht hier gar nicht zur Diskussion. Wenn der Dienstherr kein Geld freigibt, klag du das mal ein. LOL!

    Ein Büroarbeitsplatz hat niemals einen so winzigen Monitor. Mindestens 24", eher 27". Dann auch meistens 2 davon.

    Ich habe 34" 21:9, ist auch in Ordnung.

    Portabel sind die aber nicht. Und in meinem Anwendungsfall auch nicht nutzbar. Danke für die Tipps, aber die Wahl des Endgeräts wurde schon getroffen und steht hier auch eher weniger zur Debatte. Die Frage bleibt: Wenn die schon Bleistifte ablehnen, dürfte ein Laptop erst recht nicht durchgehen. Und falls man den nach x-Jahren dann wegen Neuanschaffung privat nutzt, prüft das FA das?

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