Danke für eure Beiträge. Ich habe nun Folgendes vorbereitet. Ich hoffe, es geht durch. Vielleicht ist es dem ein oder anderen hier ja eine Blaupause. Werde berichten, ob es geklappt hat.
"... aus dem Einkommenssteuerbescheid vom 29.04.2025 geht hervor, dass meine beruflichen EDV-Ausgaben nur zu 50% und über 3 Jahre abgesetzt werden. Laut der Veröffentlichung des Bundesfinanzministeriums vom 26.02.2021 ist für Computerhardware sowie Betriebs- und Anwendersoftware "eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt" und daher eine Absetzung im Jahr der Anschaffung zu 100% möglich. Die bisherige Regelung für „geringwertige Wirtschaftsgüter“ und auch die Abschreibungsdauer von mehreren Jahren wurde im Jahr 2021 somit geändert.
Anbei weise ich anhand einer exemplarischen Nutzungsdarlegung eines gewöhnlichen Diensttages nach, dass ich das Gerät zu 100% dienstlich verwende. Privat nutze ich ein anderes Gerät (Nachweis siehe Anhang).
Als Koordinator für Bildung in der digitalen Welt bin ich auf das Arbeitsgerät angewiesen, da ich nur damit die zahlreichen Dienste und Funktionen zur Unterrichtsvorbereitung nutzen kann (Airdrop, um Dateien zu tauschen mit den iPads der Schüler, XCode zum Testen neuer Apps, Facetime zur Kommunikation mit Kollegen und für den first level Support...). Das Pädagogische Landesinstitut hat im Rahmenvertrag über IT-Ausstattung mit dem Land Rheinland-Pfalz flächendeckend in den Schulen auf Apple Hardware gesetzt. Daher ist es leider unabdingbar als Dienstgerät ebenfalls in diesem Ökosystem zu sein, da die o.g. Funktionen unter Windows nicht verfügbar sind.
Ich bitte daher um Korrektur meines Einkommenssteuerbescheides. Sollte eine schriftliche Bestätigung des Dienstherren über die Notwendigkeit der Anschaffung der Dienstgeräte erforderlich sein, so teilen Sie mir dies bitte zeitnah mit. Ich bin ganztägig unter 0123456789 oder per Mail erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
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