Beiträge von k_19

    Zitat

    Beamtinnen und Beamte, rentenversicherungsfreie Beschäftigte mit gewährleisteter Versorgungsanwartschaft oder Personen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis mit gewährleisteter Versorgungsanwartschaft, die ohne Anspruch auf Versorgung aus dem Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen ausscheiden, sind für die abgeleistete Dienst- bzw. Beschäftigungszeit bei der Deutschen Rentenversicherung, der knappschaftlichen Rentenversicherung oder bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung nachzuversichern (Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 2 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)) . Der Nachversicherungsfall tritt nur ein, wenn keine Gründe für einen Aufschub der Beitragszahlung gegeben sind (siehe hierzu Ziffer 3). [...]

    Ist der Nachversicherungsfall eingetreten, erteilt das LBV NRW Ihnen und dem Versicherungsträger eine Bescheinigung über die durchgeführte Nachversicherung. Die Bescheinigung enthält Angaben über die Beschäftigungszeit beim Land Nordrhein-Westfalen und das nach Kalenderjahren aufgeteilte beitragspflichtige Einkommen aus dieser Beschäftigung. Aus den beitragspflichtigen Einnahmen ergibt sich der zu zahlende Beitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) an den Versicherungsträger (Rechtsgrundlage: §§ 181,185 SGB VI) . Dieser wird vom Land Nordrhein-Westfalen in voller Höhe getragen. Sie selbst tragen keine Beitragsanteile.

    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/…ersicherung.pdf

    Nein, das ist falsch. AN- und AG-Anteil werden nachversichert. Der Mythos hält sich hartnäckig, keine Ahnung wieso.

    Zur letzten Frage: Es wird immer voll nachversichert.

    Auch jegliche Familienzuschläge / -zulagen werden berücksichtigt.

    Wenn ein Bundesland Altersgeld hat, kann jedoch der Anspruch auf Altersgeld entfallen, wenn man durch den Dienstherrn entlassen wird, je nach Regelung des Bundeslandes. In NRW gibt es bisher kein Altersgeld.

    Wenn du im Anschluss im EU-Ausland weiterarbeitest, kann es sein, dass du Anspruch auf Altersgeld hast, obwohl im Bundesland NRW kein Altersgeld existiert. Das müsste man dann allerdings einklagen.

    Grundkurse an Gesamtschulen sind doch häufig sehr leistungsschwach. Meist werden über die Jahre mehr SuS in den E-Kurs geschickt als andersherum, so dass am Ende die besonders Leistungsschwachen im G-Kurs sitzen.

    10.-Klässler sind auch alt genug, um zu wissen, was Eigenintiative ist. Wenn sie der Meinung sind, dass sie nicht angemessen gefördert werden oder, dass sie ungerecht benotet werden, können sie sich ja an dich wenden und nachfragen.

    Vor der ZP10 hast du noch reichlich Zeit, alte Prüfungsaufgaben durchzugehen und auch das Schreiben zu üben. Man könnte probieren, den SuS mit KI Rückmeldung zu Texten geben, ohne alles selbst auszuwerten. Man kann ihnen auch Hilfen (phrases etc.) an die Hand geben als Orientierung.

    Du bietest etwas an (Unterricht, Beratung, Unterstützung) und die SuS können dieses Angebot nutzen oder eben darauf verzichten. Sonst ist das System ja durchlässig genug und sie können zu einem späteren Zeitpunkt den MSA nachholen oder den EESA (ehemals HSA), je nachdem.

    Ob das überall so praktiziert wird? Mir war es nicht bewusst, dass es in NRW so gehandhabt wird. Ich finde es aber auch falsch.

    Was will man denn mit den Daten? Wenn kein Widerspruch oder Klage mehr eingereicht werden kann - die Frist also verstrichen ist - sollten die Unterlagen auch vernichtet werden. Es handelt sich um Gesundheitsdaten (Eltern schreiben dort z.T. explizit die Krankheit hin, auch wenn es nicht gefordert ist) und es besteht kein Bedarf, sie über Jahre zu verwahren.

    Alles sollte nur so lange gespeichert werden, wie es nötig ist. Da wir ja keine Abrechnung vornehmen (Krankenkasse, kassenärztl. Vereinigung) und uns niemand wg. Fehlbehandlung verklagen könnte (behandelnder Arzt), gibt es einfach keinen Grund für eine so lange Aufbewahrung. Würde jmd. auf Vernichtung der Daten klagen, würde er vermutlich auch gewinnen.

    Hier ein interessantes Interview zu den Problemen in Mathematik (ist allerdings ein Bezahlartikel):

    https://www.zeit.de/2025/45/mathem…ne-prediger-gxe

    Dort wird unter anderem aufgezeigt, dass SuS, die angeben, dass ihre Lehrkräfte sie besonders viel unterstützen, deutlich schlechtere Leistungen zeigen - auch bei Berücksichtigung der Klassenzusammensetzung.

    Es wird insgesamt zu wenig gefordert und schnell unterliegt der Lehrer der Annahme, dass die das ja "sowieso nicht schaffen werden". Und was passiert? Man vereinfacht alles noch weiter. Gerade in NRW werden Noten von Lehrern mittels der Note der sonstigen Mitarbeit auch geschönt, wenn die Arbeit dann doch schlechter ausfiel.

    Das Lernverhalten der SuS finde ich aber auch außerordentlich schwierig. Ich glaube, dass viele SuS durchaus "lernen", aber vollkommen falsche Vorstellungen haben, was lernen überhaupt ist. Man muss aktiv etwas tun und nicht nur etwas anstarren. Immer zu predigen wie wichtig denn "Verständnis" sei, ersetzt kein Faktenwissen oder praktische Übungen. Das geht alles Hand in Hand.

    Unter folgendem Link findet man den sog. "Brandbrief" von März 2017. Auf den letzten beiden Seiten sind ganz konkrete Beispiele von Aufgaben aus der Mittelstufe, die viele Studenten nicht lösen konnten/können:

    https://www.mathematik.uni-rostock.de/storages/uni-r…/Brandbrief.pdf

    Die damalige PISA-Beauftragte Frau Prof. Reiss reagierte wie folgt (auch im Jahr 2017):

    Zitat

    Es ist ein fundamentales Missverständnis, dass die Schule die Schüler studierfähig abzuliefern hat.

    siehe: https://www.tagesspiegel.de/berlin/deutsch…ch-2822377.html

    Die Grundfertigkeiten insbesondere in Mathematik und Deutsch müssen - idealerweise - jedem vermittelt werden. Was das nun genau ist, darüber lässt sich streiten. Jedoch sollte meines Erachtens möglichst jeder, der die Schule verlässt, die Mathematik bis zur 8./9. Klasse beherrschen und einigermaßen vernünftig lesen und schreiben können. Das ist zurzeit nicht der Fall.

    Ebenfalls wird dort erwähnt, dass die Unterrichtsqualität nach Aussage der SuS nirgends so stark abgenommen hat wie in NRW; das Bundesland, in dem die Leistungen so stark abgenommen haben wie in keinem anderen Bundesland. In der Studie wird unter anderem auch der störungsintensive Unterricht beklagt.

    In der folgenden Studie aus Griechenland wurden die Langzeitfolgen von Unterrichtsstörungen betrachtet: https://newsroom.iza.org/de/archive/res…disruptiveness/

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    Doch der Schaden endet nicht mit der Schulzeit. Schülerinnen und Schüler aus Klassen mit vielen Unterrichtsstörungen wählen später seltener anspruchsvolle Studienfächer wie MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) oder andere wettbewerbsintensive Studiengänge mit guten beruflichen Perspektiven. Besonders anfällig sind Kinder aus einkommensschwachen Familien, wodurch bestehende Bildungsungleichheiten zusätzlich verschärft werden.

    Ein sehr großer Unterschied zu deutschen Schulen und Schulen in Ländern wie China, Singapur, Japan etc. ist neben der Heterogenität durch Zuwanderung das Ausmaß an Unterrichtsstörungen. An deutschen Schulen lässt man einfach viel zu viel laufen und alle Schüler der Gruppe leiden darunter. Der Trend zu mehr Interaktion, mehr Gruppenarbeit, mehr selbstständigem Arbeiten setzt voraus, dass die SuS sich auch an die Regeln halten. Wenn das nicht klappt, dann muss der Unterricht nunmal auch lehrerzentrierter gestaltet werden. Wird das so im Referendariat gelehrt? Widerspricht dies der didaktischen Lehre der Hochschulen? Gerade in Bezug auf die gelehrte Didaktik und das Referendariat frage ich mich, ob nicht an der ein oder anderen Stelle ideologische Überzeugungen wichtiger sind als die gelebte Realität.

    Es gibt immer mehr "Freiarbeit", "Wochenpläne", "Lernbüros": Nur viele SuS sind hierfür nicht diszipliniert genug und aufgrund der üblichen Klassenstärke ist eine tatsächliche Kontrolle, wie sie erfolgen müsste, so nicht möglich. Da gehen viele unter und keiner kriegt's mit. An nahezu jeder Schule gibt es mittlerweile so etwas. Das kann auch gut funktionieren. Aber was wäre, wenn man stattdessen zusätzlich Deutsch- oder Matheunterricht anbieten würde? Oder vom Lehrer gestaltete Übungsstunden in Deutsch und Mathe, in denen die Aufgaben dann auch besprochen werden und nicht jeder SuS am Ende alleine alles mit den Lösungen abgleicht (oder einfach davon oder vom Nachbarn abschreibt)?

    Die Ausweitung von Sprachtests wie in Hamburg und ein verpflichtendes Vorschuljahr sollten bundesweit kommen, das steht für mich außer Frage. Ebenfalls muss die Kita viel mehr als Bildungseinrichtung verstanden werden und dies auch gelebt werden.

    Es sind bei weitem aber nicht nur die Herausforderungen der Migration oder die weiterhin unzureichende frühkindliche Bildung:

    Es ist eben auch die moderne Unterrichtsgestaltung und die fehlende Bereitschaft von Schule, deutlich zu machen, wer die Regeln vorgibt und was folgt, wenn man sich nicht an die Regeln hält.

    Außer zum Üben der Handschrift sehe ich nicht, welchen Nutzen das Mitschreiben mit der Hand haben soll.

    Dann mache realistische Vorgaben. Ich sehe das Problem nicht.

    Ich beziehe mich dazu auf Studien aus diesem Bereich, in denen das Schreiben per Hand mit dem Tippen verglichen wurde und auch Unterschiede festgestellt werden konnten. Ich habe jetzt kurzerhand mal gegoogelt, siehe z. B. https://www.scientificamerican.com/article/why-wr…y-and-learning/

    Wenn man den SuS alles direkt als Arbeitsblatt/Bild/pdf bereitstellt, geht durchaus auch etwas verloren. Zumindest in den unteren Jahrgängen.

    Mir geht's dabei weniger um das Abschreiben langer Texte, sondern um einzelne Stichpunkte/Rechnungen/Tafelbilder im überschaubarem Rahmen. Man kann die SuS mitschreiben lassen und längere Ausführungen anderweitig bereitstellen. Das eine muss das andere nicht vollumfänglich ersetzen.


    Die KI-Nutzung kann gut "verschleiert" werden, indem man die KI dazu auffordert, das Ganze umzuformulieren, vllt. sogar im eigenen Stil.

    Ich finde, man kann doch die Chancen von KI sehen, aber genauso die Schwierigkeiten, die damit einhergehen. Ich kann mir die umfassende KI-Nutzung durch SuS insbesondere in der Sek1 nicht vorstellen und halte sie auch für schädlich. Sie muss zielgerichtet sein und nicht die eigentlichen Aufgaben ersetzen. KI-gestützte Übungsprogramme zum Beispiel oder Korrektur der eigenen Ausführungen durch KI halte ich für sinnvoll. Die flächendeckende Bearbeitung von Aufgaben durch die KI - wie wir es zurzeit erleben - ist kein wünschenswerter Zustand, um unsere Bildungsziele zu erreichen.

    Die Tabletnutzung hat die SuS auch nicht wirklich weitergebracht. Da hätte man lieber ein paar Computerräume besser ausstatten sollen. Stattdessen floss jetzt alles in die Tablets. Diese riesigen Hoffnungen in Bezug auf neue Techniken lassen nunmal außer Acht, dass bestimmte Grundfertigkeiten tatsächlich noch gelernt werden müssen. Man kann sie nicht outsourcen oder für alles Werkzeuge verwenden.

    Das sollte auch selbstverständlich sein. Ich schreibe in meinem mittlerweile x-ten Studium auch nicht mehr mit, weil sich meine Lernstrategien verbessert haben und es technisch viel mehr Möglichkeiten gibt. Rückblickend war es wirklich Zeitverschwendung, soviel mit-/abzuschreiben. Ich bin wirklich froh, dass das nicht mehr notwendig ist.

    Das hängt vom jeweiligen Alter der SuS ab. Das Mitschreiben per Hand hat durchaus noch seinen Platz.

    KI geht nicht mehr weg. Darauf musst du dich einstellen. Genauso, wie die Lehrkräfte, die bei den ersten aus dem Internet kommenden Lösungen den Untergang des Abendlandes beschrien haben.

    Absolut. Allerdings muss es klare Vorgaben geben, wann und wie die KI denn auch eingesetzt werden darf und soll.

    Beschwerst du dich ernsthaft darüber, dass SuS Werkzuge verwenden? Warum sind damit keine Projekte mehr durchführbar? Eigene Video kann die KI auch erstellen.

    Kommt drauf an, wie und in welchem Ausmaß. Wenn ich eine PowerPoint in 3 Minuten generiere und die Inhalte blind ablese und Begriffe nicht erklären kann, ist das Werkzeug ein Hindernis, da es den SuS das Gefühl gibt, dass sie eine Aufgabe mit Erfolg bearbeitet haben. Die KI verleitet einen schnell dazu, das Gefühl zu haben, etwas erreicht zu haben, was aber nicht immer der Fall ist.

    Es muss klare Vorgaben geben, wie KI eingesetzt wird, beispielsweise mit konkreten Quellenangaben, der Fähigkeit, Fachbegriffe auf Nachfrage erklären zu können...

    In der Sek 2 sehe ich grundsätzlich weniger Probleme. In der Sek 1 ist die KI zum Teil einfach ein Hindernis (gezieltes Lernen mit KI-Programmen mal ausgenommen). Wenn SuS keine Texte mehr lesen und sich alles nur zusammenfassen lassen - z. B. in Stichpunkten - ist das keine Errungenschaft, sondern schwächt nunmal auch das Leseverständnis. Das bildet sich doch gerade dadurch, dass man Texte auch wirklich liest und im Anschluss zusammenfasst bzw. erklären kann.

    In der Sek 1 geht es viel mehr um das Trainieren von Grundfähigkeiten (einen Text lesen, ihn verstehen, ihn zusammenfassen und erklären können). Natürlich kann ich dort auch ein "KI-Video-Projekt" durchführen; jedoch möchte ich erst einmal an den tatsächlichen Defiziten arbeiten.

    Die Verwendung von Tablets und die Nutzung von KI gelten für Außenstehende wohl als große Bereicherung, die den Unterricht revolutioniert und die nächste Generation angemessen auf einen veränderten Arbeitsmarkt vorbereitet.

    Es wird kaum noch mitgeschrieben, man kann ja ein Bild mit dem Tablet machen. Oder der Lehrer lädt den Kram in die Cloud hoch. Für einige SuS eine absolute Selbstverständlichkeit.

    Alles, was mit KI erstellt werden kann, wird auch mit KI erstellt - auch, wenn man dabei entlarvt wird. Texte werden häufig nicht mehr selber verfasst. Präsentationen sind KI-generiert. Was ich besonders schade finde, ist, dass mehrtägige Projekte, bei denen man etwas erarbeitet, so nicht mehr durchführbar sind. Es ist eh KI (außer man muss z. B. ein eigenes Video drehen oder etwas Greifbares / Physisches vorstellen).

    Das macht man mal eben in 30 Min. fertig (z.T. mehr schlecht als recht) und den Rest der Zeit zockt man auf seinem Tablet. In der Oberstufe ist die Motivation eine andere und es wird etwas besser funktionieren als in der Sek 1 - aber auch da wird viel "outgesourct". Die KI kann's ja eh besser.

    Die kritische Auseinandersetzung mit den Lerninhalten bleibt so aus und das ist das große Problem. Wenn ich schon etwas gut kann, z.B. Texte zusammenfassen, analysieren, verschiedene Sichtweisen präsentieren, dann ist die KI ein nützliches Werkzeug. Nur die SuS sind ja gerade dazu da, um das Ganze zu lernen.

    Wenn ich KI nutze, um Lösungsvorschläge und eine Klausur auszuarbeiten, steht das für mich nicht im Widerspruch zur Nutzung von KI bei Schülern, weil ich es auch ohne KI kann. Es dauert nur um einiges länger. Und ich bin in der Lage, schlechte Formulierungen, Ungenauigkeiten und Fehler zu korrigieren, bevor ich die Unterlagen nutze, so dass es "vorzeigbar" ist und einer kritischen Prüfung standhält. Genau das ist aber das, was Schüler bei geradezu universeller KI-Nutzung nicht mehr lernen können.

    Die alternativen Prüfungsformate sind insofern natürlich kaum zu "retten", weil es unweigerlich zur KI-Nutzung kommen wird.

    Wir haben ja jetzt schon in den Klausuren massive Probleme. Wir sollten aber eben nicht in allen möglichen Prüfungen und auch im Unterricht KI nutzen. KI kann stellenweise in überschauberem Rahmen eingesetzt werden, nicht als "Lernersatz". Dann können wir die Schulen auch gleich alle schließen. Macht ja eh keiner mehr was selber.

    Zitat

    Für alle Teilzeitbeschäftigten hat die Schulleitung mit der Genehmigung der Fahrt festzulegen, wie der konkrete Ausgleich für die Mehrarbeit wegen der Vollzeitbeanspruchung während der ganztägigen Klassenfahrt geschehen soll (Richtlinien für Schulfahrten Punkt 4, Nr. 1). Der Ausgleich soll insbesondere bei den außerunterrichtlichen Aufgaben vorgenommen werden, unterrichtlicher Ausgleich ist nicht ausgeschlossen. Sollte trotz dieser Bestimmungen kein Freizeitausgleich erfolgen, empfehlen wir teilzeitbeschäftigten Angestellten, einen entsprechenden Antrag auf Bezahlung der Mehrstunden an das Schulamt (Grundschullehrkräfte) beziehungsweise die Bezirksregierung (alle anderen) zu stellen.

    Die GEW NRW rät, schulinterne Regelungen des Ausgleichs durch Beschluss in der Lehrerkonferenz zu treffen.

    https://bildungslexikon.gew-nrw.de/klassenfahrt

    Es sind etwa 80€ mehr, genau. (3955€ - 3875€)

    Du verlierst kein Geld, nur weil der PKV-Betrag monatl. nicht mitberücksichtigt wird. Du kriegst es am Ende mit der Steuererklärung ja wieder. Allerdings vergisst man diesen Betrag schnell bei einem solchen Vergleich. Bei der GKV wird es direkt mitberücksichtigt.

    Es ist meines Wissens aber auch geplant, dass dies zukünftig auch bei privat Versicherten grdsl. mitberücksichtigt wird. Bisher musste man dies extra ans LBV weiterleiten.

    Bei mir werden die PKV-Beiträge beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt und der Rechner gibt mir den exakten Wert, den ich auch auf der Bezügemitteilung finde. Das sollte also so tatsächlich stimmen.

    Finanziell stehst du in jeglicher Hinsicht schlechter dar, spätestens, wenn du bei Stufe 10 angelangt bist.

    Altersgeld hat NRW nicht, so dass du nachversichert wirst.

    Die Vorzüge der Mindestpension sollte man auch nicht vergessen, solltest du vorzeitig dienstunfähig werden. Im Krankheitsfall bist du deutlich besser abgesichert.

    Stufengleiche Beförderung ist auch noch eine ganz große Sache. Als Tarifbeschäftigter erfolgt kein stufengleicher Aufstieg! Durchaus ein Hemmnis, wenn man sich als Tarifbeschäftigter beruflich weiterentwickeln möchte.

    Du musst die Berücksichtigung der Steuer beim PKV-Beitrag beachten. Es sind meist so um die 80%, die steuerlich berücksichtigt werden.

    Hier ist der aktuelle Gehaltsrechner für NRW: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/be…&pvk=0&pkpv=333

    Wir sind dann nicht bei 3875€ netto bei SK1 und Kirchensteuer, sondern bei etwa 3955€.

    Der Wert für E13 Stufe 6 (TV-L) liegt bei 82023€ pro Jahr brutto bzw. 6835€ brutto pro Monat. Bei SK1 und Kirchensteuer sowie dem günstigsten möglichen GKV-Beitrag zurzeit (16,78%) kommst du auf 3825€ pro Monat. Wie kommst du hier auf 3977€?

    siehe: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv…k=0&kk=16.78%25

    (Man muss beim Rechner den Jahresnettobetrag durch 12 teilen. Der Nettobetrag in der Tabelle berücksichtigt die JSZ nicht)


    Du bist nach 15 Jahren bei E13 Stufe 6. Danach tut sich da nix mehr. Hast du die 15 Jahre voll? Nach 16 Jahren landest du in Stufe 10 in NRW. Der Vergleich A13 Stufe 9 und E13 Stufe 6 "passt" also nur für ein Jahr?

    Ergebnis: Der Beamte hat 130€ mehr im Monat zur Verfügung. Dein Vergleich passt zudem nur für ein Jahr. Die Differenz wird immer größer und größer...


    Die Pension ist deutlich besser. Die Frage stellt sich gar nicht. Der Beihilfesatz steigt zudem auf 70%. Die Situation der GKV und des Gesundheitssystems wird sich nicht verbessern... Bei einigen Fachärzten hast du mit der PKV in Tagen einen Termin, mit GKV erst in Monaten.

    Du kannst als Beamter auch nicht einfach in die GKV, wie hier vorgeschlagen. Du bist in der PKV und bleibst auch da als Beamter. Es gibt nicht die Option, wieder in die GKV zu kommen. Die Einführung der pauschalen Beihilfe wird sehr wahrscheinlich nur eine Option sein für Berufsanfänger.

    Und zu guter letzt: Du bleibst auch bei Wechsel in der PKV, da du bei E13 Stufe 6 die JAEG überschreitest.

    (Ergänzung hierzu: Über Teilzeit kommst du wieder in die GKV, solange du u55 Jahre bist. Möglich ist es also schon.)

    Du kannst mit gutem Gewissen das Schulbuch und die dazugehörigen Lehrerunterlagen nutzen. Da macht man mit wenig Erfahrung weniger falsch, als wenn man unbedingt eigene Unterlagen entwerfen will. Die Lehrerhandreichungen sind im Regelfall auch nützlich und helfen dir bei der Planung.

    Mit der Zeit fallen dir vielleicht bestimmte Schwächen auf, für die du zusätzliche Unterlagen nutzen möchtest. Man hat aber auch immer noch das Workbook, das man nutzen kann.

    Du wirst nie alles aus dem Buch oder Workbook nutzen. Das Ganze ist eher als "Angebot" zu sehen, einzelne Aufgaben können/sollen also aus Zeitgründen ruhig ausgelassen werden.

    Die Frage ist, was sog. ruhegehaltsfähige Dienstzeiten sind. Hierbei zählt idR. nicht nur die Zeit als Beamter, sondern auch die Zeit als angestellter Lehrer.

    Zitat

    Als ruhegehaltfähig können auch bestimmte Zeiten vor der Berufung in das Beamtenverhältnis berücksichtigt werden. Dazu gehören Zeiten, in denen eine Beamtin oder ein Beamter Ausbildungen absolviert oder Tätigkeiten ausgeführt hat, die für die spätere Ernennung in das Beamtenverhältnis Voraussetzung oder besonders förderlich waren. [...]

    Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst

    Hauptberufliche Tätigkeiten, die vor Berufung in das Beamtenverhältnis in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst ohne Unterbrechung zurückgelegt wurden und zur späteren Ernennung geführt haben, können als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden.

    Für Beamte und Beamtinnen, die ab 23.02.2023 ernannt werden, gilt: Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst werden nur bis zu 5 Jahren effektiv berücksichtigt.

    https://www.berlin.de/landesverwaltu…ordienstzeiten/

    Es gab in Berlin eine Änderung, so dass höchstens 5 Jahre berücksichtigt werden. Dies bezieht sich meines Wissens nicht nur auf die Entgeltstufe, sondern auch auf die Wartezeit, da die Vordienstzeiten ja auch ruhegehaltsfähig sind.

    Falls du einen Beihilfeergänzungstarif haben solltest, lohnt es sich, die Beihilfebescheide bei der PKV einzureichen. Je nach Tarif erhält man dann noch etwas von der PKV. Wenn du über die Öffnungsaktion reingekommen bist, wirst du vermutlich keinen haben. Die Verjährungsfrist bei der PKV sind 3 Jahre (Jahresende).

    Es hängt konkret von deinem Tarif ab, aber bei Zähnen sind die Leistungen guter Tarife sehr gut. Wenn du in der GKV bist, kannst du diese Leistungen nur mit einer Zahnzusatzversicherung abdecken. Wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist und pauschale Beihilfe erhältst, hast du keinen Anspruch auf sog. ergänzende individuelle Beihilfe. Du erhältst also gar keine Beihilfeleistungen, z. B. für Zahnersatz.

    Der Zugang zu reinen Privatpraxen kann in bestimmten Fällen auch viel wert sein, gerade in Bereichen, in denen es sehr schwer ist, einen Termin zu bekommen.

    Wenn ich mir die Entwicklung so anschaue, bin ich froh, privat versichert zu sein.

    Das ist eine Schätzung, was du jährlich zusätzlich in etwa zahlst, wenn deine Haftpflichtversicherung zusätzlich die dienstliche Tätigkeit mit abdeckt. Das ist nicht so viel teurer, weil bei Fahrlässigkeit der Dienstherr/Arbeitgeber aufkommt und die Diensthaftpflicht nur beansprucht werden muss, wenn man grob fahrlässig handelt. Schlüsselversicherung ist eigentlich immer mit dabei, ja.

    Wenn du in der GEW/beim PHV bist, brauchst du keine Berufsrechtsschutz und keine Diensthaftpflicht separat abschließen. Eine Privathaftpflichtversicherung musst du immer separat abschließen. Die Diensthaftpflicht ist dringend anzuraten - sie ist eh recht günstig. Rechtsschutz ist "nice to have".

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