Zum Beispiel die Formulierung, dass die Kinder sich in der Klasse "bewähren" müssten. Bewährung kenne ich aus dem Strafrecht. Müssen sich die Kinder ohne Förderbedarf denn auch bewähren?
Außerdem generell die Behauptung, Kinder mit Förderbedarf würden in der Inklusion die anderen am Lernen hindern und auch selbst nichts lernen. Beides lange widerlegt.
(Disclaimer: Ich arbeite an einer Förderschule und tue das aus Überzeugung und gerne - habe mit dem System also kein Problem und bin kein Inklusionsideologe.)
Den Begriff "Bewährung" gibt es bei weitem nicht nur im Strafrecht. Meinetwegen können wir auch einen anderen Begriff wählen, den du für geeigneter hältst. Ich habe den Eindruck, dass du gezielt nach Gründen suchst, andere zu verurteilen, die deine Ansichten nicht teilen.
Es ist durchaus Fakt, dass einige - längst nicht alle - Kinder mit Förderbedarf andere am Lernen hindern. Zu behaupten, dass dies "lange widerlegt" sei, hat mit der Realität nicht mehr viel zu tun.
Dabei geht es eher weniger um die Lernen-Kinder, wie ich auch zuvor erläutert habe, sondern insbesondere um "ESE-Kinder". Ich spreche da auch aus eigener Erfahrung. Selbst zusätzliches Personal im Unterricht konnte hier nichts bewirken.
Wenn es, wie im obigen Beispiel, Kinder mit festgestelltem Förderbedarf Lernen sind, dann kann es doch aber schon von vorneherein bei der "Bewährung" nicht darum gehen, ob sie die Ziele der allgemeinen Schule erreichen. Wie also muss man sich die angedachte "Bewährung" in diesem Fall vorstellen?
Es geht mir zum einen darum, ob die anderen Schülerinnen und Schüler ungestört lernen können und, ob das Kind ausreichend gefördert werden kann. Wenn beides gegeben ist, sehe ich auch kein Problem. Bei Lernen-Kindern sehe ich insbesondere Letzteres (unzureichende Förderung im alltäglichen Betrieb in einer Regelschule) als Problem.