Unabhängig davon werden auch die angeschlagenen Kollegen womöglich vor so einem Schritt zurückschrecken. Viele scheuen sich davor, als "nicht belastbar" zu gelten/abgestempelt zu werden.
Beiträge von k_19
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Es gibt eine Möglichkeit, die lautet Beantragung einer Teildienstfähigkeit. Dies hat den Charme, dass man neben der Teilzeitentwöhnung, die Hälfte der Differenz zur Vollzeit auch noch als Zulage erhält. Vor weiterer Mehrarbeit ist man gleichsam geschützt.
Das ist sicherlich eine Lösung für die, die schon häufig krank sind, älter sind, chronische Krankheiten haben.
Es ist aber keine Lösung für die Kollegen, die ansich "fit" sind, aber aufgrund ihrer Situation (Zuteilung von Kursen, Fächern, schlechter Stundenplan, Zusatzaufgaben) bisher in TZ waren. Diese müssen sich wohl erst über einen längeren Prozess hin verheizen lassen, bis sie dann wirklich krank genug sind.
Es trifft also in erster Linie junge Kollegen ohne Kinder, die aufgrund ihrer Situation stärker belastet sind, als andere Kollegen. Eine verfahrene Situation, die durch das Land NRW überhaupt nicht beachtet wird.
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Erstens handelt es sich bei den betroffenen LK um erwachsene Menschen, denen angesichts ihrer hohen Fehlzeiten klar sein müsste, dass sie etwas an der Situation ändern müssen. Sei es, dass sie sich Unterstützung holen, in Teilzeit gehen etc.
Das "Verbot" von sog. "voraussetzungsloser" Teilzeit in NRW macht das zukünftig für eben solche Kollegen unmöglich.
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Mit "später" meinte ich die Pension

Die 420€ wirken in der Tat sehr niedrig mit 42 und Öffnungsaktion. Vllt. gibt es ja auch im Tarif Einschränkungen bei den Leistungen?
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Zur Anzeigepflicht:
Was durchaus nervig ist - auch wenn du alles wahrheitsgemäß angegeben hast - ist das Nachfragen der Versicherung bei bestimmten Behandlungen, bsw. Psychotherapie und Physiotherapie/Orthopädie. Hier kommt es sehr häufig zu Nachfragen (Zustellen von Fragebögen, Verlangen von Schweigepflichtsentbindungen (edit: die man nie unterzeichnen sollte. Man sollte die Unterlagen immer selbst beschaffen, um sie vorab prüfen zu können)).
Da Ärzte bei gesetzlich Versicherten häufig fragwürdige Diagnosen stellen, ist es wichtig, alle Daten der GKV vorher anzufordern sowie alle Daten der kassenärztl. Vereinigung. Da du die Öffnungsaktion nutzt, kannst du ja eh nicht "zu viel" angeben.
Auch bei Leuten, die die Öffnungsaktion genutzt haben, kann es zu Nachfragen kommen - gerade, wenn zu Beginn plötzlich teure Rechnungen eintrudeln. Nach 3 Jahren reichen fahrlässige Falschangaben nicht mehr aus, um vom Vertrag zurückzutreten. Insbesondere in den ersten drei Jahren schauen die Versicherungen deshalb etwas Genauer auf die gestellten Diagnosen in den Rechnungen.
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Dafür, dass du mit 42 mit Öffnungsaktion einsteigst, finde ich den Betrag von 420€ vollkommen in Ordnung. Wären das jetzt 600€, wäre das was anderes. Beachte, dass der Risikozuschlag nicht auf unbestimmte Zeit gelten muss, sondern nur so lange das Risiko auch besteht. Beispiel: Du hast einen BMI von 30, nimmst ab und hast dann einen BMI von 20. Mit ärztlichem Schreiben kannst du die Streichung oder zumindest Kürzung des Risikozuschlags (sollte es noch andere Risikofaktoren geben) beantragen.
Mit A13 solltest du auch später - mit 70% Beihilfe - die Beträge gut stemmen können.
Du hast vermutl. keinen Beihilfeergänzungstarif? Aber auch ohne Beihilfeergänzungstarif ist die Kombi von PKV+Beihilfe noch ganz gut. Gerade bei umfassenden zahnärztlichen Leistungen wirst du aber etwas zurücklegen müssen. Dort zahlt die Beihilfe nur 70% der Laborkosten. Da geht's aber auch nicht um ein Vermögen. Du musst nicht damit rechnen, dass du ständig auf eigenen Kosten sitzenbleibst. Das ist zumindest nicht meine Erfahrung. Ich bin mittlerweile froh, privat versichert zu sein: Die Lage und der Ärztemangel werden nicht besser...
Zuletzt:
ZitatUm in der KVdR pflichtversichert zu sein, müssen Wechselwillige in der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens zu mindestens 90 Prozent in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen sein. Ob freiwillig, pflicht- oder familienversichert ist hierbei egal.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-u…g_wechseln.html
Das wäre ja bei Versicherung in der GKV bis zur Pension gegeben. Somit sollten bei Kapitalanlagen doch keine weiteren Abgaben an die GKV erfolgen? Oder gilt die Regelung für Pensionäre nicht?
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So ist das eine Ohrfeige für die breite Masse der Lehrkräfte und anderen, niedrigeren Beamtengruppen, die nicht minder am kämpfen sind trotz Personalnot einen guten Job zu machen und jetzt dennoch nicht das volle Ergebnis der Tarifverhandlungen bekommen werden.
Bei anderen Prozentsätzen wäre das so nicht der Fall gewesen. Ich sehe hier einfach nicht die Notwendigkeit eines Sockelbetrags.
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Sockelbeträge sind nicht zielführend. Die Stauchung der Gehaltstabelle bei jeder zukünftigen Tarifverhandlung verringert die Abstände immer und immer weiter. Dann können wir auch alle das gleiche Geld verdienen.
Das Problem zu geringer Gehälter bzw. zu geringer Besoldung sollte deshalb nur durch eine Anhebung von Gehalt/Besoldung aller Beschäftigten behoben werden - oder eben durch eine andere Einstufung bestimmter Berufsgruppen.
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Was soll daran gut sein, auf den Sockelbetrag zu verzichten, wenn dadurch die Mehrheit der Beamten einen schlechteren Abschluss erzielt als mit? Das erscheint mir nur saumäßig unfair.
Das Problem ist, dass die Prozentsätze viel zu gering sind.
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Das Abschmelzen der Abstände zwischen den Besoldungsgruppen ist höchst problematisch. Sie dürfen nicht beliebig verringert werden - dies folgt aus der Rechtsprechung zur angemessenen Alimentation. Tarifabschlüsse, die zu einem ständigen Abschmelzen eben dieser Abstände führen, dürfen nicht auf die Beamten übertragen werden.
Im Tarifbereich führt dies auch zu Problemen. Man versucht sich da z.T. so gut es geht mit zusätzlichen Zulagen "über Wasser" zu halten, um gut ausgebildetes Personal an Land zu ziehen. Höhere Entgeltgruppen werden zunehmend uninteressanter. Hier ein Extrembeispiel:
TvöD ab 1.3.24:
E13 Stufe 6:83606,54€
E12 Stufe 6: 83414,27€
Der Unterschied ist etwa 16€ brutto im Monat. Das führt das ganze Gehaltsgefüge ad absurdum.
Tarifabschlüsse werden hier als politisches Werkzeug verwendet, weil viele in den Gewerkschaften den unteren Entgeltgruppen angehören.
Die Arbeitgeber versuchen immer wieder, die Jahressonderzahlung für die oberen Entgeltgruppen zu erhöhen (gleicher prozentualer Wert wie in den unteren Entgeltgruppen). Sie scheitern jedes Mal. verdi und co. sind letztendlich sozialistisch geprägte Vereine, die durch ihr Verhalten massive Probleme verursachen und dafür sorgen, dass es immer mehr unmöglich wird, qualifizierte Fachkräfte für die höheren Entgeltgruppen zu gewinnen.
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Die Idee, auf den Sockelbetrag zu verzichten finde ich gut. Der Abschluss ist aber für die allermeisten Beamten nun ein schlechter Abschluss.
Für ledige verbeamtete Lehrer in BaWü gibt es sich nichts.
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Alles anzeigen
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/
BW ist das erste Bundesland, dass vom TV-L Abschluss abweicht:
erst 3,6%, dann 5,6%
Bei den 3,6% wird angezeigt, wie viel besser/schlechter es im Vergleich zu den 200€ Angleichung ist: alles unter A14 schneidet so deutlich schlechter ab.
Kann ich nur hoffen, dass RLP - wenn sie es dann angleichen sollten - nicht noch auf so eine Idee kommen wie BW

Die Infos dort passen nicht ganz, weil man in BaWÜ 5,6%, nicht 5,5% erhält.
Man hat ab Februar 2025 in BaWü ab Stufe 7 geringfügig mehr Geld im Vergleich zum TV-L Abschluss (6030,94€ vs. 6026,86€). Bei Stufe 6 liegt der Unterschied bei nur unter einem Euro.
Ich finde es ansich gut, dass BaWü im Vergleich zu den anderen Bundesländern das Abstandsgebot im Blick hat. Die Prozentsätze sind allerdings zu gering.Es gibt aber einen "Haken": Die Familienzuschläge werden dann wohl auch nur um 3,6% steigen zunächst, während man in den anderen Bundesländern von 4,76% ausgeht (gemittelter Prozentsatz). Für all jene, die von den Zuschlägen profitieren, also eher schlecht. Insgesamt aber trotzdem vergleichbar und keine Katastrophe im Vergleich zu den anderen Bundesländern.
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Ich gehe mal davon aus, dass diese Werte die aktuellen sind:
https://bass.schul-welt.de/1057.htm
Handelt es sich um A12 und 25,60€? Dann wurden diese Std. wie bei einer Vollzeitkraft bezahlt.
Ich glaube hier könnte es sich (ebenfalls?) um einen Abrechnungsfehler handeln, wenn sie Vollzeit in dem Monat noch nicht "erreicht" hat.
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Sind die 25,5 Stunden "voll", werden alle weitere wie bei einer Vollzeitkraft behandelt und abgerechnet.
Zum Beispiel:
Du hast 23,5 Stunden. Wenn du nun 8 Stunden Mehrarbeit im Monat geleistet hast, bist du bei Vollzeit. Alle weiteren Stunden werden in dem Monat mit Minusstunden verrechnet und mit dem Festbetrag abgerechnet.
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Das ist aber doch absoluter Standard...? Schockierend.
Rückforderungen sollten auch hierzu für 3 Jahre möglich sein. Da würde ich dann mal die alten Bezügemitteilungen der letzten drei Jahre durchforsten und rechnen.
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Da werde ich mal schauen, danke dir. Ich kenne das nur, wenn man jemanden längerfristig vertritt, aber nicht bei ad-hoc Vertretungen. Und selbst meine damalige Schulleitung kannte das (angeblich) nicht und war ganz verwundert, als ich das einforderte.
Ihr rechnet keine Mehrarbeit ab?!
Natürlich weiß das deine SL.
Als Beamter hast du nicht wie die Angestellten eine 6-Monats-Frist, sondern 3 Jahre bis zum Jahresende. Also Abkassieren! Unbedingt alles bis Ende dieses Jahres noch einreichen, dann kannst du noch 2020 abrechnen.
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Viele Hohlstunden => kann man gegen vorgehen
Wie kann man dagegen vorgehen?
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Alles anzeigen
Vielen Dank für deine Antwort.
Verwaltungsgericht ... das klingt nach einem langen Weg, aber vielleicht geht es ja auch anders.
Ich werde dem Antrag eine Kopie des Schwerbehindertenausweises beifügen - allerdings erst nächste Woche, weil ich da vorher nicht dran komme. (Da liegen 100 km zwischen ...).
Und dann sachlich schildern, welche Betreuung notwendig ist. (Ist leider in den letzten Wochen erschreckend schnell mehr geworden...)
Das ist schon schlimm, dass ein Angehöriger erst eine Pflegestufe haben muss, damit ein TZ-Antrag durch geht. Alles, was vor der Pflegestufe Betreuung ist, ist reines Vergnügen - oder was? Dass ich dadurch auf viel Geld verzichte, ist meine Sache.
Dass man jahrelang keine Lehrer ausgebildet hat etc., ist doch nicht meine Schuld.
Und dass die arbeitende Generation heute sich auch um ihrer älteren Angehörigen kümmern will / muss, ist vermutlich auch nicht vorhersehbar gewesen. Genauso wenig wie die wachsenden Schülerzahlen ...
Du hast gute Gründe für deinen Teilzeitantrag. Wenn du diese klar und deutlich (schriftlich) darlegst, hast du auch Chancen, dass er genehmigt wird. Ich würde an deiner Stelle auch Kontakt zum Bezirkspersonalrat suchen und dich dort beraten lassen.
In der Regel kommt es nicht zu einem Gerichtsverfahren. Ich finde den Gedanken aber irgendwie beruhigend: Sie können nicht willkürlich entscheiden, sondern müssen deine individuelle Situation berücksichtigen.
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Mal schauen, wie es in NRW weitergeht bzgl. amtsangemessener Alimentation. Leider haben die Kläger vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg verloren (https://www.haufe.de/oeffentlicher-…144_608348.html) und das Ganze muss wohl erst durch die Instanzen.
In NRW wundert mich nichts mehr. Vllt. erhöht man noch ein wenig die Arbeitszeit? Wer weiß.
Um auf dieses fatale Urteil zurückzukommen:
Hier findet man zzt. eine rege Diskussion dazu:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.5385.html
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Du hast die Möglichkeit, den Antrag schriftlich zu begründen und von der Möglichkeit solltest du Gebrauch machen. Der Dienstherr hat eine Fürsorgepflicht und du kannst durch deine Begründung genau schildern, wieso der Antrag deiner Meinung nach genehmigt werden muss.
Du kannst dort deine familiäre Situation schildern oder auch - wenn die Pflegestufe beantragt wird - den Antrag beifügen. Ein Verweis auf die Fürsorgepflicht kann nicht schaden.
Das macht es halt deutlich schwerer für die SL, deinen Antrag abzulehnen.
Es ist natürlich für die SL deutlich angenehmer, wenn der Antrag zurückgezogen wird. Die Ablehnung muss ja schließlich begründet werden.
Sollte die SL bei erneuter Abgabe signalisieren, dass sie den Antrag trotzdem ablehnt, kann es auch hilfreich sein, darauf hinzuweisen, dass du eine Ablehnung deines Antrags so nicht akzeptieren wirst. Dann merkt die SL schon, dass das mit Arbeit verbunden sein wird.
Zur Not bleibt immer noch das Verwaltungsgericht. Wenn's nicht geht, dann geht's halt eben nicht und man sollte auch diese Eskalationsstufe nicht einfach ausschließen.
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