Beiträge von k_19

    Miss Miller

    Was sagt denn der Bezirkspersonalrat?

    Wäre evtl. eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den/die Vorgesetzten der SL eine Option? Schließlich sorgen sie dafür, dass das Personal unter der Schulleitung leidet. Das "Gute" ist, dass ihr schon unten angekommen seid. Da kann man ja gar nichts mehr verlieren.

    Eine Versetzung würde man bei den Bedingungen sicherlich auch einklagen können - egal, ob die anderen Schulen voll sind oder nicht. Da muss man sich eben auf höherer Ebene eine Lösung überlegen.

    Ich spreche eigentlich von einer Verachtung der Kinder ohne Förderbedarf. Eben weil diese Kinder die Systemsprenger ertragen müssen:

    Und dieser katastrophale Zustand wird uns dann als alternativlos verkauft, weil die UN-Menschenrechtskonvention uns das ja genau so vorschreibt, dass auch Systemsprenger inklusiv zu unterrichten sind.

    Alle leiden unter der misslungenen Inklusion: die Kinder ohne und die Kinder mit Förderbedarf.

    Die Rechte der Eltern sind viel zu weitreichend. Wenn ein Kind mit Förderbedarf sich in einer Regelklasse nicht bewährt und, wie du schon sagtest, alle anderen darunter leiden, muss die Schule die Reißleine ziehen können/dürfen.

    Der Weg an die Regelschule sollte Kindern mit Förderbedarf nicht vollständig "verwehrt" werden; jedoch muss das Wohl der Mehrheit Vorrang haben vor den Rechten des Einzelnen.

    Gerade bei Lernen-Kindern sehe ich häufig nur die Kinder selber als die Leidtragenden und meist nicht den Klassenverbund. Es ist häufig tragisch mit anzusehen, wie sie nicht die Aufmerksamkeit erhalten, die sie benötigen, einfach nur noch "mitlaufen" und nichts lernen, was ihnen später nutzen kann. Ein Kind, das nur auf dem Niveau der 1./2. Klasse rechnen kann, wird an einer normalen, weiterführenden Schule immer "der Dumme" sein und durch die Lehrkraft nicht die nötige Förderung erhalten, weil diese all die anderen Kinder im Blick haben muss.

    Es ist doch vollkommen normal, sich bis zu einem gewissen Zeitpunkt krankzumelden/krankmelden zu müssen. Ausnahmen bestätigen die Regel, sollten aber eher Ausnahmen bleiben, damit die Schule vernünftig planen kann.

    Das einzig Verwirrende und Unsinnige ist, dass einige Schulen scheinbar einen persönlichen Anruf um eine bestimmte Uhrzeit erwarten. Damit ist keinem geholfen.

    Ich weiß nicht, ob es schon Erwähnung gefunden hat: Einige sog. Experten in ihrem Elfenbeinturm haben natürlich sofort die Hauptursache erkannt:

    Die Lehrer sind schuld!

    siehe z. B.

    https://www.news4teachers.de/2023/12/pisa-f…verantwortlich/

    Mich regt es sowas von auf, dass in Deutschland einzelne Charaktere an den Unis ihre Tätigkeit legitimieren, indem sie andere runtermachen. Es muss ja der Unterricht sein... dann kann ich/können wir mit unseren genialen Konzepten intervenieren und alle können an unserem Intellekt genesen.

    Es muss mehr Geld in die Kitas und in die Grundschulen fließen und dafür Sorge getragen werden, dass vernünftiger Unterricht stattfinden kann: Zum einen durch Personal, aber auch durch umfassendere Möglichkeiten, Störenfriede in die Schranken zu weisen. Wenn es Monate dauert, bis man den Jungen, der Stühle wirft, woander unterbringt, muss man sich nicht wundern, wenn nichts mehr läuft.

    Die misslungene Inklusion, die dafür sorgt, dass beispielsweise Lernen-Kinder mit eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten in einer Klasse mit 27 weiteren sitzen und binnendifferenziert gefördert werden sollen (mit dem tollen Namen: "gemeinsames Lernen") klappt nicht und wird auch niemals klappen. Die lernen eigentlich gar nichts mehr. Sie sind halt da.

    All jene, die dem Unterricht nicht folgen können, müssen in Kleingruppen betreut werden. Aber so wie es jetzt läuft, kann man eigtl. nur noch von einer Verachtung der Kinder mit Förderbedarf sprechen.

    Bist du gerade erst eingestellt worden? Ich hoffe. Sonst würde das heißen, dass du es bisher vollkommen ignoriert/verpasst hast?

    https://www.schulministerium.nrw/system/files/m…ung_12_2022.pdf

    Wenn du vor dem 1. August 2015 eingestellt wurdest, gibt's nichts mehr.

    Zitat

    Sie können nach Verabschiedung des Gesetzes zur Anpassung der

    Lehrkräftebesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften bei

    ihrer personalverwaltenden Dienststelle einen Antrag auf Zahlung der aufwachsenden

    Zulage stellen. Der Antrag kann nur innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der

    gesetzlichen Regelung gestellt werden, d.h. spätestens bis 31. Oktober 2023.

    Wenn du danach eingestellt wurdest, sind die Gehaltsabrechnungen fehlerhaft und du wirst wohl für die letzten 6 Monate rückwirkend Geld erhalten können.

    Die Landesregierungen quer durch den Bund haben ja nun wirklich hinlänglich bewiesen, dass ihnen die entsprechenden Gerichtsbeschlüsse völlig egal sind und mauern an allen Ecken und Enden. Da steht ja auch noch eine weitere Verhandlung am Bundesverfassungsgericht aus.

    Und wenn was getan wurde um da den Anschein einer Reaktion drauf zu zeigen wie z.B. die Wohnortzuschläge in NRW, wird das Problem eigentlich noch schlimmer gemacht.

    Genau das ist das Problem.


    Das Ganze läuft wie folgt ab:

    Es gibt ein Gerichtsurteil, dass die Besoldung unzureichend ist. Die Besoldungsgesetzgeber schaffen neue Gesetze, von denen sie wissen, dass sie verfassungswidrig sind, um zu vermeiden, die Besoldung aller Beamten zu erhöhen.

    Die Gerichte urteilen wieder, dass es verfassungswidrig ist. Bis das BVerfG urteilt, sind vllt. wieder 5 bis 10 Jahre ins Land gegangen. Die Besoldungsgesetzgeber schaffen neue Gesetze, die wieder offensichtlich verfassungswidrig sind. Natürlich wird behauptet, dass damit nun endlich die Alimentation der Beamten amtsangemessen sei...

    Und so geht es weiter und weiter und weiter, bis die Richter des BVerfG irgendwann genug haben und sehr detaillierte Vorgaben schaffen, bei denen sich die Länder und der Bund nicht mehr herauswinden können. Wer weiß, wie lange das dauert ... 10 Jahre? 20 Jahre? 30?

    Ich weiß, ich wiederhole mich, aber ihr macht das mit eurem "es ist eh alles schrecklich und hoffnungslos und wird nur noch schlimmer" ja auch:

    Engagiert euch und macht es besser. Oder hört auf zu jammern.

    Beamte können Widerspruch gg. die Besoldung einlegen und klagen. Ich lege jedes Jahr fleißig Widerspruch ein. Die Klagen laufen ja schon überall.

    Ebenfalls können Beamte sich weigern, streikende Tarifbeschäftigte zu vertreten.

    Was soll man sonst noch tun?

    Anträge, die nicht voraussetzungslos sind (Pflege, minderjährige Kinder), werden genehmigt. Bist du bei der Pflege deiner Mutter involviert, lass es dir bescheinigen und leg es bei. Das ist der wohl einfachste Weg.

    Anträge mit Verweis auf gesundh. Gründe sollten ebenfalls genehmigt werden. Ein ärztliches Attest (z. B. Hausarzt), dass du der Belastung nicht standhältst (und ggf. kurzen Vermerk hinzufügen mit Verweis auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn).

    Ob es jetzt gut ist, dass Kinder nur noch vor Tablets geparkt werden... Die Wichtigkeit von menschlicher Interaktion bei Kindern und Jugendlichen (und auch bei Erwachsenen) findet mir da zu wenig Beachtung. Das Angebot sollte eher ergänzend sein und nicht normalen Unterricht ersetzen. Ich bin auch kein Freund des Begriffs "Lernbegleiter" und werde es auch nie sein. Ich bin Lehrer und gestalte Unterricht. Ich begleite nicht nur.

    Bei älteren Schülern, insbesondere Erwachsenen, kann man so ein Vorgehen ja in Betracht ziehen - insbesondere, wenn es auch - wirklich - freiwillig ist. Aber wenn ich mir vorstelle, dass man mich als Jugendlichen vor so ein Gerät geparkt hätte ... furchtbar.

    Bist du dir überhaupt sicher, dass es eine psychiatrische Einrichtung war? Es klingt für mich nach einer Tagesgruppe, also einer Maßnahme des Jugendamtes im Rahmen von Hilfen zur Erziehung. Wenn dem so wäre, musst du das nicht angeben, weil dies eine pädagogische Maßnahme ist. Evtl. könntest du beim zuständigen Jugendamt nachfragen- oder direkt bei deiner Mutter(?).

    Ich würde mir da gar keine Arbeit machen. Es ist kein Hindernis für eine Verbeamtung.

    Fast alle gesundh. Daten sind nach 10 Jahren von der GKV/kassenärztl. Vereinigung zu löschen/zu anonymisieren (es gibt hier nur wenige Ausnahmen, ich glaube z. B. Bestrahlungen). Patientenakten liegen nach 10 Jahren auch nicht mehr vor, wenn man nicht mehr bei dem jeweiligen Arzt/der jeweiligen Einrichtung war. Da gibt's also eh nichts, was man dem Amtsarzt vorlegen kann.

    Wenn es "nur" eine pädagog. Maßnahme war, sehe ich erst gar keine Relevanz.

    Ich würd's in kurzen Worten angeben mit dem von dir genannten Grund. Der Amtsarzt fragt kurz nach, du antwortest, das war's.

    Es wird keine Auswirkungen haben. Das ist viel zu lange her. Also kein Grund zur Panik...

    Viele schreiben hier, weil sie verunsichert sind wg. der amtsärztlichen Untersuchung. Es lohnt sich, zumindest ein wenig in die Materie (soll heißen: aktuelle Rechtsprechung) einzulesen, um zu verstehen, was eigtl. das Ziel dieser Untersuchung ist und was überhaupt dazu führen kann, dass man nicht verbeamtet wird.

    Die Hürde, nicht verbeamtet zu werden ist hoch - nicht andersherum.

    Wenn du den Laptop zu 100% absetzen wolltest, ist so eine Nachfrage nicht ungewöhnlich.

    Vllt. macht es Sinn, ein Schreiben vorzuformulieren? Wenn die SL das nicht unterschreiben will, würde ich mal beim Personalrat nachfragen (und vllt. im nächsten Schritt den Dezernenten um Unterschrift bitten...).

    Dir entstehen durch die ausbleibende Bestätigung finanzielle Nachteile - für die dein Dienstherr in diesem Fall verantwortlich wäre.

    Ich arbeite hauptsächlich mit den Lehrwerken, die mir zur Verfügung stehen und ergänze dies durch weitere Materialien, die ich zur Hand habe (Materialien von Verlagen oder Dinge, die ich in der Vergangenheit schonmal vorbereitet habe). Wir tauschen uns auch im Kollegium manchmal aus und schicken uns ungefragt mal Infos/ABs zu.

    Meist sieht das dann so aus, dass ich mir vorher die Seiten im Buch anschaue sowie die Handreichung und mir überlege, wie ich vorgehe/anfange (mache ich es so wie in der Handreichung oder weiche ich ab?).

    Das hängt natürlich auch von den Fächern und von der Qualität der Lehrwerke ab, die man zur Hand hat.

    Ich "verteile" die Zeit für die Kurse auch nicht gleich. Bei der Vorbereitung eines LKs brauche ich länger und muss mehr Energie reinstecken als in den meisten Kursen der Sek 1.

    Da ich in jedem Durchgang sehr viele Korrekturen habe, würde ich es zeitlich auch gar nicht schaffen, jede Stunde mit hohem Aufwand vorzubereiten.

    Du machst dich zu abhängig von der Zustimmung der Schüler. Sollen sie dich doch für eine Arschlochlehrerin halten. Der nächste Kurs sieht das wieder anders. Bestimmt hat das eine Vorgeschichte in der Mittelstufe, in der sie vermutlich die Drittelregelung ausgenutzt haben, ihre Lehrer zu erpressen. Und weil niemand doof dastehen wollte, hatten sie damit Erfolg und denken, es geht jetzt so weiter.

    In NRW sind schon seit 2006 Klassenarbeiten nicht mehr "genehmigungspflichtig", unabhängig von der Anzahl an 5en und 6en.

    Danke. Ich habe ja bereits mit der Schulleitung geredet, da ich auch davon ausgehe, dass sie dort bald anklingeln. Es gab den Rat zur weiteren Evaluation, was ich lächerlich finde, weil es drei Ansprachen meinerseits an die Gruppe gab, aus der Anonymität herauszutreten, damit Lösungen geschaffen werden können. Mitbekommen haben es inzwischen viele, ich saß auch schon heulend im LZ. Peinlich ist es mir. Nicht, weil ich denke, dass ich etwas falsch gemacht hätte (im Gegenteil), sondern weil doch immer etwas bleibt nach so einer Sache, zumal sie ja lügen bis sich die Balken biegen und die Eltern diesen Mist auch glauben.

    Schade... da merkt man, wie viel von der SL bzw. AL abhängt. Ein Gespräch mit den SuS könnte ihnen direkt den Wind aus den Segeln nehmen.

    Du musst dich von niemandem schikanieren lassen. Hast du schonmal mit dem Lehrerrat gesprochen über die Situation? Sonst kannst du der SL (und Lehrerrat) ja auch mal schriftlich zurückmelden, dass die Situation für dich unerträglich geworden ist und schauen, was zurückkommt. Wenn du nicht die nötige Unterstützung erhältst, können sie ja jemand anderen für den Kurs suchen oder es selbst übernehmen.

    Manchmal fällt es schwer, rechtzeitig die Handbremse anzuziehen, weil man in solchen Situation häufig einen Tunnelblick hat. Die Situation macht dich krank und so geht es nicht weiter.

    Führt ihr keine Diskussionen/Vorträge vorm Plenum mehr durch? Nur noch im geschützen Raum? Wie ist es dann mit Fehlerkorrektur und Feedbackkultur?

    Doch, natürlich. Feedback und Fehlerkorrektur folgen im Anschluss. Wenn die damit in der Oberstufe nicht klarkommen... Ich gehe genauso in der Sek1 vor. Das liegt an den Schülern - die kamen mit diesem Verhalten wohl bisher durch.

    Das Verhalten der Schüler, das du beschreibst, ist mehr als unschön. Es ist eher die Ausnahme, aber bei einer ungünstigen Zusammensetzung eines Kurses und bestimmten Charakteren kann man da nicht allzuviel "Positives" bewirken. Da spielt es keine Rolle, was du machst. Es geht ja für dich auch nicht wirklich um die Noten, sondern um das Verhalten, welches auf die Noten und das Einfordern von Leistung folgt.

    Ich würde da die zuständige Abteilungsleitung und bei Bedarf die Schulleitung hinzuziehen. Wenn die Stimmung gegen dich machen, sollte eine fähige Abteilungsleitung intervenieren und die Personen zur Rede stellen.

    Gibt es denn einen guten Grund für einen Wechsel? Sind die Leistungen bei deiner jetzigen PKV schlechter als bei der Debeka? Nur, weil die Debeka in Lehrerzimmern sehr häufig anzutreffen ist, heißt es nicht, dass es die "Beste" ist.

    Der Risikozuschlag gilt nicht "lebenslang", sondern wie Lehrerin2007 schon erwähnt hat, nur, solange dieses Risiko auch weiterhin besteht. Das gilt für alle Versicherungen (auch Berufsunfähigkeitsversicherung bsw.) und ist geltendes Recht. Leider sind sich nicht alle, die einen Zuschlag zahlen, darüber im Klaren, dass sie durch Einreichen von Nachweisen (ärztl. Schreiben) einen Risikozuschlag auch wieder "loswerden" können.

    Zitat

    Ergibt sich kein Vertretungsunterricht oder sonstiges, werden die Ausfallstunden als Minusstunden festgehalten, auf die noch bis zu einem halben Jahr danach zurückgegriffen werden kann.

    Dass man bei Unterrichtsausfall für Vertretung und Doppelbesetzungen herangezogen wird, wundert mich nicht. Das ist bei uns schon immer so. Wir haben für die Korrekturen ebenfalls eine "Schonfrist". Ich finde das Vorgehen bei euch nicht unüblich/ungewöhnlich.

    Grdsl. ist aber bei Minusstunden nur die Verrechnung innerhalb eines Monats zulässig. Bei TZ darf innerhalb einer Woche verrechnet werden. Da würde ich dann doch mal nachhaken und auf Abrechnung bestehen. Man kann ja nix dafür, dass die Schule für einen keine Verwendung findet. Da muss die Schule dann halt besser planen. Sollte man keinen Erfolg haben, kann man eine Klage in Betracht ziehen, um die Sache abschließend zu klären. Kommt natürlich darauf an, ob man auch die Kraft für so ein Vorgehen hat.

    Zitat

    Die Stimmung ist also eh schon nicht gut und die Krankenquote enorm. Wir haben KuK, die regelmäßig alle paar Monate für 2-3 Wochen ausfallen, weil sie immer kurz vor dem Burnout stehen. Ein oder zwei KuK sind IMMER wegen Burnout länger krankgeschrieben. Es gab schon Anzeigen gegen die SL und Dienstaufsichtsbeschwerden, aber es tut sich nichts - wohl eine Folge dessen, dass niemand mehr an einem BK SL werden möchte.

    Wenn alle Wege scheitern, bleibt einem noch der Rechtsanwalt. Die Situation ist unerträglich? Dann muss der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht nachkommen. Dass die anderen Schulen "voll" sind, ist dann kein passendes Argument mehr.

    Zitat

    Ich bin wirklich ratlos und gucke dem Frühjahr mit Angst entgegen. Ich habe ab Mai den Montag wegen zwei Abschlussklassen unterrichtsfrei, und ich brauche diesen Tag zum Korrigieren. Ich habe 45 Minuten für eine Strecke, Zeit, in der ich nichts machen kann. Ich habe weder die Zeit noch die Konzentration, mich auf fremde Klassen einzulassen, geschweige denn, Unterricht für diese vorzubereiten! Ich kann mich doch aber nicht jeden Montag krankmelden.

    Wenn die Überlastung dich krank macht, bist du halt häufiger krank. Du kannst nicht erwarten, dass die Schule auf dich Rücksicht nimmt. Wer da ist, der muss zu 100% da sein und zu 100% funktionieren. Niemand wird sagen, dass sie froh sind, dass du da bist, wenn du aufgrund von gesundh. Problemen durch Überlastung Fehler machst. Entweder man ist gesund - oder nicht. Da braucht man auch kein schlechtes Gewissen haben.

    Zitat

    Was für Möglichkeiten haben LehrerInnen? Ich befasse mich gerade mit dem Thema "Überlastungsanzeige" - vielleicht wäre es sinnvoll, dass alle KuK im Prüfungszeitraum mal gleichzeitig eine stellen.

    Du kannst dich ja mit Kollegen absprechen. Am Ende würde ich es aber nicht von den Entscheidungen anderer abhängig machen.

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