Beiträge von Bingenberger

    Das Ganze steht im Kibiz NRW, §14b, Abs 3:

    Der Schulträger lädt gemeinsam mit den Leiterinnen und Leitern der Tageseinrichtungen für Kinder und der Grundschulen die Eltern, deren Kinder in zwei Jahren eingeschult werden, zu einer Informationsveranstaltung ein, in der die Eltern über Fördermöglichkeiten im Elementarbereich und Primarbereich insbesondere auch über die Bedeutung kontinuierlich aufeinander aufbauender Bildungsprozesse beraten werden.

    Ist es normal/üblich, dass man mehr als 6 Monate warten muss, ehe man nach einer Beförderung den höheren Sold (bzw. die Amtszulage) auch wirklich ausgezahlt bekommt? Meine Urkunde habe ich im September bekommen, vom Geld ist auch auf der Februarabrechung nichts zu sehen. Das Schulamt sagt, es habe alle Unterlagen an die BR weitergeschickt. Diese reagiert auf schriftliche Anfragen dazu nicht. Ich habe ja durchaus Verständnis dafür, dass Verwaltungsvorgänge eine gewisse Zeit brauchen ... aber so lange?

    seine Frau ist GS-Lehrerin und fängt das meiste ab

    Seine Frau ist ebenfalls GS-Lehrerin, es stehen ferner zwei Großelternpaare Gewehr bei Fuß.

    Interessant finde ich die Annahme (deiner Kollegen?), dass GS-Lehrerinnen scheinbar viel Freizeit haben und einiges abfangen können. Diese - nicht wenig verbreitete - Haltung einiger Männer führt dann wohl auch ein wenig dazu, dass die Arbeit an Grundschulen oft an den Kinderlosen hängen bleibt.

    Ich würde Yummi auch mal empfehlen in die Lehrpläne der Grundschulen zu sehen. Es ist nämlich durchaus interessant, was Kinder am Ende der vierten Klasse können sollen (und was nicht), ehe "wir sie der Sek 1 zuliefern". Bzgl. der Rechtschreibung in eigenen Texten steht dort beispielsweise keinesfalls, dass ein Kind einen Text (nahezu) fehlerfrei aufschreiben können soll.


    Aber es ist wie immer eine Glaubensfrage.

    Eine Glaubensfrage ist es nur dann, wenn man mit Halbwissen und Lehrerzimmerparolen argumentiert. Von daher warte ich noch immer gespannt auf die namhaften Sprachwissenschaftler.

    Es spricht für mich Bände, wenn eine Bildungs(!!)ministerin von "Schreiben nach Gehör" spricht und dies "verbieten" will. Scheinbar hat sie von Schriftspracherwerb und dem aktuellen Stand der Didaktik nicht viel Ahnung. Und da liegt sich vermutlich auf einer Linie mit dem Personal, für das sie zuständig ist. Der größte Mangel liegt für mich in der schlechten Ausbildung der Lehrer. Alles, was es so rund um Rechtschreibung zu wissen und lernen gibt, kommt in der Ausbildung viel zu kurz, wenn es überhaupt Teil der Ausbildung ist. In NRW erlauben wir uns ja den Luxus, die LAAs nur in zwei Fächern auszubilden. Die Lehrerlaubnis für Deutsch erhält man so ggf. als kleines Bonbönchen oben drauf.


    Mit dem verschriften nach der alphabetischen Strategie (so nennt man es eher, Frau Eisenmann) lernen die Kinder doch ein ganz wichtiges Prinzip der deutschen Schriftsprache: Phoneme werden durch Grapheme abgebildet. Ich sehe den Mangel eher darin, dass a) die Kinder zu lange in der Phase verweilen und b) in der Folge kein schlüssiges Rechtschreibkonzept anschließt. Man macht "die Hefte ausm Jandorfverlag" und hofft, dass die Kinder schon irgendwas dabei lernen.


    Und ein besonderer Service für Yummi: An dieser PDF hat Prof. Dr. Naumann mitgearbeitet. Hier steht sehr zu dem Thema erklärt: http://db2.nibis.de/1db/cuvo/d…e_handreichung_korr6b.pdf

    Erlernt man eine falsche Rechtschreibung , wird es viel schwerer davon wieder wegzukommen. Viel Spass wenn sich Fehler dann nicht mehr auflösen (Kriese )

    Das wäre ja sogar eine regelhafte Verschriftung, weil das lange i in 69% der Fälle mit ie verschriftet wird.


    Hast du statt wütender Ereiferung auch Belege und Quellen zu nennen? Was ist deine Alternative für den Anfangsunterricht? Das würde mich doch sehr interessieren.

    Das Traurige ist, dass die Konrektorinnen scheinbar ausgenommen sind: https://twitter.com/BLcherbach/status/796000620180279297
    Somit verdienen die Sonderpädagogen an Grundschule noch immer mehr als die stellvertretenden Schulleitungen.


    Dabei geht der VBE NRW noch davon aus, dass auch Konrektorinnen höher besoldet werden sollen, wie man mir dort eben bei Facebook schrieb. Aber Frau Löcherbach müsste es ja eigentlich besser wissen ...

    Nimm es mir nicht übel. Aber ich verstehe nicht, wie man Zusatzarbeiten übernehmen kann und diese dann im Prinzip kostenlos macht.

    Die Frage des Threaderstellers war, wann er nach Hause kann. Daher mein Hinweis, dass es durchaus Aufgaben gibt, die nachmittags in der Schule zu erledigen sind. Das hat erstmal nichts mit unbezahlten Überstunden zu tun. Vielleicht bleiben ja nach Mikaels Rechnung von den 1800 Zeitstunden noch einige übrig, die man in solche Aufgaben investiert.

    Ist jetzt wahrscheinlich etwas weit hergeholt, aber gibt es zufällig Studien darüber wie hoch die Burn-Out-Gefahr in der jeweiligen Schulform ist?

    Wenn es diese Studien gäbe, dann müsste man dabei wohl berücksichtigen, dass an Grundschulen zu 91% Frauen arbeiten, die oft als ersten/zweiten Job eine Familie zu versorgen haben, was die Belastung natürlich steigert.


    Der Rest (Frequenz der Besprechungen) ist zu sehr abhängig von der Schule und dem Schulort bzw. der aktuellen Klasse. Natürlich haben Lehrer Freizeit. Und früher oder später wird man lernen (müssen) für diese Freizeit zu sorgen.

    Nach den Herbstferien steht mein erster UB in GB (Deutsch) an

    Kurze Verständnisfrage: Was ist GB?


    Zur Stunde: Ich würde auf jeden Fall zumindest 1-2 Kriterien erarbeiten, da die Kinder ja sonst recht plan- und ziellos draufloschreiben dürften. Ein Kriterium könnte/sollte sein, dass das Problem, welches im vorgegebenen Anfang deutlich werden sollte, gelöst wird.


    Meine Befürchtung wäre, dass die Stunde zu wenig Zeit bietet, dass die Kinder auch nur annähernd fertig werden. In einer Arbeitsphase von 25 Minuten werden viele vielleicht nicht a) eine Idee entwickeln können und b) diese angemessen verschriften können. Vielleicht ist eine Idee, dass man sich für den Einstieg nur eine Phase des Schreibprozesses herausnimmt und die Kinder die Geschichte (bzw. deren Ausgang) nur planen lässt. Dann hätte man im Einstieg auch genug Zeit, um 2-3 inhaltliche Kriterien zu erarbeiten, anhand derer man dann in Reflexion die Entwürfe/Ideen der Kinder besprechen könnte. Dies könnte auch schon vorab in einer Teilreflexion geschehen, so dass schnell arbeitende Kinder auch schon mit dem Verschriften anfangen können.

    Wie lange verbringt man als Grundschullehrer täglich in der Schule? Bis man die letzte Unterrichtseinheit hatte oder doch länger? Hat man denn ausreichend Freizeit mit der ganzen Unterrichtsvor und -nachbereitung? Ist wahrscheinlich von vielen Faktoren abhängig, aber gibt es hierfür einen groben Mittelwert?

    Das hängt auch von deiner persönlichen Arbeitsmoral ab. Es gibt (leider) immer noch die Kollegen, die mit dem letzten Klingeln schon quasi im Auto sitzen und dann bis zum nächsten Morgen kaum einen Gedanken an den Unterricht verschwenden.
    Im Normalfall kommen eben ggf. noch Betreuungszeiten in der OGS dazu, Teamsitzungen, Konferenzen, Elterngespräche und ggf. Konzeptarbeit. Wenn man sich ein Pöstchen erarbeitet hat (Betreuung der SchulBib, Homepage, Verwaltung der Lehrmittel), dann auch noch solche Arbeiten. Dafür bekommt man mit viel Glück auch eine Entlastungsstunde. In diesem Bereich sind GS-Lehrer auch deutlich schlechter gestellt als Lehrer am Gym, da es a) viel weniger Kollegen gibt, auf die diese Posten verteilt werden können und es (in NRW) deutlich weniger Entlastungsstunden pro Lehrerstelle gibt.


    Die Gehaltsdiskussion führt meines Erachtens zu wenig ... wer Karriere machen will und das dicke Geld verdienen will, der darf halt nicht in den öffentlichen Dienst gehen. Von A12 kann man gut leben und auch eine Familie ernähren.


    OffTopic: Unfair istz das Gehaltsgefüge vor allem, wenn man sich ansieht, dass Sonderpädagogen im GL die gleiche Besoldungsstufe haben, wie die Schulleitung - bei deutlich geringerer Arbeitsbelastung/Verantwortung.

    Das Thema ist zwar schon älter, aber ein Aspekt fehlt mir an dieser Stelle: auf welche Weise soll denn mein Dienstherr von meiner Krankheit erfahren, wenn ich zum Arzt gehe? Beihilfestelle und Versicherung dürfen ggü. dem Dienstherrn keine Auskunft zu Arztbesuchen und Diagnosen geben ... das wäre ja noch schöner.

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