Ich sehe irgendwie nicht, wie man OBAS an der Grundschule machen möchte, wenn man Fächer studiert hat, die dort gar nicht angeboten werden.
Beiträge von Miss Othmar
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Ach Gott, den Mathevorkurs gab's auch schon vor 30 Jahren.
An der TU dDortmund gab es den schon 1980.
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plattyplus, was sollen Atombomben bringen? Das Iran seine bringt (oder reiche Unterstützer ein paar in Russland kaufen)? Israel würde sofort jede Unterstützung verlieren.
Außerdem würde auch Israel mitbestrahlt werden. Gaza ist winzig.
Wie winzig Gaza ist, zeigt diese Karte auf Zeit online. Man muss ein bisschen scrollen, um sie zu sehen.
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https://bass.schul-welt.de/12374.htm#21-02nr4p13
ADO §13, Absatz 3
(3) Lehrerinnen und Lehrer können, soweit sie während der allgemeinen Unterrichtszeit der Schule (die Zeit, in der die ganz überwiegende Zahl der Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden) nicht im Unterricht eingesetzt sind, durch die Schulleiterin oder den Schulleiter bei Bedarf im Rahmen des Zumutbaren mit anderen schulischen Aufgaben betraut werden. Sie können im Einzelfall zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet werden, wenn Aufgaben in der Schule, insbesondere kurzfristig wahrzunehmender Vertretungsunterricht, dies erfordern.
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Nein, aber wir haben heute darüber geredet, dass wir das mal angehen sollten

Warst du schon öfter am gleichen Urlaubsort?
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Du kannst die Rechnungen normalerweise nicht einfach bei der Beihilfe einreichen. Eine Psychotherapie muss außer in einigen Ausnahmefällen vorher genehmigt werden. Dazu muss deine Psychotherapeutin ein Gutachten erstellen, warum die Therapie notwendig ist. Die Beihilfe genehmigt dann eine entsprechende Anzahl von Sitzungen. Am besten sprichst du vorher mit deiner Sachbearbeiterin.
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Dass du ein gutes Immunsystem hast? Dass ihr Nähe vermeidet? Dass dein Test falsch negativ ist?
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Du brauchst halt jemanden, der dich zieht. Geht mit genug Muskelkraft auch ohne Gefälle und ohne Schnee. Schlag das doch mal deiner Klasse vor, die sollen dich abholen und zur Schule ziehen. Frühsport hat schließlich noch keinem geschadet.

Oder du musst endlich den drehbaren Abhang erfinden, dass hatte einer der Jungs aus Bullerbü schon vor 60 Jahren vor.
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1800 € ist das maximale Elterngeld.
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Nein, auch das ist falsch, auch da zählt das "Elterngeld-Netto" was aus dem Brutto berechnet wird mit den Pauschalen als Deckel. Es ist an keiner Stelle das tatsächliche Netto entscheidend.
Blöd das auch das Bundesministerium das so verwirrend und falsch schreibtDas heißt, du weißt es besser als das Ministerium?
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Ich glaube, das Missverständnis entsteht durch folgenden Passus auf der Website des Bundesministeriums für Familie usw.
Höhe von Basiselterngeld
Als Basiselterngeld bekommen Sie normalerweise 65 % des Netto-Einkommens, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Das bedeutet:
- In den Lebensmonaten, in denen Sie kein Einkommen haben, beträgt das Basiselterngeld 65 % Ihres Netto-Einkommens vor der Geburt.
- In den Lebensmonaten, in denen Sie Einkommen haben, beträgt das Basiselterngeld 65 % des Unterschieds zwischen Ihrem Netto-Einkommen vor der Geburt und Ihrem Netto-Einkommen danach.
Als Netto-Einkommen vor der Geburt werden maximal 2.770 Euro berücksichtigt.
https://familienportal.de/familienportal…ekommen--124616
Das Elterngeld wird zwar vom Brutto der 12 Monate errechnet, ist aber durch das Netto dieser Monate gedeckelt. Insofern macht es bei einem hohen Gehalt Sinn, in dieser Zeit ggf. die Steuerklasse zu wechseln, um ein höheres Netto zu haben.
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Liebe MarieJ, ich bewundere deine Geduld - aber ich bin hier erstmal raus.
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Bei mir hat dann bei solchen Finanzbeamten immer ein kurzes Schreiben mit Verweis auf die geltende Rechtslage gereicht.
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Eigentlich ist es ja auch egal, was Susannea glaubt oder was Finanzämter in Berlin so entscheiden. Interessanter ist mein zuständiges Finanzamt.
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Susannea, das gilt nicht nur fürr mich. Ich kenne keine Lehrkraft, die ein überhaupt anerkennungsfähiges Arbeitszimmer hat und das nicht anerkannt bekommen hat. Einzige Ausnahme waren die Jahre 2007-2010, danach gab es das BVG-Urteil.
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Nein, ich habe klar von der Zukunft gesprochen und gesagt, die Vergangenheit hat sie auch sowas nicht wirklich interessiert, da wird die Zukunft spaßig.
Da aber NRW sich immer an das Urteil des BVG gehalten hat, sehe ich der Zukunft gelassen entgegen.
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Du hast dich aber auf die Vergangenheit bezogen. Steuererklärungen für 2023 gibt es ja noch nicht.
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Susannea, vielleicht liest du noch mal in Ruhe deine Beiträge, z.B. diesen hier:
Interessiert aber mehrere Finanzämter nicht, wie dir hier ja auch schon Kollegen mitgeteilt haben, bei uns interessiert die sowas eben auch genau gar nicht.
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@ Susannea
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/ein…er-6745738.html
Das heißt, dass Berliner Finanzämter gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verstoßen.
Wie Marie schon oben beschrieb, sehen das Finanzämter in NRW anders.
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