Beiträge von Gymshark

    In der aktuellen Phase des Fachkräfteüberschusses, in der sich dutzende hochqualifizierte Absolventen (m/w/d) auf eine Stelle bewerben, ist es denkbar schwierig für einen Geschichtslehramtsabsolventen (m/w/d), "mal eben" eine Stelle im Museum zu bekommen, vor allem wenn absehbar ist, dass das "nur" eine Art Zwischenstation innerhalb seiner beruflichen Karriere darstellen wird.

    plattyplus : Um mal beim Beispiel der Sechstklässler zu bleiben: Der Katalog der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ist auch nicht dafür gedacht, dass alle Maßnahmen innerhalb eines Schuljahres abgehakt werden, sondern über mehrere Jahre. Auch weil die Hoffnung ist, dass irgendwann der Punkt erreicht ist, an dem eine Maßnahme in dem Ausmaß wirkt, dass der Schüler (m/w/d) sein abweichendes Verhalten endgültig einstellt.

    In der Regel fängt die Schulzeit mit 6 Jahren an und geht, mit Übergang in die Sek II bzw. den berufsbildenden Bereich, bis zum Beginn der Volljährigkeit. Davon mal abgesehen, dass Sechstklässler in der Regel nicht 5 Jahre lang absolut unauffällig sind und plötzlich in einem derartigen Maße durchdrehen, dass der volle Maßnahmenkatalog bis zur härtesten Masnahme durchgearbeitet werden müsste: Wie soll es mit der Bildungskarrirre weitergehen, wenn bereits zu einem frühen Zeitpunkt (Sagen wir mal zur Mitte der Grundschulzeit.) die letzte Stufe erreicht ist und noch sehr viel Zeit bis zum Ende der Schulpflicht fehlt? Was wäre hier dein Vorschlag?

    Und welche pädagogischen Zielen sollen mit einer derart kurzen Überweisung erreicht werden? Davon abgesehen, dass ich mich aus der Bildungsperspektive heraus frage, ob das sinnvoll ist, da Parallelklassen selten den Stoff im Gleichschritt lernen und so für diese 1-2 Wochen realistisch betrachtet kein Lernzuwachs erzielt werden kann.

    NRW-Lehrerin1976 : Es sind leider immer wieder die Schulleitungen, die ein härteres Eingreifen gegen abweichendes Schülerverhalten verhindern, weil sie sich dann im Nachhinein für ihre Entscheidungen rechtfertigen müssen (= zusätzliche Arbeit = unangenehm) - und weil sie Angst haben, dass konsequentes Einschreiten ihrer Schule ein schlechtes Image verpasst. Obwohl eher das Gegenteil der Fall ist. Die Schulleitung hat insofern Recht, dass man sich bei Gewaltübergriffen nicht selbst in Gefahr bringen sollte. In dem Fall war es "nur" eine Schlägerei, aber stell dir vor, es hätte jemand ein Messer gezückt! Da will keiner dazwischen geraten. Man soll nicht tatenlos zuschauen, aber Distanz halten, Unbeteiligte (hier: die anderen Schüler (m/w/d)), wenn möglich, in Sicherheit bringen, dann sich ein Bild der Lage machen: Kann ich die Situation alleine mit Worten entschärfen? Wenn nein, kann ich eine zweite Lehrkraft oder eine andere erwachsene Person als Unterstützung hinzuholen? Wenn nein, habe ich die Möglichkeit, die Polizei anzurufen?

    Ein Elterngespräch klingt als würde die Schlägerei als "dummer Jungenstreich" abgetan. "Haben wir ja alle mal gemacht, ist in dem Alter normal.". Als erzieherische Maßnahme macht ein Elterngespräch in manchen Kontexten sicher Sinn. Wenn es um Gewalt geht, verfehlt es seinen Zweck, weil die Eltern, wie du selbst berichtest, im Zweifelsfall ihr Kind noch eher für seinen Mut loben. Sicher, die Eltern müssen über Vorkommnisse informiert werden, aber es sollte nicht nur beim Gespräch bleiben "und dann haben sich alle wieder lieb", sondern die Beteiligten (m/w/d) sollten erfahren, dass ein solches Verhalten in unserer Gesellschaft keinen Platz hat - z.B. indem sie für 2 Wochen jeden Nachmittag verpflichtend an einem Anti-Gewalt-Workshop teilnehmen müssen. Dafür braucht es aber eine Schulleitung, die sich nicht davor duckt, auch mal unangenehme Entscheidungen treffen zu müssen.

    In meiner Welt ist Hausaufgaben = Schule und Hausarbeiten = Uni.

    Vielleicht werden die Begriffe auch regional unterschiedlich verwendet. Wie würdest du es nennen, wenn die Schüler (m/w/d) zum Thema X einen mehrseitigen Aufsatz schreiben sollen? Bei deinen Fächern kann das in der Sek II ja durchaus mal vorkommen.

    Das Problem, das ich wahrnehme, ist, dass Schüler aber mit der KI nicht umgehen können.

    Wenn ich eine seitenweise Abhandlung über Thema X mithilfe von KI verfasse, aber die Inhalte gar nicht kognitiv erfassen und auch zu Folgefragen, die sich auf den Inhalt beziehen, nicht ansatzweise korrekt antworten kann, ist es aus Bildungssicht nur ein schwacher Trost, dass ich auf einen Knopf drücken kann und die Abhandlung womöglich sogar ganz lesenswert wäre.

    Daher macht KI-Einsatz immer nur dann Sinn, wenn es zu (messbarem) Lernfortschritt führt - und damit meine ich nicht nur Methoden-, sondern auch inhaltliche Kompetenz.

    Alle sitzen bleiben lassen, wird das Problem auch nicht lösen.

    Es bleiben doch "alle" sitzen, weil sie in der Prüfungssituation nicht die Kompetenzen nachweisen können, die ihnen zuvor im Unterricht vermittelt wurden. Die entscheidende Frage ist dann: Warum können sie es nicht, obwohl die Inhalte und Methoden ihnen vorher vermittelt wurden? Die Gründe hierfür können sehr unterschiedlich sein, aber die Folgefrage (und darauf zielt ja auch Quittengelee immer wieder berechtigterweise ab) ist ja: Wie gehe ich als Lehrkraft damit um? Wenn ich dann eine Verlegenheits-Vier gebe, ist keinem geholfen - weder den Schülern (m/w/d) noch den Folgelehrkräften, die dann feststellen, dass die Schüler (m/w/d) gar nicht die fachlichen Voraussetzungen mitbringen, um den nächsten Stoff erarbeiten zu können. Mag sein, dass es aus welchen Gründen auch immer an irgendeiner Stelle innerhalb der Bildungskarriere diesen Stau-Moment gibt, und das ist ärgerlich für die jeweilige Lehrkraft, aber spätestens dann muss ein entscheidender Cut gemacht werden, sodass der Stau gelöst werden kann, statt dass im nächsten Schuljahr die nächste Lehrkraft vor demselben Problem steht, mit Ausnahme, dass der Stau noch größer geworden ist.

    Einer : Dass junge Menschen mit Fluchthintergrund bisweilen über bestimmte Inhalte und Kompetenzen nicht verfügen, ist zwar korrekt, aber diese Personengruppe wird in der Regel im Rahmen von Vorbereitungsklassen beschult, um sie (auch) sprachlich überhaupt erst einmal auf den Stand zu bekommen, am Regelunterricht teilnehmen zu können. Sobald sie an meinem Unterricht teilnehmen, muss ich davon ausgehen, dass sie die fachlichen Vorkenntnisse mitbringen, meinem Unterricht folgen zu können, und dann unterrichte und bewerte ich nach offiziellen Vorgaben.

    Ich habe auch die Verantwortung, gegenüber den Kollegen (m/w/d), an die ich irgendwann die jungen Menschen übergebe, dass die Leistungen, die ich qua Noten und Zeugnis bescheinige, auch tatsächlich erbracht wurden. Da unterscheide ich nicht zwischen Menschen mit und ohne Fluchthintergrund und ich denke, dass Industrie oder Kollegen (m/w/d) weiterführender Bildungsgänge dieselbe Erwartungshaltung an dich haben. Insofern würde ich mich da auch Quittengelees Ausführungen anschließen.

    Und ich betone nochmal: ich meine keine Migranten! Da könnte ich es ja verstehen.

    Wie sind diese Satz gemeint? Die Curricula unterscheiden nicht zwischen Schülern (m/w/d) mit und ohne Migrationshintergrund. Schüler (m/w/d) eurer Bildungsgänge müssen ja bestimmte formale Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und die sollten dieselben sein - egal ob mit oder ohne Migrationshintergrund.

    Als Lehrkraft unterrichtet man nicht nur junge Menschen in einer bestimmten Atersgruppe, sondern immer auch Unterrichtsfächer auf einem bestimmten Anspruchsniveau. Bedeutet in deinem Fall: Möchtest du lieber die Grundlagen in den Jahrgangsstufen 1-4 legen oder darauf aufbauend bereits fortgeschrittenere Inhalte in den Jahrgangsstufen 5-10 vermitteln, damit verbunden ggf. auch Abschlussprüfungen ablegen?

    Ich weiß zwar, dass Sozialwissenschaften =/= Sozialpädagogik, aber da es durchaus inhaltliche Schnittstellen gibt: Könntest du dir Lehramt der beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Sozialpädagogik vorstellen? Du würdest damit angehende Erzieher (m/w/d) und Fachkräfte anderer sozialer Berufe unterrichten. Mein letzter Stand war, dass das ein Mangelfach in vielen Bundesländern ist.

    Nun ja, mit der Oberstufenreform sind die Klausuren in der Q1 künftig gedeckelt und kürzer, dafür in der Q2 doppelt so lang. Wie man das sinnvoll trainieren soll, weiß ich noch nicht.

    Da frage ich mich, ob die Diagnostik hinsichtlich der Gütekriterien wirklich durch mehr Zeit so viel zielgerichteter ausfällt. Gibt es dazu irgendwelche Evidenz oder ist da der Gedanke "Viel hilft viel."?

    Natürlich sagt niemand, ich möchte es, selbst wenn es manche wünschen. Ich bezeichne das als rhetorische Frage.

    Es gibt auch Schüler (m/w/d), die sich ein Siezen wünschen, aber sich nicht trauen, bei einer offenen Befragung, ob jemand gesiezt werden möchte, die Hand zu heben und dabei ggf. die Einzigen zu sein. Wenn schon gefragt wird, dann wenigstens im Rahmer einer geheimen Wahl (via Zettelchen o.ä.).

    Du kannst es ja als "Umbruch" beschreiben, Oberstufe ich schon was anders als Mittelstufe, also siezen wir uns jetzt alle (die SuS untereinander machen das sicher nicht, aber das ist ja nicht schlimm).

    Beim Übergang in die Sek II kann man recht gut erklären, dass sich ein paar Modalitäten ändern, und in dem Zusammenhang kann man als Lehrkraft anführen, dass die Schüler (m/w/d) jetzt in einem Lebensabschnitt sind, indem sie nicht nur Andere siezen, sondern erstmals auch gesiezt werden können. Da kann z.B. mit den Deutschkollegen (m/w/d) abgesprochen werden, dass sie im Rahmen des Unterrichts die semantische Bedeutung der Pronomen thematisieren.

    Siezen ist zu Beginn für Jugendliche ungewöhnlich, aber so sind viele erste Male im Zusammenhang mit Erwachsenwerden.

    Ergänzung: Wenn berufsbildende Schulen eine Option darstellen, würde ich noch zusätzlich die beruflichen Fachrichtungen Pflege und Sozialpädagogik erwähnen. Beide durchaus gefragt und vermutlich (Hier bitte noch einmal die Einschätzung der Kollegen (m/w/d) der berufsbildenden Schulen.) mit deinen bislang studierten Fächern als allgemeinbildende/s Fach/Fächer kombinierbar.

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