In BW an beruflichen Gymnasien übrigens gar keine englische Literatur mehr. Null. Nur Sachthemen.
Aber ist der Einsatz fiktiver Literatur konkret untersagt oder nur nicht explizit vorgeschrieben? Bedeutet: Wenn sich bei einem Thema der Literatureinsatz anbietet, dürfte eine Lehrkraft diese nutzen? Das berufliche Gymnasium ist eh ein schwieriges Feld, weil es einerseits allgemeinbildenden Anspruch hat, aber zugleich berufsbezogene Anwendungen einbinden möchte. Gleichzeitig wird es sicher Lektüren geben, die fiktiv sind und zugleich einen technischen, pädagogischen oder wirtschaftlichen Kontext aufzeigen, den man mit dem anvisierten Berufsbild in Verbindung bringen könnte.
PaPo: Du hast Recht, dass man in der Sek I auch deswegen nicht so fachlich tiefgründig arbeiten kann, weil die sprachlichen Mittel hierfür noch nicht ausreichend vorhanden sind. Gleichzeitig wäre es aber schade, alles Richtung Sek II zu schieben. Die Sek I umfasst ja 6 Schuljahre, die es produktiv zu nutzen gilt, und zudem besuchen nicht alle Schüler (m/w/d) überhaupt die allgemeinbildende Sek II. Und auch diese sollten bis zum Ende ihrer Schulzeit zumindest zentrale Konzepte der anglophonen Welt entwickelt haben.