Beiträge von Gymshark

    In BW an beruflichen Gymnasien übrigens gar keine englische Literatur mehr. Null. Nur Sachthemen.

    Aber ist der Einsatz fiktiver Literatur konkret untersagt oder nur nicht explizit vorgeschrieben? Bedeutet: Wenn sich bei einem Thema der Literatureinsatz anbietet, dürfte eine Lehrkraft diese nutzen? Das berufliche Gymnasium ist eh ein schwieriges Feld, weil es einerseits allgemeinbildenden Anspruch hat, aber zugleich berufsbezogene Anwendungen einbinden möchte. Gleichzeitig wird es sicher Lektüren geben, die fiktiv sind und zugleich einen technischen, pädagogischen oder wirtschaftlichen Kontext aufzeigen, den man mit dem anvisierten Berufsbild in Verbindung bringen könnte.


    PaPo: Du hast Recht, dass man in der Sek I auch deswegen nicht so fachlich tiefgründig arbeiten kann, weil die sprachlichen Mittel hierfür noch nicht ausreichend vorhanden sind. Gleichzeitig wäre es aber schade, alles Richtung Sek II zu schieben. Die Sek I umfasst ja 6 Schuljahre, die es produktiv zu nutzen gilt, und zudem besuchen nicht alle Schüler (m/w/d) überhaupt die allgemeinbildende Sek II. Und auch diese sollten bis zum Ende ihrer Schulzeit zumindest zentrale Konzepte der anglophonen Welt entwickelt haben.

    Was sollen die Schüler (m/w/d) deiner Meinung nach in der Landeskunde lernen, was jetzt nicht stattfindet? Was fehlt aktuell ganz konkret? Ist es zudem nicht bereits so, dass spiralenmäßig USA und Großbritannien durch die ganze Schulzeit des Englischunterrichts hinweg immer und immer wieder behandelt werden? Ich kann mir nicht vorstellen, dass nach 11 Schuljahren Englisch (bzw. habt ihr nicht noch die Ausläufer (m/w/d), die bereits Englisch ab Klasse 1 hatten?) die Schüler (m/w/d) kein tragfähiges Grundwissen über die beiden großen anglophonen Länder USA und Großbritannien haben.

    Ich habe mir das Inhaltsverzeichnis durchgelesen. Es sind viele durchaus auch sehr aktuelle Themen dabei, u.a. Fast Fashion, Bryan Johnson/Longevity oder auch The Handmaid's Tale. Das sind eben die Themen, die junge Leute bewegen.

    Und in den Überschriften liest man ja immer auch heraus, dass es um die Perspektiven der jeweiligen anglophonen Länder geht, daher haben diese Inhalte auch eine fachliche Berechtigung.

    Man könnte das Thema Sprachgeschichte und -reflexion noch stärker herausarbeiten, wenn man von einem akademischen Standpunkt eine Gleichwertigkeit von Sprach-, Kultur- und Literaturwissenschaft anstreben würde. Zumindest wird die Teildisziplin Sprachwissenschaft durch das Unterkapitel "generisches Maskulinum" repräsentiert.

    War nicht ganz deine Frage, aber was soll man bei "Migrationsgeschichte der USA" werten wollen?

    Es ging ja um die Ausgangsthese, die Schule räume sogenannten "Regenbogenthemen" zu viel Raum ein. Migration ist ein Thema, das in vielen sprachlichen und gesellschaftswissenschaftlichen Fächern behandelt wird, weil es einerseits das Curriculum vorgibt und andererseits fachliche Relevanz hat. Und in dem Zusammenhang wurde als Argument aufgezeigt, die Darstellung etwaiger Themen im Unterricht sei zu einseitig. Der Gegenentwurf wäre entweder eine mehrperspektivische Darstellung oder dass man gar keine Wertungen vornimmt, sondern im Prinzip nur Fakten präsentiert, wobei auch da die Frage wieder wäre, ob durch die Auswahl der präsentierten Fakten nicht indirekt eine Wertung vorgenommen wird.

    Provokante Gegenfrage: Ist es möglich dein Beispiel der ICE im Oberstufenunterricht zu vermitteln, ohne den zuvor genannten Vorwurf der politisch einseitigen Positionierung zu bestätigen?

    Vielleicht ist auch das Problem, dass es in bestimmten Fächern weniger objektive Fakten ist und es der Zeitrahmen nicht hergibt, zu jedem Thema immer alle Positionen gleichermaßen darzustellen. Nehmen wir mal das Fach Englisch als Beispiel: Klar muss man im Kontext American Dream irgendwie auch das Thema Migration ansprechen. Ich bin jetzt keine Englischlehrkraft, auch wenn es natürlich ähnliche Themen im Fach Französisch gibt, aber ist es denn möglich, eine einigermaßen wertneutrale Übersicht der Migrationsgeschichte der USA aufzuzeigen, oder kommt man dabei um eine Wertungskomponente im Prinzip gar nicht herum?

    Die Ärzte (m/w/d) werden nicht zwangsläufig durch zu viele Patienten (m/w/d) belastet, sondern durch zu viele Dokumentationspflichten. Reduziert sich der Bürokratieaufwand, können sie in derselben Zeit mehr Patienten (m/w/d) behandeln.

    Die letzte Frage verstehe ich nicht. Es geht doch gerade um Kinder (und Jugendliche), die auffällig oft genau dann krankgemeldet werden, wenn Sportunterricht, Ausflüge oder Sexualkunde anstehen. Es geht nicht um diejenigen, die 2x im Jahr erkältet sind und sonst immer da sind. In solchen Fällen sieht keine/r ernsthaft ein Problem.

    Genau, das ist das schriftliche Dokument, in dem die Attestpflicht auferlegt wird. Da muss das genau detailliert aufgeschlüsselt werden.

    Das ist auch ein Problem. Die Beweispflicht liegt bei den Lehrkräften - oder zumindest bei der Schulleitung. Wer eine Konsequenz aufgrund abweichendem SchülerInnenverhalten durchsetzen will, hat erst einmal erheblichen Mehraufwand. Man könnte einmal ganz grundsätzlich hinterfragen, ob das so sinnvoll ist oder ob es nicht sinnigere Methoden gibt, um den Aufwand der vollstreckenden Person gering zu halten, sodass die Konsequenz auch bei den richtigen Personengruppen ankommt. Denn die Lehrkraft (oder die Schulleitung) hat in dem Fall ja nichts falsch gemacht, sondern die Schüler (m/w/d) oder deren Eltern.

    Es geht ausgerechnet darum, den Kindern etwas zu ermöglichen. Wenn jemand das Geld für die Kinder kürzen will geht es ihm darum, ihre Armut zu vergrößern, also noch mehr zu verunmöglichen.

    Es muss ja keine Strafen geben. Man kann das Ganze auch auf freiwilliger Ebene durchführen, aber dann eben mit der Konsequenz, dass die Hälfte oder mehr ggf. das Angebot nicht in Anspruch nehmen.

    Die Erfahrung der Kollegen (m/w/d) zeigt, dass sich eine Pflicht mit gut gemeintem Willen alleine nicht durchsetzen lässt.

    Bei finanzschwachen Elternhäusern erzeugt die Androhung einer Geldbuße einen höheren Effekt als bei finanzstarken Elternhäusern. Daher wäre der Sinn an der Stelle gerade nicht, die Armut zu vergrößern, sondern zu erreichen, dass die Eltern die Geldbuße vermeiden wollen und sich dann doch der Pflicht beugen. Wenn wir etwas verpflichtend machen wollen.

    Fast alle sind Ü16, aber da sind Schüler bei, die man nicht wirklich allein lassen kann, weil die sich nicht im Griff haben oder seltsame Verhaltensweisen an den Tag legen. Ich hatte letztes Jahr einen Fensterspringer in der Ausbildungsvorbereitung. Für den waren Fenster wie Türen. Wir dachten lange, der macht das nur im Erdgeschoss, der ist aber auch im ersten Stock gesprungen. Nur auf den Müllcontainer, danach haben wir den aber nicht mehr in die oberen Stockwerke mitgenommen.

    Wenn du meinst "Fenster wie Türen", meinst du damit Selbstverletzungsabsichten? Wenn ja, wäre ein solcher Schüler (m/w/d) eigentlich falsch in der Ausbildungsvorbereitung, sondern eher in psychologischer Behandlung, zur Not auch stationär. Und ja, während ich das tippe, vermute ich, dass die Rückmeldung heißen wird, dass hierfür die entsprechenden Plätze fehlen und man ja irgendwas mit den Betroffenen machen muss, ehe sie irgendwann in nicht näher bestimmter Zukunft einen etwaigen Platz erhalten.

    Meine Lebenserfahrung sagt, dass Regeln, die nicht durchgesetzt werden, mehr schaden, als wenn es sie gar nicht gäbe.

    Du hast vollkommen Recht. Deswegen müssen wir "Regeln, die nicht durchgesetzt werden" im Grunde abschaffen und durch zwei Alternativen ersetzen: 1. freiwillige Angebote, deren Nichterfüllung zu keiner Negativwertung führt und 2. verpflichtende Bereiche, deren Nichterfüllung unmittelbar mit negativen Konsequenzen beantwortet wird.

    Und das muss dann auch entsprechend kommuniziert werden: Es macht natürlich keinen Sinn, etwas Pflicht zu nennen und dann, sobald eine Nichterfüllung festgestellt wird, das schulterzuckend hinzunehmen. Dann kann man es auch gleich "freiwillig" nennen und muss damit leben, dass es die Hälfte der Schüler (m/w/d) am Ende nicht macht.

    Tom123 hat da schon ein paar gute Punkte genannt. Sind diese Themen uns als Gesellschaft wichtig genug, dass wir sagen, dass alle Schüler (m/w/d) hieran teilnehmen sollen? Dann muss diese Teilnahme auch durchgesetzt werden - und das heißt bei offenem Boykott die Ahndung über Notenvergabe oder das Kindergeld und bei angeblicher Krankheit der Gang über die Attestpflicht via Amtsarzt (m/w/d). Klar, um Finchen s Punkt aufzugreifen, müssen die Hürden, um eine Attestpflicht durchzusetzen, dann gesenkt werden, sodass eine ewiglange Historie an vorangegangenen Vorfällen nicht mehr entsprechend Voraussetzung hierfür ist.

    Und falls die Frage kommt: Nein, wir können das nicht als Lehrkräfte alleine entscheiden. Wir können aber Anregungen zu Veränderungen machen, die dann möglichst von höherer Instanz beschlossen und dann von uns festgestellt und in leichten Fällen durch uns, in schwerwiegenden Fällen von höherer Instanz vollzogen werden können.

    Um die Eltern zu maßregeln, den Kindern das Geld kürzen- der Plan hätte auch von Gymshark sein können.

    Wir müssen uns einfach gesellschaftlich daran gewöhnen, dass nicht mehr alle Gesellschaftsmitglieder (m/w/d) Pflichten rein aus gesellschaftlichem Verantwortungsgefühl ausführen. Ein Teil lässt sich nur dazu bewegen, wenn durch die Ausübung persönliche negative Konsequenzen abgewehrt werden.

    Mit dem Hintergrund müssen wir uns gesamtgesellschaftlich fragen, was uns weiterhin wichtig genug ist, dass wir es weiterhin verpflichtend machen - und dann müssen wir aber auch die Pflicht durchsetzen.

    Oder wir sagen, dass wir es nicht durchsetzen können oder wollen, und dann muss es aber auch freiwillig ohne Wertung sein.

    Da müssen wir uns einfach mal ehrlich machen, auch wenn das mit den vielen Inkonsistenzen, die sich in den letzten Jahren im Bildungssystem angesammelt haben, zunächst nicht einfach sein wird.

    Danke für den Verweis. Die Aussagen in der Quelle finde ich aber verwirrend bzw. zumindest wenig durchdacht hinsichtlich der schulischen Realitäten. Einerseits heißt es, "außerunterrichtliche Veranstaltungen sind von den Schulen weiterhin verpflichtend durchzuführen", andererseits, wie von dir zitiert, "bei mehrtägigen außerunterrichtlichen Veranstaltungen, Veranstaltungen an unterrichtsfreien Tagen, kostenpflichtigen Veranstaltungen [...] sowie mehrstündigen Veranstaltungen über den stundenplanmäßigen Unterricht hinaus [...] besteht keine Teilnahmepflicht".

    In Baden-Württemberg sind Klassenfahrten verpflichtend.

    Wer auf Teufel komm raus nicht mitwill, findet jedoch Mittel und Wege. Ich meine, was soll gemacht werden, wenn jemand kurz vor Fahrtantritt plötzlich krank wird und ein Attest vorlegt? Klar, man kann bei Zweifel an der Korrektheit (z.B. wenn schon im Vorfeld Widerstand angekündigt wird) über die Schulleitung gehen und eine Überprüfung über den Amtsarzt (m/w/d) durchsetzen lassen. Ob das sinnvoll und den Mehraufwand wert ist? Ich weiß es nicht.

    Wenn Klassenfahrt, dann finde ich es sinnvoll, wenn der Aufenthalt keine reine Spaßveranstaltung geht, sondern das Lernen im Vordergrund steht - sei es wirklich konkret fachliches Lernen oder der Aufbau sozialer Kompetenzen in Form von Teambuilding-Maßnahmen. Spaßaktivitäten sollen die Kinder und Jugendliche in ihrer wohlverdienten Freizeit nachgehen.

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