Keine Lehrkraft braucht ein detailliertes Bild des medizinisches Sachverhalts, aber die grundsätzliche Info, dass man aus medizinischen Gründen mitunter häufiger oder spontaner die Toilette aufsuchen muss, macht es für die Lehrkraft einfacher, Verhalten einzuordnen und damit umzugehen - auch wenn Fragen seitens Kollegen (m/w/d) oder Mitschülern (m/w/d) aufkommen sollten. Klar, kann man alles mit "Das geht keinen etwas an." abtun, aber meine Erfahrung ist, dass man sich im Leben leichter tut, wenn man sich wenigstens ein paar wenigen Menschen anvertraut, sodass diese das eigene Verhalten einordnen können - auch weil Mitmenschen leider oft im Zweifelsfall vom Allerschlechtesten ausgehen und nicht jeder ein so dickes Fell hat, dass ihm oder ihr das innerlich nichts ausmacht.
Zu der zweiten Thematik: Eine mündliche Prüfungssituation (sei es mündliches Abitur oder eine Präsentation in der Sek I) würde ich nur unterbrechen lassen, wenn ein medizinisch trifftiger Grund vorliegt. Bei allen anderen Szenarien: Ich finde "aktiv verwehren" klingt da zu hart, weil das bei mir Bilder von Demütigung im Kopf erzeugt. Es geht ja nicht um Bestrafung, sondern um ein Abwarten bis die zuvor abgesteckten Rahmenbedingungen einen Toilettenbesuch eher zulassen und die Rahmenbedingungen sind am Ende auch so, dass sie für Kinder und Jugendliche ohne medizinischen Einschränkungen meiner Einschätzung nach gut einhaltbar sind.