Beiträge von Antimon

    Vielleicht hast du es da verwechselt?

    Ich weiss es wirklich nicht mehr. Ich musste gerade an einen Konventsbeschluss denken, von dem wir zu dritt felsenfest davon überzeugt waren, dass er protokolliert ist. Es gab ihn aber nicht. Verrückt, was man sich manchmal einbildet... :sterne:

    Antimon, hast du eine Quelle? Es widerspricht sich auch mit meinem Verständnis aber auch Praxis-Kenntnissen

    Ehrlich... Ich finde es nicht mehr. Ich hatte anlässlich der letzten Bundestagswahl recherchiert und kann mich an irgendwas blabla Interessenskonflikt erinnern. Vielleicht erinnere ich mich aber auch an völligen Blödsinn, das ist nicht ausgeschlossen.

    Gern geschehen.

    Vielleicht auch ein guter Anlass für Selbstreflexion.

    Ich habe nicht um Rat gefragt, es war lediglich ein anekdotisches Beispiel dafür, dass organisatorische Dinge grundsätzlich mühsam werden können, wenn ein Teil der Familie im Ausland lebt. Ich muss da nichts reflektieren.

    Erbschaften kann man ausschlagen innerhalb von sechs Monaten, wenn man im Ausland war, als man vom Tod erfuhr. Kostet beim Notar vor Ort inkl Porto zum zuständigen Nachlassgericht ca. 50 Euro. Oder halt beim Konsul, da müsste es einen in Basel geben.

    Herzlichen Dank für den Tipp. Wenn's so einfach wäre, wär's längstens so passiert.

    Manchmal frage ich mich schon, was man hier ungefragt für Weisheiten aufgetischt bekommt. :neenee:

    Doch, Syrien und Marokko beispielsweise entlassen ihre Staatsbürger generell nicht aus der Staatsbürgerschaft. Werden Syrer und Marokkaner in Deutschland eingebürgert, behalten sie den Pass ihres Heimatlandes und gelten dort nicht als Deutsche, sondern immer noch als Staatsbürger mit dementsprechend rechtlichen Folgen.

    Stimmt, da hast du natürlich recht. Den brasilianischen Pass wird man auch nicht los. Aber wie soll der deutsche Staat damit umgehen? Das deutsche Recht sieht für nicht-EU-Bürger*innen keine doppelte Staatsbürgerschaft vor. Brasilianer z. B. dann einfach gar nicht einzubürgern finde ich jetzt schwierig. Ich glaube auch kaum, dass das rechtlich umsetzbar wäre. Man ist in jedem Fall in Deutschland nicht stimmberechtigt, sobald man sich im anderen Land parteipolitisch engagiert. Also mit einer Mitgliedschaft in einer Schweizer Partei verlöre ich mein Wahlrecht in Deutschland.

    und wenn ich jetzt drüber nachdenke: spätestens wenn mit meinen Eltern was wäre, hätte ich ein Problem (komischer spontaner (verrückter) Gedanke: ich kann mich nicht beim Notar ausweisen

    Das ist auch ohne die fremde Staatsbürgerschaft aus dem Ausland schon unfassbar mühsam.

    Meine Partnerin hat ein Sechzehntel Haus im Westerwald geerbt, das sie nach schweizer Recht jetzt versteuern muss. Natürlich will sie das blöde Haus überhaupt nicht. Frag nicht, was das für ein Theater ist.

    In einer meiner Klassen ist letztens eine Diskussion bezüglich der Nationalratswahlen ausgebrochen. Man sollte nachweisen müssen, dass man sich überhaupt mit dem System auskennt um wählen zu dürfen. Ich habe die fraglichen Jungs, die sich da ganz naiv in Rage schimpften nur ne Weile schräg von der Seite angeguckt. Erst wurden sie rot im Gesicht, dann mussten sie verlegen lachen. Ja, so einen Nachweis gibt es. Nennt sich Einbürgerung. Es ist schon was dran, dass die "Konvertierten" am Ende oft die besseren Staatsbürger sind. Der Stimmanteil unter eingebürgerten Deutschen liegt in der Schweiz übrigens sagenhafte 20 % höher als die durchschnittliche bundesweite Wahlbeteiligung.

    Ich feiere die Grünen. Da sag noch einer, es würde in Deutschland keiner klare Kante zeigen. Doch, doch.

    https://www.spiegel.de/politik/deutsc…a1-f3c2caa8755b

    Ach übrigens... Am Badischen Bahnhof kommen seltsame Gestalten mit Palästinenser-Tüchern auf dem Kopf an. Den Spass hatten wir schon bei Corona, dass plötzlich Schwurbler aus Deutschland bei uns eingefallen sind. Immerhin wurden sie direkt von einer grösseren Gruppe der Bundespolizei begleitet.

    Von pauschal war auch keine Rede

    Doch, ich schrieb "pauschal" und darauf hast du geantwortet. Es gibt in Deutschland keine Einwanderer aus dem arabischen Raum, die bei Antrag auf Einbürgerung den fremde Pass behalten dürfen. Die einzige Gruppe, die hier sicherlich kritisch ist, sind die Erdogan-wählenden Türken.

    In der Schweiz ist es übrigens möglich, die Staatsbürgerschaft zu entziehen, sofern die Person dadurch nicht staatenlos wird. Darüber könnte man in Berlin auch mal nachdenken.

    Ich würde z.B. die doppelte Staatsbürgerschaft sofort abschaffen.

    Die gibt's auch gar nicht pauschal. Den zweiten Pass dürfen nur Personen aus dem Schengenraum und der Türkei behalten.

    In den USA funktioniert Immigration grundsätzlich anders

    Immigration funktioniert überall anders als in Deutschland. Ich habe schon mehrfach vorgerechnet, was ich für das Prozedere der Einbürgerung nur schon bezahlt habe. Den deutschen Pass bekommt man für ein Zehntel davon.

    Lachen...

    Ich wusste gar nicht, dass es eine Einwohner-Obergrenze in der Schweiz gibt. 10 Millionen war doch eher die Untergrenze (für die Eröffnung von Schweizer Bankkonten). :lach2:

    Die Wahlwerbung finde ich überhaupt nicht lustig. Ich dachte echt kurz, ich muss drauf kotzen. Im nächsten Moment hatte ich meine Jugendlichen vor Augen und dachte "ihr verdammten 🤬🤬🤬, euch sollte echt mal einer den Arsch versohlen." Aber ja, so ist das hier. Am Sonntag ist Wahl, danach sind wir die widerwärtigen Plakate wenigstens wieder los.

    Das mit der Obergrenze meinen die toternst, es wird eine entsprechende Volksinitiative lanciert. Tja. Mich werden sie nicht wieder los. 😈

    Ich finde die Bilder auch unerträglich und bin froh, dass es bei uns einigermassen ruhig ist. An der Schule bekomme ich nichts mit, dass es ein Thema wäre, aber ich habe auch nicht mehr viele Klassen. Der Ukrainekrieg hat bei uns sehr grosse Solidarität ausgelöst, in den Städten hatten wir da zum Teil gröasere Demonstrationen als in Deutschland. Jetzt sind alle Veranstaltungen verboten aber in meiner Wahrnehmung ist die Stimmung verhalten pro Israel.

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