Beiträge von Quittengelee

    2. *Darf die Schulleitung eine andere Lehrkraft zur Korrektur heranziehen?*
    Das ist *nicht grundsätzlich verboten*, aber *problematisch*, wenn:
    - *keine Anweisung, sondern nur Freiwilligkeit* vorliegt
    - *persönliche Daten/Leistungen offengelegt* werden
    - die *betroffene Lehrkraft nicht informiert oder beteiligt* ist

    Ohne Einwilligung der betroffenen Lehrkraft kann das *datenschutzrechtlich bedenklich* sein (Art. 6 DSGVO, i. V. m. § 120 SchulG NRW).

    Inwiefern willst du das Datenschutzrecht bemühen, wenn eine Lehrkraft die Zeugnisse von SuS der Schule liest? Es ist der Normalfall, dass mehrere Lehrpersonen an Zeugnissen beteiligt sind.

    Ich würde der KMK auf die Nerven gehen, dass sie künftig an ihren Schuljahresabläufen werden rumschrauben müssen. Das System muss sich dem Klimawandel anpassen und Prüfungen im Juli sind offenbar keine gute Idee. Oder man trifft sich bereits um 6.30h.

    Lass die Schulleitung doch etwas delegieren. Ich glaube es geht nicht um die Zeugnisse. Es geht wohl darum jetzt krampfhaft irgendwelche Dienstvergehen bei der Schulleitung zu finden. Anstatt gemeinsam die Schule voranzutreiben, arbeitet man so gegeneinander und bremst sich nur aus. Möchtest du, dass irgendwelche Personen, den du Weisungsbefugt bist, dich kontrollieren und dir Gesetzestexte zum Beweis vorlegen?

    Wieso siehst du das Ausbremsen bei elmo0815? Genauso könnte man sagen: es geht gar nicht um die Zeugnisse, es geht darum, krampfhaft irgendwas besser zu wissen als das Kollegium und sich da durchzusetzen, weil man merkt, dass man das Kollegium längst verloren hat. Ums Schulevorantreiben geht es der SL doch längst nicht mehr.

    Auch das mit den Aufgaben kenne ich bestens, die klein zu halten, die eigentlich etwas bewegen wollen. I feel you, elmo0815 Trotzdem, oder genau deswegen, kann ich nur raten, vorsichtig zu sein, den kampf verlierst du am Ende, weil die Schulleitung am längeren Hebel sitzt. Wenn die Vertretungskraft es versteht, eure Schulleitung davon zu überzeugen, dass sie sie für den/die beste*n Chef*in hält, hast du nichts gewonnen.

    Ich finde auch nicht, dass man Erstklässler vor allem Unbill der Welt abschirmen muss. Es gibt drogenabhängige und obdachlose Menschen, auch wenn mein Kind in Bullerbü leben sollte.

    Eigentlich könnte man die Eltern bitten, ihrem Kind gleich noch einen Euro mitzugeben, um diesen einer bettelnden Person weitergeben zu können :zahnluecke:

    Die Zusatzarbeit entsteht doch durch eigene Schludrigkeit.

    Gib ein fehlerfreies, grammatikalisch korrektes, in adäquater Sprache formuliertes und stilistisch angemessenes Zeugnis ab und alles ist ok.

    Das sollte man bei einem offiziellen Dokument eigentlich auch erwarten können. ;)

    Nee, das ist ja der Punkt, man kann ja immer ein Wort durch ein anderes ersetzen. Und wie oben dargelegt: im Falle der TE ging es um einen zu langen Text. Man KANN es bestimmten Menschen nicht recht machen.

    Edit: eine Person hat ihre eigenen Korrekturen ein paar Tage später nach erneutem Lesen korrigiert, ohne sich daran zu erinnern, dass sie es so haben wollte :hammer:

    Rechtlich läuft alles okay, aber die Frage ist ja generell, warum die Stimmung so schlecht ist.

    Ich kenne das korinthenkackende Gegenlesen ebenfalls und fand es ziemlich nervtötend. Es macht allen einen Haufen Zusatzarbeit und hat am Ende nur was mit dem kranken Perfektionismus der SL zu tun. Klar, sie unterschreibt mit und will keine Fehler unterschreiben. Aber wenn sie anfängt, Vorgaben für ihr besser gefallende Synonyme, oder Textlängen zu machen, kann sie es auch gleich selbst tippen,dann haben die Lehrkräfte ihre Ruhe.

    Man kann das nur hinnehmen und mitmachen oder mal grundsätzlich gemeinsam darüber reden. Alleine wäre ich vorsichtig mit Kritik, Perfektionismus verträgt sich oft nicht gut mit Kritik und fällt einem am Ende selbst auf die Füße.

    Ja das ist doch auch prima, wenn es die Möglichkeit gibt. Bei uns gibt es sowas nicht, deswegen gibt es diese Dienste eben.

    Ich habe sowas auch nie genutzt, ich verstehe die Argumentation dagegen aber einfach nicht.

    Geht mir auch so. Wenn man seinen Hausarzt im Videocall anrufen kann ist das ja toll und natürlich wechselt man dann nicht zu einem unbekannten Arzt. Wozu diese Information?

    Wieso "leere Argumente"? Wenn Anna Lisa nun mal die Möglichkeit hat, per Videosprechstunde bei ihrer Hausarztpraxis eine AU zu bekommen, benötigt sie halt keine "TeleClinic". Ich ebenso wenig, weil ich - zumindest bei leichten Infekten - ebenfalls eine AU nach einer Videosprechstunde oder einem Telefongespräch mit meiner Hausärztin oder meinem Hausarzt erhalten kann.

    Andere Praxen bieten das aber nicht an. Leeres Argument deswegen, weil Anna-Lisa schrieb "wieso sollte ich (im Sinne von "man") das tun.

    Aber sind das denn Drohbriefe?

    Es gibt ja keine unterschwellige Drohung.

    Ich spreche noch mal mit der Leitung, machen kann man es ja.

    - Ja, sind es, weil sie anonym und regelmäßig eingehen.

    - aber Verwünschungen, du hast sie selbst angegeben

    - die weiß doch wohl längst Bescheid, wer sonst sollte die Briefe an dich weitergegeben haben?

    Ja, es gibt Dinge die sagt man nicht. Nur wissen wir hier gar nicht, was gesagt wurde.

    Zumindest der Begriff "Hure" ist gefallen. Wie genau mit dem Tod gedroht wurde, wissen wir nicht, aber die TE hatte das Bedürfnis, die Klasse zuzuschließen, um den Schüler draußen zu halten. Im Grunde ist das alles so grenzwertig, dass man nur hoffen kann, dass überhaupt irgendwas passiert ist.

    ...

    Ich würde mich auch weigern, so jemanden zu unterrichten. Da würde ich zur Not auch zum Anwalt gehen. Als ob ich Leute unterrichte, die mir mit dem Tod drohen. Ich bin doch nicht bescheuert.

    Kannst du doch auch machen. Rein theoretisch ist es aber auch möglich, dass der Schüler in der Klasse bleibt, keine Ordnungsmaßnahme erhält und du in anderen Klassen unterrichten musst. Das wäre mir zu viel Genugtuung fürs Kind. Auch kann eine Abmahnung erfolgen, der Anwalt kann dich nicht vor dem geltenden Recht bewahren.

    Ich würde in jedem Falle die Eltern informieren und versuchen, die Schulleitung zu einer Ordnungsmaßnahme zu bewegen. Außerdem kann man selbst Anzeige erstatten.

    Quittengelee : Ich kann hier keinen Befehlston herauslesen. Wenn jemand ein Problem schildert und um Rat bittet, erachte ich es als am sinnvollsten, eine Du-Botschaft zu senden. Ich-Botschaften sind für andere Zwecke geeigneter.

    Es geht nicht um Du- oder gar Ich-Botschaften, das ist etwas ganz anderes. Es geht um deinen Tonfall. Niemand hier im Forum sonst schreibt "bei fehlender Unterstützung folgt die Dienstaufsichtsbeschwerde und der Versetzungsantrag", um einem anderen, den man nicht kennt, mitzuteilen, was er zu tun habe.

    ...

    Sollte ein Schüler oder eine Schülerin erneut auf die Idee kommen, dich zu beleidigen, machst du einmal eine konsequente Ansage, in der du deutlich machst, dass niemand dich so zu bezeichnen habe, du eine augenblickliche Entschuldigung erwartest und dass du derartige Begriffe von jetzt an nie wieder hören wirst, da es ansonsten richtig unangenehm für den Schüler oder die Schülerin werden wird. Es geht auch gar nicht mal darum, dass niemand dich als Lehrerin so zu behandeln hat - als Mensch hat dich niemand so zu behandeln. Kommt das noch einmal vor, geht es hoch bis zur Schulleitung und natürlich geht auch eine Info an die Eltern raus. Wenn dich die Schulleitung einlullen will, verweist du auf die Verletzung deiner Menschenwürde, dass du in Frieden deinen Job ausüben möchtest und erwartest, dass sie als Führungskraft sich dafür einsetzt, dass dir dies weiterhin ermöglicht wird. Tut sie das nicht, gibt es sofort eine Dienstaufsichtsbeschwerde und du stellst einen unmittelbaren Versetzungsantrag. Du betrittst auch danach diese Schule bitte nie wieder.

    Bei einer Bedrohung gibt es sofort eine Anzeige und eine zeitnahe Information der SL, dass du diesen Schüler oder diese Schüler aufgrund der Vorfälle nicht mehr unterrichten wirst. Und auch hier folgt bei fehlender Unterstützung die Dienstaufsichtsbeschwerde und der Versetzungsantrag...

    Kannst du bitte künftig in ich-Form schreiben? Du würdest möglicherweise, wenn du mal in diese Lage kämst, dieses oder jenes tun. Ich finde deinen Befehlston jedenfalls unangemessen und hier die Anweisungen zudem noch sehr folgenreich.

    Förderstunden fallen bei uns immer als erstes weg und werden zu Vertretung, sind also nicht automatisch entlastend.

    Ich frage mich, ob der Chor nicht in Gruppen eingeteilt werden kann? 1. Durch Vorsingen wird ein wenig gesiebt auf 50 Kinder und 2. Die halbe Gruppe kommt je 14-tägig. Oder so.

    Ansonsten: wenn dein Chor jetzt schon so gut ist, dass er das Aushängeschild der Schule ist, lässt sich dann künftig vielleicht eine Art Beförderungsamt ableiten?

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