Am besten die zuständige Schulaufsichtsbehörde per Mail kontaktieren. Dann hat man es schwarz auf weiß. Bei der Maschinenschein-Fortbildung geht es nämlich auch um die rechtlichen Belange.
Deswegen die Frage nach einem Link zum passenden Gesetz. Manches ist urban legend, weil 'haben wir schon immer so gemacht'. Und wenn man es genau wissen will, ist es unerlässlich, die passende Verordnung zu kennen. (Was natürlich nicht bedeutet, dass Erste Hilfe Kurse und Maschinenscheine nicht generell hilfreich wären
)
Edit: in Sachsen z.B. alle 4 Jahre 1. Hilfe Pflicht für alle LuL, alle 2 Jahre für extra ernannte Ersthelfer.