Ich möchte nochmal nachfragen:
Welche Möglichkeiten hat die Schulleitung konkret? Sie könnte eine Meldung an die Schulaufsichtsbehörde (Landesschulbehörde, Senatsverwaltung, Bezirksregierung etc.) machen... und dann?
Im Zweifel würde sich doch ein so gegängelt und überwachter Kollege einfach krank melden, ggf. auch lange, denn die Kohle kommt erstmal lange, lange weiter.. dann ggf. Wiedereingliederung, dann wieder krank etc.
Kann das im Sinne der Schulleitung sein?
Es ist eigentlich unfassbar, dass du denkst, jemand, der auf seine Dienstpflichten hingewiesen wird, könnte sich zur Strafe krankschreiben lassen.
Es ist dann eine weitere Dienstpflichtverletzung und was noch? Straftat?
Zuspätkommen ist ein massives Problem: unter anderem auch wegen der nicht erfüllten Aufsichtspflicht. Die Person sollte froh sein, wenn sie keine Anzeige an den Hals bekommt und ihren Job nicht verliert.